Grundsätzlich nur 2 Katzen erlaubt, egal ob zur Miete oder Eigentum???

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Shaja

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Hallo!

Ich hatte in letzter Zeit mehrere Telefonate mit dem Bauamt, weil wir die Terrasse katzensicher machen wollen und es je nachdem, wie/was wir da machen werden, Einschränkungen gibt.

Dabei kam das Gespräch auch auf die Anzahl der Katzen. Die beiden Damen vom Telefon-Service im Bauamt meinten, es wären ja sowieso in "solchen Wohnungen" nur 2 Katzen erlaubt. Wir wohnen in einem Reihenhaus, das zählte für sie aber auch zu "solche Wohnungen" (ist ja kein freistehendes Haus).

Ich habe total überrascht reagiert und konnte mir das absolut nicht vorstellen. Aber die meinten, sie hätten aufgrund meiner Frage bezüglich "Terrassen-Käfig" (weil sie da selber nicht wirklich wussten, wie wir da vorgehen müssen) gegoogelt und dabei herausgefunden, dass man nur 2 Katzen halten darf. Grundsätzlich. Egal, ob Wohnung oder Reihenhaus und egal, ob zur Miete oder Eigentum. Diese rechtliche Vorgabe (nur 2 Katzen) gäbe es.

Natürlich habe ich danach auch gegoogelt. Aber ich konnte das nicht so herausfinden. Also, ich habe was dazu gefunden, dass Vermieter die Anzahl beschränken dürfen, auch wenn die Haltung an sich erlaubt ist und auch Eigentümergemeinschaften. Und ich habe auch ein paar Mal gelesen, dass die Anzahl an Freigängern beschränkt werden darf. Aber ich konnte nirgends lesen, dass man grundsätzlich aus rechtlichen Gründen im Eigentum (Wohnung/Reihenhaus) nur 2 Katzen halten darf.

Hatte schonmal jemand Probleme damit?
Habe ich nur nicht die richtigen Websites gefunden?
Kann es so eine grundsätzliche rechtliche Regelung wirklich geben?
 
A

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Lass dir doch von der Dame die das behauptet die Quelle nennen.
 
Ich würde sagen das ist Unsinn, habe ich noch nie gehört.

In Mietwohnungen bestimmt der Vermieter was darf und was nicht und ob Tiere und wie viele.
In Eigentümergemeinschaften kann es dazu Vorschriften geben, muß es aber nicht.
Und im eigenen Haus darf man das so halten wir man will.
Außer es nimmt Überhand und ist Animal Hording, dann gelten natürlich wieder Gesetze und andere Vorschriften.
Wenn sich Nachbarn im Reihenhaus belästigt fühlen gibt es auch Regeln die sich im Nachbarschaftsrecht finden und wenn man auf Erbpacht wohnt auch wieder andere Regeln.

Aber daß irgendwo steht man darf nur zwei Katzen halten dann sage ich das stimmt so nicht. Quatsch mit Soße. :D
 
Ich habe total überrascht reagiert und konnte mir das absolut nicht vorstellen. Aber die meinten, sie hätten aufgrund meiner Frage bezüglich "Terrassen-Käfig" (weil sie da selber nicht wirklich wussten, wie wir da vorgehen müssen) gegoogelt und dabei herausgefunden, dass man nur 2 Katzen halten darf. Grundsätzlich. Egal, ob Wohnung oder Reihenhaus und egal, ob zur Miete oder Eigentum. Diese rechtliche Vorgabe (nur 2 Katzen) gäbe es.
Kann es so eine grundsätzliche rechtliche Regelung wirklich geben?

Lass Dir von ihr die Quelle benennen. Ich glaube nicht, dass es diese Regelung wirklich gibt. Die hat Dir sicher totalen Quatsch erzählt.
 
Lass Dir von ihr die Quelle benennen. Ich glaube nicht, dass es diese Regelung wirklich gibt. Die hat Dir sicher totalen Quatsch erzählt.

