Wir wollen eine Freigängerin übernehmen und das Tierheim verlangt Geld ??

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Hallo,

da bin ich wieder. Hatte vor einigen Wochen kontroverse Diskussionen hier ausgelöst zum Fall unserer zugelaufenen Freigängerin Lilli und unseres bevorstehenden Urlaubs.

Urlaub ist rum, Lilli wurde von den Nachbarn gut versorgt, sie ist immer noch bei uns und mit der Vorbesitzerin und dem Tierheim hatten wir Kontakt und es ist abgemacht, dass wir sie offiziell übernehmen.

Das Tierheim möchte nun von uns 110 Euro haben. Begründung: Normalerweise hätte ich die Katze ins Tierheim bringen müssen (also nicht behalten) denn sie kam ja bevor sie zu ihrer Vorbesitzerin kam von dort, und DANN hätten wir sie gegen Zahlung von 110 Euro wieder holen können.
Um dem Tier das zu ersparen, wollte man das ja umgehen. Man würde dann mit uns einen neuen Vertrag machen und die Registrierung bei Tasso umschreiben.

Irgendwie erscheint mir diese Regelung etwas seltsam, Tasso umschreiben kann ich selber mit dem Tierarzt und wenn jemand Anspruch auf 110 Euro hat, dann doch die Vorbesitzerin, die das ja ans Tierheim gezahlt hat.

Weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll ???
 
A

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Das schlägt in meinen Augen mal wieder dem Faß den Boden aus.
Das Tier war nur bei Euch?
Was bitte möchte dann das Tierheim?:confused::(
NEIN, da würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. So nicht.:mad:

Hätte das Tier dort gelebt, wäre untersucht, geimpft, kastriert worden - wäre es eine andere Geschichte.;)

Das was nun verlangt wird ist absolut nicht richtig.
Das würde ich denen auch sagen.
Es gibt keinen Grund 110 Euro für das Tier zu zahlen.

Allenfalls, um Deinen guten Willen zu zeigen, eine Spende von 20 Euro für das TH und fertig.

Normalerweise und überhaupt hat das TH nun mal garnichts mit dem Tier zu tun gehabt.:grummel:

Da wäre ich konsequent.

LG und viel Erfolg
 
Hm, so ganz blicke ich da gerade nicht durch.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sich die Vorbesitzerin ans Tierheim gewendet, weil sie Lilly abgeben wollte/musste.

Du hattest Interesse an Lilly und hast sie aufgenommen, bevor Lilly ins Tierheim gekommen ist.
Ersteinmal zur Pflege bzw auf Probe?

Nun steht Fest, du möchtest Lilly behalten und sollst 110€ ans Tierheim bezahlen.

Holte die Vorbesitzerin damals Lilly aus dem gleichen Tierheim?

Wurde ein Vertrag von der Vorbesitzerin unterschrieben, als klar stand, Lilly sucht ein neues Heim?
 
Also ich glaube das das TH ansich Recht hat.
Normalerweise müssen TH-Tiere ans Heim zurück-
gegeben werden zur Neuvermittlung. Und so würden
sie wieder Geld einnehmen für das Tier.
Ich weiß aber nicht wie das ist wenn das Tier mit
Einverständnis vom Heim gleich zum Neuen Besitzer
wechselt.

LG Kirsten
 
Das wäre überhaupt die Frage, Lilli ist zugelaufen....
Zufällig ist wohl die Vorbesitzerin bekannt.

Wenn das Tier aber schon einmal bezahlt wurde, wenn sie aus dem TH ist (geht aus dem Thread nicht hervor)
was wollen die dann noch?


LG
 
Ist eure Lilli aus dem TH abgebüchst oder wie?
Ich hab den alten Thread nicht vor Augen
 
Ich denke das ist völlig normal, das Tierheim wird ja einen Übernahmevertrag oder so ähnlich mit Euch machen. Das sind bürokratische Kosten die der neue Besitzer nunmal zahlen muß.
 
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Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, was ich davon halten soll....

Aber sind diese 110€ nicht auch als Schutzgebühr gedacht? Nicht nur um Kosten zu decken (die in diesem Fall ja nicht entstanden sind).

