Grundsätzlich nur 2 Katzen erlaubt, egal ob zur Miete oder Eigentum???

  • Themenstarter Shaja
  • Beginndatum
  • #21
Ich denke auch,die Dame bezog sich auf die Freigängerproblematik. Also wie viele Freigänger sind einem Nachbarn "zumutbar". Und da tendiert die Rechtsprechung tatsächlich zu zwei Katzen, in reinen Wohngbieten. Sind landwirtschaftliche Betriebe in der Gegend oä., dann sieht es da schon ganz anders aus.
Dafür müssen die Katzen natürlich den eigenen Garten verlassen könnnen.

Anders kann ich mir nicht erklären, worauf sich die Aussage bezogen haben könnte.
Ich nochmal nachfragen, im Zweifel sollen sie dir mal niederschreiben, worauf sie sich beziehen. Das wäre auch wichtig, wenn du tatsächlich einen Fachmann fragen wollen würdest. Sonst weiß ja kein Mensch, worauf sich die Frau überhaupt bezogen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Werbung

  • #22
sie hätten aufgrund meiner Frage bezüglich "Terrassen-Käfig" (weil sie da selber nicht wirklich wussten, wie wir da vorgehen müssen) gegoogelt und dabei herausgefunden, dass man nur 2 Katzen halten darf. Grundsätzlich. Egal, ob Wohnung oder Reihenhaus und egal, ob zur Miete oder Eigentum. Diese rechtliche Vorgabe (nur 2 Katzen) gäbe es.

voööiger Blödsinn! Wann warst du da? am 1.4.??
lass dich nciht ins Bochshorn jagen!
 
  • #23
Irgendwie hätte ich schon gerne Sicherheit, dass das mit "grundsätzlich nur 2 Katzen" wirklich blödsinn ist, bevor wir vielleicht tatsächlich eine 3. Katze anschaffen.

Ein Gesetz, das Dir im Eigentum die Haltung von mehr als zwei Katzen verbietet, wirst Du in Deutschland nicht finden.

Ich würde gar nicht so einen Aufriss betreiben, sondern die Damen am Dienstag anrufen und darum bitten, Dir das entsprechende Gesetz zu nennen bzw. Dir die entsprechende Verordnung zu mailen. Und fertig.
 
  • #24
Das Bauamt kann dir also deinen Zaun begrenzen, Auflagen zum Bau deines "Käfigs" machen, aber die Anzahl der Katzen die bei dir wohnen, die geht die gar nix an und die ist dafür gar nicht relevant.

Kann es so ohne Weiteres eben _nicht_.
Wenn ich in meinem Eigentumshaus meine Terrasse einnetze, geht die das nen Feuchten an. Wichtig ist das Wort Reversibel. Sprich wenn ich nen Wintergarten betoniere wirds schwierig.
Wenn ich einfach nur 3 Pfosten unterm oberen Balkon einklemme und dazwischen nen Netz ziehe hat die das nicht zu interessieren.
Weiter mit Zaun: nur die Umfriedung bzw. deren Höhe AUF der Grenze unterliegt den jeweiligen Bestimmungen der Gemeinde.

Baue ich IN meinem Grund mit je 1m Abstand zur Grundstücksgrenze eine Art Voliere für die Katzen ... wichtig nicht höher als 2m und immer schön reversibel bleiben, geht die das nix an und auch den Nachbarn nicht. Gartenhäuschen wiederrum als fest installiertes hohes Gebilde wiederrum muss ich anmelden egal wo es in meinem Grundstück stehen soll. Wenn man frisch baut, sollte man sowas direkt berücksichtigen und mit den Bauplänen zusammen gleich genehmigen lassen. Dito Wintergarten.

Wenn ich Eigentumswohnung habe .... eine Eigentümergemeinschaft kann hier bei uns Tiere nicht grundsätzljch verbieten, das ist sittenwidrig und verboten.

Und was ich IN meiner Bude mache, geht die erst Recht nen Feuchten an so lange ich nicht tragende Wände abreisse oder die Nachbarn durch permanenten extremen Lärm belästige. Sprich nen permanent lautstark kläffender Schäferhund könnte ggf. zum Problem werden, ne Boa z.B. nicht und erst recht keine Wohnungskatzen.

TE, was Dir diese 'Damen' da erzählt haben ist hanebücherner Unfug. Hätte ich denen auch direkt genauso gesagt.
 
