Kastrationspflicht verwirrt mich

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Yvonne77

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6. Mai 2018
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Hallo, die Pflicht zur Kastration von Freigänger finde ich absolut sinnvoll. Nur meine Freundin, die ihre Katze jedes Jahr decken lässt, hat jetzt ärger. Sie hat ihre Bkh mal wieder decken lassen und jetzt einen Brief bekommen, wo sie die Kastration usw innerhalb 4 Wochen nachweisen soll. Ich befürworte das absolut, aber sie hat da kein Ohr für und beruft sich drauf, daß ihre Katze ja kein Freigänger ist. Darf sie dann weiter verfahren wie immer?? Im falle, das die Katze nicht mehr für Sie brauchbar ist, will sie Sie abgeben. Dann nehme ich Sie, ob nun fünf oder sechs ist mir egal. Mich interessiert einfach, ob sie das weiter so machen darf oder ich bald Zuwachs hab😊.abgesehen davon nehme ich die Katze gern auf dann, damit sie nicht weiter so benutzt wird, Sie ist ja auch schon fast neun, da hat sie doch auch mal Ruhe verdient.
 
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Von wem wird die Katze denn gedeckt?
Wird sie dafür raus gelassen?
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ob man sowas Freundin nennen kann... und wenn, dann rede ihr doch bitte ins Gewissen. Wenn die Katze „unbrauchbar“ wird, wird sie „entsorgt“? Das ist doch wirklich unterste Schublade.
 
Hallo und herzlich willkommen!
Soweit ich weiß, gilt die Kastrationspflicht nur für Freigänger, weil man die Unzahl an freilebenden Streunern verringern will. Für Hauskatzen gilt das m.M. nach nicht.
Aber wenn es irgend geht, nimm ihr die Katze ab, das ist wirklich ein Elend, mit 9 Jahren noch jährlich Junge bekommen zu müssen.
 
Vorneweg: Ich finde das Ganze einfach nur furchtbar- weil das offensichtlich Vermehrerei ist!
Ansonsten weiss ich nicht wo du wohnst und wie bei euch die Gesetze sind.
In Österreich besteht ja auch eine Kastrationspflicht und das bedeutet, dass unkastrierte Katzen nicht in Freigang dürfen.
Zuchtkatzen muss man nicht kastrieren, aber darf sie auch nicht rauslassen!
ABER: Eine Zucht ist beim Veterinäramt meldepflichtig- und wird dann von diesem kontrolliert....nur dann darf sie sie decken lassen.
Also bei uns wäre das rechtmässig, dass sie ihr vorschreiben dürfen, sie kastrieren zu lassen ( was ich super finde, weil das ist eine Schweinerei- diese Geldmacherei von irgendwelchen Leuten, die keine Ahnung von Zucht haben)!
Das Problem ist aber, dass das Veterinäramt einfach nur die Haltung kontrolliert und das Österreichische Tierschutzgesetz ist leider wieder schlampig geraten- es dürfen die Kätzchen trotzdem schon ab 8 Wochen abgegeben werden und in einem anerkannten Verein mit strengeren Regeln muss man nicht sein!
Insofern wurde der Vermehrerei jetzt auch noch eine Legalität verpasst, mit unzureichenden Gesetzen ( meiner Meinung nach)!
Man kann nämlich ohne Ahnung von echter Zucht einfach Kater auf Katze setzen und ohne Stammbaum vom ordentlichen Verein, ohne die strengeren Regeln dort, ohne Gesundenuntersuchung wie sie gute Züchter machen, sich Zucht nennen, solange man die Kontrollen vom Veterinäramt macht!
 
Verkauft sie die Kitten, die dabei rauskommen?

Wenn ja, melde das doch mal dem Finanzamt.

Oder mach dich mal schlau bei der Behörde (?) von denen der Brief kam und schildere ihnen die Situation, vielleicht können die ja auch helfen.