Wir hatten doch neulich erst einen Fall, wo die Katze nur 3 Tage im TH war, die Interessentin aber trotzdem den vollen Betrag zahlen sollte. Das finde ich ansich richtig. Mein Argument war ja, dass für jedes Tier eine Pauschale berechnet wird, nicht individuell nach den Kosten, die es tatsächlich verursacht hat....
In diesem Fall... ja, also die Katze war ja nicht mal im TH. Die Vorbesitzerin hatte sie aber von dort, richtig? Dann wäre der normale Ablauf ja gewesen, dass die Vorbesitzerin das Tier ins TH zurück bringt, die TE sich dafür interessiert und es adoptiert - und eben die komplette Gebühr zahlt. Wenn man's von der Seite sieht, macht das TH nix falsches.
Auf der anderen Seite ist dem TH ja nun wirklich keine Arbeit/Kosten verursacht worden. Man müsste eigentlich nur den Namen im Schutzvertrag und bei Tasso ändern....
 
Ich will das TH nicht in Schutz nehmen, da ich die Hintergründe zu dem Fall nicht genau beurteilen kann, aber Kloppi, deine Aussage ist ein wenig kurz gedacht.

Keiner streitet ab, dass das TH das Geld gut gebrauchen kann, aber von Abzocke zu sprechen, finde ich falsch....
 
  • #10
Irgendwie erscheint mir diese Regelung etwas seltsam, Tasso umschreiben kann ich selber mit dem Tierarzt und wenn jemand Anspruch auf 110 Euro hat, dann doch die Vorbesitzerin, die das ja ans Tierheim gezahlt hat.

Weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll ???

Erst mal ruhig bleiben :verschmitzt:
Dann läßt du dir von der Vorbesitzerin den Schutzvertrag zeigen.
Steht in diesem, dass das TH Eigentümer der Katze bleibt, dürfen sie das Geld verlangen.
Steht dort NICHT drin, dass das TH Eigentümer bleibt, können die dich mal an die Füße fassen.
 
  • #11
Steht in diesem [Schutzvertrag], dass das TH Eigentümer der Katze bleibt, dürfen sie das Geld verlangen.
Steht dort NICHT drin, dass das TH Eigentümer bleibt, können die dich mal an die Füße fassen.

Sicher?
Also, bei mir steht nicht drin, dass die Katzen Eigentum des THs sind, wohl aber, dass ich sie nicht einfach an Dritte geben darf, sondern sie wieder dem TH übergeben müsste. Folgerichtig würde das TH bei Neuvermittlung wieder die Schutzgebühr verlangen. Dabei wär es dann ja rein formal egal, ob ich schon jemanden habe, der das Tier adoptiert (wie in diesem Fall) oder ob sich zufällig direkt wer anders meldet, von dem ich nix weiß. Schutzgebühr wär in beiden Fällen fällig, oder nicht?

@Kloppi: Waren deine Katzen schonmal ernsthaft krank? 220€ sind nix. Bedenke, dass im TH meist nicht die pikobello gepflegten Tiere mit Gesundheitszeugnis ankommen. Mit 220€ kannst du ein Katzenmädchen Kastrieren, Impfen, Chippen und entwurmen. Das war's. Dass sie dann noch eine Weile im TH sitzt und kosten verursacht (Futter, Streu, medizinische Versorgung, Mitarbeiter, Verwaltung etc.) hast du auch bedacht?
(Was ich geschrieben hab, bezieht sich auf die allgemeinen Verhältnisse und nicht auf diesen speziellen Fall, daher keine Wertung ob angemessen oder nicht.)
 
  • #12
Sicher?
Also, bei mir steht nicht drin, dass die Katzen Eigentum des THs sind, wohl aber, dass ich sie nicht einfach an Dritte geben darf, sondern sie wieder dem TH übergeben müsste. Folgerichtig würde das TH bei Neuvermittlung wieder die Schutzgebühr verlangen. Dabei wär es dann ja rein formal egal, ob ich schon jemanden habe, der das Tier adoptiert (wie in diesem Fall) oder ob sich zufällig direkt wer anders meldet, von dem ich nix weiß. Schutzgebühr wär in beiden Fällen fällig, oder nicht?

Wenn kein Eigentumsvorbehalt im Vertrag steht, ist sie in das Eigentum der Vorbesitzerin übergegangen. Diese kann mit ihrem Eigentum ( im Rahmen der geltenden Gesetze) machen, was sie will.

Einen verbindlichen Vertrag für zukünftige Dritte kann man so nicht abschließen.

WENN überhaupt jemand bezahlen muss, dann die Vorbesitzerin.. weil SIE diesen Vertrag unterschrieben hat.

Die TE hat mit diesem Vertrag nichts zu tun.
 
