Gerichtsurteile rund um Katzen

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Barbarossa

Barbarossa

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16. Oktober 2006
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20.647
Hallo,

eben habe ich eine interessante Seite gefunden. Eigentlich habe ich nur nach einem Urteil geschaut, wo der Marktwert einer "Hauskatze" mit 170 € beziffert wurde... :( Die Katzenbesitzerin bekam dennoch die TA-Kosten über 3500 € von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters nach Festlegung des LG Bielefeld erstattet!

http://www.katzennothilfe.de/felidae/pinboard/urteile.htm
 
A

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Hallo Eva,

oh je, die Juristerei :confused: :rolleyes:. Ganz schön schwierig und trocken.

Aber ganz Wichtig, wenn jemand derartige Probleme hat und ihm unsere Tipps und Ratschläge zwar Mut machen, aber rechtlich wenig nützlich sind!!! Der Link ist ganz toll zum Nachschlagen!
 
..... wo der Marktwert einer "Hauskatze" mit 170 € beziffert wurde...

Tztztz, also ohne jetzt rummotzen und angeben zu wollen, der Marktwert meiner Katzen ist nachweislich höher. :D


Aber danke für den LInk Kay - der ist doch sehr nachlesenswert, eine Art "Best of" No-Go´s mit Katzen . Aber eines wirft doch etliche Fragen auf:
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"Gericht: Kammergericht Berlin, Az: 24 W 1012/97
Zahl der Katzen in einer Eigentumswohnung
Wie viele Katzen dürfen eigentlich in einer Eigentumswohnung gehalten werden? Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht, jedoch darf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer per Hausordnung oder Beschluss eine Höchstgrenze festlegen. Zum Beispiel: Maximal 3 Katzen und 2 Hunde oder so ähnlich. Im entschiedenen Fall hatte ein Wohnungsbesitzer bis zu 14 Katzen und dazu noch Jungtiere in einer 105 qm großen Wohnung untergebracht. Obwohl keine konkreten Geruchs- und Geräuschbelästigungen vorlagen, musste der Eigentümer die Zahl der Katzen in der Wohnung auf die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Zahl reduzieren."

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Heisst das, das jeder, der hier (und in anderen Foren) bekennt, mehr als 3 Katzen zu haben und in einer Mietwohnung lebt, sozusagen illegal handelt und das Mietrecht bricht?


Und heisst es maximal 3 Katzen UND 2 Hunde -also insgesamt 5 Tiere oder NUR 3 Katzen oder 2 Hunde?


Und könnte man das dann notfalls umgehen, indem man bei z.B. 4 Katzen behauptet, die eine davon wäre eigentlich ein Hund? ..... und gäbe sich nur als Katze aus, um besser in der Gruppe integriert zu sein - sozusagen ein Transgender-Hund ???
 
Also bei einen grossen Teil der im obigen Link angegebenen Urteile sträuben sich einen ja die Nackenhaare. Zum Teil sind die Urteile so wiedersprüchlich das es einen ja die Sprache verschlägt.

Hier mal ein Beispiel. Da heisst es in einen Urteil:
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
Tierhaltung
[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
1. Das Recht des Mieters, ein nicht störendes Haustier (Katze) zu halten, kann nicht ausgeschlossen werden. Das Halten eines solchen Tieres gehört zur geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Fundstelle: WuM 1980, 206-206 (S1)
[/FONT]
[/FONT] [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gericht: AG Hamburg, Datum: 1991-04-16, Az: 46 C 224/91, NK: BGB §535, BGB §242[/FONT][/FONT]
Dagegen in einen anderen Urteil:
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wirksames Katzenhaltungsverbot im Mietvertrag[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
1. Eine Katze, die von einer Mieterin entgegen dem Genehmigungsvorbehalt des Vermieters angeschafft worden ist, muss entfernt werden.
Fundstelle: NJW-RR 1992, 203-204 (LT)
[/FONT]
[/FONT]
Was soll man denn da jetzt davon halten. Trotz der vielen tausenden von Gesetzen und Verordnungen kommt bei Gerichtsverhandlungen so eine Scheisse heraus. Sorry, aber die haben doch wirklich alle ein Rad ab. :eek:
 
Ja, es kommt sicher auch immer auf den Richter an. Einige Dinge werden hier so und dort ganz anders entschieden. Wirklich verwirrend, zeigt aber, dass es auch vernünftige Richter gibt.

Auf jeden Fall ist das Urteil dabei das besagt, dass Autofahrer innerorts für Katzen bremsen können und der auffahrende Hintermann Schuld am Unfall trägt. Ich habe nämlich schon einige Vollbremsungen gemacht...
 
