Weshalb gesicherter Freilauf besser ist

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Hallo Frank,
Du scheinst Dich ja recht gut auszukennen. Ist also ein normaler Maschendrahtzaun als Einfriedung von Nachbarn immer zu tolerieren? Die Einfriedung kann (zumindest in NRW) von Nachbarn "verboten" werden, wenn sie nicht ortsüblich ist (auch wenn die Einfriedung innerhalb des Grundstückes ist) und wenn nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme verletzt wird. Die Einfriedung darf wohl auch nicht ästhetisch unzumutbar sein, was auch immer das konkret heißt. Meist ging es in Urteilen um Sichtblenden o.ä. Kennst Du vielleicht entsprechende Urteile?
 
A

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  • #42
Ist also ein normaler Maschendrahtzaun als Einfriedung von Nachbarn immer zu tolerieren? Die Einfriedung kann (zumindest in NRW) von Nachbarn "verboten" werden, wenn sie nicht ortsüblich ist (auch wenn die Einfriedung innerhalb des Grundstückes ist) und wenn nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme verletzt wird.
Ich gehe im Zweifelsfall immer vom jeweiligen Landesrecht aus. Und ich weiss zumindest das in Bayern und Niedersachsen die Gesetze in Bezug auf Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80m ganz klar und eindeutig geregelt sind. Eine Ausnahme machen wohl nur Eckgrundstücke, bei denen Sichtblenden verboten sind, aber auch da ist natürlich Maschendraht erlaubt.
Die Frage ist doch, was ist überhaupt eine Einfriedung? Ich zumindest, meine damit ein Gehege innerhalb eines Grundstückes und nicht etwa den Grundstückszaun selbst. Bsw. gibt es in unserer Strassensatzung auch eine Bestimmung wonach unser Grundstückszaun ein Jägerzaunn von genau 50cm Höhe sein muss. Aber es steht eben nirgendwo geschrieben das man nicht direkt hinter diesen Grundstückszaun einen Gehegezaun für die Katzen bauen darf. Das mag zwar wiedersinnig sein, aber es ist nunmal deutsches Gesetz.

Also nochmal... wenn ich von einer Einfriedung spreche, dann meine ich ein Gehege innerhalb eines Grundstücks und ich kenne keine Regelung in denen solch ein Gehege von bis zu 1,80 Höhe gesetzlich verboten wäre (mit Ausnahme besagter Eckgrundstücke im Kreuzungsbereich). Nicht ohne Grund sind alle Sichtschutzzäune die es zu kaufen gibt, ausnahmslos 1,80m hoch, denn das ist die Höhe bis zu der man genehmigungsfrei bauen kann.

Die Einfriedung darf wohl auch nicht ästhetisch unzumutbar sein, was auch immer das konkret heißt. Meist ging es in Urteilen um Sichtblenden o.ä.
Da würden mich wirklich mal die entsprechenden Verordnungen und Regelungen interessieren. Also ich kenne solche Bestimmungen nicht.
 
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