Das denke ich auch...bei Mietwohnungen ist es doch was völlig anderes.
Der Vermieter kann die Anzahl der Tiere bestimmen.
Bei Eigentumswohnungen muss man sich auch an die Bestimmung der Eigentümerversammlung halten.
Aber bei einem eigenen Haus kann man tun und lassen was man will, was die Anzahl der Tiere betrifft.
Natürlich sollte das nicht ausarten.
Bei Freigängern habe ich schon von einer Regelung gehört, dass der Nachbar nur x Katzen im Garten dulden muss.
Wie viele genau, habe ich nicht im Kopf.
An sich auch schwachsinnig, denn wenn sich zum Beispiel 4 Katzen aus unterschiedlichen Haushalten gleichzeitig in einem Garten aufhalten, wie will man den Tieren das verbieten?
 
Meines Erachtens absoluter quatsch. Wie sollte so etwas auch aussehen. Genug Gemeinden wehren sich gegen eine kastrationspflicht mit der Begründung, wie man so etwas kontrollieren soll. Da es keine meldepflicht gibt ist so etwas ja genauso wenig zu kontrollieren.

Eine feste grenze gibt es m.e. nicht, Funden konnte ich dazu auch nichts. Wenn es ausartet wäre es sache des vetamts in einer efe zu entscheiden "das hier ist zu viel".

Es gibt aber wohl die Regelung dass Nachbarn nur 2 Freigänger pro Haushalt der Nachbarn auf ihrem Grundstück dulden müssen. Natürlich ist die Regelung irgendwie unpraktikabel. Denn wenn sich 6 katzen aus drei haushalten in meinem Garten treffen muss ich ha doch die 6 katzen dulden.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte ist das im Fall eines nachbarschaftsstreit gerichtlich die freigänger-Grundstück-Regelung irgendwie verwendet wird. Dürfte m.e. Aber auch nicht dazu führen dass ich nun zb bei 3 katzen eine abschaffen muss, sondern max. Dazu dass ich sicherstellen muss dass jeweils nur 2 katzen gleichzeitig draußen sind.
 
Als ich meine Beiden "beantragt" habe, kam von ihm ein Anruf er erlaubt mir erstmal diese zwei. Aber wenn es gut laufen würde und ich mich noch für mehr entscheiden würde hätte er auch nichts dagegen, aber er würde dann natürlich mal zum kuscheln und Leckerlies verteilen vorbeikommen.
Ich denke auch das es Quatsch ist, uns wurde auch uneingeschränkt erlaubt das ich den Balkon vernetzen darf. Vielleicht sind die bei uns auch einfach lockerer.

Btw: Ich wohne ebenfalls in einer Mietwohnung.
 
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Die Damen von Bauamt meinen vermutlich in der Tat die Rechtsprechung zur Duldung von max. 2 benachbarten Freigängerkatzen in Nachbars Garten. Das ist aber “nur“ Rechtsprechung und kein Gesetz.

Ansonsten kann man in seinem Wohneigentum so viele Katzen halten, wie man möchte, solange eine artgerechte Haltung noch möglich ist. Insbesondere bei Wohnungshaltung darf sich da niemand einmischen. Eine Begrenzung durch das Bauamt wäre eine Grundrechtsverletzung.

Relevant wird die Anzahl, wenn's nicht mehr artgerecht ist (Stichwort “Animal Hording“) oder wenn andere beeinträchtigt werden (Störungen, Beschädigungen). Daher kann bei Miete die Katzenhaltung eingeschränkt werden - idR geht es da um die Kratzspuren / Schäden auf Böden, an Wänden (also dem Eigentum des Vermieters), die Katzen verursachen könnten.

Bei dir ging es um die Genehmigung des Anbaus auf der Terrasse? Für solche Anbauten kann es natürlich unterschiedliche Regelungen geben, die m.E. aber nicht die Anzahl der Katzen betreffen dürfen, die sich im Anbau befinden.

Daher halte ich die Auskunft für irreführend und würde sie abhaken - bzw. mir interessehalber die angesprochenen Quellen verraten lassen. :D
 
Die Damen von Bauamt meinen vermutlich in der Tat die Rechtsprechung zur Duldung von max. 2 benachbarten Freigängerkatzen in Nachbars Garten. Das ist aber “nur“ Rechtsprechung und kein Gesetz.

Ansonsten kann man in seinem Wohneigentum so viele Katzen halten, wie man möchte, solange eine artgerechte Haltung noch möglich ist. Insbesondere bei Wohnungshaltung darf sich da niemand einmischen. Eine Begrenzung durch das Bauamt wäre eine Grundrechtsverletzung.

