Nachbars Katze klauen oder retten?

  • Themenstarter Holsten
  • Beginndatum
  • #21
Die Katze im TH als "Fundsache abgeben" finde ich auch total daneben abgesehen von der rechtlichen Seite.
Aber ich würde auch sagen, sack sie ein und fahr mit ihr zur nächsten Tierorga/Tierschutz/Tierheim :cool: aber erzähle die Wahrheit, also woher du sie hast, wem sie gehört und warum Du sie retten möchtest und auch, dass Du mit den Besitzern bereits gesprochen hast. Sie werden dann schon wissen, was man tun könnte, bzw das dann mit dir besprechen.
Das wäre dann in meinen Augen kein "klauen", sondern helfen. Wenn man mitbekommt, dass ein Lebewesen in Lebensgefahr ist, wäre es fahrlässig, nicht zu helfen finde ich.
 
A

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  • #22
Mal aus echtem Interesse:

Was würdest Du der/dem TE in dieser Situation raten?

Ich weiß nicht was ich raten würde. Ich kenne die Nachbarn nicht.
Aber reden ist ja schonmal kein schlechter Ansatz. Mit dem Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit eines entstehenden Schadens mit den dadurch resultierenden Kosten für die der Eigentümer der Katze aufzukommen hat wenn es wirklich zu einem Unfall durch die Katze kommt...denn das zieht meist eher als die drohende Gefahr für die Katze selber.
Wenn schon eine Behörde keine Handhabe haben würde die Katze zu sichern dann habe ich sie als Privatperson gleich dreimal nicht.
Und zu einer Straftat wie dem Diestahl einer Katze würde ich ganz sicher nicht raten.

Und selbst wenn: Irgendwer sieht ja immer was. Der/ die TE wird also ziemlich sicher dabei beobachtet wie er/ sie die Katze einfängt.
Dann entdecken die Besitzer sie im Tierheim und fragen in der Nachbarschaft rum ob wer was beobachtet hat. Darauf dass sie eins und eins nicht zusammenzählen können würde ich jetzt mal nicht setzen.

@ Eifelkater
Betrug ist es für mich sehr wohl, wenn man eine Katze, von der man weiß dass sie jemandem gehört, als Fundkatze im Tierheim abgibt.
Es entstehen nämlich durchaus Kosten...und die Tierheime haben in der Regel keine Geldscheisser.

Was deinen Link angeht:
Es mag ein rechtfertigender Notstand vorliegen...dann kann man natürlich die Katze einsammeln. Aber da man weiß wem sie gehört ist das doch keine Rechtfertigung sie einzubehalten.
Und auch wenn man sie ins Tierheim bringt...da ist ebenfalls der (in diesem Fall ja durchaus bekannte) Halter anzugeben. Also ist die Katze auch flugs wieder zuhause da es keine rechtliche Handhabe gibt ihm die Katze wegzunehmen...was ein Tierschutzverein sowieso nicht kann.

Ich sage nicht dass es mir egal ist dass einer seine kleine Katze auf der Straße spielen lässt...ich sage nur dass ich nicht dazu aufrufe eine Straftat zu begehen.
 
  • #23
Damit ein strafrechtlicher Betrug vorliegt brauchst du aber den Vorsatz dich oder eine dritte Person damit zu bereichern.
 
  • #24
@ handicat

Danke für die Antwort. :)
 
  • #25
Ist es nicht da die Bereicherungsabsicht fehlt.

Dann könnte es als Unterschlagung gewertet werden, gem. § 246 StGB:
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ich denke, Catmas Vorschlag, beim Tierschutz mit offenen Karten zu spielen, ist die bessere Lösung.
 
  • #26
Handicat, es wurde bereits mit der Familie gesprochen.
Achselzuckend wegschauen ist ja wohl auch die schlechteste Lösung.
Du mußt nicht dazu aufrufen, ein Tier mit Besitzer von einer vielbefahrenen Straße wegzufangen.
Du brauchst aber auch nicht gegen uns zu wettern.
Das ist die allerletzte Lösung, die wohl hier auch nur möglich wäre.
 
  • #27
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  • #28
Handicat, es wurde bereits mit der Familie gesprochen.
Achselzuckend wegschauen ist ja wohl auch die schlechteste Lösung.
Du mußt nicht dazu aufrufen, ein Tier mit Besitzer von einer vielbefahrenen Straße wegzufangen.
Du brauchst aber auch nicht gegen uns zu wettern.
Das ist die allerletzte Lösung, die wohl hier auch nur möglich wäre.

