Rückerstattung Schutzgebühr???

  • Themenstarter Cologneboy2018
  • Beginndatum
  • #21
Auch 10 Wochen wäre noch zu jung, und auch 200 Euro sind für solch unversorgtes Katzenbaby zu viel.

Ich würde noch mal alles versuchen, Kind und Katze miteinander auszusöhnen und unbedingt ein Katzenkind hinzunehmen, das wirklich 12 bis 14 Wochen bei der Mutter war. Gibt es im TH momentan zu Hauf.

Bei Rückgabe verbucht Ihr es eben unter Lehrgeld.

Wie erwähnt, Zweitkatze wird es definitiv nicht geben. Da spielt meine Frau nicht mit. Dann sagt sie eher das wir ihn abgeben.
 
A

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  • #22
Und laut Vertrag darf sie sich auch jederzeit melden und Fotos verlangen oder ihn zur Not sogar besuchen kommen. Da kann ich ihn ja nicht einfach vermitteln.

Melden darf sie sich, aber ob Du ihre Anrufe annimmst, ist Deine Sache.
Fotos kann sie nicht von Dir verlangen.
Und in DEINE Wohnung darf sich niemand Zutritt verschaffen, das darf nur die Polizei mit richterlichem Beschluß oder sowas, wenn eine Straftat Deinerseits vorliegt, die das gerechtfertigt. Die Weitergabe Deines Eigentums sollte dazu nicht ausreichen.
Was wäre denn, wenn Du ins Ausland umziehst? Dann wäre auch Schluß mit Besuch einfordern.;)
 
  • #23
  • #24
Hab jetzt nochmal nachgesehen. Also es steht folgendes im Vertrag:

Ausserdem gestattet der Übernehmer dem bisherigen Eigentümer, sich nach Absprache in zeitlich versetzten Abständen vom Zustand des Tieres, der artgerechten Haltung und Versorgung des Tieres zu erkundigen und ggf. vor Ort davon zu überzeugen.

Und wenn ich ihn jetzt irgendwo vermitteln würde, sieht sie das ja auch. Bin mir sicher das sie da dann jetzt bei Kleinanzeigen oder so auch häufiger reingucken wird, ob er da zu sehen ist.

Und wie gesagt, im Vertrag steht ja ich darf ihn nicht abgeben an Dritte. Ne Anzeige kann ich wirklich nicht gebrauchen.
 
  • #25
Sorry, hab jetzt nach deiner Antwort selbst erst gesehen, dass ich mich vertippt habe. Es waren nicht 400 EUR, sondern 200.

Ich wusste nicht das er erst 8 Wochen war...klar ich hätte nachfragen können aber so wie sie geschrieben hatte, bin ich fest von 10 Wochen ausgegangen.

Ich habe schon damals als ich zu Hause ausgezogen bin 2 Katzen gehabt und daher würde ich jetzt nicht sagen das ich unerfahren bin oder so. Ich hätte auch lieber 2 aber wir mussten da halt einen Kompromiss finden.

Und unvorbereitet war es ja nicht, hab ja geschrieben das wir da wochenlang drüber gesprochen haben.

Es ist auch nicht so, dass er definitiv weg kommt. Ich wollte halt nur mal fragen wie es sich bezüglich der Schutzgebühr verhalten würde wenn...

Also, tut mir leid, aber ein Kitten, das noch dazu zu früh von der Mutter weg kam, dann auch noch alleine zu halten, ist KEIN KOMPROMISS!
Wenn ein Elternteil keine Katze möchte, sollte man wo anders einen Kompromiss suchen, aber nicht dort, wo ein kleines Tier ein Leben lang darunter leiden wird!!!

Bitte bringt das Kätzchen in ein verantwortungsvolles Tierheim!
 
  • #26
Ich finde, in einer Familie müssen immer alle Familienmitglieder mit einem Tier einverstanden sein.