Auf jeden Fall ist das Urteil dabei das besagt, dass Autofahrer innerorts für Katzen bremsen können und der auffahrende Hintermann Schuld am Unfall trägt. Ich habe nämlich schon einige Vollbremsungen gemacht...
Ja das ist auch so ein Thema. Ich habe mich schon mal mit einen ehemaligen Kollegen richtig gestritten weil ich ihm gesagt habe, das ich als Katzenhalter ganz automatisch bei allen Tieren bremse, die mir vor das Auto laufen. Ich denke ganz bestimmt nicht erst darüber nach, ob ich das auch so tun darf oder ob ich die arme Katze nicht doch besser überfahren sollte. Ich meine, jeder Mensch sollte Achtung vor anderen Lebewesen haben, ganz egal um was für eine Tierart es sich handelt. Was sind das eigentlich für perverse und kranke Leute die allen Ernstes von den Autofahrern verlangen das (noch dazu nach einer Schrecksekunde) Tiere einfach überfahren werden sollen. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Oh... Hoffentlich ist das nicht falsch rübergekommen :eek:! Ich bremse natürlich auch, ohne mir erst Gedanken zu machen!!! Eine von mir überfahrene Katze würde mich bis an mein Lebensende verfolgen... Der Heckschaden an einem der Autos, die ich über die Jahre verteilt gefahren habe, bestimmt nicht.

Sollte es aber passieren, dass hinter mir einer es nicht mehr schafft rechtzeitig zu bremsen, stimmt der Gedanke an dieses Urteil gelassener.
 
Was soll man denn da jetzt davon halten. Trotz der vielen tausenden von Gesetzen und Verordnungen kommt bei Gerichtsverhandlungen so eine Scheisse heraus. Sorry, aber die haben doch wirklich alle ein Rad ab. :eek:

Letztlich sind die Urteile ja nur Einzelfälle und nur bedingt repräsentativ, könnten also im Klagefall als Richtlinie herangezogen werden, aber letztlich kommt es auch auf regionale "Üblichkeiten" an.

So muss z.B. ein Wohnungsmieter in Berlin wesentlich mehr aushalten und an Lärmbelästigung hinnehmen, als ein Mieter in Taufkirchen bei München.
Argumentation Berliner Gerichte ist, die Innenstadt wäre nach dem Mauerfall zur urbanen Entwicklungszone geworden und diese Entwicklung stünde über den Interessen der jeweiligen Anwohner.

Was rein praktisch dahin ausarten kann, das man dann auch mal 6 Wochen lang Betonglätter die gesamte Nacht hindurch als unfreiwillige Schlafbegleitung hat.
(Nein, nicht das ich selbst das erlebt hätte, das muss in einem anderen Leben gewesen sein oder ich habe es tatsächlich verdrängt.)
 
  • #10
Aber eines wirft doch etliche Fragen auf:
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"Gericht: Kammergericht Berlin, Az: 24 W 1012/97
Zahl der Katzen in einer Eigentumswohnung
Wie viele Katzen dürfen eigentlich in einer Eigentumswohnung gehalten werden? Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht, jedoch darf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer per Hausordnung oder Beschluss eine Höchstgrenze festlegen. Zum Beispiel: Maximal 3 Katzen und 2 Hunde oder so ähnlich. Im entschiedenen Fall hatte ein Wohnungsbesitzer bis zu 14 Katzen und dazu noch Jungtiere in einer 105 qm großen Wohnung untergebracht. Obwohl keine konkreten Geruchs- und Geräuschbelästigungen vorlagen, musste der Eigentümer die Zahl der Katzen in der Wohnung auf die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Zahl reduzieren."

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Heisst das, das jeder, der hier (und in anderen Foren) bekennt, mehr als 3 Katzen zu haben und in einer Mietwohnung lebt, sozusagen illegal handelt und das Mietrecht bricht?


Und heisst es maximal 3 Katzen UND 2 Hunde -also insgesamt 5 Tiere oder NUR 3 Katzen oder 2 Hunde?


Und könnte man das dann notfalls umgehen, indem man bei z.B. 4 Katzen behauptet, die eine davon wäre eigentlich ein Hund? ..... und gäbe sich nur als Katze aus, um besser in der Gruppe integriert zu sein - sozusagen ein Transgender-Hund ???
:D :D :D Hallo Frank,
hier geht es um Eigentumswohnungen (da machen die Eigentümer die "Gesetze" mehr oder weniger selbst). Bei Bezugsfertigkeit des Hauses wird eine Hausordnung erstellt, bei der die Gemeinschaft entscheidet (also können theoretisch solche ungewöhnlichen Sachen da drinstehen).

e015.gif
Unsere Hausordnung hab ich aufgesetzt und getippt. Auf Tierhaltung haben die Miteigentümer damals gar nicht geachtet, die hatten ganz andere Dinge im Kopf wie Wasch- und Flurordnung.
e015.gif
 
  • #11
Letztlich sind die Urteile ja nur Einzelfälle und nur bedingt repräsentativ, könnten also im Klagefall als Richtlinie herangezogen werden, aber letztlich kommt es auch auf regionale "Üblichkeiten" an.

