fiese "Geschäftsidee"

  • Themenstarter Schrappel
  • Beginndatum
  • #41
Auszug aus §11 Tierschutzgesetz

etc. ect.

Für mich heißt das im Klartext, dass ich als private Pflege-und Vermittlungsstelle, wenn keine verantwortliche Tierschutzorga dahinter steht, auf jeden Fall verpflichtet bin, eine Genehmigung für mein Tun zu beantragen.

Das ist, soweit mir bekannt von der Größe der Katzentruppe einschließlich der eigenen Fellchen abhängig.

Private Pflegestellen v. Vereinen können auch davon betroffen sein.
 
A

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  • #42
Zu den Schutzgebühren, die ein Vereines einnimmt:

Egal wie man das Baby nennt, das sind eben Einnahmen.

Nennt man wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn alles passt, dann steuerbegünstigter Zweckbetrieb.
 
  • #43
Das ist, soweit mir bekannt von der Größe der Katzentruppe einschließlich der eigenen Fellchen abhängig.

Private Pflegestellen v. Vereinen können auch davon betroffen sein.

So wie ich das weiß, reicht es aus, wenn der Verein die Genehmigung hat und eine Person die den Sachkundenachweis erbracht hat, für die Betreuung der privaten Pflegestellen zuständig ist.

Was die Anzahl der Tiere anbelangt: Darüber steht nichts im Tierschutzgesetz. Wahrscheinlich ist es Ermessensache der zuständigen Ämter.
 
  • #44
So wie ich das weiß, reicht es aus, wenn der Verein die Genehmigung hat und eine Person die den Sachkundenachweis erbracht hat, für die Betreuung der privaten Pflegestellen zuständig ist.

Dann liegt ja die erforderliche Genehmigung insgesamt vor. Die Pflegestelle wird ja "durch den Verein" betrieben, auch wenn die Arbeit "nur" ein Mitglied bei sich zu Hause macht. Das Mitglied wird dann für den Verein tätig.

Was die Anzahl der Tiere anbelangt: Darüber steht nichts im Tierschutzgesetz. Wahrscheinlich ist es Ermessensache der zuständigen Ämter.

Ich gehe davon aus, dass es hierzu Ausführungserlasse der jeweiligen Ministerien gibt, welche die ausführende Behörde in ihrem Ermessen binden. Ist eigentlich bei (fast) jedem Gesetz so.
 
  • #45
Würdest Du als zuständiger Sachbearbeiter bei 4 Kitten aktiv werden?

Und dann stell ich mir gerade die BILD vor, die daraus macht: "Tierschützerin wg. Steuerhinterziehung verklagt und Hoeness und schweizer Steuerflüchtlinge lässt man laufen. Haben unsere Behörden nicht besseres zu tun"?

Ich denke auf die Nachbarin muss man aufpassen, aber nicht weil der business-plan so gut ist, sondern weil er nicht fliegen wird. Und was wird dann aus den nicht verkauften Kitten, die einem die Haare vom Kopf fressen und die Wohnung "umdekorieren"?
 
  • #46
  • #47
Würdest Du als zuständiger Sachbearbeiter bei 4 Kitten aktiv werden?

Juristenantwort? ---> Kommt drauf an.

1. Alt.: anonymer Anruf: Meine Nachbarin XY in der Soundsostraße vertickt nebenbei Kitten. Aufgelegt. --> Keine Reaktion durch die Behörde

2. Alt.: Anruf: Mein Name ist. Meine Nachbarin XY in der Soundsostraße vertickt nebenbei Kitten. Sie meint, man könne damit ganz gut Kasse machen. Sie lässt sich Kitten schenken und inseriert die dann im Internet.

Die Kitten hat sie von..., der/die ist bereit das zu bestätigen

Ich kann Ihnen Screenshots von allen 3,4,5,6 Onlineinseraten schicken.

Dann würde ich sagen, steht am Ende des Verfahrens (nach Ermittlung vor Ort mit Amtstierarzt, Anhörung) der Verwaltungsakt in Form einer Ordnungsverfügung.
 
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  • #48
Dann würde ich sagen, steht am Ende des Verfahrens (nach Ermittlung vor Ort mit Amtstierarzt, Anhörung) der Verwaltungsakt in Form einer Ordnungsverfügung.
Aber auch eher nur in der Theorie.
Sorry, ich glaub einfach nicht, daß das eine Behörde juckt.
 
  • #49
Was die Anzahl der Tiere anbelangt: Darüber steht nichts im Tierschutzgesetz. Wahrscheinlich ist es Ermessensache der zuständigen Ämter.

Es gibt ein Urteil v. Bundesverwaltungsgericht, da lauten die Formulierungen 'größere Anzahl' im Gegensatz zu 'kleinere Anzahl' (wie im Privathaushalt üblich).