Hat sich deine Frau denn schon mal mit artgerechter Katzenhaltung auseinandergesetzt? Was spricht aus ihrer Sicht gegen eine 2. Katze?

Ich blicke nicht ganz durch, ob diese Dame jetzt selbst Katzen "züchtet", ob sie eine private Pflegestelle oder was auch immer ist.

Das musst du hier auch nicht ausbreiten.


Aber eine Rückgabe an diese Stelle halt ich für sehr unglücklich.


P.S. Ich lese jetzt gerade die Formulierung "artgerechte Haltung" und muss einfach nur lachen. Dieser "Schutzvertrag" ist eine Farce. Babykatze alleine und zu früh von der Mutter weg....

P.S. 2 - Keine Vermittlung bei Kleinanzeigen! Abgabe in erfahrene Hände wie Tierheim, Katzenschutzorganisationen oder ähnliche Einrichtungen!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #27
P.S. Ich lese jetzt gerade die Formulierung "artgerechte Haltung" und muss einfach nur lachen. Dieser "Schutzvertrag" ist eine Farce. Babykatze alleine und zu früh von der Mutter weg....

Der "Vertrag" dürfte einfach mal eben aus dem "Netz gezogen" worden sein, um "seriöser" zu wirken....Die "Dame" fordert laut Ihrem Vertrag ja nur, erbringt im Gegenzug aber keinerlei Leistung : zu frühe Abgabe in Einzelhaltung, kein kompletter Impfschutz, keine Erstattung bei Rückgabe...ob der so Bestand und Gültigkeit hätte wenn man es drauf ankommen liese mag ich zu bezweifeln.
 
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  • #28
Ein Tierheim oder eine Tierschutzorga kann dich sicher auch beraten was ihr jetzt tun könnt.
Setzt dich doch mal mit jemandem vom Tier heim oder von der katzenhilfe vor Ort in Verbindung.
 
  • #29
Hallo,
ich würde mal bezweifeln, dass die Klauseln im Vertrag so rechtlich zulässig sind. Aber wenn du die Auseinadersetzung da scheust, bleibt dir nur, das Kätzchen zurück zu geben und das Geld dort zu lassen.
Du verstößt ja jetzt schon gegen den Vertrag, indem du das Kätzchen nicht artgerecht hältst.

Ansonsten: Katzenschutzvereine oder ggf. Beratung deiner Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Wenn der Kleine keinen Kumpel bekommt, wird das Anfallen mit der Zeit schlimmer werden, weil er jemanden zum Raufen sucht.

Ich hatte hier selbst eine Katze mit wahrscheinlich schlechter Kindheit, die hat meine Kinder (2,5 und 4) angefallen und blutig gebissen, so dass sie dann auch Angst vor allen Katzen hatten. Wir haben die Katze schweren Herzens weggegeben, aber nach ein paar Wochen behutsamer Zusammenführung war die Angst der Kinder vor den anderen Katzen verschwunden.

Edit: Was ich persönlich machen würde: Das Kätzchen in den Tierschutz zu Spielkameraden geben und eine Klage riskieren (halte es für unwahrscheinlich, dass die Vermehrerin das durchzieht), dann mit dem Kind besprechen, ob es noch immer Katzen haben möchte. Der Frau würde ich mal ein paar Videos von Katzenpaaren vorspielen, wahrscheinlich kann sie sich das garnicht so vorstellen. Dann zwei ruhigere Katzen holen, die Kinder schon kennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #30
Noch einmal, die Vermehrerin hat kein Recht darauf, Deine Wohnung zu stürmen. Erzwungener Besuch ist Hausfriedensbruch.
Überzeugen von artgerechter Haltung:

P.S. Ich lese jetzt gerade die Formulierung "artgerechte Haltung" und muss einfach nur lachen. Dieser "Schutzvertrag" ist eine Farce. Babykatze alleine und zu früh von der Mutter weg....

P.S. 2 - Keine Vermittlung bei Kleinanzeigen! Abgabe in erfahrene Hände wie Tierheim, Katzenschutzorganisationen oder ähnliche Einrichtungen!