Ich wettere nicht. Und ich zucke auch nicht einfach nur mit den Schultern.
Aber das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum.

Und wenn für dich nach einem Gespräch schon Schluss ist...ok. Hartnäckigkeit definiere ich anders...und Hartnäckigkeit braucht man im Tierschutz ebenso wie ein dickes Fell.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #29
Ich wettere nicht. Und ich zucke auch nicht einfach nur mit den Schultern.
Aber das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum.

Da hast du zweifelsohne Recht.
Wobei ich pers. bei Kitten an einer Straße einen anderen Maßstab ansetze als beim "Catnapping" von alten Katzen oder von eigenmächtigen Kastrationsaktionen.
 
  • #31
Da hast du zweifelsohne Recht.
Wobei ich pers. bei Kitten an einer Straße einen anderen Maßstab ansetze als beim "Catnapping" von alten Katzen oder von eigenmächtigen Kastrationsaktionen.

Ich schon auch. Wie gesagt...mich lässt sowas auch nicht kalt.
Das unterstellt man mir nur manchmal gerne;)
 
  • #32
Du meinst die veruntreuende Unterschlagung gemäß § 246 Abs. 2. Sie bedroht die Unterschlagung anvertrauter Sachen mit höherer Strafe.

Damit der Grundtatbestand erfüllt ist, muss die Sache nicht anvertraut sein.

Hast du dazu irgendwelche Links? In unserer Prüfung wurde es uns nämlich so erklärt wie hier:

"Anders ist die Sache, wenn Sie Ihr Auto großzügig verleihen. Gibt der Entleiher das Auto dann nicht vereinbarungsgemäß zurück, begeht er eine Unterschlagung. Der Unterschied zum Diebstahl besteht darin, dass Sie als Eigentümer Ihren Besitz an dem Auto mit dem Ausleihen freiwillig aufgegeben haben und der Täter das Fahrzeug im eigenen Besitz hat. Er stiehlt es also nicht. "
http://www.kanzlei-rossmeisl.de/rec...nterschlagung-diebstahl-veruntreuung-raub.php
 
  • #33
Hast du dazu irgendwelche Links? In unserer Prüfung wurde es uns nämlich so erklärt wie hier:

"Anders ist die Sache, wenn Sie Ihr Auto großzügig verleihen. Gibt der Entleiher das Auto dann nicht vereinbarungsgemäß zurück, begeht er eine Unterschlagung. Der Unterschied zum Diebstahl besteht darin, dass Sie als Eigentümer Ihren Besitz an dem Auto mit dem Ausleihen freiwillig aufgegeben haben und der Täter das Fahrzeug im eigenen Besitz hat. Er stiehlt es also nicht. "
http://www.kanzlei-rossmeisl.de/rec...nterschlagung-diebstahl-veruntreuung-raub.php

Das Beispiel wird glaube ich gern genommen, um den Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung zu verdeutlichen: Beim Diebstahl wird der fremde Gewahrsam gebrochen, wohingegen der Täter bei der Unterschlagung schon Gewahrsam hat und sich die Sache dann zueignet.

Z.B. hier nachzulesen:
- https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_(Deutschland)
- https://www.anwalt.org/unterschlagung/
- http://www.juraindividuell.de/artikel/die-unterschlagung/

Auch ein Vergleich der Prüfschemata macht es deutlich: § 246 StGB und § 242 StGB

In unserem Fall wäre es Diebstahl, wenn der Täter die Katze vom Grundstück der Familie mitnimmt, um sie zu behalten.

Wenn er sie von der Straße aufliest, ohne zu wissen, wem sie gehört, um sie als Fundkatze zum Tierheim zu bringen, wäre das nicht strafbar.

Wenn er aber weiß, wem die Katze gehört, und sie nicht beim Eigentümer abgibt, sondern trotzdem als Fundtier ins Tierheim bringt, ist die Zueignung wohl rechtswidrig und der objektive Tatbestand wäre m.E. erfüllt. (Ob man ihm die Zueignungsabsicht nachweisen kann, ist eine andere Frage.)
 
  • #34
Moin Moin.

So traurig es ist, es gibt m. E. kein legales Mittel, dem Kitten zu helfen, wenn die Eigentümer nicht einsichtig sind. Selbst einem Amtsveterinär dürften die Hände gebunden sein, da es nicht verboten ist, ein Tier einem potenziell hohen aber trotzdem fiktiven Risiko auszusetzen. Wenn es ein solches Gesetz gäbe, wäre es m. E. auch schwierig hier eine Grenze zu ziehen. Wann wird das Risiko für Freigang zu groß?

