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sikles
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- Mitglied seit
- 7. Juli 2016
- Beiträge
- 2
Liebe Katzenleute,
erst mal ein herzliches Hallo an alle!
Ich und meine Katzen hatten heute einen Horrortag, vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen...
Vor 2,5 Monaten haben wir zwei Kätzchen über eine Tierhilfe aus Sardinien adoptiert, wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn unsere alten Katzen waren mit 17+ verstorben. Da wir aber eigentlich total schön wohnen, ländlich und mit Garten, wäre es einfach für uns traurig gewesen, zu wissen, dass so viele Katzen ohne Zuhause sind und wir aber den Platz hätten ...
Also die zwei Süßen sind bei uns eingezogen und mittlerweile auch Freigänger.
Eine Nachbarin gegenüber hält einen Terriermischlingshund, unerzogen und mittlerweile auch verhaltensgestört, da nichts mit ihm gemacht wird, er ist über viele Stunde am Tag und in der Nacht sich selbst überlassen im Garten. vor genau einem Jahr hat er eine andere Nachbarskatze "auf seinem Grundstück" zerfleischt. ich habe seither zigmal drum gebeten, dem Hund einen Beisschutz aufzuziehen, wenn er sich unbeaufsichtigt im Garten befindet. Aber nein, das verstöst gegen die Überzeugung der tierlieben Halterin!
Es kam, wie es kommen musst: heute morgen hat sich mein Katerchen in den Garten vorgewagt und wurde natürlich gejagt und gebissen! Zufällig und gottseidank war ich Zuhause, ich bekam gerade noch mit, wie die Nachbarin mit Ihrem Hund kämpfte und mein Katerchen in hohem Bogen, mindestens 3 Meter durch die Luft warf! Er war da ja schon verletzt, so etwas grobes und verrohtes kann man sich nicht vorstellen! Angeblich, das behauptet sie jetzt, habe er sie gebissen, deshalb will sie von uns jetzt Schadensersatz!!! Da wird sie aber Beweise liefern müssen, dass der Biss nicht von ihrem eigenen Hund stammt!
Mein Kleiner wurde operiert, aber er kann nicht richtig laufen, hoffentlich wird das wieder ...
Ich war auf Anraten der zuständigen Veterinärsärztin bei der Polizei, aber die haben mich mehr oder weniger ausgelacht, ich war bei der Gemeinde, aber die können auch nicht viel machen, morgen werde ich unseren Rechtsanwalt befragen ...
Die Nachbarin argumentiert ja wie folgt, die Polizei übrigens auch: Hund war im eigenen Grundstück, da kann er machen, was er will und Katze hat da nichts verloren!
Nun habe ich folgendes im Netz gefunden:
Nach gefestigter Rechtsprechung muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass eine Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus dem so genannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zumindest in Gebieten mit Vorortcharakter, also beispielsweise in Reihenhaussiedlungen, ist es unumstritten, dass der Nachbar eines Katzenbesitzers es tolerieren muss, dass das Tier nicht nur in der Wohnung gehalten wird, sondern auch ins Freie darf und dabei auch sein Grundstück betritt (Landgericht Augsburg, Aktenzeichen: 4 S 2099/84).
Lässt sich aus dieser Rechtsprechung nicht auch ableiten, dass bekannte Tötungsabsichten eines Hundes gegen Katzen zu vermeiden sind? Ich möchte erreichen, dass dieser Köter einen Beißschutz tragen muss, was kann ich nur tun?
Ich befürchte, dass meine Katzen sonst hier nicht alt werden ...
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt einen Rat, wie ich vorgehen sollte/könnte?
Bin über jede Hilfestellung total dankbar! Vielen Dank und Grüße, Silke
erst mal ein herzliches Hallo an alle!
Ich und meine Katzen hatten heute einen Horrortag, vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen...
Vor 2,5 Monaten haben wir zwei Kätzchen über eine Tierhilfe aus Sardinien adoptiert, wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn unsere alten Katzen waren mit 17+ verstorben. Da wir aber eigentlich total schön wohnen, ländlich und mit Garten, wäre es einfach für uns traurig gewesen, zu wissen, dass so viele Katzen ohne Zuhause sind und wir aber den Platz hätten ...
Also die zwei Süßen sind bei uns eingezogen und mittlerweile auch Freigänger.
Eine Nachbarin gegenüber hält einen Terriermischlingshund, unerzogen und mittlerweile auch verhaltensgestört, da nichts mit ihm gemacht wird, er ist über viele Stunde am Tag und in der Nacht sich selbst überlassen im Garten. vor genau einem Jahr hat er eine andere Nachbarskatze "auf seinem Grundstück" zerfleischt. ich habe seither zigmal drum gebeten, dem Hund einen Beisschutz aufzuziehen, wenn er sich unbeaufsichtigt im Garten befindet. Aber nein, das verstöst gegen die Überzeugung der tierlieben Halterin!
Es kam, wie es kommen musst: heute morgen hat sich mein Katerchen in den Garten vorgewagt und wurde natürlich gejagt und gebissen! Zufällig und gottseidank war ich Zuhause, ich bekam gerade noch mit, wie die Nachbarin mit Ihrem Hund kämpfte und mein Katerchen in hohem Bogen, mindestens 3 Meter durch die Luft warf! Er war da ja schon verletzt, so etwas grobes und verrohtes kann man sich nicht vorstellen! Angeblich, das behauptet sie jetzt, habe er sie gebissen, deshalb will sie von uns jetzt Schadensersatz!!! Da wird sie aber Beweise liefern müssen, dass der Biss nicht von ihrem eigenen Hund stammt!
Mein Kleiner wurde operiert, aber er kann nicht richtig laufen, hoffentlich wird das wieder ...
Ich war auf Anraten der zuständigen Veterinärsärztin bei der Polizei, aber die haben mich mehr oder weniger ausgelacht, ich war bei der Gemeinde, aber die können auch nicht viel machen, morgen werde ich unseren Rechtsanwalt befragen ...
Die Nachbarin argumentiert ja wie folgt, die Polizei übrigens auch: Hund war im eigenen Grundstück, da kann er machen, was er will und Katze hat da nichts verloren!
Nun habe ich folgendes im Netz gefunden:
Nach gefestigter Rechtsprechung muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass eine Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus dem so genannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zumindest in Gebieten mit Vorortcharakter, also beispielsweise in Reihenhaussiedlungen, ist es unumstritten, dass der Nachbar eines Katzenbesitzers es tolerieren muss, dass das Tier nicht nur in der Wohnung gehalten wird, sondern auch ins Freie darf und dabei auch sein Grundstück betritt (Landgericht Augsburg, Aktenzeichen: 4 S 2099/84).
Lässt sich aus dieser Rechtsprechung nicht auch ableiten, dass bekannte Tötungsabsichten eines Hundes gegen Katzen zu vermeiden sind? Ich möchte erreichen, dass dieser Köter einen Beißschutz tragen muss, was kann ich nur tun?
Ich befürchte, dass meine Katzen sonst hier nicht alt werden ...
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt einen Rat, wie ich vorgehen sollte/könnte?
Bin über jede Hilfestellung total dankbar! Vielen Dank und Grüße, Silke
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