Agrressiver Kater im Hausflur

  • Themenstarter Tomate13
  • Beginndatum
  • Stichworte
    aggressiv flur nachbar
  • #21
(...) dass eine einzige Beschwerde von einem Nachbarn reicht, dass die Erlaubnis zur Katzenhaltung zurückgezogen werden kann. (....)
Klar kann nicht gleich allen im Haus die Erlaubnis entzogen werden sondern nur demjenigen, dessen Tiere die Beschwerde ausgelöst haben, aber wenn man einen "Katzenhasser" im Haus hat der sich beschwert, dann wird der sich wohl nicht nur über eine Katze beschweren sondern auch über alle anderen... (...).

Eine haltlose Beschwerde wird aber auch keine Folgen nach sich haben- ungesehen darf sowas kein Glauben geschenkt werden. Hast du selbst schonmal versucht z.B. etwas gegen Lärm- oder Geruchsbelästigung zu unternehmen? Dem geht nicht die bloße Behauptung voraus, sondern ein detailliertes Protokoll der Störungen. Und auch dann müssen diese Störungen erstmal objektiv bewiesen werden.
Wäre ja auch furchtbar, wenn reines Denunziantentum und Antipathie ausreichen würde, dass ein Nachbar alle anderen "belästigen" könnte.
 
A

Werbung

  • #22
Eine haltlose Beschwerde wird aber auch keine Folgen nach sich haben- ungesehen darf sowas kein Glauben geschenkt werden. Hast du selbst schonmal versucht z.B. etwas gegen Lärm- oder Geruchsbelästigung zu unternehmen? Dem geht nicht die bloße Behauptung voraus, sondern ein detailliertes Protokoll der Störungen. Und auch dann müssen diese Störungen erstmal objektiv bewiesen werden.
Ja klar - ich kenne das Prozedere.
Drum finde ich das auch wichtig dass hier alles protokolliert wird.
Objektiv beweisen lässt sich bei Lärmbelästigung leider meist nur wenig - aber wenn mehrere Mieter diese übereinstimmend protokollieren reicht das dann doch (ja, auch vor Gericht), besser ist natürlich ein polizeiliches Protokoll.

Bei Katzen sind (ich hab's irgendwo schon mal beschrieben) laut Vermieterforum die meisten Beschwerden tatsächlich Beschwerden die sich auf den Müll beziehen (übervolle bzw. nicht ausreichende Tonnen, Geruch usw.) - das lässt sich aber verhältnismäßig leicht abstellen.
Geruch ist sehr subjektiv - hatte ich vorletzten Sommer als ein Mieter über Wochen bei ca. 40°C in seiner Wohnung (die er zu dem Zeitpunkt wohl garnicht mehr aufgesucht hat) Lebensmittel usw. hat vergammeln lassen (auch im Kühlschrank - Strom war schon abgestellt - der roch aber erst als wir ihn dann geöffnet haben, da hätte ich auf meine Mutter hören sollen die dazu nur meinte "nicht aufmachen, nur ausbauen und direkt so auf den Müll damit"). Der direkte Nachbar meinte er riecht nichts, mehrere Mieter aus den Stockwerken darunter hatten sich aber unabhängig voneinander darüber beschwert. Objektive Beweise? Keine Chance. Bei Lärm lässt sich das zumindest theoretisch schon eher messen.

Eine Abmahnung schreiben kann ein Vermieter aber auch ohne "objektive Beweise". Die Frage ist dann nur, ob das letztendlich dann nach Nichteinhaltung der Fristsetzung zur Abschaffung des Beschwerdegrunds und darauf folgender Kündigung auch wirklich ausreicht falls es vor Gericht geht.
Ich würde mich als Vermieter nicht drauf verlassen sollte das der einzige Grund für eine Kündigung sein - als Mieter aber auch nicht drauf dass das eh nicht durchgeht, dazu kenne ich zu viele Beispiele dafür dass es problemlos durchgegangen ist.