Die arme Katze...9 Jahre und nur als Gebärmaschine missbraucht und wenn sie nix mehr nutzt, weg damit.
Wie mich sowas ankotzt :mad::mad:
 
Die Kastrationspflicht ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Also müsstest du bei der zuständig Stadt oder Landkreis anrufen und nachfragen.

Mal was zum nachdenken für deine Freundin. Sie dürfte als gewerbsmäßige Züchterin eingestuft werden. Sie hat demnach eine gesetzliche zweijährige Gewährleistungspflicht auf ihre Kitten. d.h. wenn sie kranke Kitten abgibt kann sie auf Erstattung/ Minderung des Kaufpreises und/ oder Übernahme der Tierarztkosten verklagt werden. Und das kann dann richtig teuer werden.

October
 
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die ihre Katze jedes Jahr decken lässt,

Was ein schreckliches Katzenleben.

Ich wünsche der Katze von ganzem Herzen, dass sie endlich kastriert wird und rausfindet, dass das Leben nicht nur aus Pflichten besteht und noch viele Jahre in einem schönen Zuhause verbringen darf, wo Tiere nicht als Ware angesehen werden.
 
Hier das Österreichische Tierschutzgesetz bzgl. Katzen:

Allgemeines zur Haltung von Katzen

Folgende Punkte sind bei der Haltung von Katzen zu berücksichtigen:

Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Ausnahme: Die kurzfristige Unterbringung zur tierärztlichen Behandlung.
Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
Katzen müssen mit einer ausreichenden Menge an geeignetem Futter und Wasser versorgt werden.
Räume, in denen Katzen gehalten werden, sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden. Diese sind sauber zu halten.
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden. Seit 1. April 2016 müssen auch Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben, kastriert werden.
Ausnahme: Katzen, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden, müssen nicht kastriert werden.

HINWEIS
Informationen zum Thema "Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Werden Katzen in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus dem Fenster bzw. vom Balkon stürzen, müssen die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen werden.
Werden Katzen in Gruppen gehalten, muss es für jede Katze einen eigenen Rückzugsbereich geben.
Junge Katzen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.





Ausschnitt zur Zuchtkatzen-REgistrierung laut Gesetz:

Alle in Österreich gehaltenen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Kosten dafür trägt die Halterin/der Halter der Zuchtkatze.

Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen muss bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden.

Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, müssen spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne so gekennzeichnet werden.

Jede Halterin/jeder Halter von Zuchtkatzen ist verpflichtet, ihr/sein Tier innerhalb eines Monats

nach der Kennzeichnung oder
nach der Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres

zu melden.

Folgende Daten müssen gemeldet werden:

Daten zur Halterin/zum Halter:
Name
Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
Zustelladresse
Kontaktdaten
Geburtsdatum
Datum der Meldung der Haltung von Katzen zur Zucht an die Behörde
Datum der Abgabe und Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises der neuen Halterin/des neuen Halters oder des Todes des Tieres
Daten zur Zuchtkatze:
Rasse
Geschlecht
Geburtsdatum (zumindest das Jahr)
Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer)
Bei einem Tier, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und der Tierärztin/des Tierarztes, die/der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe
Geburtsland

HINWEIS
Ist die Halterin/der Halter nicht zugleich Eigentümerin/Eigentümer des Tieres, so müssen auch die Daten der Eigentümerin/ der Eigentümers angegeben werden.

Die Eingabe der Meldung in die Heimtierdatenbank erfolgt

durch die Halterin/den Halter selbst oder
nach Meldung der Daten durch die Halterin/den Halter an die Behörde durch diese oder
im Auftrag des Halters durch die freiberuflich tätige Tierärztin/den freiberuflich tätigen Tierarzt, die/der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder
durch eine sonstige Meldestelle.
 
