Wieviele Freigänger Katzen darf ich haben?

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Maggiaseptember

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Hallo alle zusammen,

ich habe gerade mächtig Ärger mit 2 Parteien in meiner WEG :-(-

Grund: der Garten stinkt :-(

Jetzt muss ich etwas ausholen:

Im Moment habe ich 6 Katzen :-(, 2 davon sind Pflegekatzen, die Adoptantin hat kurzfristig abgesagt)

Die letzten 10 Jahre hatte ich immer 3 Freigängerkatzen.

Letzen Mai ist die 3. gestorben und ich wollte wieder eine dritte, doch weil die 3. , die ich mir ausgesucht hatte, um einiges jünger ist als die beiden anderen ( Pumba ( 8-12 Jahre alt, man weiß es nicht) und Struppi ( 7 Jahre alt) habe ich Ihren Freund dazugenommen.

Zusätzlich hatte sich eine Freundin von dem gleichen TSV noch ein Katzenpäärchen ausgesucht.

Alle sind im Dezember gekommen, die Freundin ist abgesprungen (wegen akuter langwieriger Krankheit ) und ich hatte plötzlich 6 :-(.

Prinzipiel wäre das ok, Platz ist genug, doch leider , habe ich nicht über die "Hinterlassenschaften" der Katzen nachgedacht, als ich sie jetzt Anfang März rausgelassen habe.

Zumal ich ich noch die Katzenklos auf der Terasse habe.

Wie gesagt, seit ich Katzen habe, war das noch nie ein Problem.

Alle 3 Katzen haben schön verbuddelt und niemand hat was gesagt, die eigenen Nachbarn nicht und auch nicht die Nachbarn ringsum.

Nun, ich glaube einer von den neuen, der ist der kleine "Bombenleger", mitten auf die schöne weiche mosige Wiese :massaker:

Meine Nachbarin vom nebenan hat mich vor 10 Tagen darauf aufmerksam gemacht, was da so in ihrem Garten liegt. Sie war sehr aufgeregt und ich furchtbar erschrocken. Ich habe sofort alles weggeschaufelt und sofort ein Ultraschall Gerät mit Blitzfunktion in ihrem Garten und auch in unseren Garten gestellt.
Ich habe die Katzenklos wieder reingeholt und die Katzen nach dem Füttern 1-2 h nicht rausgelassen.
Meine Nachbarin ist voll zufrieden, keine Haufen mehr.

Bei uns im Garten sind auch keine neuen Bomben dazugekommen und ich habe die Haufen von der Wiese entfernt, die ich gesehen haben. Doch leider haben meine Hausnachbarn heute den Rasen vertikutiert und sind wohl noch auf alte Haufen getroffen und vor allem der Rasen riecht halt nach Urin :-(.

Sie haben ein ordentliches Drama veranstaltet und gefordert die Katzen müssen alle weg ...

So nun meine Fragen:

1. wieviele Katzen darf ich in Freigang halten?
2. Können die mir plötzlich alle Katzen wegnehmen lassen?
3. Weiß jemand, wie ich den Geruch aus der Wiese bekomme? ( Natron? mit Wasser vermischt? oder Kalk, wie man es in Pferdeställen benutzt?
 
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Na, wenn doch jetzt alles prima ist, verstehe ich die Frage nicht... :confused:
 
sorry ich mußte den Text in Etappen schreiben, da ich sonst immer rausgeflogen bin und der Text dann weg war. Bin keine schnelle Schreiberin :-(
 
Die Tierhaltung zu verbieten, geht in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nur über einen Beschluss.
Jedenfalls dann, wenn nicht bereits in der Teilungserklärung steht, dass Tierhaltung verboten ist. (Inwieweit so ein pauschales Verbot rechtswirksam wäre betreffend Assistenztiere, wäre eine andere Frage.)

Vorhandene Tiere können - wenn nicht schon in der Teilungserklärung ein Verbot steht - nicht verboten werden, aber für die Zukunft kann so ein Ausschluss beschlossen werden. Und vorhandene Tiere sind auch nicht 100% geschützt, sondern können auch abgeschafft werden müssen, wenn sie im Übermaß vorhanden sind und das Gemeinschaftseigentum schädigen.
Wohnungseigentumsrechtlich würde der letztere Punkt (Schutz des Gemeinschaftseigentums) mehr auf die Haltung zu vieler Katzen innerhalb der Wohnung abzielen, weniger auf deren Freigang.