Wäre ja auch furchtbar, wenn reines Denunziantentum und Antipathie ausreichen würde, dass ein Nachbar alle anderen "belästigen" könnte.
Ich sag's mal so: Das fragliche Urteil begünstigt auf das auf jeden Fall. Das ist ja genau das was mich so ärgert. Der Vermieter hat jedenfalls keine freie Entscheidung mehr darüber und ist eigentlich gezwungen garkeine offizielle Erlaubnis mehr auszustellen sondern immer dazuzuschreiben "sollte es zu Beschwerden kommen, kann die Erlaubnis jederzeit zurückgezogen werden" (oder so ähnlich - am besten vom Anwalt formulieren lassen), sonst kommt er irgendwann in die Situation zwischen den Stühlen zu sitzen, denn im Ernstfall können beide Seiten gegen ihn klagen - derjenige der sich beschwert ebenso wie derjenige, dem er mietvertraglich eine Erlaubnis ausgestellt hat. Und die Gesetzeslage ist seit dem fraglichen Urteil ja klar - derjenige der sich beschwert hat die besseren Karten, denn der Vermieter MUSS sich von Gesetzes wegen darum kümmern.
Meiner Meinung nach hat das die Situation für alle verschlechtert - außer für die "Katzenhasser".

Bezüglich "störenden" Katzen im Treppenhaus/Hausflur gibt's übrigens so einige Urteile (nicht nur von Amtsgerichten). Hatten wir hier im Forum nicht sogar schon mal die Diskussion über Katzen die in fremden Kinderwägen gepennt haben, auf Türmatten geköttelt haben usw.? Da ist die Sache rechtlich ziemlich klar, denn die Erlaubnis zur Katzenhaltung bezieht sich immer auf die Wohnung und nicht auf die Gemeinschaftsräume.
Ich für meinen Teil habe aber ohnehin so meine Schwierigkeiten mit der Idee dass man Freigänger übers Treppenhaus ins Freie lässt, damit müssen doch erstmal ALLE Hausbewohner einverstanden sein. Zudem hab ich ja hier im EFH schon Angst wenn der Gefährte die Balkontür hinter sich zuschmeisst ohne hinzugucken ob da grad 'ne Katze in der Tür steht, der Gefährte hat sich das mittlerweile glücklicherweise abgewöhnt, aber wie will man das den anderen Bewohnern, Paketboten, Besuchern usw. angewöhnen?

In diesem Fall würde ich als Vermieter ganz klar sofort eine Abmahnung schreiben mit Fristsetzung. Und die Bewohner auffordern entsprechende Protokolle anzufertigen. Und bitte eben auch Verletzungen vom Arzt attestieren lassen (den Arzt sollte man bei Katzenbissen so oder so aufsuchen). Das darf nicht sein dass Mieter, deren Besucher, Paketboden etc. im Treppenhaus angegriffen und verletzt werden. Und was von außen beschädigte/zerkratzte Türen angeht krieg ich da sowieso einen Hals, weil sowas immer nur sehr schwer jemandem anzulasten ist und ansonsten auf Kosten des Eigentümers geht (Beschädigungen von innen gehen auf den Mieter). Und selbst wenn klar ist wer die Schäden zu verantworten hat (der Katzenhalter) bleibt da immer die Frage ob der Schuldige das überhaupt zahlen kann, ich bin schon mal aus allen Wolken gefallen als ich mal einen Kostenvoranschlag dafür habe machen lassen sämtliche Wohnungstüren samt Rahmen von außen neu lackieren zu lassen - dafür reicht keine Kaution, jedenfalls nicht bei unseren Wohnungen die ja eher klein sind und die Kautionen entsprechend niedrig.

Ich kann schon verstehen dass viele Vermieter garkeine Katzenhaltung mehr erlauben wollen...
 
