Juristenfrage Fundkatzenkitty

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Katzerfritz

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20. Oktober 2019
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Hallo zusammen,
Wir (meine Freundin und ich) haben einen verweisten Baby Kater auf einer viel befahrenen Hauptstraße gefunden und daraufhin alle nebenstehenden Häuser abgeklingelt um einen Besitzer ausfindig zu machen. Leider erfolglos. Darauf hin haben wir den Kater mit nach Hause genommen und am selbigen Tag den örtlichen Tierschutz informiert sowie anzeigen auf Facebook und Flyer in der Fundgegen ausgehängt.
Der Kater wurde daraufhin von uns an eine Dame vom Tierschutz zum aufziehen gegeben mit dem Hinweis dass wir, falls sich kein Besitzer findet, gerne das Tierchen nehmen würden.
Soweit so gut..
Nachdem wir trotz Nummernaustausch und klarer Kommunikation sowohl mit der Pflegedame als auch dem Chef des tierschutzVereines keine Nachricht nach 8 Wochen erhalten habe, habe ich mühsam die Nummer der Dame (Sie hatte nur meine) rausgefunden.
Jetzt aber war Sie dermaßen frech und will das Kätzchen selber behalten und weigert sich immens diese zurück zu geben, da es sich hierbei um ein wirklich sehr schönes Tier handelt.
Jetzt zu meiner Frage:
Wie ist das Juristisch geregelt?
Wir haben alle rechtlichen Regelungen eingehalten und sind laut Recht auch die Finder. In meinen Augen ist das Unterschlagung auch da wir sowohl dem Chef als auch der Dame mitgeteilt haben den Kater nach der Pflegezeit zu nehmen. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Katze, blöd gesagt, auch meiner Oma zum großziehen bringen können. (Kater war ca. 4 Wochen erst alt)
Würde mich über konstruktiven Rat sehr freuen.
 
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Huhu,
Bin gespannt was da an Input kommt, ich weiß leider keine Antwort. Mich würde aber interessieren ob ihr denn einen 2. Gleichalten Kater hätte, damit der Fundkater nicht alleine wäre, also alles im Sinne des Katers passieren würde?
Lg
 
Hallo,

Habt ihr denn bei der Übergabe an den Tierschutz/ der Pflegestelle etwas vertraglich festgehalten?

Hast du nur mit der Pflegestelle geredet oder auch mit der Tierheimleitung?

Wendet euch doch ans zuständige Fundbüro, das für die "Fundsache Katze" zuständig ist und bittet um Hilfe.

Da sich Fundtiete nicht stapeln lassen wird üblicher Weise mit einem örtlichem Tierheim ein Vertrag zur Aufnahme und Pflege von Fundtieren gemacht. Die eigentliche Zuständigkeit liegt aber beim Fundbüro.

Wobei ich hier erst einmal das Gespräch mit der Tierheimleitung suchen würde.

Und ich hier auch für die Pflegestelle Verständnis habe, die das Kitten aufgezogen hat und daran hängt.

October
 
Offizielle Medlung bei der Fundstelle, wäre wichtig. (bei uns hier ist das z.B bei der Polizei). Dann seid bei den offiziellen Stellen als Finder vermerkt und habt nach der verstrichenen Frist, in welcher sich der Besitzer melden muss, ein Vorrecht die Katze zu behalten.

Ohne öffentliche Meldung ist es schwierig, weil hier (rechtlich) niemand was in der Hand hat.

Aber nachdem das Wusel jetzt schon länger bei der PS ist, weiss ich leider nicht in wie weit ihr da noch nachträglich beim Fundbüro was deixeln könnt.
 
Naja, mündlicher Vertrag unter Zeugen würde ich das ganze mal nennen.
Man kann kann wirklich nicht damit rechnen dass es eine so große Sache wird.
Selbstverständlich hätte ich mit mir reden lassen wenn man wie abgemacht uns kontaktiert und über einen verbleib des Katers redet. Allerdings alles unter den Tisch kehren und sich a. Nicht melden trotz Abmachung. B. Freches Verhalten und c. War das klar kommuniziert sonst hätte ich wiegesagt eine Alternative gefunden wenn die gleich die Katze behalten will. Die Dame hat mehrere Pflege Tiere regelmäßig da und mit Sicherheit auch Katzen die abgegeben werden ohne Wunsch diese zu behalten seitens des finders. Hierbei geht es einfach um anstand und halten von Versprechungen. Wir haben uns völlig richtig mit dem Fundtier verhalten und erwarte dann auch einen fairen Umgang. Denn um Grunde sind/waren wir bereit das Findelkätzchen dem Besitzer selbstverständlich zurück zu geben. Und was die Frau jetzt macht ist genau das Gegenteil und Unterschlagung. Wäre genauso wenn wir das Kästchen nicht rausgerückt hätten wenn sich der Besitzer meldet. Nur eben in anderer Konstellation. Moralisch aber das gleiche. Insofern habe ich absolut kein Verständnis für das Verhalten. Wiegesagt. Hätte man vernünftig mit uns geredet wäre das ganze keine große Sache. So jedoch macht uns das sehr wütend da wir uns verständlicherweise seit Wochen darauf freuen
 
