Katze im Nachbarskeller - Rechtslage

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München
Hallo zusammen,

ich wollte nur kurz meine Erfahrung vom Wochenende mit Euch teilen, falls mal jemandem das gleiche passiert.

Mein Putzelchen ist am Freitag nacht in das gekippte Kellerfenster eines Nachbarn geplumpst und kam nicht mehr raus. Nachdem wir am Samstag erfolglos die ganze Nachbarschaft auf den Kopf gestellt hatten, saßen wir nachts ratlos (und nach einigen Gläsern Verzweiflungs-Wein) im Garten und haben auf ein Zeichen gehofft - und siehe da, nachdem er ausgeschlafen hatte, hat er sich lautstark zu Wort gemeldet; es war schon weit nach Mitternacht.

Der Keller gehört einem Nachbarn, der gerade in den Ferien ist, also hatten wir nicht die Möglichkeit, dass er vom Eigentümer geöffnet wird.

Nun standen wir vor der Wahl:

- Kellerfenster einschlagen und am Montag ersetzen lassen :rolleyes:
- Schlüsseldienst anrufen und Kellerschloss öffnen lassen

Der Schlüsseldienst hat uns mitgeteilt, er würde in diesem Fall ohne Polizei überhaupt nicht handeln - da beides als versuchter Einbruch bzw. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung geltend gemacht werden kann.

Nun, wir hatten große Bedenken, wegen einer Katze die Polizei zu rufen, dachten uns, die lachen uns doch aus...?! :oops:

Nun denn, die Streife war 5 Minuten später vor Ort, und der Schlüsseldienst noch nicht da. Wir haben kurz die Sachlage geschildert, und das Purzelchen saß mit gaanz großen Augen auf der anderen Seite des Fensters.:pink-heart: Einer der beiden Polizisten hat sofort selbst das Kellerfenster ausgehebelt und entfernt. Wir rein, Katze ins Körbchen, er Fenster wieder eingehoben.

Fazit: Die Polizei darf das. :cool: Als Privatperson kann man deswegen eine Anzeige riskieren, vor allem, wenn man wie in diesem Fall, die Nachbarn nicht kennt und nicht weiss, wie sie reagieren würden. Wenn der Besitzer z.B. des Kellers nicht zu ermitteln oder verreist ist - rechtlich auf Nummer sicher gehen und die Polizei rufen.

Das gilt natürlich nicht nur für Kellerfenster, sondern auch für Garagen etc...

Natürlich weiss man das ja -eigentlich- aber bei einer verlorenen Miez sind ja immer auch Emotionen im Spiel, da kann man die Rechtslage im Eifer des Gefechts schon mal vergessen.

P.S. Wieder Mal ein großes Danke an die Münchner Polizei - ihr seid spitze.
 
A

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Natürlich darf die Polizei in gewissen Situationen (aber auch nicht allen :rolleyes:) die Türe öffne und Privatpersonen nicht. Sollte aber eigentlich jedem klar sein.
Und ja es kann gewaltig Ärger hinterherziehen bzw entsprechende Anzeigen
 
In so einem Fall wirklich ein Dankeschön an die Polizei. So eine schnelle Hilfe bei einem Fall in dem es "nur" um eine eingesperrte Katze geht, ist Klasse!

Auch wenn jedem klar sein sollte, man kann nicht einfach fremde Fenster aufhebeln, denke ich es passiert in der Verzweiflung seinem Tier helfen zu müssen schon mal. Deswegen finde ich den Beitrag hier auch gut, an die Polizei als Freund und Helfer denkt man in solchen Fällen nicht immer sofort.
 
In so einem Fall wirklich ein Dankeschön an die Polizei. So eine schnelle Hilfe bei einem Fall in dem es "nur" um eine eingesperrte Katze geht, ist Klasse!

Auch wenn jedem klar sein sollte, man kann nicht einfach fremde Fenster aufhebeln, denke ich es passiert in der Verzweiflung seinem Tier helfen zu müssen schon mal. Deswegen finde ich den Beitrag hier auch gut, an die Polizei als Freund und Helfer denkt man in solchen Fällen nicht immer sofort.

Wobei ich hier mal auf den Thread im Tierschutzforum wegen dem eingesperrten Hund hinweisen mag. Nicht in jedem Fall kann die Polizei was machen-nicht dass wieder falsche Vorstellunge vorherrschen
 
Wobei ich hier mal auf den Thread im Tierschutzforum wegen dem eingesperrten Hund hinweisen mag. Nicht in jedem Fall kann die Polizei was machen-nicht dass wieder falsche Vorstellunge vorherrschen

Geht es um diesen Fall?

Vielleicht sollte ich der Klarheit halber dazu schreiben, dass ich die Besitzerin der betroffenen Katze bin, nicht dass wirklich jemand auf falsche Gedanken kommt, dachte, dieser Umstand geht aus meinem Beitrag hervor.

Der Hund von jemand anderes ist in einer Wohnung, mit der ich nix zu tun hab...natürlich, aber das ist eine ganz andere Geschichte.
 
Vielleicht sollte ich der Klarheit halber dazu schreiben, dass ich die Besitzerin der betroffenen Katze bin, nicht dass wirklich jemand auf falsche Gedanken kommt, dachte, dieser Umstand geht aus meinem Beitrag hervor.


:) dass du die Tierhalterin bist, ging für mich ganz deutlich aus deinem Beitrag hervor
 
Geht es um diesen Fall?

Vielleicht sollte ich der Klarheit halber dazu schreiben, dass ich die Besitzerin der betroffenen Katze bin, nicht dass wirklich jemand auf falsche Gedanken kommt, dachte, dieser Umstand geht aus meinem Beitrag hervor.

Der Hund von jemand anderes ist in einer Wohnung, mit der ich nix zu tun hab...natürlich, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Es geht klar aus deinem Beitrag hervor, dass du die Tierhalterin bist;) ich meinte nur grundsätzlich zum Thema Tiere und Türöffnen.
 
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Das nenn ich mal unbürokratische Hilfe!:)
Super gelöst. Vielen Dank für die Info.;)
 

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