Vermieter darf Katzen nicht verbieten

  • Themenstarter Hime
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Verlass Dich da mal lieber nicht darauf. Der BGH überlässt in seinem Urteil, das übrigens aus dem Jahr 2006 stammt;), die Entscheidung im Einzelfall nach wie vor den jeweiligen Gerichten.

Ich würde mich als Mieterin niemals auf das dünne Eis begeben, mich auf so etwas zu verlassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich grundsätzlich die Katzenhaltung im Mietvertrag genehmigen lassen.

LG Silvia
 
Ja, leider wird dieses Urteil immer wieder im Zusammenhang mit pauschaler Katzenhaltungserlaubnis zitiert. Das ist nicht richtig!

Das Urteil sagt lediglich, daß grundsätzliche Tierhaltungsverbote unzulässig sind, da Kleintiere (z.B. Hamster, Vögel, Meeris, Fische) nicht zustimmungspflichtig sind. Da Katzen aber nicht grundsätzlich zu den Kleintieren zählen, können sie nach wie vor vom Vermieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es gibt Einzelfallentscheidungen zu diesem Thema, aber kein Grundsatzurteil vom BGH.

Solche Aussagen sind also mit Vorsicht zu genießen, sonst fällt so mancher noch ganz böse auf die Nase!

Gruß
Jubo
 
Auch ich würde das Urteil mit äußerster Vorsicht annehmen. Besonders dieser Passus lässt mich zweifeln.

Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.

Für diese Tiere gibt es definitiv Ausnahmen. Die Haltung muss zwar angezeigt werden, die Haltung kann jedoch nicht verweigert werden.
 
@ Hime

Hi,
du solltest das Urteil wie du es angegeben hast unter BGH mal lesen denn daher kann man es nicht verallgemeinern.
Anscheinend wurde auch kein Einheitsmietvertrag genommen denn der vorliegende wird als fehlerhaft ausgewiesen. Einer Zeitschrift wie der Angegebenen Glauben zu schenken ist verfehlt denn hier liegt offensichtlich eine fehlerhafte vertragliche Gestaltung vor und außerden gibt es Fehler bei der Streitwertbemessung so dass das Urteil auch an die Vorinstanz zurück gegeben wurde.
moin von kookie
 
Zu früh gefreut!

Jeder Vermieter kann, sobald er nachgefragt hat, einen evtl. Mieter mit Katzen abweisen.:(
Jeder Vermiter kann Tierhaltung (Hunde,Katzen) in seinem Haus verbieten.
:(

Diese vereinzelten Urteile beziehen sich immer auf die zu verhandelnde
Sachlage.

LG
 
Ich würde mir es auch - Gesetzteslage hin oder her - nicht unbedingt mit den Vermietern verscherzen. Wenn die einen raushaben wollen, finden sie Kündigungsgrund.
 
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@Serafyna

Leider wird dieses Urteil immer wieder herangezogen, immer wieder falsch interpretiert und übrigens auch immer und immer wieder falsch zitiert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nämlich einfach mal überhaupt nicht.

Hi,
doch das Urteil stimmt und du kannst es im Internet aufrufen aber es ist eine Einzelfallentscheidung aus dem Jahre 2006 und hat keine Allgemeingültigkeit. Basis war auch ein fehlerhafter Mietvertrag bzw. das ganze wurde auch an die Vorinstanz zurück gewiesen.
moin von kookie
 

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