So muss z.B. ein Wohnungsmieter in Berlin wesentlich mehr aushalten und an Lärmbelästigung hinnehmen, als ein Mieter in Taufkirchen bei München.
Argumentation Berliner Gerichte ist, die Innenstadt wäre nach dem Mauerfall zur urbanen Entwicklungszone geworden und diese Entwicklung stünde über den Interessen der jeweiligen Anwohner.
Na genau das meine ich ja. Nein, das soll jetzt nicht heissen das ich für eine generelle Gleichmacherei bin. Aber es kann doch nicht sein das ein Gericht so entscheidet und ein anderes Gericht genau entgegengesetzt. Als Beispiel - entweder die Haltung von bis zu 2 Katzen ist generell nicht genehmigungspflichtig und damit jederzeit statthaft oder sie ist es nicht. Aber das Gesetze wie eine Lotterie gehandhabt werden, sollte eigentlich nicht sein.

Genauso die derzeitige Rechtslage bei Katzenschutznetzen auf Balkonen, wo einige Richter den Vermietern recht geben und meinen ein solches Netz würde eine "optische Beeinträchtigung" darstellen. :eek: So ein dünnes von unten fast unsichtbares Netz??? :confused: Ich meine, wieso kommt denn nicht jemand auf die Idee bestimmte Gardinen auch wegen "optischer Beeinträchtigung" zu verbieten. Oder Blumen am Fenster und so weiter. Wieso braucht man dafür überhaupt eine Erlaubnis? Schliesslich geht es doch eindeutig um Tierschutz? Also manchmal frage ich mich in was für einen Land ich überhaupt lebe. :eek:
 
  • #12
Ich meine, wieso kommt denn nicht jemand auf die Idee bestimmte Gardinen auch wegen "optischer Beeinträchtigung" zu verbieten.

*lach* und manche Gardinen in ihren Mustern und Ausartungen sollten wirklich wirklich verboten werden oder unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt werden.

:D

Ansonsten, was jetzt nicht wirklich tröstlich ist, aber ein bisschen doch, bin ich froh, das wir in diesem Land zumindest ungefähre Gesetze haben, nach denen dann richtliniengemässe Urteile gefällt werden (können) --- weil es andere Zonen auf dieser Erde gibt, wo lediglich gefüllte Umschläge das Recht regeln.
 
  • #13
Ansonsten, was jetzt nicht wirklich tröstlich ist, aber ein bisschen doch, bin ich froh, das wir in diesem Land zumindest ungefähre Gesetze haben, nach denen dann richtliniengemässe Urteile gefällt werden (können) --- weil es andere Zonen auf dieser Erde gibt, wo lediglich gefüllte Umschläge das Recht regeln.
Hm... na ja, aber der Wunsch nach Ordnung und Reglementierung, nach einen Regelwerk wo alles aber auch wirklich alles genau festgelegt ist, wo jeder noch so kleine private Bereich des Lebens genau beschrieben und in Gesetze gefasst ist, geht mir in Deutschland entschieden zu weit. Der springende Punkt ist, das es in Deutschland in einigen Bereichen inzwischen ungerechter zugeht als der ehemaligen DDR.

Anstatt das man bei einigen wenigen Grundsatz-Gesetzen bleibt, die dann nach ihrer eigentlichen Bestimmung und Kernaussage ausgelegt werden, haben wir inzwischen für jeden noch so kleinen Ausnahmefall einen eigenen Praragrafen, der dann leider nicht sinngemäss sondern wortgetreu angewandt wird. Das dabei die Urteile der Richter am eigentlich ursprünglichen Sinn vieler Gesetze völlig vorbei gehen, weil man eben nicht alles vorhersehen kann, interessiert offenbar niemand.
 
  • #14
Ja da hast Du recht, denn soweit ich da auch das Klischee vom wilden gesetzlosen Steppenausland bedient habe, ist es dort letztlich so, das das Leben des normalen Volkes durchaus selbstregulierend verläuft, während hier wirklich Vorschriften und Pingelgesetze übereinanderstolpern und sogar zentimeterhöhengenau Gartenzaunabmessungen vorschreiben.

Es liegt in der Natur dessen, wie Gesetze entstehen, nämlich durch den "Willen" dazu und die gerade regierenden Politiker (bzw. ähnliche Vertreter), das Dramatische ist m.E. das Politiker in der Regel charakterlich so geformt sein müssen, um bis da oben hinzugelangen, das sie die Belange des Volkes (erst recht auf lange Sicht und Frist) kaum noch real interessieren dürften.

Nur wie soll man als Bürger im Volke damit umgehen?
 
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