  • #10
Ja Sie verkauft die kleinen, das auch immer viel zu früh und nicht mal geimpft😠. Ich habe schon zwei Maine coon Katzen von ihr, die quasi ausgedient hatten... Beide krank, Herz un die Nieren...naja hier kriegen Sie nur nassfutter, seitdem gehts beiden besser. Ich nehme auch die BKH gerne dazu, aber daß muss ein Ende haben, sinnvolle Argumente ziehen ja nicht😦.aber wenn sie das jetzt anmelden muss, glaub ich nicht, das die weitermacht und hoffe, das Sie kein vier mehr holt.
 
  • #11
Interessant wäre ja mal zu wissen, wie das Amt auf sie aufmerksam wurde. Über die Anzeigen oder jemand hat ne Beschwerde eingereicht.

Woher kommt sie? Ich würde mir gern mal die entsprechende kastrationsverordnzng der Kommune durchlesen. Sollte das bei euch wirklich so streng gehandhabt sein, wäre das ein Grund zu frohlocken.
Normalerweise werden tatsächlich nur freigänger erfasst. Diese elende vermehrerei würde aber endlich ein finden, würde man sämtliche Katzen drunter fallen lassen und lediglich eingetragene Züchter in einem Verein ausnehmen.

Davon unabhängig, würde ich deiner "freundin" nicht Informationen liefern ob das rechtens ist, sondern zusehen, dass die Mietz da raus kommt. Das ganze mit dem Hinweis dass man wohl auf sie aufmerksam wurde und ein gleichlautender Brief bei neuanschafgung wohl folgen wird.

Sollte die kastrationsverordnung wirklich so eng gestrickt sein, würde ich bei neuanschaffung dann auch sofort selbst beim Amt dafür sorgen, dass die nächste kastrationsaufforderung an deine "Freundin" rausgeht, bevor die nächste Katze dort ausgebeutet wird.
 
  • #12
Wir wohnen in NRW. Da ist fast überall die Pflicht für Freigänger zur Kastration. Gestern haben wir noch geredet, aber bei der zieht gar kein Argument! Im Gegenteil, Sie meint, vielleicht kann sie bald mehr Geld nehmen, wenn die Katzen allgemein weniger werden😠. Ich möchte die Katze übernehmen, aber wenn sie dann von vorne anfangen kann, ist die nächst Katze dran, das will ich halt vermeiden.
 
  • #13
Deswegen, melde das doch mal dem Finanzamt, die sind sicher daran interessiert, wieviel Geld dabei rausspringt, Stichwort:
Steuerhinterziehung :cool:
 
  • #14
Im falle, das die Katze nicht mehr für Sie brauchbar ist, will sie Sie abgeben. Dann nehme ich Sie, ob nun fünf oder sechs ist mir egal.

Ich denke, das machen nicht nur Vermehrer sondern auch Züchter. Früher bin ich öfters mal zu Katzenausstellungen gegangen und habe da oft auch Angebote von Züchtern gesehen die Ihre älteren Katzen, dann aber kastriert, zum Kauf angeboten haben, weil Sie zu Zucht nicht mehr verwendete wurden.

Habe es damals schon nicht verstanden, wie man ein Tier, dass man solange in seinem Leben hat abgeben kann. :(
 