Relevant wird die Anzahl, wenn's nicht mehr artgerecht ist (Stichwort “Animal Hording“) oder wenn andere beeinträchtigt werden (Störungen, Beschädigungen). Daher kann bei Miete die Katzenhaltung eingeschränkt werden - idR geht es da um die Kratzspuren / Schäden auf Böden, an Wänden (also dem Eigentum des Vermieters), die Katzen verursachen könnten.

Bei dir ging es um die Genehmigung des Anbaus auf der Terrasse? Für solche Anbauten kann es natürlich unterschiedliche Regelungen geben, die m.E. aber nicht die Anzahl der Katzen betreffen dürfen, die sich im Anbau befinden.

Daher halte ich die Auskunft für irreführend und würde sie abhaken - bzw. mir interessehalber die angesprochenen Quellen verraten lassen. :D

Das unterschreibe ich so.

Nur beim ersten Satz fehlt etwas:
...die Rechtsprechung zur Duldung von max. 2 (benachbarten) Freigängerkatzen zeitgleich pro Haushalt in Nachbars Garten.
Das heisst, wenn von mir zwei Katzen in Nachbars Garten sitzen, und von einer Nachbarin ebenfalls zwei...muß er das dulden.
Und wenn ich zwei Katzen vormittags rauslasse, und zwei Katzen nachmittags...muß er auch meine vier Katzen dulden.
Und wenn ich ein Haus mit zwei Haushalten (zwei Bäder, zwei Küchen, zwei getrennte Haushaltsführungen von erwachsenen Personen) habe, muß er auch vier Katzen dulden. :)

Das Bauamt kann dir also deinen Zaun begrenzen, Auflagen zum Bau deines "Käfigs" machen, aber die Anzahl der Katzen die bei dir wohnen, die geht die gar nix an und die ist dafür gar nicht relevant.
 
  • #10
So viel ich weiß, darf man Katzen in Mietwohnungen prinzipiell nicht verbieten. Sie zählen zu den Kleintieren. Aber - natürlich darf ein Vermieter dich nicht einziehen lassen wegen der Katzen. Und hier könnte es sein, dass es auch eine Festlegung auf zwei Katzen gibt, das weiß ich aber nicht.

Im Eigentum kann ich so viele Tiere halten wie ich will, muss aber bei Eigentumswohnungen etc. die Beschlüsse der Eigentümer achten. So können sie festlegen, dass keine Tiere da sein dürfen etc. (da zählt wie auch bei anderen Fragen der Mehrheitsbeschluss)

Bei den Freigängern habe ich mal gelesen, dass Nachbarn ein oder zwei Katzen im Garten tolerieren müssen.

Natürlich gelten andere Vorgaben wenn die Tiere nicht artgemäß gehalten werden oder wenn sich Nachbarn etc. belästigt fühlen z. B. durch Gerüche, Allergiker (hier gab es wohl schon Urteile gegen die Katzen wobei das Unsinn ist, wenn eine Katze nur in der Wohnung lebt und ein anderer Nachbar eine Allergie hat)
 
  • #11
Das Bauamt kann dir also deinen Zaun begrenzen, Auflagen zum Bau deines "Käfigs" machen, aber die Anzahl der Katzen die bei dir wohnen, die geht die gar nix an und die ist dafür gar nicht relevant.

Genau so sehe ich das auch.

Davon ab... ich habe ja nur 2 Katzen. Als sie gefragt hat, wie viele Katzen denn den "Käfig" nutzen sollen, habe ich gesagt 2 oder vielleicht 3 (weil wir schon länger überlegen, eine 3. Katze dazu zu nehmen). Da hat sie gefragt, ob ich züchten würde. Äh... nein... Wenn jemand mehr als 2 Katzen hat, muss er doch nicht gleich Züchter sein...
Und dann fing sie halt damit an, dass man ja eh nur 2 Katzen halten dürfte. Ich habe mehrfach betont, das die 2-3 Katzen ja nicht in dem Terrassenkäfig leben sollen, sondern nur mit uns zusammen raus gehen können sollen. Aber ich hatte den Eindruck, dass die Dame weiterhin gedacht hat, ich hätte hier zig Katzen und würde 2-3 davon nach draußen in den Käfig "auslagern" wollen.

Wenn wir das mit der baurechtlichen Beratung machen, um den Käfig vielleicht genehmigt zu kriegen, vielleicht auch nicht, vielleicht auch mit Auflagen... dann würde da drin auch festgehalten werden, wie viele Katzen den Käfig nutzen dürfen... nur 2 oder vielleicht auch 3, meinte die Dame.

