Vorbesitzerin will eins der Kitten haben, ich bin aber dagegen

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Torpedojessi

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23. September 2014
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Also: Anfang Juni habe ich jene Katze gekauft, als Zweikatze. Mit Schutzvertrag, der besagt, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden darf und bei Problemen der Kauf rückgängig gemacht wird.
Sie wurde mit der Zeit immer dicker und fraß wie ein Loch, sodass ich die VB fragte, ob sie trächtig sein könnte. Sie meinte, sie müsste kastriert sein, weil sie bei ihr nie rollig war und auch nicht mit ihrem Kater klar kam.
Am 25. Juni hatte ich dann Kitten. Ich habe lange überlegt, ob ich der VB davon erzähle, da ich Bedenken hatte, sie würde die Katze samt Kitten dann wiederhaben wollen. Wobei es denen bei mir in jeder Hinsicht besser geht. Allein schon durch eine größere, sauberere Wohnung und nur eine weitere Katze, statt 5, wie bei ihr.
Letztlich hab ich es gesagt, mit dem Resultat, dass sie angekotzt war, da sie schon seit Jahren Raggies züchten wollte und es nie geklappt hat. Mit ihren bisherigen Katzen. Nun möchte sie eins der Kitten dann haben. Die Mama werde ich ihr generell wiedergeben müssen, da sie sich mit meiner anderen (BKH) kein bisschen versteht. Obwohl die BKH eine tief entspannte Katze ist, die einfach nur keinen Stress will und auch die Kleinen in Ruhe lässt. Aber die Raggie hat sie schon ein paar mal derbe vermöbelt, sodass sie sich mittlerweile nur vom Bett/aus dem Raum traut, wenn die Raggie weggesperrt ist oder die Kleinen säugt.
Mein Problem: ich möchte ihr keins der Kleinen geben, einfach deswegen, weil ich ein besseres Zuhause dafür finden möchte. Es ist nicht so, als würde sie sich nicht kümmern oder nicht nett sein, aber ich finde, sie hat mit den anderen 5 oder 6 schon genug zu tun, zumal sie die Raggie ja abgegeben hat, weil sie ihr eben über den Kopf wachsen und es auch finanziell für sie bei mir besser ist. Was sie jetzt aber abstreitet, jetzt heißt es, sie habe sie nur abgeben wollen, weil sie sich mit dem Kater nicht verstand. (Sie hatte sie übrigens selber erst seit einem halben Jahr, irgendwie als Rettungstier.) Ich musste sie ja schon ewig nerven, dass sie die Katze beim TA nochmal durchchecken lässt, bevor ich sie bekomme. Fand sie unnötig. Die Katze ist angeblich gesund, aber ich finde sie VIEL zu dünn, und Flöhe hat sie (anscheinend) auch mitgebracht. Zumindest hatten wir vorher keine, jetzt schon.
Naja. Jetzt tut sie auch noch einen auf besserwisserisch und hält mir sozusagen vor, dass ich die Geschlechter noch nicht bestimmt habe, das sei doch in den ersten Tagen am besten sichtbar. Und sowas. Ich weiß nicht, warum, ich glaube, sie will sich einfach nur wichtig machen. Ich hatte selber schon 3 Würfe, um die ich mich gekümmert habe, von Straßenkatzen, und weiß deshalb, was ich tue. Aber nein, mit qualifizierten Antworten wie "4 Semester VetMedizin, ich weiß wovon ich rede", kommt man mir entgegen. (Aber warum wusste sie dann nicht, dass die Katze trächtig war?)
Also: wie kann ich es bewerkstelligen, ihr das Kleine nicht zu geben? Im Schutzvertrag steht ja nichts dazu. Ich überlege auch schon, die Mama zu kastrieren, bevor ich sie ihr wiedergebe, da ich strikt gegen so eine Hobbyzüchterei bin. Wobei sie auch mit dem Kleinen züchten könnte, ist immerhin auch reinrassig.
Aber wie umgehe ich das? Einfach an andere vermitteln und sagen, es sei gestorben oder so? Oder, jemand hätte schon vorher "reserviert" und will nur ein Pärchen?
Ehrlichkeit hat beim ersten Mal ja nicht so gut geklappt, bzw. wünsche ich mir jetzt, es nicht gesagt zu haben...
 