  • #25
@Quiky: Unser Garten ist ja nur ein schmaler Reihenhausgarten, der ist nur 6m breit. Da wird es schwierig mit 1m Abstand zu beiden Seiten halten. Ist dann vermutlich auch Auslgegungssache wir der 1m zu dem Nachbarn zählt, wo unser Haus nach hinten versetzt ist. Da grenzt unsere Terrasse an eine Zwischenwand. Wenn ich dann auch 1m Abstand zu der Zwischenwand halten muss, dann muss ich den Zaun/Käfig o.ä. vor die Glasfront neben unserer Terrassentür setzen.

Naja, ich denke, es wird die Lösung mit 180cm Zaun und dann Netz zum Haus hin leicht erhöhen.


Ich habe übrigens gerade im Tierheim angerufen und nachgefragt, ob die was von einer "nur 2 Katzen in Wohnungen und Reihenhäusern" Regelung wissen. Das wäre denen auch komplett neu. Die vermitteln auch eine 3. Katze, wenn die Wohnung groß genug ist. Nur halt nicht, wenn Vermieter das nicht wollen.
Aber sie fragt nochmal den Chef, ob der da genaueres weiß und ruft mich dann zurück.


EDIT: Der Chef hatte leider keine Zeit.
Aber die kennen da auch nur die mögliche Regeleung, dass nur 2 Katzen auf Nachbars Grundstück dürfen, wenn der sich beschwert oder dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaften die Anzahl begrenzen dürfen. Ansonsten würde es halt nur an der Größe der Wohnung / des Hauses liegen, wie viele Tiere man da halten kann/darf.

Rechtlich sicher könnten sie mir das natürlich nicht sagen. Die meinten, dass man dafür vielleicht das Ordnungsamt oder das Veterinäramt fragen könnten, ob die irgendwas davon wissen, dass es so eine "nur 2 Katzen-Regel" geben könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Das stimmt so nicht.
Jeder Vermieter darf grundsätzlich bestimmen ob er Tiere in der Wohnung duldet.
Zu den Kleintieren zählen Hamster oder Fische und die sind erlaubt.

Hund und Katzen sind KEINE Kleintiere und bedürfen der Erlaubnis.
Vor dem Einzug und auch wenn man schon in der Wohnung wohnt und sich eine Katze oder mehrere anschaffen will.

Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht ist eine Genehmigung einzuholen und nicht davon auszugehen daß es dann erlaubt ist.
Bitte immer beachten bevor es schief geht und der Vermieter erst nach der Anschaffung informiert wird und dann ablehnt.
Dann gibt es böses Blut und Tränen und Ärger. Das kann man verhindern indem man vorher fragt.

Natürlich kann ein Vermieter Jemanden mit Tieren nicht einziehen lassen. Aber es IST rechtlich so, dass eine Katze zu den Kleintieren zählt. Ein Hund zählt da nicht dazu. Rechtlich gesehen, braucht man keine Erlaubnis für eine Katze (oder zwei, das weiß ich nicht)
Trotzdem ist es praktisch gesehen natürlich nicht gut, Katzen heimlich zu halten, denn irgendwann ist da Ärger vorprogrammiert, wenn der Vermieter das erst später erfährt.
 
  • #27
Natürlich kann ein Vermieter Jemanden mit Tieren nicht einziehen lassen. Aber es IST rechtlich so, dass eine Katze zu den Kleintieren zählt.

Und das ist leider falsch. Rechtlich sind weder Katzen noch Hunde Kleintiere, sondern alles, was in Käfigen, Terrarien etc. gehalten wird:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Außerdem geht es hier doch auch nicht darum, was ein Vermieter zulässt und was nicht, da Shaja im Eigenheim lebt, sondern um eine ganz andere Geschichte, nämlich eine Falschauskunft des Bauamtes.
 
Werbung:
  • #28
Außerdem geht es hier doch auch nicht darum, was ein Vermieter zulässt und was nicht, da Shaja im Eigenheim lebt, sondern um eine ganz andere Geschichte, nämlich eine Falschauskunft des Bauamtes.

Hmh... ich überlege auch noch, ob ich wirklich Veterinäramt und/oder Ordnungsamt anrufen soll. Ich würde die Dame vom Bauamt gerne wieder anrufen, sie nach ihrer Quelle fragen und ihr eine gesicherte Antwort geben können, dass das mit den 2 Katzen nicht stimmt.
 