Ich bin noch am überlegen, ob ich da nächste Woche nochmal anrufe und nach der Quelle frage. Interessiert mich ja schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
So viel ich weiß, darf man Katzen in Mietwohnungen prinzipiell nicht verbieten. Sie zählen zu den Kleintieren. Aber - natürlich darf ein Vermieter dich nicht einziehen lassen wegen der Katzen. Und hier könnte es sein, dass es auch eine Festlegung auf zwei Katzen gibt, das weiß ich aber nicht.

Das stimmt so nicht.
Jeder Vermieter darf grundsätzlich bestimmen ob er Tiere in der Wohnung duldet.
Zu den Kleintieren zählen Hamster oder Fische und die sind erlaubt.

Hund und Katzen sind KEINE Kleintiere und bedürfen der Erlaubnis.
Vor dem Einzug und auch wenn man schon in der Wohnung wohnt und sich eine Katze oder mehrere anschaffen will.

Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht ist eine Genehmigung einzuholen und nicht davon auszugehen daß es dann erlaubt ist.
Bitte immer beachten bevor es schief geht und der Vermieter erst nach der Anschaffung informiert wird und dann ablehnt.
Dann gibt es böses Blut und Tränen und Ärger. Das kann man verhindern indem man vorher fragt.
 
  • #13
Bei uns geht es ja nicht um Miete / Vermieter.
Die Dame vom Bauamt meinte ja, dass grundsätzlich - egal, ob Miete oder Eigentum und egal, ob Wohnung oder Reihenhaus - nur 2 Katzen gehalten weden dürfen.
 
  • #14
Öhm, die Anzahl der Katze, die dort rausdürfen, wenn sie sonst weiter eine Wohnung oder Haus jederzeit zur Verfügung haben, dürfte das Bauamt einen Sch* angehen...
Im Zoo bestimmt auch nich das Bauamt die Käfiggrösse je Tier, das läuft über Veterinärämter und ähnliches. Das Bauamt segnet dann eben nur die Baupläne ab, oder lässt sie abändern, wenn denen etwas nicht passt.

Da würde ich mich mal bei einem Fachanwalt schlau machen. Klingt für mich eher so, als hätte die Dame keine Lust auf Arbeit und überlegen, wie man euch am besten abwimmelt, damit ihr erst gar keinen Antrag stellt. :stumm:
 
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  • #15
Ja, natürlich können die Kater jederzeit ins Haus zurück...

Ich hatte das Gefühl, dass die Dame einfach nicht verstanden hat, dass die Kater einfach nur mit uns zusammen die Terrasse nutzen können sollen (OK, klar... auch mal alleine, wenn ich gerade nicht mit raus möchte). Die hat glaube ich gedacht, ich hätte zig Katzen und würde davon 2-3 in ein Außengehege auslagern wollen. Obwohl ich mehrfach betont habe, dass die Katzen da nicht leben sollen, sondern nur mit uns zusammen raus gehen können sollen.

In den Antrag sollen wir nämlich auch schreiben, wie viele Katzen wann bzw. wie oft den "Käfig" nutzen sollen, wo das Katzenklo steht etc.


Aber davon abgesehen, war Ihre Aussage mit "grundsätzlich nur 2 Katzen" ja gar nicht auf den Käfig bezogen. Sie meinte, man dürfte ja sowieso nur 2 Katzen halten. Also jeder sowieso... grundsätzlich... in einer Wohnung und in einem Reihenhaus (bei freistehenden Häusern wäre das wieder was anderes).
Damit würde sich dann ja quasi gar nicht die Frage stellen, ob mehr als 2 Katzen den Terrassenkäfig nutzen dürften... wir dürften ja eh nicht mehr Katzen haben... wenn es stimmt, was die sagt...
 
  • #16
Ich hatte das Gefühl, dass die Dame einfach nicht verstanden hat, dass die Kater einfach nur mit uns zusammen die Terrasse nutzen können sollen (OK, klar... auch mal alleine, wenn ich gerade nicht mit raus möchte). Die hat glaube ich gedacht, ich hätte zig Katzen und würde davon 2-3 in ein Außengehege auslagern wollen. Obwohl ich mehrfach betont habe, dass die Katzen da nicht leben sollen, sondern nur mit uns zusammen raus gehen können sollen.