  • #13
ich mag mich jetzt nciht streiten ich habe eine andere Meinung dazu. Aber 220 € für eine Katze? Sorry das ist doch zuviel

Sorry, aber ich habe bei meinem TA noch nie einen Rasseaufschlag oder einen FFW-Rabatt bekommen...

Ich zahle für jede Katze dasselbe, wie andere...

Woher willst du wissen, welche Kosten das TH für DIESE Katze hatte? *kopfkratz*
 
  • #14
Wenn die Vorbesitzerin 110€ ans Tierheim bezahlt hat und die Katze dann ein neues Zuhause hat ohne das Kosten fürs Tierheim entstehen, dann halte ich es schon für fraglich.

Das heißt noch lange nicht, dass die Katze bei ihrem TH-Aufenthalt zuvor nicht doch höhere Kosten verursacht hat.

Ich denke wir sind uns einige, dass das TH sich dort etwas merkwürdig verhält.
Aber man muss nicht gleich böses Denken.

Ich persönlich hätte eine Auskunft sinngemäß so formuliert, dass wie das natürlich gerne machen, und uns im Gegenzug über eine Spende freuen würden.

Dann gibt es freiwillig Geld. Auf diese Art hat sich das TH gleich zwei potentielle Spender vergrault.
 
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  • #15
Ach Kloppi.... :rolleyes:

Ich zitiere mich mal selbst:
(Was ich geschrieben hab, bezieht sich auf die allgemeinen Verhältnisse und nicht auf diesen speziellen Fall, daher keine Wertung ob angemessen oder nicht.)

Deine Antwort erübrigt sich also...

Diese Katze saß aber nicht im Tierheim,jedenfalls jetzt nicht. d.h. das Tierheim hatte keinerlei Kosten druch die Katze (im Gegenteil die neuen Besitzer hatten die Kosten) und jetzt möchten sie nochmal die Schutzgebühr haben? Fände ich nciht richtig.


mein Kater war zum Schluss krank ja und was hat das mit diesem Thema zu tun?

Die Frage danach zielte darauf ab, ob du Kosten, die im Krankheitsfall entstehen können, abschätzen kannst. Und ich bin zu dem Schluss gekommen,....



Mit 220€ kannst Du mindestens 4 Katzen Impfen, kastrieren und chippen :)
... dass du das nicht kannst. :cool:

Caosmamaa hat geschrieben:
Ich denke wir sind uns einige, dass das TH sich dort etwas merkwürdig verhält.
Aber man muss nicht gleich böses Denken.

Und das würd ich so unterschreiben.
 
  • #16
So, da bin ich wieder, war nur kurz in der Mittagspause.....

Also kurz nochmal Lillis Geschichte zusammengefasst - soweit mir bekannt:

Sie kam im Mai 2008 ins TH als Fundkatze, war zum damaligen Zeitpunkt bereits kastriert. Im Oktober 2008 wurde sie dann von der Vorbesitzerin aus dem Tierheim geholt, die dort auch die Gebühr bezahlt hat. Uns ist sie im Januar 2010 erstmalig zugelaufen und seit dem Frühsommer 2010 ist sie quasi bei uns "eingezogen", mit der Vorbesitzerin lief das natürlich nicht ganz reibungslos ab.

Lange hörten wir nichts mehr bis ich im Dezember nochmal beim Tierheim anrief um nachzufragen, was es in der Sache neues gibt (eine Mitarbeiterin des TH hatte jeweils 1x mit uns und der Vorbesitzerin telefoniert und etwas vermittelt). Daraufhin sagte man mir, die Vorbesitzerin hätte bereits eine andere Katze (nicht aus dem TH) und gehe davon aus, dass Lilli bei uns sei und bleibe. Das TH meinte dann, wir sollten uns nach unserem Urlaub bei ihnen melden, um dann alle Formalitäten zu regeln, Vertrag umschreiben, Tasso-Registrierung ändern.

Das habe ich nun getan (also dort angerufen) und dann kam das mit den 110 € ins Gespräch....

Von rechtlicher Seite denke ich, dass die einzige Person, die einen Anspruch auf "Schadenersatz" hätte, die Vorbesitzerin ist, denn warum sollte das TH die Eigentumsrechte an einer Katze behalten, wenn diese rechtmäßig das Tier übernommen hat. Also Lilli selbst war seit Oktober 2008 nicht mehr im Tierheim. Wir versorgen sie ja nun auch schon gute 9 Monate mit allem drum und dran.