Und ja: sechs Katzen - auch wenn Pflegekatzen dabei sind - könnten zuviel sein. Dabei kommt es nicht allein auf die Wohnungsgröße an, sondern eben auch darauf, ob und wie sie sich konkret auf das Gemeinschaftseigentum auswirken. Z.B. Kratzen an der Wohnungseingangstür (häufig Gemeinschaftseigentum) oder den Fensterrahmen (auch im Regelfall Gemeinschaftseigentum), Harnmarkieren gegen tragende Wände (Gemeinschaftseigentum) .... solche Dinge halt.

Ein Unterlassungsanspruch auf Betreten der Nachbargärten (Sondernutzungsrecht?) durch die Katzen richtet sich m. E. vorrangig nach den allgemeinen Regeln (Nachbarrecht), also wie bei Einfamilienhäusern in Privateigentum. Demnach müssen Nachbars Katzen in gewissem Rahmen im eigenen Garten geduldet werden - inklusive ihrer Hinterlassenschaften. Inwieweit dabei eine Obergrenze besteht, kann ich so nicht sagen; das dürfte möglich sein, sich aber dann in der jeweiligen örtlichen Rechtsprechung auch unterscheiden.

Im Rahmen eine allgemeinen Verbots der Tierhaltung seitens der WEG könnten aber vom Nachbarrecht abweichende Regelungen auch hinsichtlich der Gartenflächen im Sondernutzungsrecht getroffen werden.

TE, kannst du deinen Gartenanteil katzensicher einzäunen? Da sich die Nachbarin beschwert hat, müsste sie einen entsprechenden Antrag an die Hausverwaltung eigentlich absolut unterstützen. (Antrag an die HV in dem Sinne, dass ich davon ausgehe, dass hohe Zäune, wie sie für einen Katzengarten benötigt werden würden, eine Veränderung der Fassadengestaltung etc. darstellen würden und insofern der Genehmigung durch die WEG oder die Hausverwaltung unterliegen würden.)

Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist aber rechtlichen Regelungen auf jeden Fall vorzuziehen!
 
Nun, ich glaube einer von den neuen, der ist der kleine "Bombenleger", mitten auf die schöne weiche mosige Wiese :massaker:

Meine Nachbarin vom nebenan hat mich vor 10 Tagen darauf aufmerksam gemacht, was da so in ihrem Garten liegt. Sie war sehr aufgeregt und ich furchtbar erschrocken.

Vermutlich ist keine Katze dafür verantwortlich, das liest sich eher nach Marderkot. Marder markieren auf diese Weise gerne ihr Revier, ich darf im Sommer regelmäßig Marderkot von unserer Wiese entfernen. Wenn es unserem Fuchs dann zu blöd wird mit den Mardern, spielt er dieses Spielchen auch noch gerne mit :rolleyes::rolleyes:
 
Nun, eine unserer nachbarskatzen setzt auch in einem Garten seine Haufen auf die Wiese in einem Garten. Er wird dabei häufiger gesehen, worüber ich ganz froh bin, weil so klar ist, dass es nicht unsere sind.

Mois fand unser verschwundener Paule übrigens ganz toll zum verbuddeln seiner hinterlassenschaften. Ich habe mal beobachtet, dass er das auf unserer mooswiese gemacht hat.

Was mich wundert ist, dass der rasen nach Urin riecht. Wir hatten mal einen Kater der immer auf den Rasen gepinkelt hat. Die Stellen waren gut erkennbar. Ein Kreis in dem gar nichts wächst, umrandet von einem rasenring der schneller, höher und Dichter wuchs als der übrige rasen. Gerochen hat da aber gar nichts.

Rechtliche Lage hin oder her. Versuch mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen. Der Ansatz hat ja schon bisher funktioniert. Versuch gemeinsam Lösungen zu finden mit den Nachbarn. Ich drücke dir die Daumen dass sich die Lage entspannt.
 
Hallo an Alle, die geantwortet haben, erst mal vielen herzlichen Dank, ihr habt mir für den Augenblick sehr weitergeholfen.