Nein, der Finder hat kein Recht auf das Fundtier.
Mit der Übergabe an den Tierschutzverein ist der TSV Besitzer und dann auch Eigentümer, falls sich niemand meldet.
 
Hallo coinean
Haben Sie hierbei Quellen? Denn ich habe etwas anderes in Erfahrung gebracht. Da Tiere juristisch als "Sache" behandelt werden ist es wie bei dem Fund von Gegenständen. D.h. Nach Einhaltung der Pflichten (melden, etc) hat der Besitzer ein Recht auf sein Eigentum. Nach 6 Monaten kann der Finder den Fund /Fundtier als "Eigentum" nennen mit Vertrag mit dem. Tierschutz um genau dies abzudecken.
 
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Habt Ihr - vor Übergabe- angeboten die Kosten für das Großziehen des Kittens zu decken?

An diesen Punkt habe ich, abgesehen davon, daß es manch einer PS wirklich schwer fallen kann, die eine oder andere Katze, der man besonders nahegekommen ist in der Aufzuchtszeit, wieder abzugeben, gedacht.

So eine Aufzucht kostet Geld, dazu kommen Entwurmen, Impfen, im optimalen Falle noch Chip und Kastration.
Wurde, außer über eine Kostenbeteiligung, über eine Schutzgebühr (Abgabegebühr) gesprochen?

Mit der Sache ist das bei Tieren eben auch noch eine andere Sache, die kann man ja nicht einfach so im Fundbüro stapeln wie Schlüssel und Geldtaschen.
 
Die Fundtiere in unserem Tierheim sind nach Ablauf der 6-Monatsfrist unser Eigentum.
Ihr habt das Tier an einen TSV übergeben, der es für die Gemeinde "aufbewahrt", bis der Eigentümer gefunden ist.
Danach kann der TSV das Tier an jede Person weitervermitteln.
Tiere unterliegen genauso wie Sachen dem Fundrecht im BGB.
 
  • #10
Auch wenn der eigentliche Finder sich als zukünftiger Adoptant anbietet und das Tier nur „zwischengeparkt“ werden soll, weil es, wie in diesem Fall, einfach noch zu jung ist und spezielle Fürsorge braucht?
Also ab vom Rechtlichen, würdet Ihr so handeln?

(Keine Anspielung, ernstgemeinte Frage.)

Nur, wenn er unseren Vermittlungskriterien entspricht.
Natürlich würde dem Finder in diesem Fall ein Vorrecht eingeräumt.
Allerdings auch nur mit Schutzvertrag und Nachkontrolle und allem, was zu einer normalen Vermittlung dazugehört.

Du mußt wissen, daß auch erfahrene Pflegestellen einen enormen zeitlichen, teils auch finanziellen Aufwand haben, mit enormer körperlicher und seelischer Belastung.
Demzufolge finde ich das Wort "zwischengeparkt" überhaupt nicht passend dazu.
 
  • #11
Erst mal danke für eure Antworten.
Das finanzielle ist hierbei kein thema, sowie Haus mit Garten, es gibt also um sie zu beruhigen keinen anderen Grund. Der Grund ist lediglich dass die Pflegerin die Katze einfach selber behalten möchte.
Wiegesagt. Ich kann das auch alles nachvollziehen und bin der letzte der da jetzt einen "terror" macht.
Hätte mich die Dame wie abgemacht einfach darüber rechtzeitig informiert dann kann man doch über alles reden. Ich bin einfach nicht davon ausgegangen dass es so kommt.
Für das Tier ist es sicherlich gut da zu bleiben aber persönlich kann man denke ich den Unmut verstehen zumal eben schon alle Vorbereitungen, Anschaffungen etc getätigt worden.
Selbstverständlich wär ich auch der Pflegerin finanziell entgegengenommen und dankbar gezeigt. Das ist ja Gar nicht das Thema.
Ich bedanke mich für eure Nachrichten und wünsche euch noch einen schönen Sonntag
 