Ob das ganze nicht eh etwas fragwürdig ist... ? Ich weiss nicht, immerhin handelt es sich ja um ein Tier mit einem eigenen Willen, das nicht nicht darum schert, zu wem es vertraglich gehört.

Wenn überhaupt, würde ich mich versuchen, mit der Vorbesitzerin finanziell zu einigen, wenn die das möchte. Aber ob das dann rechtlich ist, keine Ahnung....
 
  • #17
Mit 220€ kannst Du mindestens 4 Katzen Impfen, kastrieren und chippen :)
Die Rechnung würde ich gern mal sehen. Eine (!) Impfung kostet ca. 35 Euro, eine Kastra 80-120 Euro (je nach Katze und TA), Chip ca. 20 Euro. Also ist man pro Katze bei ca. 190 Euro.

Um die Forderung des Tierheims zu beurteilen, müsste man die Vorgeschichte besser kennen, finde ich.
edit: Überschnitten.
Bleibt trotzdem die Frage offen, was im Schutzvertrag steht. Bei meinen Schutzverträgen steht z.B. in allen drin, dass ich die Katze nicht selber weiter veräußern darf, sondern das über die Orga oder das TH läuft (habe meine Katzen von zwei verschiedenen Orgas sowie eine aus dem TH). Insofern ist die Erhebung einer Schutzgebühr rechtens, wenngleich mir die Höhe fragwürdig erscheint. Angemessen würde ich sagen wir mal 60 Euro finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Von rechtlicher Seite denke ich, dass die einzige Person, die einen Anspruch auf "Schadenersatz" hätte, die Vorbesitzerin ist, denn warum sollte das TH die Eigentumsrechte an einer Katze behalten, wenn diese rechtmäßig das Tier übernommen hat. Also Lilli selbst war seit Oktober 2008 nicht mehr im Tierheim. Wir versorgen sie ja nun auch schon gute 9 Monate mit allem drum und dran.

Ahh... nun kommt etwas Licht ins Dunkel...

Es handelt sich um eine "Fundkatze"... die Vorbesitzerin weiß, wo die Katze ist? Sie hätte sie abholen können?

Wenn sie dies nach Ablauf von 6 Monaten nicht gemacht hat, ist die Katze in dein Eigentum übergegangen.

Dem TH steht nix zu - es sei denn, sie ersetzen dir deine entstandenen Kosten.. also Futtergeld, TA-Rechnung usw.
 
  • #19
Ganu ehrlich? Ich würde das Tierheim einfach ignorieren. Die dürften keinerlei rechtliche Handhabe haben. Wenn ihr dort nicht nachgefragt hättet, wüßte das Tierheim gar nicht, daß die Katze jetzt bei euch ist.
Was anderes wäre es, wenn die Katze zwischenzeitlich wieder ins Tierheim gekommen wäre. Ist sie aber nicht.
 
  • #20
Die Vorbesitzerin weiß seit Juni 2010 dass Lilli bei uns ist. (Ich hatte Lilli im März im TH als zugelaufen gemeldet, die VB hat sie im April als vermisst gemeldet und das Tierheim hat erst im Juni die beiden Fälle miteinander in Verbindung gebracht).

Sie hat sie einmal abgeholt, aber da sie nur 1 Querstraße über uns wohnt, war Lilli natürlich am nächsten Tag wieder bei uns. Danach fand noch ein Telefonat mit der Vorbesitzerin statt (da hat sie - zurecht - ihren Zorn geäußert, aber was sollten wir machen, Lilli wollte eben einfach nicht mehr zu ihr zurück).

Jetzt ist Februar, d.h. es sind seitdem nochmal 8 Monate vergangen....

Ich denke, das beste wird sein, mit der Vorbesitzerin nochmal zu reden, damit sie auch weiß, dass Lilli nach wie vor bei uns ist und wir die Verantwortung für sie übernehmen. Sie hatte damals mal geäußert, dass wir ihr das Geld was sie dem Tierheim gezahlt hatte, erstatten sollen, aber wie gesagt, dass ist nun auch über 8 Monate her. Sie hatte aber anscheinend - zufällig - heute morgen auch im TH angerufen und gefragt, was es von Lilli neues gibt.

Sie hat ja anscheinend auch noch ihren Impfausweis, wobei ich weiß, bei welchem Tierarzt sie war und dort nachgefragt habe. Lilli hat dort im Sommer 2009 die Grundimmuniesierung erhalten, mehr nicht. Dürfte also kein Problem sein nachzuvollziehen, welche Impfungen man in einen Ersatz-Impfausweis eintragen muss.
 

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