Ein Tierheim oder eine Tierschutzorga kann dich sicher auch beraten was ihr jetzt tun könnt.
Setzt dich doch mal mit jemandem vom Tier heim oder von der katzenhilfe vor Ort in Verbindung.

Dem schließe ich mich an.
 
  • #31
Deine Tochter will ihn nicht, deine Frau eigentlich auch nicht.....
So wird das nie was werden, leider.

Wir versuchen hier eigentlich immer dem Neu-Katzenbesitzer einen Weg aufzuzeigen, wie das Zusammenleben dich noch klappen wird, aber hier...

Bitte bring den Kleinen zu einer Tierschutz-Orga oder ins Tierheim.
Dort wirst Du zwar eventuell noch ein paar Euros Abgabegebühr zahlen müssen. aber willst du den Kleinen wirklich an diese dubiose "Züchterin" zurück bringen?
Ich meine deinen Zeilen schon eine gewisse Zuneigung zu dem Zwerg entnommen zu haben, von daher bitte schicke ihn nicht in so eine ungewisse Zukunft.
Denn was an der Dame dubios ist, haben die anderen dir ja schon geschrieben.

Die 200€ musst du dann zwar leider als "Lehrgeld" verbuchen, aber der Zwerg wird zumindest definitiv in ein geeignetes Zuhause vermittelt.

Und was den Rest dieser "Sondervereinbarungen" betrifft....
Die sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Unangemeldete Besuche mit Forderung auf "Einlass" sind Hausfriedensbruch, ein Verbot der Weitergabe an Dritte ist "sittenwidrig".
Du hast mit dem Kauf das "Eigentum" an dem Kleinen erworben und kannst somit mit ihm machen was du willst.
Sie kann ja gerne mal versuchen irgendwas davon zivilrechtlich einzuklagen, das wäre ihre einzige Möglichkeit, aber da kriegt wahrscheinlich schon jeder RA einen Lachanfall.
Sollte sie telefonisch "nerven", einfach eurerseits mit Rechtsanwalt drohen, dann habt ihr garantiert sofort Ruhe.

Wie gesagt, leider ist der Kleine bei der Mehrheit eurer Familie unerwünscht, anders kann man's nicht nennen.
Bitte gebt ihm die Chance auf ein neues Zuhause, wo er von allen geliebt wird.

Und kauft eurer Kleinen eine Stoffmieze zum Trost.
Das war jetzt wirklich nicht böse gemeint....
 
  • #32
Euer Kätzchen ist augenscheinlich ein Vermehrerkätzchen, und ich würde den Kleinen auch nicht mehr dorthin zurück geben wollen.

Der Vertrag scheint solchen Verträgen nachgebildet worden zu sein, die auch seriöse Vereinszüchter verwenden, nur hat (anders als ein Vereinszüchter es machen würde) die Vermehrerin offenbar wegen der Vertragsgestaltung keinen Anwalt kontaktiert, sondern sinnfrei iwas in den Vertrag geschrieben.

Wollen wir das also mal etwas aufdröseln. :)


Das, was augenscheinlich gemeint ist, ist das sog. Rückkauf-/Vorkaufsrecht des Vereinszüchters. Das ist eine Klausel, mit der der Vereinszüchter verhindern will, dass seine Tiere zu Wanderpokalen werden, und solche Klauseln gibt es in vielen Arten von Verträgen, teilweise sogar im Gesetz.

So gibt es gesetzliche Vorkaufsrechte für Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und dann verkauft werden soll. Der Mieter könnte dann vom Vermieter/Verkäufer verlangen, in den Kaufvertrag, den der Verkäufer mit dem Kaufinteressenten schließen will, eintreten zu können - zu den Vertragsbedingungen, die Verkäufer und Käufer ausgehandelt haben.