  • #29
Warum solltest du ihr eine "gesicherte" Antwort geben, das ihre Aussage nicht stimmt?
Sie ist vom Amt, und die sollten (!) ihre Auskünfte auch belegen können. Schließlich (ver)walten die nicht nach eigenem Gutdünken und wie es ihnen gerade in den Kram passt, sondern halten sich an gesetzliche (regionale) Vorgaben. Wo kämen wir denn hin, wenn die einem einfach irgendeinen Schxxx erzählen könnten, ohne das auch belegen zu müssen? :confused:
Also ruf an -oder noch besser, fahr hin oder schreib eine Mail- und bitte um ihre Quelle für diese Aussage. ;)

Ehrlich, die Dame hat dir totalen Quatsch erzählt, und wird ihre Aussage so nicht belegen können. Du willst keinen Löwen in deinem Garten halten, und keine 15 Katzen in einen kleinen Käfig sperren, sondern lediglich einen Bereich deines Grundstücks für deine Hauskatzen sichern. uNd ob es 2 oder 4 oder 6 Katzen sind, geht das Bauamt einen feuchten Kehricht an. Wenn sie ein Problem hat, darf sie später gern das Veterinäramt informieren...und die können ja gern mal gucken kommen, da haben sie mal was zu lachen.:rolleyes:

Wenn diese Frau ihre Aussage belegen kann, sind hier im Forum so einige am Arm. Mich eingeschlossen.
Ich sehe dem gelassen entgegen, weil es so eine gesetzliche Vorschrift nicht gibt. Nirgendwo in Deutschland. :D
 
  • #30
Denkst du, die Frau interessiert das? Die hat schlampig recherchiert, dir einen Mist erzählt und ich wette einfach dass sie dir keine seriöse Quelle nennen kann weil es schlichtweg keine gibt.

Reicht doch, wenn du dir so einen Kopf wegen dem Blödsinn machst den sie dir verzapft hat, da musst du jetzt nicht auch noch für diese Dame recherchieren.

Du wirst kein Gesetz finden in dem die Anzahl der Katzen benannt ist die du in deinem Haus halten kannst. Aber schon nach kurzem Googeln wirst du verschiedene Gerichtsurteile finden aus denen hervorgeht, das Halter durchaus auch mehr als zwei Katzen besitzen dürfen.

edit: zu langsam, deswegen hat sich mein Beitrag jetzt mit dem vorigen überschnitten.
 
  • #31
Natürlich muss ich nichts für die Dame recherchieren oder ihre Arbeit machen. Ich würde ihr einfach nur gerne beweisen, dass es nicht stimmt.

Eigentlich kann es mir egal sein, was die von mir denkt. Und wenn wir die Variante mit den Zaun nehmen, dann muss ich mich auch gar nicht mehr bei ihr melden, weil wir dann ja nur was machen, was einfach so - ohne Anfrage, Antrag o.ä. - erlaubt ist.

Sollten wir uns allerdings doch noch entscheiden, die Anfrage für den "Käfig" zu machen, dann sollte ich einen "Beweis / Nachweis" haben, damit die uns nicht in die Genehmigung schreiben, dass 2 Katzen den Käfig stundenweise nutzen dürfen oder sowas ähnlich. Sowas würde da nämlich auch festgehalten werden, sagt die Dame.
 
  • #32
Was sich aber bereits dann erledigt hätte wenn sie dir einen Beweis für ihre Behauptung nennen soll...
 
  • #33
Noch einmal: Warum rufst Du die Damen nicht einfach an und bittest sie darum, Dir die entsprechende Verordnung in schriftlicher Form zukommen zu lassen?

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber Du machst Dir das Leben immer wieder unnötig schwer.
 
  • #34
Egal, ob sie einen Nachweis hat oder nicht. Wenn die uns das in die Erlaubnis rein schreiben, weil sie irgendwo sowas gegoogelt hat, dann muss ich wohl nachweisen, dass die uns das da nicht reinschreiben dürfen.


EDIT: Ich will sie ja auch nach der Quelle fragen.
Aber dabei würde ich ihr gerne gleich sicher sagen könne, dass das nicht stimmt.
 
