nachbar hat gedroht meine katzen zu ertränken!

  • Themenstarter myko
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    drohung nachbar tierschutz
  • #21
Da die polizei sagt dass sie weiter nichts tun können nun meine frage: würdet ihr auch nachts nachsehen gehen? Ich weiß das ist hausfriedensbruch aber dss ist mir gerade herzlich egal... ich will wissen ob er in diesem loch liegt!!!
Gilt tierschutz hierzulande gar nicht mehr??
Was kann ich denn noch tun?
Lieben dank im voraus

selbstverständlich- auch tagsüber----Notfalls hab ich Kontakte, die das für nen Kasten Bier udn ein dankeschön für mich erledigen würden...

aber ein geifernder Nachbar würde ( und hat) mich nie davon abhalten , meine Abgängige Katze zu suchen
 
A

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  • #22
Gefängnis, weil man nachts seine Katze sucht und dabei auch Nachbars Garten betritt? Das glaub ich ja nie und nimmer...
Gefängnis gibts für Steuerhinterziehung-- Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Missbr**ch, selbst >Totschlag geht auch mit Bewährung...

komisches Rechtssystem:confused:
 
  • #23
Ganz lieben dank für eure ansichten! Ich hoffe mich verlässt der mut nicht...
seine schwester ist jetzt natürlich völlig apathisch und frisst nichts!
Wünsche euch eine gute nacht!
 
  • #24
Und wenn ich statt Nachbars Garten dessen Wohnung durchs aufgehebelte Fenster betrete, bekomme ich als nicht Vorbestrafter nur 6 Monate Bewährung. Hast du zu viele Krimis konsumiert? :confused:
Geht's noch? Ich verlinke auf einen offiziellen Gesetzestext und Du unterstellst mir 'ne Geistesstörung?
Natürlich muss ein Richter darüber entscheiden zu was man verurteilt wird, das ist das Strafgesetzbuch, den Begriff kannst Du ja mal googeln falls Dir nicht klar sein sollte was das bedeutet.

Das Fenster aufzuhebeln wäre übrigens dann Sachbeschädigung.

Sicher ist das Betreten eines fremden Grundstücks im Vergleich zum Betreten eines bewohnten (!!!) Hauses gefühlt rein menschlich gesehen an sich harmloser, aber das überlass mal schön dem Richter im Einzelfall.

Ich lebe in Deutschland, habe von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft und lebe gerne hier. Ich bezahle nicht wenig Steuern, engagiere mich ehrenamtlich (nein, nicht für den Tierschutz, da spende ich nur), gehe seit über 30 Jahren IMMER zu jeder Wahl usw.
Das könnte ich nicht bzw. würde ich nicht, wenn ich nicht ein gewisses Vertrauen hätte in unsere Gesetzgebung - egal welche Partei die Gelder grad einteilt.

Wer Angst hat, seine Katze zu suchen, der sollte sich auf Wohnungshaltung beschränken.
Ich seh da einen gewissen Unterschied zwischen "Katze suchen" und "auf Nachbars Grundstück ungefragt buddeln".
 
  • #25
nagelbrett

hier seht ihr eine der schlimmen vorkehrungen dieses herrn

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...ist so etwas denn wirklich erlaubt? ?
 
  • #26
Ufff, starkes Stück... ich lese das jetzt erst und würde die Drohung auf jeden Fall sehr Ernst nehmen und hoffe dein Nachbar mit seinen "Machenschaften" hat nichts mit dem Verschwinden deines Katerchen zu tun.
Hoffentlich taucht er unversehrt wieder auf. Habt ihr schon mal darüber nachgedacht den Gartein einzuzäunen, dass er auf Nachbars Garten nicht mehr gehen kann?

Ähnlichen Ärger hab ich mit einigen Nachbarn hier gerade auch und finde es auch mehr als ärgerlich wenn sie vor Nachbars Nistkasten sitzen und sich eine Meise krallen und mit reinbringt.
Er mich vor einiger Zeit gefragt ob sie Angst vor Wasser haben.

Von der anderen bin ich ausgerechnet gestern aus dem Bett geklingelt worden, weil sie meinte sie müsste sich mal wieder beschweren. Ständig mischt die sich in meine Katzenhaltung ein.

Für weniger hab ich aber auch schon Ärger bekommen, z.B. als ich den Kleinen in unseren Gemeinschaftsgarten auf den Fersen war.
Darf man in einen "Geimeinschaftsgarten" eigentlich keinen Fuss reinsetzen wenn man dort wohnt? :confused:
 
  • #27
hier seht ihr eine der schlimmen vorkehrungen dieses herrn

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...ist so etwas denn wirklich erlaubt? ?

Du meine Güte. :eek:
Wenn er so etwas mit den Vorsatz aufstellt, deine Katze zu verletzen, wäre das m.E. versuchte Sachbeschädigung (weil auf Tiere die Vorschriften anwendbar sind, die für Sachen gelten) und damit strafrechtlich relevant. Diesen Vorsatz nachzuweisen, ist vermutlich nicht einfach - gibt es Zeugen für die Drohungen?

Ganz ehrlich, ich würde mich bei einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Eine Erstberatung dürfte um die 150-200€ kosten, und dieses Geld wäre doch sinnvoll angelegt.

Außerdem würde ich ein detailliertes Tagebuch über die Vorfälle führen - um zu dokumentieren, was der Nachbar in Anwesenheit von wem gesagt / angedroht hat; Fotos von dem Vorrichtungen, die du machen kannst, ohne sein Grundstück zu betreten etc.

Ich kann eure Angst absolut verstehen und hoffe sehr, dass die Katze unversehrt wieder auftaucht... :( Aber wenn du das Grundstück des Nachbarn jetzt ohne seine Erlaubnis betrittst, um die Katze zu suchen, riskierst du m.E., dass die Situation noch weiter eskaliert.
 
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  • #28
Du meine Güte. :eek:
Wenn er so etwas mit den Vorsatz aufstellt, deine Katze zu verletzen, wäre das m.E. versuchte Sachbeschädigung (weil auf Tiere die Vorschriften anwendbar sind, die für Sachen gelten) und damit strafrechtlich relevant.
Ich glaube nicht dass das strafrechtlich relevant ist.
Was haben wir denn da? Zwei Taubenabwehr-Streifen wie man sie auf etlichen Fensterbänken findet und einen Rest Karnickeldraht wie ihn viele z.B. für Gittertüren bei Zusammenführungen benutzen. Also nichts dem eine Freigänger-Katze nicht sowieso im Alltag begegnen würde...
 
  • #29
Hey!

Ist dein Kater denn aufgetaucht?
Gibts was neues?
 
  • #30
Gott, was für eine furchtbare Geschichte! :eek:

hier seht ihr eine der schlimmen vorkehrungen dieses herrn

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...ist so etwas denn wirklich erlaubt? ?

Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass das auf dem eigenen Grundstück verboten ist.
Schaut wirklich gruselig aus und so wie du den Herrn schilderst geht einem schnell die Fantasie durch...
Aber wer weiß, mein Nachbar hat mal was ähnliches gebastelt und am Haus montiert, damit an der Stelle keine Tauben mehr landen können.

Ich kann euch nur ganz fest die Daumen drücken, dass das Katerchen doch wieder unversehrt auftaucht. :(
 

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