Das Rückkaufrecht des Vereinszüchters ist immer mit einem Kaufpreis ausgestattet, d. h. wenn der neue Eigentümer des Kätzchens dieses weiterverkaufen will, kann der Vereinszüchter - wie der Mieter bei der Eigentumswohnung - in den Kaufvertrag mit dem Dritten eintreten, und der Züchter muss auch einen Kaufpreis zahlen (der im ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Züchter und neuem Eigentümer meist schon festgelegt worden war). Ob die Rückkaufklausel für den Züchter auch dann rechtswirksam ist, wenn der Kaufpreis für den Rückkauf schon gedeckelt ist, kann dahinstehen; auf jeden Fall wäre so eine Klausel wirksam, wenn der Züchter den neuen Kaufpreis (= den der neue Eigentümer vom Dritten verlangen will) zahlen würde.

Die Rückkaufklausel der Vermehrerin ist aber schon deswegen rechtsunwirksam, weil sie gar kein Geld für das Kätzchen als Rückkaufpreis bezahlen will!
Daher müsst ihr auf die Vertragsbedingungen in dem "Schutzvertrag" überhaupt keine Rücksicht nehmen, Cologneboy! :muhaha:

Was die Vermehrerin vermutlich verwechselt hat, als sie diesen merkwürdigen "Schutzvertrag" gestrickt hatte:
Vereinszüchter schreiben gern eine Vertragsklausel in ihre Kaufverträge rein, wonach die Anzahlung für das Kätzchen ersatzlos verfällt, wenn der Käufer es dann doch nicht haben will und sich nach der Reservierung und Anzahlung nie wieder meldet, oder wenn er dem Züchter mitteilt, dass er die Katze doch nicht kaufen will.
Wieweit das rechtlich haltbar ist (es handelt sich rechtlich um eine Vertragsstrafe bzw. um pauschalierten Schadensersatz ohne die Möglichkeit für den Käufer, einen geringeren Schaden nachzuweisen), kann dahinstehen, denn ihr hattet ja den Kaufvertrag ganz normal durchgeführt: Reservierung und Anzahlung und dann Zahlung des restlichen Kaufpreises und Übergabe der Katze an euch.

Also nochmal:
Die Vermehrerin kann euch gar nichts!!! :grin:

Ihr könntet das Kätzchen direkt bei Ebay-Kleinanzeigen reinsetzen und versuchen, es für 500 Euro an Lieschen Müller verticken - oder ihr könnt (was natürlich absolut vorzuziehen wäre!) jetzt beim örtlichen TH anrufen und den Kurzen als Abgabetier ankündigen. (Und hoffen, dass direkt ein Platz für das Kleinchen frei ist.)
Was ihr auch machen könntet: auch hier im Forum ein Angebot für den Kleinen als Notfellchen einstellen; für die Vermittlung, den Ablauf der Vorkontrolle usw. bekommt ihr hier bestimmt auch eine Menge Tipps und Hilfestellung, und es gibt im Notfellchenbereich auch immer wieder Gesuche, wo ein zweites Kätzchen für ein bisheriges Einzelkitten zur Gesellschaft angefragt wird.

Und lasst euch bitte wirklich nicht von diesem dummen "Schutzvertrag" ins Bockshorn jagen!!!
Die Vermehrerin wollte offensichtlich, aber sie konnte ganz offensichtlich nicht. Dumm gelaufen!!! :muhaha::muhaha::zufrieden:
 
  • #33
Es wurde ja bereits alles gesagt, aber zu einem möchte ich doch noch kurz schreiben ...

Gut, für 600 Euro bekommt man eine Katze mit Stammbaum, entwurmt, geimpft, gechipt, kastriert. Eine zweite bekommt man in der Regel für weniger Geld, wenn man gleich 2 von dem gleichen Züchter nimmt.
Also ich kenne keinen guten Züchter - vor allem nicht in Süddeutschland - bei dem man einen kastrierten Rassekitten-Doppelpack für unter 600 Euro/pro Katze bekommt ... auch nicht ein Kitten für 600 Euro.

