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Borner
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 23. April 2015
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- 258
- Ort
- Kassel (Landkreis)
Hallo,
Chito wurde gestern leider seine Liebe zu Hunden zum Verhängnis. Glücklicherweise ist er nach dem Kampf noch heimgekommen und hat sich nicht irgendwo verkrochen. Wir wissen auch nicht welcher Hund und wo es passierte. Gebelle war jedenfalls nicht zu hören, könnte also weiter weg passiert sein. Er hatte eine 15 lange offene Wunde im Bauchraum, so das man freien Blick auf seine Innereien hatte, am Hinterlauf noch ein 5cm langer Riss und einige Zahnabdrücke, am Schwanz auch noch eine Bisswunde. Krallen fast alle abgebrochen, die stecken wohl im Hund. Glück im Unglück: keine Knochen verletzt und die Harnröhre wurde auch um Millimeter verfehlt. Nun ist erstmal gesundpflegen angesagt, bisher schlägt er sich recht tapfer und die Tierärztin schaut sogar an den Feiertagen nochmal nach ihm.
Was mich neben dem Zustand des Katers noch beschäftigt.
Ich würde nur gerne aus reiner Neugier wissen wie sieht es in so einem Fall eigentlich rechtlich aus? Für mein Verständnis wäre der Hundehalter nur haftbar wenn sein Hund unangeleint auf öffentlichen Grund auf die Katze losgeht, nicht hingegen wenn der Kater sich auf dem Grundstück des Hundehalters rumtreibt und dabei vom Hund angegriffen wird, richtig? Wie sieht es andersrum aus? Der Hund gestern z.B. muss lt. Tierärztin auch bestimmt was abbekommen haben.
Viele Grüße und schöne Ostern
Chito wurde gestern leider seine Liebe zu Hunden zum Verhängnis. Glücklicherweise ist er nach dem Kampf noch heimgekommen und hat sich nicht irgendwo verkrochen. Wir wissen auch nicht welcher Hund und wo es passierte. Gebelle war jedenfalls nicht zu hören, könnte also weiter weg passiert sein. Er hatte eine 15 lange offene Wunde im Bauchraum, so das man freien Blick auf seine Innereien hatte, am Hinterlauf noch ein 5cm langer Riss und einige Zahnabdrücke, am Schwanz auch noch eine Bisswunde. Krallen fast alle abgebrochen, die stecken wohl im Hund. Glück im Unglück: keine Knochen verletzt und die Harnröhre wurde auch um Millimeter verfehlt. Nun ist erstmal gesundpflegen angesagt, bisher schlägt er sich recht tapfer und die Tierärztin schaut sogar an den Feiertagen nochmal nach ihm.
Was mich neben dem Zustand des Katers noch beschäftigt.
Ich würde nur gerne aus reiner Neugier wissen wie sieht es in so einem Fall eigentlich rechtlich aus? Für mein Verständnis wäre der Hundehalter nur haftbar wenn sein Hund unangeleint auf öffentlichen Grund auf die Katze losgeht, nicht hingegen wenn der Kater sich auf dem Grundstück des Hundehalters rumtreibt und dabei vom Hund angegriffen wird, richtig? Wie sieht es andersrum aus? Der Hund gestern z.B. muss lt. Tierärztin auch bestimmt was abbekommen haben.
Viele Grüße und schöne Ostern