  • #12
Hallo zusammen,
Wir (meine Freundin und ich) haben einen verweisten Baby Kater auf einer viel befahrenen Hauptstraße gefunden und daraufhin alle nebenstehenden Häuser abgeklingelt um einen Besitzer ausfindig zu machen. Leider erfolglos. Darauf hin haben wir den Kater mit nach Hause genommen und am selbigen Tag den örtlichen Tierschutz informiert sowie anzeigen auf Facebook und Flyer in der Fundgegen ausgehängt.
Der Kater wurde daraufhin von uns an eine Dame vom Tierschutz zum aufziehen gegeben mit dem Hinweis dass wir, falls sich kein Besitzer findet, gerne das Tierchen nehmen würden.
Soweit so gut..
Nachdem wir trotz Nummernaustausch und klarer Kommunikation sowohl mit der Pflegedame als auch dem Chef des tierschutzVereines keine Nachricht nach 8 Wochen erhalten habe, habe ich mühsam die Nummer der Dame (Sie hatte nur meine) rausgefunden.
Jetzt aber war Sie dermaßen frech und will das Kätzchen selber behalten und weigert sich immens diese zurück zu geben, da es sich hierbei um ein wirklich sehr schönes Tier handelt.
Jetzt zu meiner Frage:
Wie ist das Juristisch geregelt?
Wir haben alle rechtlichen Regelungen eingehalten und sind laut Recht auch die Finder. In meinen Augen ist das Unterschlagung auch da wir sowohl dem Chef als auch der Dame mitgeteilt haben den Kater nach der Pflegezeit zu nehmen. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Katze, blöd gesagt, auch meiner Oma zum großziehen bringen können. (Kater war ca. 4 Wochen erst alt)
Würde mich über konstruktiven Rat sehr freuen.

Das wichtigste fehlt in meinen Augen, wo ist die polizeiliche Meldung in schriftlicher Form, statt bei der Polizei geht auch das Fundbüro. Auf die kommt es an, das ist die Grundlage vom Recht.

Naja, mündlicher Vertrag unter Zeugen würde ich das ganze mal nennen.
Man kann kann wirklich nicht damit rechnen dass es eine so große Sache wird.
Selbstverständlich hätte ich mit mir reden lassen wenn man wie abgemacht uns kontaktiert und über einen verbleib des Katers redet. Allerdings alles unter den Tisch kehren und sich a. Nicht melden trotz Abmachung. B. Freches Verhalten und c. War das klar kommuniziert sonst hätte ich wiegesagt eine Alternative gefunden wenn die gleich die Katze behalten will. Die Dame hat mehrere Pflege Tiere regelmäßig da und mit Sicherheit auch Katzen die abgegeben werden ohne Wunsch diese zu behalten seitens des finders. Hierbei geht es einfach um anstand und halten von Versprechungen. Wir haben uns völlig richtig mit dem Fundtier verhalten und erwarte dann auch einen fairen Umgang. Denn um Grunde sind/waren wir bereit das Findelkätzchen dem Besitzer selbstverständlich zurück zu geben. Und was die Frau jetzt macht ist genau das Gegenteil und Unterschlagung. Wäre genauso wenn wir das Kästchen nicht rausgerückt hätten wenn sich der Besitzer meldet. Nur eben in anderer Konstellation. Moralisch aber das gleiche. Insofern habe ich absolut kein Verständnis für das Verhalten. Wiegesagt. Hätte man vernünftig mit uns geredet wäre das ganze keine große Sache. So jedoch macht uns das sehr wütend da wir uns verständlicherweise seit Wochen darauf freuen

Nur mal angenommen, daß die Pflegestelle bzw. das Tierheim eine schriftliche Fundanzeige bei der behördlichen Stelle gemacht hat, ist als Finder das Tierheim schriftlich festgehalten mit allen Konsequenzen.

In Berlin gilt: Tiere beim nächsten Polizeirevier abgeben als Fundstelle, die verbringen einmal am Tag von allen Revieren diese dann ins Tierheim Berlin, die für die Unterbringung zuständig sind.
Wer als Privatperson ein Fundtier abgibt und eine Fundanzeige macht wird ausdrücklich danach gefragt, ob Fundansprüche geltend gemacht werden. Wer verneint kann das Tier nicht bekommen. Nur ein JA sichert dir als Finder die Option, das Tier nach dem gesetzlichen halben Jahr zu bekommen, sofern man ALLE Auslagen der Unterbringungsstelle (Tierheim, Pflegestelle) bezahlt.