@ Tini, vor allem Dir vielen Dank für Deine ausführliche Darlegung :).


ich habe nie über andere Tiere als "Verursacher" nachgedacht, aber wenn ich jetzt so darüber nachdenke, in der einen Gartenecke, das roch eigentlich eher nach Igel und ja, über den Uringeruch habe ich mich auch gewundert, denn das Pipi im Kaklo riecht eigentlich nicht ... hmm

Wegen der Teilungserklärung, Tiere sind noch nicht verboten. Aber ich gehe davon aus, dass 2 Parteien der WEG irgendeine Art von Antrag stellen wird, dieses Jahr...., wobei, eine der Parteien selbst einen Hund hat ( und wer sagt mir, ob der nicht auch auf die Wiese pinkelt) , das heißt, die werden mit irgendeiner Beschränkung für Haustiere kommen.

Meine Katzen machen nichts kaputt. ( Fenster und Wohnungstüren sind im jeweiligen Eigentum der Wohnungsbesitzer)

Der Rasen riecht auch nicht mehr, glaube ich, ich habe die Ecken mit Natron und Lavendelwasser begossen. ich für meinen Teil , denke , es riecht nicht mehr, ich habe aber ein bissl Sorge, dass ich vielleicht ein wenig geruchsblinf bin, denn ich habe ständig den Katzenkloduft in der Nase.

Obwohl ich Natron ins KaKlo reingebe und eine Besucherin heute meinte, sie riecht kein Katzenklo ...

Grundsätzlich ist es einfach so, die eine Partei im Haus kann mich einfach nicht leiden, sie war von Anfang an immer feindseelig, ich ignorier sie einfach, was sie anscheinend noch agressiver macht ...

Ernsthaft, die hat im Garten rumgeschrieen und irgendwas von , ich sei "respektlos" und "assozial" geschrieen, ich habe nichts geantwortet, sondern mir meinen Teil gedacht. Ich werde mir wohl angewöhnen mein Handy auf Tonbandaufnahme zu schalten, sobald sie anfängt zu schreien.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wegen der teilungserklärung: bist du ebenfalls Eigentümer? M.w. kann die nur einstimmig geändert werden. Mein Vater hatte mal so einen Fall in einer eigentümergemeinschaft.
 
Ja, ich bin Eigentümerin.

Danke für den Tipp Maren, ich werde sowieso mal mit dem Verwalter sprechen, dann frage ich ihn.
 
  • #10
Gab es nicht mal ein Urteil, dass 2 Katzen gleichzeitig im Garten gedudelt werden müssen?
Aber mehr nicht?

D.h. wenn du sie in Etappen rauslässt, so dass max 2 im Garten der Nachbarn auftauchen, müsste es in Ordnung sein.

Wenn es innerhalb der WEG andere Regelungen gibt, greifen natürlich die.


https://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/recht-rund-ums-tier/katzen/
 
  • #11
Grundsätzlich ist es einfach so, die eine Partei im Haus kann mich einfach nicht leiden, sie war von Anfang an immer feindseelig, ich ignorier sie einfach, was sie anscheinend noch agressiver macht ...

Ernsthaft, die hat im Garten rumgeschrieen und irgendwas von , ich sei "respektlos" und "assozial" geschrieen, ich habe nichts geantwortet, sondern mir meinen Teil gedacht. Ich werde mir wohl angewöhnen mein Handy auf Tonbandaufnahme zu schalten, sobald sie anfängt zu schreien.

Ich kann dir nur raten, such das Gespräch und versuche dem Ganzen die Aggression zu nehmen. Denn du bist automatisch mit deinen Freigängern in der schlechteren Position, denn im schlimmsten Fall kann sie deinen Katzen das Leben zur Hölle machen und damit automatisch dir, wenn sie den Katzen was nachwirft und riskiert, sie zu verletzen, sie im schlimmsten Fall vergiftet etc.
 
  • #12
Gab es nicht mal ein Urteil, dass 2 Katzen gleichzeitig im Garten gedudelt werden müssen?
Aber mehr nicht?

D.h. wenn du sie in Etappen rauslässt, so dass max 2 im Garten der Nachbarn auftauchen, müsste es in Ordnung sein.

Wenn es innerhalb der WEG andere Regelungen gibt, greifen natürlich die.


https://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/recht-rund-ums-tier/katzen/

Im Moment hat die WEG noch gar keine Regelung bzgl. Tiere. Und ja, ich könnte die Katzen in Etappen rauslassen.
 

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