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Hm verfahrene Situation.

Eigtl. weiß ich gar nicht in wie weit euer Vertrag (Privatperson) rechtskräftig ist, aber du könntest ihr sagen, dass du Kitten grundsätzlich nur zu zweit und frühkastriert vermittelst.

Wie kommt sie überhaupt darauf Anspruch an einem Kitten zu haben, du hast doch bestimmt eine Schutzgebühr bezahlen müßen?
Die Mutterkatze hätte ich im übrigen umgehend kastrieren lassen, schon allein aus gesundheitlichen Gründen, und was diese Dame vorhat ist ja offensichtlich.
 
Ich würde der Dame auch kein Kitten geben (schon GAR NICHT eines alleine). Wie genau du das bewerkstelligen willst, musst am Ende du entscheiden. Im Schutzvertrag steht ja nichts von eventuellen Kitten, die du ihr zu geben hättest, von daher hat sie da auch keinen Anspruch. Ob du ihr das jetzt so sagst und einen riesen Zoff riskierst oder ob du lügst und sagst, die Kitten seien gestorben, ist deine Entscheidung.

Auch die Mama würde ich nicht vorschnell wieder zurückgeben. Dass sie sich mit deiner Altkatze nicht versteht, hat bestimmt mit an der Trächtigkeit gelegen und jetzt hauptsächlich daran, dass sie Kitten hat, die sie verteidigen will. Wenn die Kleinen weitervermittelt sind und die Mama kastriert ist, würde ich es nochmal ganz langsam mit viel Geduld und einer Vergesellschaftung mit Gittertür probieren.
 
So ganz verstehe ich es nicht.:confused:
Du hast die Katze gekauft, willst sie jetzt aber wieder zurück geben.:confused:
Ich würde damit noch warten, wenn die Katze kastriert ist, wird sich ein Zusammenleben einfacher gestalten.
Die Vorbesitzerin hat keine Rechte an den Kitten, da sie nach ihrer Auskunft ,bei Auszug nicht trächtig war.
 
Mutter kastrieren , kitten frühzeitig ebenfalls kastrieren lassen und die kitten kastriert ausschließlich im Doppelpack vermitteln.
Zu den Vorbesitzer würde ich da Kontakt einfach einstellen.
 
Inwieweit die Vorbesitzerin einen Anspruch hat, die Mutterkatze zurückzufordern, hängt sehr stark von der Formulierung im Schutzvertrag ab. "Bei Problemen" kann alles bedeuten; das ist zwar schwammig formuliert, aber vermutlich hast du da das Nachsehen. Wenn da was von "Unverträglichkeit mit bestehenden Katzen" o.ä. steht, sollte geklärt werden, ob der momentane Stress auch nach einer Kastra weiter besteht. Schließlich bist du (noch) Eigentümerin und bist (natürlich ;) ) beim Kauf davon ausgegangen, die Katze sei bereits kastriert gewesen. Ist eigentlich im Vertrag bzgl. Kastra was geregelt gewesen?

Zu den Kitten- wenn der Fall so gelagert ist, wie du ihn dargelegt hast, hat die Vorbesitzerin der Mutterkatze keinen Anspruch auf ein Kitten. Die Begründung "Es gab Probleme, also will ich die Katze zurück, dazu auch ein Kitten, weil ich schon immer mal züchten wollte" wird kein Zivilrichter Deutschlands gelten lassen, weil sie hier schlicht mehr fordert, als sie darf.
 