Auch das wäre aber nicht verboten, so lange die Katzen gut versorgt sind und artgerecht leben können.

Dass jemand beim Bauamt arbeitet, heißt leider nicht zwangsläufig, dass er sich auch wirklich gut auskennt, wie ich selbst schon erfahren durfte. Was die Damen Dir erzählt haben, ist schlicht und ergreifend Bullshit. Du darfst im Eigenheim so viele Katzen halten, wie Du lustig bist - sofern Du nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
 
  • #17
Wenn wir das mit der baurechtlichen Beratung machen, um den Käfig vielleicht genehmigt zu kriegen, vielleicht auch nicht, vielleicht auch mit Auflagen... dann würde da drin auch festgehalten werden, wie viele Katzen den Käfig nutzen dürfen... nur 2 oder vielleicht auch 3, meinte die Dame.

Ich sagte doch, die Dame hat einen an der W***.

Das ist ja mehr als abenteuerlich, was sie da von sich gibt. Oder gibt es bei Euch auch Vorschriften, mit wie viel Personen man einen Balkon nutzen darf?
Die haben Euch in die Anzahl eurer Katzen nullkommanull reinzureden. Laß Dich bloß nicht kirre machen.

Aber davon abgesehen, war Ihre Aussage mit "grundsätzlich nur 2 Katzen" ja gar nicht auf den Käfig bezogen. Sie meinte, man dürfte ja sowieso nur 2 Katzen halten. Also jeder sowieso... grundsätzlich... in einer Wohnung und in einem Reihenhaus (bei freistehenden Häusern wäre das wieder was anderes).
Damit würde sich dann ja quasi gar nicht die Frage stellen, ob mehr als 2 Katzen den Terrassenkäfig nutzen dürften... wir dürften ja eh nicht mehr Katzen haben... wenn es stimmt, was die sagt..

Es stimmt nicht. Definitiv nicht! Wie auch immer sie darauf kommt.

Als bei mir die VK vom TH kam für meine Drei, meinte die Dame lächelnd: "Oh. hier wäre aber auch Platz für Zehn!" Wenn ich gewollt hätte, hätte ich problemlos noch ein paar mehr bekommen. Ich habe "nur" eine Wohnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Ja, ich vermute auch, dass die Damen einfach keine Ahnung hatten und irgendwas im Internet gelesen haben, was sie so interpretiert haben...

Aber... ich bin jemand, der sich immer extrem viele Gedanken macht... daher denke ich jetzt halt darüber nach, ob da vielleicht doch was dran ist.

Ich habe überlegt, dass ich morgen mal hier im Tierheim anrufen könnte. Die könnten ja vielleicht auch Ahnung von sowas haben oder zumindest wissen, wo ich mich erkundigen könnte.

Ich habe auch einen Anwalt für Tierrecht entdeckt, der Telefonberatung anbietet. Das kostet allerdings...
Irgendwie hätte ich schon gerne Sicherheit, dass das mit "grundsätzlich nur 2 Katzen" wirklich blödsinn ist, bevor wir vielleicht tatsächlich eine 3. Katze anschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Dass jemand beim Bauamt arbeitet, heißt leider nicht zwangsläufig, dass er sich auch wirklich gut auskennt, wie ich selbst schon erfahren durfte.

Ich möchte mich dem mal anschließen.
Ich habe wochenlang mit einer sehr netten und bemühten Dame vom Bauamt wegen meinem Katzenzaun korrespondiert, die mir sagte, ich müsse einen Bauantrag stellen.
Beim Telefonat mit der für die Bauanträge zuständigen Dame, stellte sich heraus, dass ich keinen Antrag stellen muss, sondern dass die andere Dame den Bebauungsplan falsch gelesen hatte.

Meine Erfahrung ist, dass sich Bauämter mit Katzenzäunen, Katzennetzen und auch Katzengehegen nicht sehr gut auskennen.

Von daher nehme ich die Aussage "nur 2 Katzen pro Haus" nicht sehr ernst. :D
 
  • #20
Extreme Tierhaltung

14 Katzen in einer 42 m²-Wohnung ist zu viel. Die Anzahl musste auf 4 Miezen reduziert werden.

Kammergericht Berlin, Az.: 24 W 6272/90

Hilft Dir das?
 

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