So weit zum allgemeinen Recht. In anderen Bundesländern ist im Zweifelsfall grundsätzlich das örtliche Fundbüro zuständig, auch was die Fundanzeige betrifft.



Hallo coinean
Haben Sie hierbei Quellen? Denn ich habe etwas anderes in Erfahrung gebracht. Da Tiere juristisch als "Sache" behandelt werden ist es wie bei dem Fund von Gegenständen. D.h. Nach Einhaltung der Pflichten (melden, etc) hat der Besitzer ein Recht auf sein Eigentum. Nach 6 Monaten kann der Finder den Fund /Fundtier als "Eigentum" nennen mit Vertrag mit dem. Tierschutz um genau dies abzudecken.

Siehe ausführlich obige Hinweise von mir.

Erst mal danke für eure Antworten.
Das finanzielle ist hierbei kein thema, sowie Haus mit Garten, es gibt also um sie zu beruhigen keinen anderen Grund. Der Grund ist lediglich dass die Pflegerin die Katze einfach selber behalten möchte.
Wiegesagt. Ich kann das auch alles nachvollziehen und bin der letzte der da jetzt einen "terror" macht.
Hätte mich die Dame wie abgemacht einfach darüber rechtzeitig informiert dann kann man doch über alles reden. Ich bin einfach nicht davon ausgegangen dass es so kommt.
Für das Tier ist es sicherlich gut da zu bleiben aber persönlich kann man denke ich den Unmut verstehen zumal eben schon alle Vorbereitungen, Anschaffungen etc getätigt worden.
Selbstverständlich wär ich auch der Pflegerin finanziell entgegengenommen und dankbar gezeigt. Das ist ja Gar nicht das Thema.
Ich bedanke mich für eure Nachrichten und wünsche euch noch einen schönen Sonntag


Jeder Anspruch von dir steht und fällt mit einer behördlichen Meldung deiner Fundsache (Kleinteilkatze). Nur wenn du davon eine DIN A4 Seite hast mit einem Aktenzeichen kannst du überhaupt die Herausgabe deiner Fundsache (vorausgesetzt du hast Finderansprüche mit ja beantwortet) herleiten. Ist dies nicht der Fall gingen alle Besitzansprüche mit Pflichten und Lasten auf den Verein über, bei dem die Polizei oder Fundbüro das Tier abgeben würde.



Und das ist geltendes Recht nach BGB
§ 965 Anzeigepflicht des Finders (Fundanzeige)
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

§ 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

§ 973 Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.

§ 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung


..............

Alle §§ haben dazwischen, und auch die nachfolgenden haben mit Fundsachen zu tun und regeln dies im BGB ausführlich.
 
  • #13
P.S.:

Chouchou und
Tamara waren beide Fundsachen, die in meinen Besitz nach dem halben Jahr übergingen.

Emmely dir korrekt Kira heißt war eine übernommene Fundsache, die ich wieder nach Hause vermitteln konnte. Sie war von mir polizeilich gemeldet, über Facebook fanden wir die Besitzer in letzter Minute.

Der Tegeler Fleckenzwerg konnte auch mit Hilfe von Tasso e.V. nach Hause gehen, da war die Polizei noch gar nicht informiert und die Besitzer schneller.

Die Graumaus, vom Nachbar gebracht zur Verwahrung und Pflege wurde von diesem Polizeilich gemeldet, jedoch ebenso von ihm mittels Aushang die Besitzer gefunden und diese kamen sehr schnell und holten die Maus ab.

Felix fand mittels Chip und Registrierung einen Tag später nach Hause, da blieb die Polizei außen vor.


Bei Chouchou mußte ich massiv bei der Polizei vorsprechen, um die Fundanzeige zu machen und mein Blatt Papier zu erhalten. Allerdings war auch klar, daß wir die Pflegestelle sind.

Tamara war zuerst im Tierheim Berlin, mit Absprache von Taskali machte ich Fundansprüche innerhalb von ein paar Tagen geltend und durfte sie dann, als ich im Tierheim Finderansprüche verlauten lies, sofort abholen und die Tierarztkosten natürlich berappen. Tamara war jedoch auch eine Fundsache, deren Nachweispapier in meinen Händen war.
 

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