Ich hab' "Deinen" angegebenen Preis schon vor fast 8 Jahren für meine (frühkastrierten) Coonies bezahlt ... und das war bereits der Mehrkitten-Rabattpreis (wir haben damals gleich 3 Kitten gekauft) ... und der günstigere norddeutsche Satz :).

Und immerhin sind Kastras inzwischen auch recht teuer geworden, unsere Züchterin bezahlt aktuell für Mädels-Frühkastra ca. 150,-- und für Jungs-Frühkastra ca. 100,-- Euro.
Das entspräche einem Marktpreis von 450/500 Euronen (je nach Geschlecht) für ein unkastriertes Stammbaumkitten aus guter Zucht ... ich wüßte wirklich nicht, wo die zu finden wären ...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #34
Ich bezweifle sehr stark, dass diese "Vermehrerin" sich jemals bei euch melden wird. Sie hat das Geld kassiert und fertig. Um was anderes geht es solchen Leuten nicht.

Aber was euer Katerchen betrifft... Da solltet ihr wirklich überlegen. Er kann locker 15-20 Jahre alt werden. Soll er wirklich so lange alleine sein ?

Es gibt wirklich nur 2 Optionen...

1. zeitnah ein zweites Katerchen dazu holen
2. Abgabe zu einem schon vorhandenem Katerchen

Vielleicht kannst du deine Frau ja überzeugen, wenn du ihr erklärst, dass sich das Problem mit eurer Tochter erledigen wird, wenn der Kater einen Spiel- und Raufkumpel hat und so eure Tochter nicht mehr "angreift".

Ich hab von Anfang an 2 Kater und hatte nie das Problem, dass mein Sohn gekratzt wurde. Wenn sie ihre 5 Minuten haben und raufen wollen, tun sie das miteinander.

Und zwei Katzen/Kater sind so schön... einfach doppelte Freude, glaub mir. :grin:
 
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  • #35
Also ich kenne keinen guten Züchter - vor allem nicht in Süddeutschland - bei dem man einen kastrierten Rassekitten-Doppelpack für unter 600 Euro/pro Katze bekommt ... auch nicht ein Kitten für 600 Euro.

Ich hab' "Deinen" angegebenen Preis schon vor fast 8 Jahren für meine (frühkastrierten) Coonies bezahlt ... und das war bereits der Mehrkitten-Rabattpreis (wir haben damals gleich 3 Kitten gekauft) ... und der günstigere norddeutsche Satz :).

Und immerhin sind Kastras inzwischen auch recht teuer geworden, unsere Züchterin bezahlt aktuell für Mädels-Frühkastra ca. 150,-- und für Jungs-Frühkastra ca. 100,-- Euro.
Das entspräche einem Marktpreis von 450/500 Euronen (je nach Geschlecht) für ein unkastriertes Stammbaumkitten aus guter Zucht ... ich wüßte wirklich nicht, wo die zu finden wären ...

Ich wohn im Norden und hab für Mara und Diva kastriert zusammen 1000 Euro bezahlt .Und ja , die haben einen Stammbaum.Suchet so werdet ihr finden .
 
  • #36
Also ich kenne keinen guten Züchter - vor allem nicht in Süddeutschland - bei dem man einen kastrierten Rassekitten-Doppelpack für unter 600 Euro/pro Katze bekommt ... auch nicht ein Kitten für 600 Euro.

Ich hab' "Deinen" angegebenen Preis schon vor fast 8 Jahren für meine (frühkastrierten) Coonies bezahlt ... und das war bereits der Mehrkitten-Rabattpreis (wir haben damals gleich 3 Kitten gekauft) ... und der günstigere norddeutsche Satz :).

Und immerhin sind Kastras inzwischen auch recht teuer geworden, unsere Züchterin bezahlt aktuell für Mädels-Frühkastra ca. 150,-- und für Jungs-Frühkastra ca. 100,-- Euro.
Das entspräche einem Marktpreis von 450/500 Euronen (je nach Geschlecht) für ein unkastriertes Stammbaumkitten aus guter Zucht ... ich wüßte wirklich nicht, wo die zu finden wären ...