Tierheimähnliche Einrichtung ist halt nicht v. Gesetzgeber definiert.
 
  • #50
Aber auch eher nur in der Theorie.
Sorry, ich glaub einfach nicht, daß das eine Behörde juckt.

Die Vorgehensweise ist zunächst ja auch keine ad-hoc-Lösung. Ich weiß auch, dass selbst bei dem unter 2.Alt. aufgezeigten idealtypischen Verlauf, das Verfahren etwas länger dauern wird.

Wenn aber zu mir jemand käme, wie beschrieben, würde mich das als Behördenmitarbeiter jucken. Gerät man natürlich an Sachbearbeiter "ichbrauchkeinenBockhabenichbinBeamteraufLebenszeit", ist die ganze Geschichte hinfällig und es ist aus der Ecke noch nicht einmal mittelfristig Hilfe zu erwarten. Probieren sollte man es dennoch, bevor man die Flinte ins Korn wirft.
 
  • #51
Es gibt ein Urteil v. Bundesverwaltungsgericht, da lauten die Formulierungen 'größere Anzahl' im Gegensatz zu 'kleinere Anzahl' (wie im Privathaushalt üblich).
Wieviel wären dann 13 Katzen?
Im Privathaushalt. Da schreibt der Sachbearbeiter dann: "die Zahl der Katzen im Haushalt ist .. unüblich."
 
  • #52
Tja, ich sag ...
 
  • #53
Mal ne vorsichtige Frage an die TE: ist denn der kleine von Dir aufgenommene Kater allein oder hat er adäquate kätzische Gesellschaft?
 
  • #54
Die Frau ist einfach nur dumm. Sie hat gerade kein Geld und versucht nun über die Kitten welches zu bekommen. Da ist nix mit Tierschutz oder so.

Klartext: So eine richtige Asi-Familie, vom Jugendamt betreut, vier Kinder von denen eins schon aus der Familie genommen wurde und das nächste auch nicht weit davon entfernt ist. Es wird sich nicht um die Kids, die beiden Katzen (Freigänger, dabei ein unkastrierter Kater) die oft offene, unbehandelte Wunden und voll mit Zecken sitzen, gekümmert und um Wohnung & Co. schon mal erst Recht nicht. Es sei denn, es steht Behördenbesuch an.

Nun die vier Kitten dazu in der Bude.

Denen ist gar nicht bewußt was die gerade für Mist bauen. Im Prinzip brauchen die nur jemand kompetenten, der mal kräftig auf den Tisch haut und die Folgen ihres Handelns aufzählt. Ich bin da gestern schon kläglich dran gescheitert, werde es aber weiter probieren.

Die stellen sich das so einfach vor. Kitten holen, ganz schnell weitervermitteln und dabei die Kohle einsacken. Mehr ist das in ihren Augen nicht.

Sie sitzt gerade draußen, ich werd einfach nochmal versuchen jetzt mit ihr zu reden, auch wenn es mir widerstrebt.
 
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  • #55
  • #56
"die Zahl der Katzen im Haushalt ist .. unüblich."

Ja, das macht er, sofern er nicht ein Urteil eines für ihn zuständigen Gerichts oder einen Anwendungserlass einer ihm übergeordneten Behörde hat. So ist das mit unbestimmten Rechtsbegriffen, sie bedürfen der Auslegung.
 
  • #57
Wenn Du es einigermaßen hin bekommst freundlich zu bleiben, könntest du ja mal anfragen, ob sie sich schon die Formulare für die Anmeldung der Katzenvermittlung besorgt haben und wer denn dann den Sachkundenachweis ablegen wird.;)

Denen würde ich auf hinterhältige Art und Weise soviel Angst machen, dass sie ihr Vorhaben schnell aufgeben würden.
 
  • #58
Katie, es gibt einen Kumpel, nachzulesen hier bei "Eine Katze zieht ein".

Ich habs mir ja fast gedacht ;) da diese Frage aber üblicherweise als allererste gestellt wird, und die anderen das alle "vergaßen" .... na Du weißt schon :)
 
  • #59
Angeblich sind sie und die Kinder seit April auch nicht mehr krankenversichert,

Schrappel,
Mit deutschem Recht kenne ich mich nicht so aus, dachte aber, dass mittlerweile in D jeder krankenversichert sein MUSS.
Weiss die Familienhelferin, dass die Leute nicht krankenversichert sind?:confused:
 
  • #60
Der Tierschutz juckt vermutlich keine Behörde. Die Steuerhinterziehung aber schon, denke ich.
Ich würde einfach mal freundlich beim Finanzamt nachfragen, wie man denn handeln soll wenn jemand angeblich privat einer gerwerblichen Tätigkeit nachgeht ;-)
gewerblich = öffentlich zugängliches Angebot, dauerhaftigkeit der Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.
 

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