Ich würde in diesem Fall sowohl den Schutzvertrag als auch die Vorbesitzerin generell ignorieren.
Erst mal hat sie dir ne trächtige Katze als Kastriert angedreht und scheint dann auch nur an Kohle interessiert zu sein. Da würde ich keine Katze der Welt mehr hingeben.
Versuch ne langsame Zusammenführung nach der Kastra und vermittel die Kleinen gut, wie schon hier geraten wurde!
Alles Gute!:)
 
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Inwieweit die Vorbesitzerin einen Anspruch hat, die Mutterkatze zurückzufordern, hängt sehr stark von der Formulierung im Schutzvertrag ab.

Soweit ich weiß ist auch ein Schutzvertrag ein Kaufvertrag, sofern Du etwas für das Tier bezahlt hast. Damit sind Klauseln bzgl. Weitergabe und Rückforderung unwirksam. Ich würde den Kontakt zu dieser Person einstellen (ich hätte da aber auch kein Tier geholt, klingt alles sehr suspekt). Erst recht würde ich da gar kein Tier hin zurückgeben!

Gut möglich, dass Deine Katzen sich verstehen sobald das potente Tier kastriert ist. Kitten erst mehrfach geimpft, entwurmt und kastriert paarweise abgeben. Denk bitte auch dran, Mutterkatze jetzt und Kitten später ausreichend (das heißt all-you-can-eat) mit hochwertigem Futter zu füttern.

BTW: Was hat denn Dein Tierarzt bzgl. Trächtigkeit gesagt? Irgendeinem Tierarzt wird das ja wohl aufgefallen sein und da Du ja wolltest, dass die Katze tierärztlich begutachtet wird und gemerkt hast, dass die VB dies nicht getan hat, hast Du doch sicherlich Deinen Tierarzt aufgesucht, oder?
 
Mutter kastrieren , kitten frühzeitig ebenfalls kastrieren lassen und die kitten kastriert ausschließlich im Doppelpack vermitteln.
Zu den Vorbesitzer würde ich da Kontakt einfach einstellen.

Kurz und knapp, genauso würde ich es auch handhaben.
 
  • #10
Schließe mich an: Kontakt abbrechen und ignorieren.

Sobald es geht die Mutterkatze kastrieren lassen und dann erneut mit deiner zusammenführen.

Es kann sehr gut sein, dass die beiden nicht klar kommen, weil eine Katze potent ist und die andere nicht. Nach der Kastra solltest du auf jeden Fall noch einen Versuch starten und nicht aufgeben :) Lies dich dazu am besten hier in die langsame Zusammenführung ein.

Die Kitten bitte nur zu zweit im Alter von mindestens 12 Wochen vermitteln.
 
  • #11
Es wäre hilfreich, wenn du die “Rücktrittsklausel bei Problemen“ mal im Wortlaut einstellen könntest. Was steht genau im Vertrag?

Die Verkäuferin argumentiert vermutlich damit, dass sie dir die Katze nicht verkauft hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die Katze schwanger ist.

Ein Irrtum, der sie zu einer Anfechtung ihrer Willenserklärung iSd § 119 Abs. 2 BGB berechtigen würde, liegt m.E. aber nicht vor - man kann nur anfechten, wenn man sich über eine wesentliche Eigenschaft geirrt hat.
Eine Schwangerschaft gilt bei Personen nicht als Eigenschaft, da sie nur vorübergehend ist und unterhalb der Schwelle einer „gewissen Dauer“ liegt. Bei der Katze könnte man das genauso sehen.

Und ich denke auch, dass es zwischen deinen Katzen wegen der Schwangerschaft nicht harmoniert haben könnte. Gib ihr doch noch eine Chance für einen zweiten Versuch, wenn die Kitten vermittelt sind. :oops:
 
  • #12
Jetzt aber mal ehrlich, vor welchem Gericht haben Schutzverträge Bestand? Die Katze ist verkauft, es wurde sich geeinigt und das Tier (der Gegenstand vor unserer Rechtsprechung) wurde übergeben.
Kaufvertrag ende.