  • #23
(...)
Objektiv beweisen lässt sich bei Lärmbelästigung leider meist nur wenig - aber wenn mehrere Mieter diese übereinstimmend protokollieren reicht das dann doch (ja, auch vor Gericht), besser ist natürlich ein polizeiliches Protokoll.

(....)

Eine Abmahnung schreiben kann ein Vermieter aber auch ohne "objektive Beweise". (...) zwischen den Stühlen zu sitzen, denn im Ernstfall können beide Seiten gegen ihn klagen - derjenige der sich beschwert ebenso wie derjenige, dem er mietvertraglich eine Erlaubnis ausgestellt hat. Und die Gesetzeslage ist seit dem fraglichen Urteil ja klar - derjenige der sich beschwert hat die besseren Karten, denn der Vermieter MUSS sich von Gesetzes wegen darum kümmern.
Meiner Meinung nach hat das die Situation für alle verschlechtert - außer für die "Katzenhasser".
(...)

Im Zweifel muss dies eben durch ein objektive Messverfahren bestimmt werden. Und auch für die rechtliche Beurteilung gibt es "Richtwerte", was ist in Ordnung und was nicht.

Warum sollte derjenige, der sich beschwert haben, die "besseren Karten" haben, wie kommst du darauf?
An der Beweislast hat sich auch durch dieses Urteil nichts geändert. Mir ist unklar, wie du darauf kommst.
 
  • #24
Im Zweifel muss dies eben durch ein objektive Messverfahren bestimmt werden. Und auch für die rechtliche Beurteilung gibt es "Richtwerte", was ist in Ordnung und was nicht.
Wie misst man denn Geruchsbelästigung?
Darf man sich als Nachbar über Lärmbelästigung nur noch beschweren wenn man sich ein Schallpegelmessgerät mit automatischer Aufzeichnung gekauft hat? Nein. In den meisten Mietverträgen bzw. in den meisten Hausordnungen steht was von Zimmerlautstärke - und die ist so definiert, dass man außerhalb nichts davon hört. Wenn also mehrere Nachbarn übereinstimmend bestätigen dass es Lärmbelästigungen gibt, reicht das normalerweise dem Gericht. Aber allein das dürfte schon schwierig genug sein, es ist nämlich garnicht so einfach die Leute zu motivieren so ein Protokoll anzufertigen, da hört man gerne "wieso soll ich das machen, dafür ist doch der Vermieter zuständig!".

Warum sollte derjenige, der sich beschwert haben, die "besseren Karten" haben, wie kommst du darauf?
An der Beweislast hat sich auch durch dieses Urteil nichts geändert. Mir ist unklar, wie du darauf kommst.
Lies das Urteil einfach nochmal komplett durch, dann wird Dir das schnell klar.

Letztendlich reicht es wenn ein Nachbar sich belästigt fühlt dass man als Vermieter etwas unternehmen muss - das war zwar schon immer so und darüber sollte man eigentlich auch garnicht diskutieren müssen (gegenseitige Rücksichtnahme ist schließlich Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben und eigentlich über die Hausordnung auch für alle gleichermaßen festgelegt), aber seit diesem Urteil ist es halt so dass die Beschwerde des Nachbarn über der Erlaubnis steht, früher war das nicht so.
Mich persönlich ärgert es einfach, dass ich niemandem mehr vertraglich zusichern kann dass ich ihm Katzenhaltung erlaube - wie muss man sich da als Katzenhalter fühlen wenn man sich auf so eine Erlaubnis nicht mehr verlassen kann?

Ich wollte auch nur mal die Vermieterseite dazu einbringen.
Wenn die TE sich an den Vermieter wendet, ist es ganz hilfreich auch mal dessen Perspektive zu betrachten.
 