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  • #15
Im Gegensatz zum Vermehrer, hat der Züchter aber gute Gründe, auch mal einen Kastraten abzugeben- erstens kann er nicht alle Katzen behalten, weil es ja um eine Weiterentwicklung in der Zucht geht- da ist " frisches Blut" auch oft wichtig, weil die guten Züchter, die ich kenne, eine Katze nur ein paar Mal decken lassen ( oft nur 2 Mal), dann darf sie in den Ruhestand gehen, weil ältere Kastraten auch oft Stress in einer Zucht haben- viel mehr Tiere als beim Autonormalkatzenhalter, öfterer Wechsel, ständig kleine Wuselbälle, die kommen und wieder gehen....
Also die geben ihre Tiere nicht ab, nachdem sie total körperlich ausgebeutet und fertig sind und sie suchen im Normalfall auch so wie für die Kitten, gute Plätze....
Ich habe zwei ehemalige Zuchtkatzen übernommen- bei beiden wurde ich genauso "verhört", wie auch bei ihren Kitten, bei beiden war es der Züchterin total wichtig, wo sie hinkommen- beide wurden nicht billig verhökert, beide waren top medizinisch versorgt und durchuntersucht, bei beiden hat sie einen Vertrag gemacht, der ihr ein Rückkaufsrecht sichert, wenn ich sie nicht gut versorge- bei beiden wurde ich gebeten, ihr doch manchmal Fotos und Infos zukommen zu lassen, wie es ihnen geht.
Meine Pixie hatte einen Talgknoten an der Schulter, den sie schon operieren lassen hat und sie hat mich darüber informiert, dass wenn er nachkommt, sie das gerne übernimmt- muss sie nicht, ist ja jetzt meine Katze, aber trotzdem ehrlich und nett.
Als Domino eine Blasenentzündung hatte, war sie auch sofort interessiert, ob da auch Kristalle oder Steine sind....
Ihr ist das auch wichtig, dass sie weiss, welche Krankheiten ihre ehemaligen Zuchtkatzen haben, weil sie ja mit ihren Nachfahren weiterzüchtet und das wissen muss...
Pixie wurde z.B. zweimal gedeckt, hatte leider beide Male Kompliktationen und brauchte einen Kaiserschnitt- welcher Vermehrer übernimmt dafür die Kosten- die lassen das Tier einfach sterben- danach wurde sie auch gleich aus der Zucht genommen.
Also bitte vergleich das nicht mit Vermehreren, denen meist alles völlig wurscht ist!
 
  • #16
In einer Zucht mit mehreren Tieren kann das schlicht nötig sein - das kastrierte Tier steht nämlich in der Hierarchie ganz unten, und das kann ganz übles Mobbing bedeuten.
 
  • #17
In einer Zucht mit mehreren Tieren kann das schlicht nötig sein - das kastrierte Tier steht nämlich in der Hierarchie ganz unten, und das kann ganz übles Mobbing bedeuten.

Absolut richtig! Meine Domino ist so ein Fall, die damit überhaupt nicht klar kam!
 
  • #18
Wir wohnen in NRW. Da ist fast überall die Pflicht für Freigänger zur Kastration. Gestern haben wir noch geredet, aber bei der zieht gar kein Argument! Im Gegenteil, Sie meint, vielleicht kann sie bald mehr Geld nehmen, wenn die Katzen allgemein weniger werden😠. Ich möchte die Katze übernehmen, aber wenn sie dann von vorne anfangen kann, ist die nächst Katze dran, das will ich halt vermeiden.

Die kastrationspflichten sind Verordnungen, die die einzelnen Kommunen erlassen und dementsprechend ausgestalten. Die kastrationsverordnung in Bonn kann zb anders ausgestaltet sein als im direkt umgebenden rhein-sieg-kreis. Deswegen würde mich der genaue Ort interessieren. Gern auch per PN.
 
  • #19
Hat sich alles erledigt😊.die Katze pinkelt seit Wochen überall hin, gestern musste sie in die Klinik wegen Wochenende, da wurde die Katze sofort kastriert, die Gebärmutter war stark vereitert😠.Sie hatte die Wahl zwischen sofortiger Kastration und einschläfern. Ich habe für ersteres plädiert, viel teurer, ich zahle das, Sie ist raus. Die kleine muss noch ein oder zwei Tage dableiben, dann kommt sie zu mir🤗
 
  • #20
Gottseidank ist sie da raus- trotzdem total unverantwortlich von der Halterin!!!
Das weiss man doch heutzutage, dass unkastrierte Katzen sowas bekommen können- die arme Maus!
Aber bitte achte darauf, dass keine neuen Tiere angeschafft werden!
 

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