Der angeführte gerechtfertigte Notstand taugt bestenfalls dazu das Kitten einmal in einer tatsächlichen aktuellen Gefahrensituation (keine gemutmaßte fiktive Gefahrensituation) an sich zu nehmen. Eine rechtswidrige Aneignung (Diebstahl) kann der gerechtfertigte Notstand ohnehin nicht legalisieren, da er nur das Übertreten von Gesetzen bei einer "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" rechtfertigt. Ist das Kitten aus der akuten (gegenwärtigen) Gefahr gerettet, entfällt der gerechtfertigte Notstand sofort wieder. Dann ist es umgehend wieder den Eigentümern auszuhändigen, da diese ja bekannt sind.

Selbst wenn das aktuelle Kitten auf illegale Weise gerettet würde, wer verhindert, dass diese ..... sich gleich wieder das nächste Kitten holen und die Geschichte von vorne los geht.

Um der Frage gleich vorzubeugen. Ich habe leider auch keine Lösung.:(

Der einzige legale und langfristig wirkungsvolle Ansatz ist es die Halter zu überzeugen.

Gruß
Stefan
 
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  • #35
Ich denke, Catmas Vorschlag, beim Tierschutz mit offenen Karten zu spielen, ist die bessere Lösung.
Das meine ich auch :cool: ;) Aber eben ich sehe auch das Problem "was soll der Tierschutz dann machen?" Sie können dann auch nur versuchen, den Haltern ins Gewissen zu reden...
Um der Frage gleich vorzubeugen. Ich habe leider auch keine Lösung.:(

Der einzige legale und langfristig wirkungsvolle Ansatz ist es die Halter zu überzeugen.
Das sehe ich auch so - nur ich meine, es wurde ja bereits mit ihnen geredet und man sieht ja die Reaktion. Ich bin jemand, der es dann nicht noch- und nochmal auf die gleiche Weise vergeblich versuchen wollen würde, sondern denke, wenn man den Tierschutz mit ins Boot nimmt, der dazu evtl auch etwas sagt, dann kann so ein Gespräch nochmal einen anderen Nachdruck haben und evtl doch etwas bewirken. Insofern würde ich es versuchen, also zum TS gehen und offen über die Situation sprechen und um Hilfe bitten.
Gut, manche uneinsichtige Halter machen dann erst recht dicht, aber eben versuchen würde ich es zumindest nochmal mit Unterstützung vom TS...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #36
Hallo Catma.

Es war von mir auch keinesfalls gegen das Einschalten des TS gemeint. Wer die Halter letztlich überzeugt ist völlig egal.

Gruß
Stefan
 
  • #37
*Zitat gelöscht*

Die Rechtsgüter, die strafrechtlich geschützt sind, sind u. a. Leben, Gesundheit, Eigentum, Ehre etc.
NICHT "Güter" im Sinne von "Waren" oder "Dingen"!

Sachen wie Waren, Dinge, Katzen, Hunde, Autos etc. wären mit dem Rechtsgut "Eigentum" geschützt im Sinne von "ich kann mit meinem Eigentum nach Gusto verfahren, die Nutzung und Verfügungsmöglichkeit wird mir nicht durch Diebstahl entzogen". Oder: "ich kann mein Eigentum nach meinem Willen nutzen, ohne dass ich zu einer Verfügung über das Eigentum veranlasst werde, weil in mir eine Täuschung erregt wurde" (Betrug).

Die Katze mitzunehmen, damit sie vor den Gefahren des Autoverkehrs geschützt ist, denen die Eigentümer die Katze willentlich oder auch fahrlässig aussetzen, ist kein Schutz irgendeines Rechtsguts! Es ist und bleibt vorsätzlicher Diebstahl. Bzw. - sollte die Katze dem TE "zulaufen": Unterschlagung.
Kein (rechtlicher) Notstand weit und breit!

Und zur Bereicherungsabsicht:
Auch der Dieb, der das Portemonnaie wegwirft, sobald er Kreditkarten und Bargeld entnommen hat, ist auch wegen des Diebstahls der Geldbörse als solcher schuldig!
Die Absicht, sich das Gestohlene anzueignen (Teil des subjektiven Tatbestands), beinhaltet insofern, wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen. Sei es, die Geldbörse einschließlich etwa vorhandener Fotos von den Lieben des Bestohlenen, wegzuwerfen, sei es, das Bargeld den Armen zu schenken und mit der Kreditkarte eine hohe Summe für eine anonyme Spende an die Unicef zu überweisen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • #38
Hast du dazu irgendwelche Links? In unserer Prüfung wurde es uns nämlich so erklärt wie hier:

"Anders ist die Sache, wenn Sie Ihr Auto großzügig verleihen. Gibt der Entleiher das Auto dann nicht vereinbarungsgemäß zurück, begeht er eine Unterschlagung. Der Unterschied zum Diebstahl besteht darin, dass Sie als Eigentümer Ihren Besitz an dem Auto mit dem Ausleihen freiwillig aufgegeben haben und der Täter das Fahrzeug im eigenen Besitz hat. Er stiehlt es also nicht. "
http://www.kanzlei-rossmeisl.de/rec...nterschlagung-diebstahl-veruntreuung-raub.php

Bei der Leihe (ebenso bei der Miete) wird vom Verleiher/Vermieter/Eigentümer zivilrechtlich nur der sog. unmittelbare Besitz aufgegeben. Im Strafrecht wird der unmittelbare Gewahrsam benannt. Gemeint ist in beiden Fällen die unmittelbare Sachherrschaft über einen Gegenstand.

Der mittelbare Besitz aber bleibt dem Eigentümer erhalten, denn Verleiher und Leiher sind sich einig, dass das Eigentum am geliehenen Gegenstand beim Eigentümer verbleibt. Anderenfalls würde es sich um eine Eigentumsübertragung im Wege der Schenkung (unentgeltlicher Eigentumsübergang) handeln. Oder bei entgeltlichem Übergang um einen Kauf.

Wenn der Leiher den Vorsatz hat, sich auch das Eigentum anzueignen bzw. wie ein Eigentümer zu verfügen, unterschlägt er die geliehene Sache.
Das ist dann der Fall, wenn er die Sache behält, um sie wie sein Eigentum zu behandeln oder diesem hinzuzufügen (z. B. geliehene Geldmünzen mit seinen eigenen zu vermischen - oder Teile aus dem geliehenen Fahrrad auszubauen und damit sein eigenes Fahrrad in einer Weise zu reparieren, dass man nicht mehr erkennen kann, welcher Teil von welchem Fahrrad stammte). Oder wenn der den geliehenen Gegenstand an Dritte weiter gibt (verschenkt, verkauft), indem er sich als Eigentümer geriert und damit das (angebliche) Eigentum auf den Dritten überträgt (dieser also glaubt, neuer Eigentümer zu werden; gutgläubiger Erwerb).
Da kein Konsens zwischen dem Leiher und dem Verleiher über den Übergang des Eigentums herrscht, schließen die beiden auch keinen zivilrechtlichen Vertrag (Kauf, Schenkung).
 
  • #39
Zu einer Straftat öffentlich aufzurufen (Diebstahl einer fremden Katze), verstößt gegen die Forenregeln. Entsprechende Beiträge werden gelöscht und nötigenfalls sanktioniert.

Diskussionen, wie man eine Katze dem Besitzer wegnehmen und ihm ihren Aufenthalt verheimlichen kann, werden hier ebenfalls nicht geduldet.

Haltet euch also an die Forenregeln und informiert euch nötigenfalls vorher bei einem Rechtsanwalt, wenn ihr etwas gegen die im ersten Beitrag geschilderte Situation tun wollt.
 
  • #40
Ich möchte mich entschuldigen, falls mein Beitrag gestern dazu veranlasst hat, mich zu einer Straftat anzuregen.
Ich hoffe, es kann jeder hier verstehen, dass ich erschrocken war über das Katzenkind auf der Straße und über die Aussagen diverser Nachbarn, dass dies nicht das erste Mal war.
Sicher ist es immer ein Risiko, wenn man Katzen Freigang gewährt. Ich als Katzenhalter weiß selbst, wie es ist, wenn die eigene Katze verschwindet, und ich weiß wie es ist, wenn man die eigene Katze vom Asphalt kratzt.
Aber ich hab mir nie eine kleine Babykatze angeschafft, um sie nach einer Woche unkastriert und ungechipt ohne Eingewöhungszeit direkt an der Hauptstraße laufen zu lassen. Selbst meine erwachsenen Katzen würde ich nie an einer Hauptstrasse zum Freigang rauslassen. Gegen solche Fahrlässigkeit hab ich irgendwie was. Aber gegen gültige Gesetze will ich natürlich auch nicht verstoßen.
 

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