  • #25
Zum Thema kann ich leider nicht wirklich was beitragen. Ich hoffe jedoch dass eine Lösung gefunden wird für dich liebe TE und auch für den Kater. Wer weiß wieso er so aggressiv ist und ob es auch dabei bleibt, dass er "nur" dich angreift.
Aber hast du denn mal überlegt ob du vielleicht mal etwas unbewusst getan hast, was den Kater erschreckt hat? Und er seitdem sozusagen etwas negatives mit dir verbindet?

@Louisella ich finde das ehrlich gesagt immer recht anstrengend deine Beiträge über Mieten/Vermieten etc. zu lesen. Sie klingen alle recht verbohrt und stur.
Und manchmal auch etwas fernab der Realität.
 
  • #26
(...)

Lies das Urteil einfach nochmal komplett durch, dann wird Dir das schnell klar.

Letztendlich reicht es wenn ein Nachbar sich belästigt fühlt dass man als Vermieter etwas unternehmen muss - das war zwar schon immer so und darüber sollte man eigentlich auch garnicht diskutieren müssen (gegenseitige Rücksichtnahme ist schließlich Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben und eigentlich über die Hausordnung auch für alle gleichermaßen festgelegt), aber seit diesem Urteil ist es halt so dass die Beschwerde des Nachbarn über der Erlaubnis steht, früher war das nicht so.
Mich persönlich ärgert es einfach, dass ich niemandem mehr vertraglich zusichern kann dass ich ihm Katzenhaltung erlaube - wie muss man sich da als Katzenhalter fühlen wenn man sich auf so eine Erlaubnis nicht mehr verlassen kann?

Ich wollte auch nur mal die Vermieterseite dazu einbringen.
Wenn die TE sich an den Vermieter wendet, ist es ganz hilfreich auch mal dessen Perspektive zu betrachten.

Danke, ich kenne das Urteil.
Es ist nur einfach falsch, daraus zu schließen, dass jede Beschwerde Konsequenzen hat. Es reicht definitiv nicht aus - auch nach diesem Urteil nicht - dass sich jemand gestört fühlt, sondern dieses "sich gestört fühlen" muss nach wie vor objektiv begründet sein. Dies war zuvor so und ist auch noch immer so.
In diesem Urteil ging es ja gerade darum, u.a. die Persönlichkeitsrechte des Tierhalters zu wahren. Daraus ein "jede Beschwerde führt zum Verbot" zu ziehen würde zum gegenteiligen Ergebnis führen.
Und dies wird faktisch auch nicht so gehandhabt. Oder ist dir bisher eine urplötzlich völlig abweichende Rechtsprechung aufgefallen? Nein, gibt es nämlich auch nicht.
Somit muss man als Tierhalter auch nichts fürchten, solange man die Haltung ordentlich durchführt.

Es tut also überhaupt nicht Not, da bei Dritten ständig irgendwelche Bedenken oder Unsicherheiten künstlich herzustellen, die mit der Rechtswirklichkeit wenig zu tun haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #27
@Louisella ich finde das ehrlich gesagt immer recht anstrengend deine Beiträge über Mieten/Vermieten etc. zu lesen. Sie klingen alle recht verbohrt und stur.
Und manchmal auch etwas fernab der Realität.
Sorry - aber ich schreib diese Dinge vor allem immer deshalb, weil die Ansichten hier sehr häufig weit weg von der Realität sind.
Aber ich kann natürlich auch gerne einfach nur empfehlen sich mal im Vermieterforum umzuschauen was da zum Thema geschrieben wird - vielleicht lest Ihr es da ja lieber als von mir. Ich muss mich halt täglich mit dem Sch.... auseinandersetzen und kennen die üblichen Mieter-Irrtümer leider zu Genüge. Wenn's nicht so traurig wäre würde ich ja einfach drüber lachen.