Werbung:
  • #35
Wenn sie Euch so was reinschreibt, dann schickt den Wisch an den Vorgesetzten der Dame mit dem Hinweis, Ihr würdet jetzt Euren Anwalt einschalten;)

Oder sag ihr einfach, Du hättest mit Deinem Anwalt telefoniert und der hätte gerne was Schriftliches bezüglich dieser Verordnung:D

Und gut aufpassen, dass die Damen nicht auch reinschreibt, dass Ihr Euch nur mit zwei Personen auf der Terrasse aufhalten dürft. Fünf Menschen auf einer Terrasse, das widerspricht bestimmt auch irgendwelchen Baubestimmungen.
 
  • #36
Nö, sie behauptet etwas was nicht stimmt und wenn sie aufgrund dessen eine Klausel in den Vertrag schreibt die so gar keine Grundlage hat, ist diese Klausel auch nicht gültig.

Aber ich glaube, du willst es lieber umständlich und kompliziert, also geh einfach den Weg über einen Anwalt, Ordnungsämter, Veterinärämter oder noch ein paar Tierheime, vielleicht kann dir da einer das Gesetz präsentieren in dem die erlaubte Anzahl von Katzen in deutschen Haushalten drin steht ;)

edit: Mit Maiglöckchen überschnitten.
Ja, das Gesetz zur erlaubten Anzahl von Personen auf meiner Terasse interessiert mich auch, nicht das ich da mal Ärger wegen Überfüllung bekomme. :eek:
 
  • #37
Egal, ob sie einen Nachweis hat oder nicht. Wenn die uns das in die Erlaubnis rein schreiben, weil sie irgendwo sowas gegoogelt hat, dann muss ich wohl nachweisen, dass die uns das da nicht reinschreiben dürfen.


EDIT: Ich will sie ja auch nach der Quelle fragen.
Aber dabei würde ich ihr gerne gleich sicher sagen könne, dass das nicht stimmt.

Die kann da nicht irgendwas reinschreiben, was es gar nicht gibt. ;)
Frag sie einfach nur nach der Quelle, alles andere erübrigt sich doch, denn sie wird Dir keine Quelle nennen können oder sich rausreden.
 
  • #38
Und gut aufpassen, dass die Damen nicht auch reinschreibt, dass Ihr Euch nur mit zwei Personen auf der Terrasse aufhalten dürft. Fünf Menschen auf einer Terrasse, das widerspricht bestimmt auch irgendwelchen Baubestimmungen.

Heißt, ich kann Nachbarn anschwärzen, die sich mit mehr als zwei Personen auf der Terrasse aufhalten .... super. :aetschbaetsch1: :yeah:
 
  • #39
  • #40
Natürlich kann ein Vermieter Jemanden mit Tieren nicht einziehen lassen. Aber es IST rechtlich so, dass eine Katze zu den Kleintieren zählt. Ein Hund zählt da nicht dazu. Rechtlich gesehen, braucht man keine Erlaubnis für eine Katze (oder zwei, das weiß ich nicht)
Trotzdem ist es praktisch gesehen natürlich nicht gut, Katzen heimlich zu halten, denn irgendwann ist da Ärger vorprogrammiert, wenn der Vermieter das erst später erfährt.

Sorry für OT

Ich will dich nicht ärgern aber bitte lies dich noch mal genauer dazu schlau.

Wichtig ist eben immer auch in Foren wie diesen solche falschen Aussagen zu wiederlegen damit nicht jemand der keine Ahnung hat hin geht und einfach darauf vertraut daß es schon stimmen wird was er hier liest.
Und sich dann eine Katze als erlaubtes Kleintier anschafft ohne zu fragen.

Bitte hier zum Beispiel lesen was unter Kleintiere fällt und das nicht:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Wir hatten das Thema sicher schon gefühlte68 mal ob Katzen Kleintiere sind. Nein, sind sie nicht.
Und auch immer wieder ob man seinen Vermieter in jedem Fall um Erlaubnis fragen muß vor Anschaffung einer oder mehrerer Katzen.
Ja, es empfhiehlt sich wenn man in der Wohnung wohnen bleiben möchte und das in Frieden mit seinem Vermieter.
 

Ähnliche Themen

E
Antworten
117
Aufrufe
6K
shy
shy
Bella87
Antworten
18
Aufrufe
8K
Perron
Perron
BerlKat
Antworten
7
Aufrufe
4K
Catwoman2359
Catwoman2359
K
Antworten
11
Aufrufe
1K
tigerlili
tigerlili
L
Antworten
107
Aufrufe
11K
Faulaffenschaf
Faulaffenschaf

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben