Unseriöse Züchter beim örtlichen Finanzamt melden?

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Jo_Frly!

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Heute mal wieder über eine Anzeige gestolpert: Siam-Kitten ohne Stammbaum mit 8 Wochen für 300 Euro abzugeben. Es handelt sich um 4 Kitten. Da Name und Adresse + Telefonnummer dabei stand, habe ich einen Screenshot gemacht und dem örtlichen Finanzamt geschickt.

Wenn die Dame nicht beweisen kann, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat, dann ist das doch gewerblich, anders ist es dann ein Hobby.

Sehe ich das falsch? Kennt sich jemand da besser aus?

Wäre vielleicht ein Weg solchen Leuten mal das Handwerk zu legen, sollte es funktionieren.
 
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Keine Chance, was willst du da anzeigen?

Als gewerblich gilt es in den meisten Bundesländern oder sogar deutschlandweit erst, wenn sie mehr als 5 potente Zuchttiere hat, dann muss man es anmelden.

Aber wenn die mit nur 2-3 Katzen fröhlich Kitten produziert und die verhökert, kann ihr keiner was, dann müssten es schon 17.500,00 € Jahresumsatz überschreiten, soviel darf man aus selbstständiger Arbeit verdienen und ist trotzdem noch Mwst. frei.

Du könntest die Mail ja mal an das örtliche Tierheim oder den Tierschutz weiterleiten, vielleicht unternehmen die wenigstens wegen der 8 Wochen etwas.
 
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Ein Versuch wars wert. Ich habs der Dame auch geschrieben, dass ich dem Finanzamt alles gegeben habe. Vielleicht schüchtert das ja bissal ein?
 
Ein Versuch wars wert. Ich habs der Dame auch geschrieben, dass ich dem Finanzamt alles gegeben habe. Vielleicht schüchtert das ja bissal ein?

Droh ihr lieber mit dem Tierschutz, weil sie ihre Kitten viel zu früh abgibt.
 
Aber wenn die mit nur 2-3 Katzen fröhlich Kitten produziert und die verhökert, kann ihr keiner was, dann müssten es schon 17.500,00 € Jahresumsatz überschreiten, soviel darf man aus selbstständiger Arbeit verdienen und ist trotzdem noch Mwst. frei.

Was hat die Kleinunternehmerregelung mit der Einkommensteuer zu tun? Du verwechselst da was.
Ich kann gewerblich arbeiten und trotzdem unter 17.500 EUR Jahresumsatz haben. Ich bin dann mit einem Umsatz unter 17.500 EUR lediglich Kleinunternehmer und somit von der MwSt-Regelung befreit, dennoch muss ich meinen Gewinn versteuern.

Ich denke, der TE geht es eher um die Einkommensteuer. Die Züchterin muss nachweisen, dass sie das nicht aus "Gewinnerzielungsabsicht" macht. Teilweise werden ja sogar ebay Verkäufer angeschrieben, einer Freundin ist das passiert, die über 1.500 Bewertungen hat, da sie alle abgelegten Kinderklamotten ihrer Tochter verkauft. Das FA war der Annahme, dass sie es "gewerblich" macht, obwohl sie Privatverkäufer ist. Insofern würd ich das einfach beim FA melden, mal sehen, was sie machen.
 
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Sorry, aber da würde ich mich echt im vorhinein informieren, bevor ich mich bei einer Behörde als Möchte-Gern-Denunziant lächerlich mache.
 
Was hat die Kleinunternehmerregelung mit der Einkommensteuer zu tun? Du verwechselst da was.
Ich kann gewerblich arbeiten und trotzdem unter 17.500 EUR Jahresumsatz haben. Ich bin dann Kleinunternehmer und somit von der MwSt befreit, dennoch muss ich versteuern, es sei denn, ich verdiene unter ca. 8.000 EUR im Jahr.

Oh, dachte dass hat miteinander zu tun. :oha:
 
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Oh, dachte dass hat miteinander zu tun. :oha:

:) Verwechseln aber viele.

OT, zur Info für Dich: MwSt ist ein durchlaufender Posten, den muss ich zwar (bin kein Kleinunternehmer) auf meinen Rechnungen ausweisen, d.h. bei Ausgangsrechnungen überweist mir der Kunde die MwSt, und bei Eingangsrechnungen bekomme ich die MwSt vom Finanzamt zurück. Das eigentliche Versteuern hat mit der Einkommensteuern zu tun: man hat einen Umsatz, davon gehen die Abzüge ab, was dann übrig bleibt, ist der zu versteuernde Gewinn.

Kleinunternehmer kann man sein, wenn man tatsächlich unter 17.500 EUR Jahresumsatz hat, d.h. man muss auf seine Rechnungen keine MwSt draufschlagen (vor allem interessant, wenn man nur Privatkunden und keine gewerblichen Kunden hat), man muss aber auf der anderen Seite, wenn man unter 17.500 EUR Jahresumsatz hat, kein Kleinunternehmer sein.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Einkommensteuer und Vorsteuer/Mehrwertsteuer sind zwei unabhängige Dinge; bei der Steuererklärung gibt man auch zwei unterschiedliche Formulare ab und bekommt zwei getrennte Bescheide.

Wenn die Dame nicht beweisen kann, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat, dann ist das doch gewerblich, anders ist es dann ein Hobby.

Wenn die erwähnte "Züchterin" unter ca. 8.000 EUR Jahresgewinn hat durch ihre Züchterei und kein anderes Einkommen (egal, ob aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit), fällt aber gar keine Einkommensteuer an, und insofern wäre es dem Finanzamt egal.
 
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Sorry, aber da würde ich mich echt im vorhinein informieren, bevor ich mich bei einer Behörde als Möchte-Gern-Denunziant lächerlich mache.

Es gibt viele widersprüchliche Aussagen zu dem Thema, teilweise ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ob ich mich lächerlich mache, das lass mal meine Sorge sein. :cool:
 
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  • #10
Es gibt viele widersprüchliche Aussagen zu dem Thema, teilweise ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ob ich mich lächerlich mache, das lass mal meine Sorge sein. :cool:

Wie gesagt, wenn sie insgesamt mit allen Einkünften weniger als 8.000 EUR Jahresgewinn hat, dann muss sie nicht versteuern.
Es kommt nicht darauf an, ob sie 5 oder 2 Zuchtkatzen hat. Wenn sie etwas regelmäßig macht, erweckt das den Anschein der sogenannten "Gewinnerzielungsabsicht". Man kann nicht einfach etwas regelmäßg verkaufen und dann keine Steuern zahlen.

Wenn die gute Frau unregelmäßig alle drei Jahre mal einen Wurf hat, dann ist es "Liebhaberei". Wenn sie aber regelmäßig vielleicht 2 Würfe pro Jahr hat und das mit 2 Katzen, ist es sicherlich keine "Liebhaberei", sondern da steckt eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahinter.

Das hat nichts mit "von Bundesland zu Bundesland" zu tun, dann sind die allgemeinen Finanzamt-Spielregeln.

Hier hab ich was bei Google gefunden (im Prinzip das, was ich schon gesagt habe).
Kommt von einer Steuerberaterin:


Die Abgrenzung der gewerblichen Hundezucht zum reinen Hobbyzüchter ist hierbei nicht so einfach ersichtlich. Auch Hobbyzüchter müssen in der Regel Steuern zahlen.

Hundezucht ist gewerblich, wenn sie auf Dauer angelegt und vom Umfang und Aufwand her eindeutig über eine Liebhaberei hinausgeht. Auch wer nur mit einem oder mit zwei Tieren über mehrere Jahre hinweg regelmäßig mehrere Würfe und Welpen verkauft, ist im steuerrechtlichen Sinne Unternehmer.

Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet auch wenn das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht und nebenberuflich geschieht. Dabei spielt es keine Rolle ob er ein gewerbsmäßiger Züchter im Sinne des Tierschutzgesetzes ist.

Für die Umsatzsteuerpflicht ist es allerdings unerheblich ob die Hundezucht als Liebhaberei oder gewerblich betrieben wird. Für Hundeverkäufe ist derzeit 19% Umsatzsteuer zu berechnen und an die Finanzverwaltung abzuführen.


Was den letzten Satz betrifft, das gilt nur, wenn sie weniger als 17.500 EUR Jahresumsatz hat und von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht, dann muss sie keine Umsatzsteuer abführen.
 
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  • #11
Es gibt viele widersprüchliche Aussagen zu dem Thema, teilweise ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ob ich mich lächerlich mache, das lass mal meine Sorge sein. :cool:

Wenn es nur Dich betreffen würde, durchaus. So etwas fällt aber ganz leicht immer auf eine gesamte Gruppe zurück - in diesem Fall die der Tierschützer. Ich steh' allerdings auch generell nicht sonderlich auf blinden Aktionismus. Selbst wenn hier zu versteuerndes Einkommen vorliege, wäre die einzige Lehre daraus, Name und Adresse nicht mehr in Anzeigen zu veröffentlichen.
 
  • #12
So etwas fällt aber ganz leicht immer auf eine gesamte Gruppe zurück - in diesem Fall die der Tierschützer.

oder Nachbarn.........Kollegen........etc. ............andere Gegner halt ;)

Vllt. würde ich auch anzeigen, wenn ich meinen würde, das es was bringt.
Es bringt aber leider nichts, dem FA fehlen einfach die Mittel, gegen solchen kleinen Fischen vorzugehen.
 
  • #13
Vllt. würde ich auch anzeigen, wenn ich meinen würde, das es was bringt.
Es bringt aber leider nichts, dem FA fehlen einfach die Mittel, gegen solchen kleinen Fischen vorzugehen.

Das glaubst Du aber nicht, oder? Wenn das Finanzamt mitbekommt, dass ihnen da irgendwo Steuereinnahmen entgehen können, dann sind die sofort auf der Matte! Das hat nichts mit großen oder kleinen Fischen zu tun.
 
  • #14
Wenn es nur Dich betreffen würde, durchaus. So etwas fällt aber ganz leicht immer auf eine gesamte Gruppe zurück - in diesem Fall die der Tierschützer. Ich steh' allerdings auch generell nicht sonderlich auf blinden Aktionismus. Selbst wenn hier zu versteuerndes Einkommen vorliege, wäre die einzige Lehre daraus, Name und Adresse nicht mehr in Anzeigen zu veröffentlichen.

Aha, man darf nun auch nicht mehr handeln, weil es könnte ja auf eine Gruppe Tierschützer zurückfallen?

Gutes Argument.

Tierschützer werden doch in unserer Gesellschaft eh als Freaks angesehen. Außerdem habe ich der Dame nicht geschrieben, dass ich Tierschützer bin. Mir gehts übrigens am Allerwertesten vorbei, wie eine Hand voll Finanzbeamter in einem anderen Bundesstaat mich bewertet...
 
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  • #15
Das glaubst Du aber nicht, oder? Wenn das Finanzamt mitbekommt, dass ihnen da irgendwo Steuereinnahmen entgehen können, dann sind die sofort auf der Matte! Das hat nichts mit großen oder kleinen Fischen zu tun.

Ja, sie stehen sofort auf der Matte und verlassen diese dann aber auch ganz schnell wieder. Hinweisen muss zumindest pro forma nachgegangen werden. Es sind weder das Interesse noch die Ressourcen vorhanden, in solchen Fällen ernsthaft zu recherchieren. Ansonsten wäre das FA nur noch mit Fällen von privaten Ebay-Verkäufern beschäftigt, die mal wieder angeschwärzt wurden, weil dem Käufer im Nachhinein etwas nicht passte.
 
  • #16
Ja, sie stehen sofort auf der Matte und verlassen diese dann aber auch ganz schnell wieder. Hinweisen muss zumindest pro forma nachgegangen werden. Es sind weder das Interesse noch die Ressourcen vorhanden, in solchen Fällen ernsthaft zu recherchieren. Ansonsten wäre das FA nur noch mit Fällen von privaten Ebay-Verkäufern beschäftigt, die mal wieder angeschwärzt wurden, weil dem Käufer im Nachhinein etwas nicht passte.

Das tun sie aber auch, was die ebay Fälle betrifft. Steuerbetrug ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt in Deutschland, daher kannst Du davon ausgehen, dass das geahndet wird, wenn jemand keine Steuern zahlt, obwohl er müsste, auch wenn es eine geringe Summe ist.
 
  • #17
Das tun sie aber auch, was die ebay Fälle betrifft. Steuerbetrug ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt in Deutschland, daher kannst Du davon ausgehen, dass das geahndet wird, wenn jemand keine Steuern zahlt, obwohl er müsste, auch wenn es eine geringe Summe ist.

Natürlich wird es geahndet, wenn es herauskommt. Um es herauszufinden bedürfte es z.B. in den Ebay-Fällen jedoch einer aufwendigen Recherche über sämtliche Veräußerungen, etc. Dieser wird nur betrieben, wenn bereits auf dem ersten Blick in einen Privat-Account dort dutzende nagelneue Produkte dargestellt sind.
Und nicht anders ist es bei ausgesprochenen Hobbyzuchten.
 
  • #18
Dieser wird nur betrieben, wenn bereits auf dem ersten Blick in einen Privat-Account dort dutzende nagelneue Produkte dargestellt sind.
Und nicht anders ist es bei ausgesprochenen Hobbyzuchten.

Das stimmt nicht. Das hat nichts mit nagelneu zu tun. Eine Freundin verkauft seit Jahren über ihren Privataccount die zu klein gewordenen getragenen Kleidungsstücke ihrer Tochter, hat über 1.500 Verkaufsauktionen auf ihrem Account. Da hakt das Finanzamt auch nach, denn

Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet auch wenn das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht und nebenberuflich geschieht.

Es ist ihr passiert, sonst würde ich es nicht erwähnen. Dem FA ist es egal, ob es neue oder gebrauchte Waren sind.
 
  • #19
Dem FA ist es egal, ob es neue oder gebrauchte Waren sind.
Darauf lag auch nicht mein Fokus, sondern auf der Auffälligkeit, die eine Recherche gerechtfertigt erscheinen lässt. Bei 1.500 Verkaufsartikeln im Account - auch wenn es sich um Gebrauchtware handelt - wundert mich das Interesse des FA nicht mehr.

Um bei unserem Beispiel hier zu bleiben; kein FA in Deutschland wird mehr als eine bloße Anfrage an so eine "Vermehrerin" stellen, die dann natürlich angibt, dass sie nicht gewerblich züchtet und das ohnehin der einzige Wurf in diesem Jahr war. Damit hat es sich dann. Da rückt logischerweise niemand aus und führt 'ne Hausdurchsuchung durch, um entsprechende Gegenbeweise zu finden. Was ich, nebenbei gesagt, auch völlig richtig finde. Von uns hätte nämlich auch keiner Bock auf so etwas, nur weil irgendjemandem nicht passt, was wir so in der Freizeit treiben. Dass es hier um ethisch anders zu wertende "Hobbys" geht, ist ja ganz klar. Aber genau deshalb ist, meiner Meinung nach, das Finanzamt auch der falsche Ansprechpartner.
 
  • #20
Hallo, nur weil jemand mal Kitten anbietet gleich beim Finanzamt anschwärzen, finde ich persönlich "Untersirdisch". Es gibt Katzenbesitzer, die durch Kastration schon Ihre Katze verloren haben! So wie bei mir!!!
Oder die einfach mal einen Wurf Kitten von ihrer Katze möchten!
Alle behalten, geht ja wohl schlecht! Und für 300 Euro füttere die Kleinen, geh zum Tierarzt und lass Sie Impfen, dann siehst Du, was von dem Geld überbleibt.
Aber alle, die meckern wollen auch immer kleine Kitten haben, statt ins Tierheim zu gehen und sich mal ein älteres Tier zu holen!!!!!
Deshalb erst denken, dann handeln!
Gruß
 

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