Z.B. wenn hier davon ausgegangen wird dass der Vermieter etwas gegen schlechte Tierhaltung unternehmen könnte - ja was denn bitte? Nichts was nicht auch jeder andere machen könnte.
Du kannst mir glauben, ich setze alles mir mögliche in Bewegung wenn ich was derartiges mitkriege - aber rein rechtlich sind mir halt auch die Hände gebunden. Ich habe als Vermieter nicht mehr Rechte als andere was das angeht. Und für mich ist das fragliche Urteil ein echtes Ärgernis, eben weil ich mehrfach Katzenhaltung mietvertraglich erlaubt habe und diese eben heute durch das besagte Urteil mehr als fraglich sind.
Ich kann etwas unternehmen wenn's so einfach ist wie hier - nämlich eine Abmahnung schreiben (und ja, das darf ich auch schon aufgrund einer einfachen Beschwerde ohne irgendwelche Beweise). Zeugenaussagen sind durchaus etwas wert, auch wenn man z.B. Geruch nicht messen kann und kaum ein Mieter ein Schallpegemessgerät mit Aufzeichnung besitzt um zu beweisen dass es tatsächlich nachts um 3:00 Uhr laut war.
Was würdet Ihr denn machen wenn jede Nacht ein Nachbar das komplette Haus beschallt? Auch erstmal ein Schallpegelmessgerät besorgen weil der Vermieter sagt ohne das könne er nicht mal 'ne Abmahnung schreiben?

Klar - man kann sich auch eine schöne heile Welt zusammenbasteln was Vermieter so alles angeblich könnten. Aber damit wird man regelmässig am tatsächlichen Gesetz scheitern - ebenso wie die Vermieter.

Und mal ehrlich: Wenn man hier als Vermieter so mitliest, dann kann man teilweise nur noch den Kopf schütteln...

Ich wurde ganz am Anfang hier mal angefeindet weil ich - um zu helfen!!! - geschrieben habe was ich als Vermieter sinnvoll finde, wenn's um die Erlaubnis zur Katzenhaltung geht. Einfach weil ich so Sachen geschrieben habe wie z.B. dass man dem Vermieter eine Bestätigung der Kastration vorlegen könnte.
Aber hier ist es natürlich wieder anders - als Vermieter soll man sich dann doch wieder darum kümmern dass die Mieter ihre Tiere artgerecht halten. Ja wie soll ich das denn machen wenn man schon wegen dieser einen Frage angefeindet wird?

Je länger ich hier mitlese, desto eher tendiere ich dazu auch keine Katzenhaltung mehr zu erlauben. Sorry, aber ist so. Dabei hatten wir schon fünfstellige Schäden und sie haben mich nicht davon abgehalten.
 
Werbung:
  • #28
Also unter mir wohnt so einer, der sich grundsätzlich IMMER von irgendwas gestört fühlt - z. B. findet er, ich bade ihm zu spät (da gibts aber Gerichtsurteile, dass er da nix zu bestellen hat!). Irgendwann hört der sicher auch mal die Katze übers Parkett trappeln oder meine Notebooktastatur klappern... beim Renovieren kontrollierte er mit dem örtlichen Diktator (Eigentümervertreter hält sich für Kaiser Wilhelm) meine Handwerker, ob die auch die Mittagspause über durchmachen dürfen und eine Gewerbekarte mitführen zum Beweis. *Vogelzeig*.

Eine Bekannte hatte mal unter sich Spinner wohnen - obwohl sie zu Hause nur mit Hausschuhen oder auf Strumpfsocken rumlief, standen die zu jeder Tages- und Nachtzeit vor ihrer Tür, auch mal nachts um 3: Sie laufen herum, Sie machen Krach, Sie haben uns geweckt.
Tatsache war, meine Bekannte hatte geschlafen sonst gar nichts...
Nach dem Vorschlag eines Lokaltermins mit Hausverwaltung und beiden Parteien zwegs Überprüfung eines Lärmpegels durch strumpfsockiges normales Bewegen in der Whg kehrte Ruhe ein.
Eine Nachbarin hat den genannten Kaiser Wilhelm & Weib über sich wohnen. Da gibts dann schon mal Vorschriften, dass die Rolläden vor 8 Uhr am Abend herunterzulassen sind, weil man sich sonst vom Scheppern gestört fühlt...

Zum Glück kommt nicht jede schwachsinnige Beschwerde durch.

Ein bissiger Kater oder Hund im Hausflur (ganz egal ob man was "falsch" gemacht hat in dem Moment, halloo, bitteee!!! Es sei denn, man hätte *duuutzi dutzi* das Tier beharrlich in die Enge getrieben!) geht einfach nicht.
Da sollte ein Klärungsgespräch folgen.

Übrigens musste ich meinen Mitbewohnern hier schon mal beibringen, den Kater NICHT ins Treppenhaus zu lassen - nein, er ist nicht arm und verlassen, sondern wird immer wieder abgeholt von mir. Hat etwas gedauert. Aber der beisst auch keinen noch k*** oder p*** er ins Eck. Das sind allenfalls mal Viertelstündchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #29
Daraus ein "jede Beschwerde führt zum Verbot" zu ziehen würde zum gegenteiligen Ergebnis führen.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben dass der Vermieter auf Beschwerden reagieren MUSS - üblicherweise bedeutet das, dass es erstmal 'ne Abmahnung gibt. Den meisten Beschwerdeführern ist das übrigens zu wenig, diejenigen die sich belästigt fühlen hätten es immer am liebsten wenn man sofort kündigt, denen darf man dann erstmal erklären dass das so einfach nicht ist.

Somit muss man als Tierhalter auch nichts fürchten, solange man die Haltung ordentlich durchführt.
Nö. Du kannst Deine Tiere sogar extrem schlecht halten ohne dass ein Vermieter dagegen auch nur das geringste unternehmen könnte bzw. eben nicht mehr als jeder andere, nämlich das Veterinäramt darüber zu informieren damit die tätig werden.

Es tut also überhaupt nicht Not, da bei Dritten ständig irgendwelche Bedenken oder Unsicherheiten künstlich herzustellen, die mit der Rechtswirklichkeit wenig zu tun haben.
Die Rechtswirklichkeit besagt aber nun mal dass der Vermieter sich kümmern muss wenn es Beschwerden gibt. Warum verursacht das hier irgendwelche Bedenken oder Unsicherheiten? Dass der Vermieter da auch nicht mehr machen kann als abmahnen macht Euch unsicher? Seid doch froh drum, auf eine Abmahnung kann man reagieren, dann lässt man (in diesem Fall) die Katze halt nicht mehr ins Treppenhaus (wo sie ohnehin nichts verloren hat) wenn sich die anderen Bewohner daran so stören dass sie sich beim Vermieter darüber beschwert haben.
 
  • #30
Ich rede nicht davon, dass du uns hier allgemein Informationen übers Vermieten und Mieten erzählst. Sondern dass du scheinbar der Meinung bist, dass du hier die einzige bist die Ahnung davon hast und auch nur deine Infos die richtigen sind.
Manchmal verbeißt du dich dann so sehr in das Thema, dass du gar nicht mehr merkst, dass du total am Thema vorbei "argumentierst".
Mal davon abgesehen dass du scheinbar davon ausgehst, dass alle Vermieter genauso handeln würden wie du, dem ist allerdings sicher nicht so.
 
  • #31
Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben dass der Vermieter auf Beschwerden reagieren MUSS - üblicherweise bedeutet das, dass es erstmal 'ne Abmahnung gibt. Den meisten Beschwerdeführern ist das übrigens zu wenig, diejenigen die sich belästigt fühlen hätten es immer am liebsten wenn man sofort kündigt, denen darf man dann erstmal erklären dass das so einfach nicht ist.


Nö. Du kannst Deine Tiere sogar extrem schlecht halten ohne dass ein Vermieter dagegen auch nur das geringste unternehmen könnte bzw. eben nicht mehr als jeder andere, nämlich das Veterinäramt darüber zu informieren damit die tätig werden.