Erlangen ist mit Sicherheit ein teureres Pflaster als Ost-Deutschland. Aber ich denke auch, daß man bei Moderassen wie MC oder BKH durchaus günstige Preise finden kann.

Meine 3 Kater, nur mal nebenbei, habe ich kastriert und komplett geimpft (mit TW) kostenlos bekommen, sind aber auch "nur" reine Lastramis.
 
  • #37
Deine Tochter will ihn nicht, deine Frau eigentlich auch nicht.....
So wird das nie was werden, leider.

Wir versuchen hier eigentlich immer dem Neu-Katzenbesitzer einen Weg aufzuzeigen, wie das Zusammenleben dich noch klappen wird, aber hier...

Bitte bring den Kleinen zu einer Tierschutz-Orga oder ins Tierheim.
Dort wirst Du zwar eventuell noch ein paar Euros Abgabegebühr zahlen müssen. aber willst du den Kleinen wirklich an diese dubiose "Züchterin" zurück bringen?
Ich meine deinen Zeilen schon eine gewisse Zuneigung zu dem Zwerg entnommen zu haben, von daher bitte schicke ihn nicht in so eine ungewisse Zukunft.
Denn was an der Dame dubios ist, haben die anderen dir ja schon geschrieben.

Die 200€ musst du dann zwar leider als "Lehrgeld" verbuchen, aber der Zwerg wird zumindest definitiv in ein geeignetes Zuhause vermittelt.

Und was den Rest dieser "Sondervereinbarungen" betrifft....
Die sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Unangemeldete Besuche mit Forderung auf "Einlass" sind Hausfriedensbruch, ein Verbot der Weitergabe an Dritte ist "sittenwidrig".
Du hast mit dem Kauf das "Eigentum" an dem Kleinen erworben und kannst somit mit ihm machen was du willst.
Sie kann ja gerne mal versuchen irgendwas davon zivilrechtlich einzuklagen, das wäre ihre einzige Möglichkeit, aber da kriegt wahrscheinlich schon jeder RA einen Lachanfall.
Sollte sie telefonisch "nerven", einfach eurerseits mit Rechtsanwalt drohen, dann habt ihr garantiert sofort Ruhe.

Wie gesagt, leider ist der Kleine bei der Mehrheit eurer Familie unerwünscht, anders kann man's nicht nennen.
Bitte gebt ihm die Chance auf ein neues Zuhause, wo er von allen geliebt wird.

Und kauft eurer Kleinen eine Stoffmieze zum Trost.
Das war jetzt wirklich nicht böse gemeint....

Daumen hoch!! Stimme ich absolut zu. Das arme Würmchen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wovor der TE Angst hat: Wenn vor meiner Tür jemand stuende, der Einlass begehrt, würde ich entweder einen Termin ausmachen oder ihm den Weg weisen...
Diese merkwürdige Person hat doch selber schon gegen ihren eigenen Schutzvertrag verstoßen!! Ein viel zu junges Tier wurde ungeimpft in Einzelhaft vermittelt. Der ganze Vertrag ist gequirlte...
Bitte kümmert euch um einen guten Endplatz mit Gesellschaft!
 
  • #38
Und zum Mut machen: Meine Schwägerin hatte vor Jahren von einem EINGETRAGENEN VEREIN eine Kleinkatze übernommen, als Gesellschaft für ihren Kater. Zusammenführung funzte nicht, Rückgabe scheiterte zweimal. Daraufhin vermittelte sie die Katze an eine Familie, die dringend ein gleichaltriges Kätzchen suchten für ihre Kleine. Alle waren glücklich, der Verein rueffelte wegen Nichteinhaltung des Vertrages, das Ganze verlief im Sande... Und das war ein Verein.
 

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