Kein Gericht wird sich damit befassen, ob zwischen den Katzen Probleme bestehen, was die Vorbesitzerin ja auch erst nachweisen müsste, oder ob die Trächtigkeit den Kauf verhindert hätte.

Die TE hat nichts zu befürchten und kann die Vorbesitzerin ruhig ignorieren.
 
  • #13
Diese Verträge sind nicht das Papier wert, auf das sie gepinselt sind. Das sollte langsam hinlänglich bekannt sein.

Seitens der Verkäuferin würde ich mir konsequent ab sofort jegliche weitere Belästigung verbitten.

Fertig.
 
  • #14
Es wäre hilfreich, wenn du die “Rücktrittsklausel bei Problemen“ mal im Wortlaut einstellen könntest. Was steht genau im Vertrag?

Die Verkäuferin argumentiert vermutlich damit, dass sie dir die Katze nicht verkauft hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die Katze schwanger ist.

Ein Irrtum, der sie zu einer Anfechtung ihrer Willenserklärung iSd § 119 Abs. 2 BGB berechtigen würde, liegt m.E. aber nicht vor - man kann nur anfechten, wenn man sich über eine wesentliche Eigenschaft geirrt hat.
Eine Schwangerschaft gilt bei Personen nicht als Eigenschaft, da sie nur vorübergehend ist und unterhalb der Schwelle einer „gewissen Dauer“ liegt. Bei der Katze könnte man das genauso sehen.

Oder auch nicht. Personen sind nicht veräußerbar (unvereinbar mit der Menschenwürde und so). Katzen sind es aber. Sofern und soweit der gerne angeführte Ausspruch "Katzen werden als Gegenstände behandelt" stimmt, wäre eine Schwangerschaft bei einer (Rasse)Katze durchaus ein wertbildender Faktor. Ergo- Eigenschaftsirrtum möglich. Aber die rechtliche Diskussion an sich ist rein akademisch, solange wir den Vertrag nicht kennen.

Die ständige Rechtsprechung (wenn es sie überhaupt gibt) ist mir nicht bekannt. Aber die anderen kennen scheinbar die Urteile und wissen mehr. Ich kann mir allerdings schwer vorstellen, dass Schutzverträge vor Gericht unbeachtlich sind. Selbst mündliche Kaufverträge sind schließlich wirksam. Und dass solche Klauseln nichtig wären, ist mir auch nicht bekannt, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Ansonsten schließe ich mich aber den anderen an. TE, schau mal, ob es jetzt nach der Geburt/Kastra besser wird. Die Vorbesitzerin kann dir (zumindest was die Kitten angeht) garnix.
 
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  • #15
Die Verträge gelten als Kaufverträge womit die Regelungen bzgl. Zurückholen des Tiers und die verbotene Weitergabe an Dritte unwirkam werden, da mit dem Vertrag und aushändigen des Tieres das Eigentum übertragen wird.
 
  • #16
Ein Schutzvertrag ist ein Kaufvertrag.
Nach Bezahlung und Quittung mit Datum ist das Dein Tier.
Auch mit "Inhalt", der ja bei Verkauf nicht bekannt war.
VB hat keinen Anspruch auf die Kitten, die wurden mitgekauft.

Keinesfalls würde ich die Mutterkatze oder ein Kitten zurück geben.
Klappt es nicht mit der Mutterkatze, suche ihr selbst einen anständigen
Platz, nach Kastration! Denn sie ist Dein Eigentum und Du hast die Verantwortung für Mutter ind Kitten.
Kontakt zur VB abbrechen, ggf. auf Anwalt verweisen, hilft schon manchmal.


Grüsse
Tadi
 
  • #17
Die Verträge gelten als Kaufverträge womit die Regelungen bzgl. Zurückholen des Tiers und die verbotene Weitergabe an Dritte unwirkam werden, da mit dem Vertrag und aushändigen des Tieres das Eigentum übertragen wird.