Die Rechtswirklichkeit besagt aber nun mal dass der Vermieter sich kümmern muss wenn es Beschwerden gibt. Warum verursacht das hier irgendwelche Bedenken oder Unsicherheiten? Dass der Vermieter da auch nicht mehr machen kann als abmahnen macht Euch unsicher? Seid doch froh drum, auf eine Abmahnung kann man reagieren, dann lässt man (in diesem Fall) die Katze halt nicht mehr ins Treppenhaus (wo sie ohnehin nichts verloren hat) wenn sich die anderen Bewohner daran so stören dass sie sich beim Vermieter darüber beschwert haben.

Der Vermieter wird doch nicht zu einer negativen Handlung gezwungen. Bei völlig haltlosen Beschwerden kann er diese auch eben als genau dies zurückweisen. Und genau das ist das, was ich meine und auch schon mehrfach geschrieben habe. Nur weil man als Nachbarn das Rumpelstilzchen persönlich hat, muss man nicht um die eigene Katzenhaltung fürchten.

Mir persönlich macht das sowieso keine Unsicherheit, ich fühle mich rechtlich in besten Händen. :p
Konsens deiner Aussagen war allerdings, dass man mit Tierhaltung immer "gefährdet" ist, sobald sich jemand beschwert. Dies stimmt eben so nicht.

Fakt ist, wer seine Tiere ohne belästigendes Moment für Dritte hält, der hat auch nichts zu befürchten. Und die Beweislast ist und bleibt bei demjenigen, der sich beschwert. Nicht ich als Tierhalter muss beweisen, dass es die Störung nicht gibt, sondern der andere muss beweisen, dass es die Störung gibt.

Sollte das letztlich das sein, was du sagen wolltest, aber nicht getan hast: okay. Dann sind wir uns ja einig.;)
 
  • #32
beim Renovieren kontrollierte er mit dem örtlichen Diktator (Eigentümervertreter hält sich für Kaiser Wilhelm) meine Handwerker, ob die auch die Mittagspause über durchmachen dürfen und eine Gewerbekarte mitführen zum Beweis. *Vogelzeig*.
Soviel zum Thema "objektive Beweise".
Die Mittagspause über durchmachen dürfen die Handwerker in den meisten Bundesländern übrigens tatsächlich nicht (Mittagsruhe), und tatsächlich müssen diejenigen, die das beruflich machen (und ich gehe mal davon aus dass Du keine Schwarzarbeiter am Start hattest) das auch nachweisen können, allerdings wäre mir neu dass sie sich jedem x-Beliebigen gegenüber entsprechend ausweisen müssten. Und natürlich darf auch jeder Handwerker kostenlos beim Renovieren helfen ohne sich dafür ausweisen zu müssen.

Eine Bekannte hatte mal unter sich Spinner wohnen - obwohl sie zu Hause nur mit Hausschuhen oder auf Strumpfsocken rumlief, standen die zu jeder Tages- und Nachtzeit vor ihrer Tür, auch mal nachts um 3: Sie laufen herum, Sie machen Krach, Sie haben uns geweckt.
Tatsache war, meine Bekannte hatte geschlafen sonst gar nichts...
Nach dem Vorschlag eines Lokaltermins mit Hausverwaltung und beiden Parteien zwegs Überprüfung eines Lärmpegels durch strumpfsockiges normales Bewegen in der Whg kehrte Ruhe ein.
Kenn ich auch. Dann wird genau das gemacht, nämlich ein Lokaltermin. Damit hat man dann als Vermieter seine Pflicht der Beschwerde nachzugehen erfüllt.
Es gibt einfach immer Leute, die besser in einem freistehenden EFH weit weg von anderen wohnen würden weil sie sich so oder so nur gestört fühlen. Solche Leute sind unglaublich anstrengend als Mieter, alle paar Tage darfst Du da ergebnislos den Hampelmann machen obwohl von vornherein klar ist dass das völlig sinnlos ist. Das sind genau die Leute die auch im Treppenhaus absichtlich Flecken erzeugen oder Kaugummis unter die Handläufe kleben um dann hinterher beweisen zu können dass Mieter X seine Kehrwoche nicht oder nicht gründlich genug gemacht hat.