Leuchtet mir ein. Die Regelung zur Weitergabe könnte unwirksam sein.

Es gibt allerdings auch (wie oben angesprochen) den sogenannten Eigenschaftsirrtum. Verständlich ausgedrückt bedeutet das: Irrt sich der Verkäufer über eine wichtige Eigenschaft (insbesondere den Wert) des Gegenstands, also der Mutterkatze, kann er hinterher anfechten. Das hat nichts mit Täuschung zu tun, es soll einfach verhindern, dass eine Seite (hier: die Vermehrerin) übervorteilt wird. Auch, wenn sich das in diesem Fall pervers anhört.

Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass "hochwertige Kitten" in der Mutti vor Gericht als wertbildender Faktor gesehen werden können. Bei Preisen von 500 € plus pro Tier ist da auch schnell die Bagatellgrenze überschritten. Gut, das werden Vermehrerkitten nicht wert sein, aber das steht erstmal auf nem anderen Blatt. Damit das Gericht den Fall zur Verhandlung annimmt, muss die Alte nur den Wert der Kleinen entsprechend schätzen.

So einfach, wie du es dir machst, Tadi, ist es rechtlich leider nicht, eben weil die Kitten nicht bekannt waren.
 
  • #18
Kommt sicher darauf an, ob die Kitten Papiere bekommen könnten (davon gehe ich nach der Beschreibung nicht aus). Rassekitten könnten vielleicht einen streitbaren Wert mitbringen. Vermehrerkitten? Da dürfte die Vermehrerin mehr für den Anwalt ausgeben und ob sich damit ein Richter ernsthaft befasst wage ich zu bezweifeln.

Ich denke hier würde jeder halbwegs vernünftige Anwalt zu einer außergerichtlichen Klärung raten. Sprich Zahlung von Geld. Wenn sich denn überhaupt einer damit befasst. Stichwort Bagatellgrenze.

Aber das ist für mich fast schon ot. Ich bezweifle dass die Vermehrerin überhaupt zu einem Anwalt geht. Die würde ich einfach aushungern lassen und nicht mehr ans Telefon gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Kommt sicher darauf an, ob die Kitten Papiere bekommen könnten (davon gehe ich nach der Beschreibung nicht aus). Rassentrennung könnten vielleicht einen streitbaren wert mitbringen. Vermehrerkitten? Da dürfte die vermehren mehr für den Anwalt ausgeben und ob sich damit ein Richter ernsthaft befasst wage ich zu bezweifeln.

Ich denke hier würde jeder halbwegs vernünftige Anwalt zu einer außergerichtlichen Klärung raten. Sprich Zahlung von Geld.

Aber das ist für mich fast schon ot. Ich bezweifle dass die vermehren überhaupt zu einem Anwalt geht. Die würde ich einfach aushungern lassen und nicht mehr ans Telefon gehen.

Ich folge dir in deiner Argumentation. Es wird vermutlich nicht zu einer Verhandlung kommen, weil die Kitten effektiv nicht den nötigen Wert haben werden, die TE hatte aber explizit gefragt, wie die Lage bzgl. Rückforderung und Ausweichmöglichkeiten ist. Von daher können wir das schonmal ein bischen abklopfen, anstatt einfach zu sagen "wird schon schief gehen". OT sind wir damit sicher nicht, es sei denn es sind nur bequeme Antworten gewünscht ;)
 
  • #20
Mutter kastrieren, Kitten paarweise, am besten frühkastriert in gute Zuhause abgeben, Kontakt zur VB abbrechen - seh ich genauso wie die anderen.

ABER:
Wobei sie auch mit dem Kleinen züchten könnte, ist immerhin auch reinrassig.
Woher weisst Du dass die Kitten reinrassig sind, wenn die VB garnicht wusste dass die Mutter trächtig ist?
Einen Stammbaum kann es ja da garnicht geben...
 

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