Zum Glück kommt nicht jede schwachsinnige Beschwerde durch.
Wieso? Den Beschwerden wurde da doch nachgegangen, sie sind also "durchgegangen". Die Frage ist nur ob und was daraus dann folgt.

Einer Beschwerde über eine Katze im Treppenhaus (egal ob bissig oder nicht) muss aber so oder so nachgegangen werden, denn wie gesagt: Sie hat da nichts verloren, auch dann nicht wenn die Katzenhaltung erlaubt wurde.
 
  • #33
Mal davon abgesehen dass du scheinbar davon ausgehst, dass alle Vermieter genauso handeln würden wie du, dem ist allerdings sicher nicht so.
Ich habe hier gerade eben das erste Mal geschrieben was ich in diesem Fall tun würde - nämlich eine Abmahnung schreiben.
Was glaubst Du denn zu wissen wie ich tatsächlich handle? Ich vermiete ja nach wie vor an Katzenhalter!
Tatsache ist aber, dass ich vollstes Verständnis dafür habe dass viele Vermieter einfach garnicht mehr an Katzenhalter vermieten wollen.
 
  • #34
Der Vermieter wird doch nicht zu einer negativen Handlung gezwungen.
Der Vermieter muss sich drum kümmern - das ist doch nicht negativ?

Bei völlig haltlosen Beschwerden kann er diese auch eben als genau dies zurückweisen.
Wenn im Treppenhaus Menschen verletzt werden, dann ist das doch keine haltlose Beschwerde?

Nur weil man als Nachbarn das Rumpelstilzchen persönlich hat, muss man nicht um die eigene Katzenhaltung fürchten.
Nö, das hat auch niemand behauptet. Aber wenn Deine Katze im Treppenhaus andere beisst, dann musst Du dafür sorgen dass das aufhört, soviel kann der Vermieter durchaus verlangen.

Konsens deiner Aussagen war allerdings, dass man mit Tierhaltung immer "gefährdet" ist, sobald sich jemand beschwert. Dies stimmt eben so nicht.
Dann interpretierst Du das fragliche Urteil aber deutlich anders als viele Gerichte...
Bezogen auf diesen Fall: Der Vermieter muss auf die Beschwerde reagieren, auch ohne ärztliches Attest, schon weil die Katze im Treppenhaus nichts verloren hat. Dass sich die Katze im Treppenhaus aufhält, dafür reichen Zeugenaussagen als Beweis.
Sonst könnte man sich übrigens auch die ganzen Lärmprotokolle etc. sparen wenn man denen, die das protokolliert haben nicht glaubt - denn wie gesagt, das Schallpegelmessgerät mit Aufzeichnungsfunktion dürften die wenigsten besitzen. Lärmprotokolle haben sich aber in Jahrzehnten als gerichtsfest erwiesen, wieso sollte das plötzlich anders sein?

Fakt ist, wer seine Tiere ohne belästigendes Moment für Dritte hält, der hat auch nichts zu befürchten.
Schade dass man das so betonen muss wo das doch eigentlich selbstverständlich die Voraussetzung sein sollte.
 
Werbung:

Ähnliche Themen

L
Antworten
11
Aufrufe
647
Odenwälderin
O
L
Antworten
9
Aufrufe
907
Lamatta
L
B
Antworten
11
Aufrufe
661
Wildflower
Wildflower
K
Antworten
14
Aufrufe
1K
Kiribo
K
EmmieCharlie
Antworten
19
Aufrufe
3K
EmmieCharlie
EmmieCharlie

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben