Nachbarshund "hasst" Katzen

  • Themenstarter Moehrle
  • Beginndatum
  • #41
Wo steht, dass der Hund im unkontrollierten Freilauf ist?
Es wird im Gegenteil extra erwähnt, dass der Hund das Grundstück nicht verlässt, also befindet er sich im Freilauf auf seinem eigenen Grund und Boden und das darf er auch ohne Beaufsichtigung.

Und nur weil ein Hund Jagdtrieb hat, heißt das nicht automatisch, dass er Menschen oder Kleinkindern gegenüber aggressiv ist.
Meine Hündin hat definitiv Jagdtrieb und tut keiner Menschenseele irgendetwas.




.

Ich habe nicht gesagt, dass er Kleinkindern ggü aggressiv ist, sondern gefragt, OB es so ist.

Unkontrolliert war auf das Thema kein Zaun bezogen. Und nicht speziell auf dieses Tier, sondern eine allgemeingültige Aussage.
 
A

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  • #42
Vielleicht habe ich es überlesen, aber warum soll es den Halter egal sein, ob den Katzen etwas passiert?

Hier geht es nicht um Feind und Freund. Ich wünsche mir ein konstruktives Gespräch, aber das ist leider nicht möglich.



Da kam dann nur, der Hund sei schneller als meine Katzen...

Sehr nette Aussage. :rolleyes: Klingt echt tierlieb


Ich kann die Reaktion der Nachbarn verstehen; selbstverständlich können sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihr Hund deinen Katzen nicht nachjagen würde.

Das bestreitet ja auch niemand. Aber ich kann mich doch trotzdem vernünftig darüber unterhalten, oder? Und nicht den Eindruck vermitteln, als dass es mir egal ist, wie der Aussage "der Hund sei schneller als die Katzen" zu entnehmen ist.
 
  • #43
.

Trotzdem würde mich eine Quellenangabe für deine Behauptung interessieren, dass ein Hund im schlimmsten Fall eingeschläfert wird wenn er auf seinem Grundstück fremde Katzen angeht.

Musst du in euren Hundegeseten nachschauen, das ist Landesrecht und eben für jedes Bundesland anders. Es ging aber nicht konkret um das Beispiel von Katzen, sondern eben aggressives Verhalten als solches im Zusammenhang mit einem Nichtbestehen des Wesenstestes (der ja etliche Parameter enthält).
 
  • #44
Das stimmt so nicht. Hunde sind im Gegensatz zu Katzen kontrollierbar und müssen dies (aus rechtlicher Sicht) auch sein. Reißt/Attackiert ein Hund ständig Katzen (auch auf "seinem" Grund), ist das ein Fall für das Ordnungsamt. Im Zweifel kann ein Wesenstest des Hundes erfolgen und besteht er hier nicht, könnte am Ende die Euthanasie stehen. Ebenso kann eine Leinenpflicht auferlegt werden.

Dass Hunde andere Tiere töten und die Halter darauf keinerlei Einfluss haben, ist definitiv nicht "normal" oder gar "richtig".

Wenn die Halter anwesend sind, sollte er natürlich abrufbar sein.
Hier geht es aber um den Fall, dass ein Hund ohne Halter in seinem eigenen, umzäunten Garten frei läuft und dann evtl. Katzen nachjagt bzw. sie auch zu packen bekommt.
Das wird so gut wie jeder Hund mit Jagdtrieb machen, deshalb ist er noch lange kein "unnormaler" oder gar gefährlicher Hund.

Und sollte diese Rechtsprechung tatsächlich gültig sein, dann kann ich den Zorn sämtlicher anderer Tierhalter gegenüber dem Sonderstatus der Katze langsam nachvollziehen. Die darf nämlich lustig Nachbars Teich leerfischen oder seinen Kaninchen hinterher jagen, schließlich ist sie ja nicht kontrollierbar. Und das auch noch auf dem fremden Grundstück, wo ein Hund sich ja ohnehin niemals nicht aufhalten darf.
Ist schon ziemlich verquer.
 
  • #45
Das bestreitet ja auch niemand. Aber ich kann mich doch trotzdem vernünftig darüber unterhalten, oder? Und nicht den Eindruck vermitteln, als dass es mir egal ist, wie der Aussage "der Hund sei schneller als die Katzen" zu entnehmen ist.

Nur weil Leute Hunde haben, müssen sie nicht Katzen lieben;)
Wenn ich hier so manche Aussagen ansehe, dann reicht die Tierliebe von einigen hier auch nur bis zur Spezies Katze;)

Was sollen die Leute denn deiner Meinung nach tun?
Nur weil Nachbarn mit Katzen eingezogen sind, den Hund ständig beaufsichtigen, obwohl er vorher vielleicht allein im Garten sein durfte?

Dafür hat man in der Regel als Hundehalter einen eingezäunten Garten, damit der Hund auch unbeaufsichtigt draußen sein kann. Ich bin mit Hunden groß geworden. All unsere Hunde konnten sich tagsüber auf dem eingezäunten Grundstück aufhalten oder reinkommen wie sie lustig waren und natürlich wurde auch mal das ein oder andere Tier aus dem Garten verjagt, auch Katzen. Ernsthaft passiert ist jedoch in all den Jahren nie etwas.

Ich würde erst einmal gelassen bleiben und schauen wie es sich entwickelt. Ich bin immer noch der Überzeugung, dass die Katzen sehr schnell lernen das Grundstück zu meiden, jedenfalls dann, wenn der Hund draußen ist.
 
  • #46
Nur weil Leute Hunde haben, müssen sie nicht Katzen lieben;)
Wenn ich hier so manche Aussagen ansehe, dann reicht die Tierliebe von einigen hier auch nur bis zur Spezies Katze;)

Und dafür habe ich auch absolut kein Verständnis ;) Wie gesagt, entweder tierlieb oder nicht. Auch wenn das schwarz-weiß-Denken ist, es ist meine Meinung. Ich liebe und respektiere alle Tiere, auch wenn ich einige lieber nicht im Haus haben möchte :D

Was sollen die Leute denn deiner Meinung nach tun?
Nur weil Nachbarn mit Katzen eingezogen sind, den Hund ständig beaufsichtigen, obwohl er vorher vielleicht allein im Garten sein durfte?

Nein, auch das nicht. Sollte mein Nachbar sich einen Hund anschaffen, würde ich auch mit ihm reden und ggf. die Seite entsprechend "dicht machen", damit es keinen Zoff (Gebelle und Aufregung etc.) am Zaun gibt. Ich habe einen abgesicherten Garten. Ich bin, egal um was es sich handelt, immer bereit, mit meinen Nachbarn darüber zumindest zu sprechen. Und zwar vernünftig.
 
  • #47
Wenn die Halter anwesend sind, sollte er natürlich abrufbar sein.
Hier geht es aber um den Fall, dass ein Hund ohne Halter in seinem eigenen, umzäunten Garten frei läuft und dann evtl. Katzen nachjagt bzw. sie auch zu packen bekommt.
Das wird so gut wie jeder Hund mit Jagdtrieb machen, deshalb ist er noch lange kein "unnormaler" oder gar gefährlicher Hund.

Und sollte diese Rechtsprechung tatsächlich gültig sein, dann kann ich den Zorn sämtlicher anderer Tierhalter gegenüber dem Sonderstatus der Katze langsam nachvollziehen. Die darf nämlich lustig Nachbars Teich leerfischen oder seinen Kaninchen hinterher jagen, schließlich ist sie ja nicht kontrollierbar. Und das auch noch auf dem fremden Grundstück, wo ein Hund sich ja ohnehin niemals nicht aufhalten darf.
Ist schon ziemlich verquer.

Na ja, schadensersatzpflichtig sind die Halter ja trotzdem.
Aber jetzt mal ehrlich, dass ein gewaltiger Gehorsamsunterschied zwischen Katzen und Hunden besteht, der bei ersterem kaum anerziehbar ist, dabei stimmst du mir doch schon zu, oder? Das hat doch nichts mit Sonderstellung zu tun, sondern dass hier das Wesen der unterschiedlichen Tierarten erkannt wurde.
Dein Hund darf auch auf deinem Grund nicht schalten und walten wie er. Betrete ich widerrechtlich dein Grundstück (und mache sonst gar nix), darf mich dein Hund auch nicht einfach so beißen.

Das oben Gesagte befreit natürlich nicht von der ausdrücklichen Gefährdungshaftung aus § 833 BGB, wonach grundsätzlich schon das Halten eines Hundes eine Gefährdung darstellt. Aber das spielt sich auf einer ganz anderen Ebene ab - nicht, dass es da nun zur Verwirrung kommt, weil der Hund einmal als "unberechenbar" und einmal als "abrufbar" gilt.

Aber irgendwie kommen wir massiv vom Thema ab.^^
 
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  • #48
Als schräg an unser hinteres Gartenende angrenzend neue Nachbarn einzogen - mit Hund! - zuckte ich auch erstmal zusammen. Was wird nun aus meinen Freigängern?!?
Aber man kann nicht immer dabei sein wenn eine Freigängerkatze unterwegs ist. Wenn sie sich aus dem eigenen Garten entfernt, dann besteht leider immer ein großes Risiko, das etwas passieren kann.
Und nicht nur durch Hunde in anderen Gärten - vielleicht ist dies ja nicht der einzige Hund in eurer Nachbarschaft??
Unsere direkten Nachbarn (ohne Hund) mögen z.B. keine Katzen und dort ist es schon zweimal passiert, dass eine meiner Katzen eingesperrt worden ist (versehentlich?), Außerdem behauptet der Nachbar, dass meine Katzen sein Auto schon beschädigt hätten, auf seine Wiese sch... usw.
Da habe ich dann eher Angst, dass ihnen mal etwas zustoßen könnte, besonders etwas, was eine Katze vielleicht nicht rechtzeitig erkennen kann wie z.B. einen Hund.

Von den Besitzern des Hundes erwarten, dass sie ihr Tier womöglich nur noch kontrolliert in den Garten lassen, geht meiner Meinung nach gar nicht.
Im eigenen Garten darf ein Hund sich doch frei bewegen. Und wenn ein Hund einer weglaufenden Katze hinterher jagt, dann heißt das nicht unbedingt, dass er aggressiv ist, er folgt seinem natürlichen Jagdtrieb.
Ich hatte auch 14 Jahre lang einen Schäferhund, der mit meinen Katzen immer bestens klar kam, aber jede fremde Katze aus dem Garten vertrieben hat.
Hätte ich ihn deswegen einsperren oder anleinen sollen?
 
  • #49
Ich kann ja nur für uns sprechen, wir hatten zB Schäferhunde oder Rottweiler und eben auch ausgebildet als "richtige" Wachhunde. Trotzdem waren die ohne dass jemand daheim war nicht im "Auslaufgarten", sondern eben nur in dem eingezäunten Bereich + Haus (eben in dem Bereich, der zum effektiven Schutzes des Hauses nötig war).
Mal davon ab, dass solche Hunde ja einen ganz anderen Gehorsam haben. Aber man "haftet" ja für die Blödheit anderer mit.
Ich kenne niemanden, der seinen Hund (egal was für einen) zB rauslässt und dann erstmal 4h einkaufen geht und der Hund dann ohne Aufsicht durch den nicht umzäunten Garten schlawenzelt? :confused: Mir geht es nicht darum, dass man 24/7 neben dem Hund steht, aber ein Auge hat man doch immer drauf?
 
  • #50
@Mikesch1:
Sicher wäre es schön, wenn die Nachbarn zu einem freundlichen Gespräch bereit wären, da bin ich bei dir.

@doppelpack:
Es ist doch gar nicht gesagt, dass der Hund die Katzen beißt:confused:
Das er sie vom Grundstück verjagen wird, wahrscheinlich, aber allein dafür ist noch kein Hundehalter schadenersatzpflichtig. Wenn ein unbeaufsichtigter Hund Tiere von seinem Grundstück verjagt, heißt dies noch lange nicht, dass er nicht kontrollierbar oder in sonstigen Situationen nicht abrufbar ist.
 
  • #51
Ich kenne niemanden, der seinen Hund (egal was für einen) zB rauslässt und dann erstmal 4h einkaufen geht und der Hund dann ohne Aufsicht durch den nicht umzäunten Garten schlawenzelt? :confused: Mir geht es nicht darum, dass man 24/7 neben dem Hund steht, aber ein Auge hat man doch immer drauf?
Wenn man im Haushalt arbeitet/ auf dem Sofa vor dem TV sitzt und der Hund bei gutem Wetter über die Terasse in den umzäunten Garten kann wie er lustig ist...
(Alltag mit dem ich aufgewachsen bin)

Meinst du wirklich, da kann ein Halter garantieren, dass er jederzeit rechtzeitig eingreifen kann wenn der Hund mal eine Katze jagt?

Es reichen doch schon Sekunden wenn´s doof läuft.
 
  • #52
@

@doppelpack:
Es ist doch gar nicht gesagt, dass der Hund die Katzen beißt:confused:
Das er sie vom Grundstück verjagen wird, wahrscheinlich, aber allein dafür ist noch kein Hundehalter schadenersatzpflichtig. Wenn ein unbeaufsichtigter Hund Tiere von seinem Grundstück verjagt, heißt dies noch lange nicht, dass er nicht kontrollierbar oder in sonstigen Situationen nicht abrufbar ist.

Nee, ist damit auch nicht gesagt und wollte ich damit auch nicht aussagen. Ich glaube, wir reden teilweise aneinander vorbei, weil teilweise dieser konkrete Hund gemeint ist und teilweise eben ein fiktiver (aggressiver) Hund.

Meinst du wirklich, da kann ein Halter garantieren, dass er jederzeit rechtzeitig eingreifen kann wenn der Hund mal eine Katze jagt?

Es reichen doch schon Sekunden wenn´s doof läuft.

Deswegen finde ich es schlimm, wenn jemand so einen Hund unbeaufsichtigt lässt.
Uns ist es leider schon vor unseren Augen passiert. Die Katze wurde gepackt, links/rechts geschüttelt, Genickbruch und das war es innerhalb weniger Sekunden.
Natürlich ist man nicht schnell genug. Ob solche Hunde unbeaufsichtigt gehören? Für mein Empfinden klares Nein.
 
  • #53
Nochmal zur Klarstellung, mir ist bewusst, dass jeder da seine eigene Grenze zieht (und erstmal auch ziehen darf), was er selbst verantworten kann und will.
Nur ich könnte mit sowas nicht ruhigen Gewissens leben. Das bedeutet aber nicht, dass ich das anderen abspreche. Aber natürlich empört es mich. ;)
 
  • #54
Also wenn der Hund stundenlang ganz alleine im Garten ist (welcher Hund macht das, außer eben ein Wachhund), dann muss natürlich das Grundstück eingezäunt sein. Eine Hecke reicht da nicht aus.

Aber wenn mein Hund rausgegangen ist um alles abzuschnuffeln, sein Geschäft zu erledigen, sein Schweineohr zu verbuddeln, meine Katzen reinzutreiben oder was auch immer, dann bin ich nicht immer mitgegangen. Lange ist er ohnehin nicht alleine draussen geblieben, viel zu langweilig.
Und wenn er gebellt hat, hab ich natürlich schon aus dem Fenster geschaut, was da los ist.
Hat er aber eine fremde Katze vertrieben, dann ging das so schnell, dass ich nicht eingreifen konnte. Die waren aber immer ruck-zuck übern Zaun, da ist niemals etwas passiert.

Wenn mich Nachbarn darauf angesprochen hätten, dass sie unerfahrene Freigänger rauslassen wollen, dann wäre ich immer BEVOR ich meinen Hund rausgelassen hätte, raus und hätte laut geklatscht und wäre dann, zumindest in der Anfangszeit, zusammen mit meinem Hund in den Garten gegangen.
 
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  • #55
Na ja, schadensersatzpflichtig sind die Halter ja trotzdem.

Das ist klar und dafür hat man schließlich auch die Hundehaftpflichtversicherung.

Aber jetzt mal ehrlich, dass ein gewaltiger Gehorsamsunterschied zwischen Katzen und Hunden besteht, der bei ersterem kaum anerziehbar ist, dabei stimmst du mir doch schon zu, oder? Das hat doch nichts mit Sonderstellung zu tun, sondern dass hier das Wesen der unterschiedlichen Tierarten erkannt wurde.

Klar besteht der. Und weil die Katze (normalerweise) bei Menschen keinen größeren Schaden anrichten kann, darf sie im Gegensatz zum Hund frei herumlaufen und muss auf fremden Grundstücken geduldet werden.

Das Paradoxe ist aber, dass sie selbst auf diesen fremden Grundstücken anderes Leben gefährden darf (Vögel, Fische, Kaninchen), aber wenn ihr eigenes Leben vom dort beheimateten Hund gefährdet wird, dann hört der Spass auf?
Tut mir leid, die Gerechtigkeit hinter solcherlei Gesetzen bringst du keinem bei. Glaub mir, ich bin in einem Hundeforum angemeldet und musste mich übelst verteidigen, weil ich Freigängerkatzen habe.

Die sehen das alle nicht ein, dass Katzen alles dürfen und Hunde beschnitten sind. Wenn ich da jetzt noch kundtun würde, dass die ihren Hund beaufsichtigen müssen, damit meiner Katze auf ihrem Grundstück nix passiert, wäre es komplett vorbei.
Ich könnte mir vorstellen, dass es den Katzen dann in anderer Weise an den Kragen geht, nicht von Seiten des Hundes, sondern von Seiten der Hundehalter, die dann ein für allemal die Schnauze voll haben.

Dein Hund darf auch auf deinem Grund nicht schalten und walten wie er. Betrete ich widerrechtlich dein Grundstück (und mache sonst gar nix), darf mich dein Hund auch nicht einfach so beißen.

Macht es einen Unterschied, wenn man eine Warnung in Form eines Schildes am Zaun/an der Haustür anbringt? So dass jedem klar sein sollte, dass hier ein Hund wohnt und Betreten auf eigene Gefahr geschieht?

Und ja, für mich macht es einen Unterschied, ob mein Hund einen Menschen verletzt, der mein Grundstück betritt (was Kira ohnehin nicht tun würde, da ihr Jagdtrieb keine Menschen auf dem Schirm hat) oder ein anderes Tier, was einfach seinem natürlichen Instinkt entspricht.
Genau wie es dem Instinkt der Katze entspricht, die Maus zu jagen und totzuspielen. Ist für mich kein Unterschied.

Trotzdem waren die ohne dass jemand daheim war nicht im "Auslaufgarten", sondern eben nur in dem eingezäunten Bereich + Haus (eben in dem Bereich, der zum effektiven Schutzes des Hauses nötig war).

Das sehe ich genauso. Wenn keiner zu Hause ist, ist der Hund im Haus und nicht allein im Garten. Zum einen wegen der lieben, unberechenbaren Mitbürger, zum anderen weil man dann tatsächlich gar nicht mehr in der Lage wäre, einzugreifen. Normalerweise kündigt sich, zumindest bei uns, jedes ungewöhnliche Ereignis durch Gebell an und dann rennt immer jemand um nachzusehen, was los ist.

Uns ist es leider schon vor unseren Augen passiert. Die Katze wurde gepackt, links/rechts geschüttelt, Genickbruch und das war es innerhalb weniger Sekunden.
Natürlich ist man nicht schnell genug. Ob solche Hunde unbeaufsichtigt gehören? Für mein Empfinden klares Nein.

Wenn ich so etwas erleben müßte, wäre ich auch geschockt.
Dass es niemals passiert, kann aber kein Hundehalter garantieren, der sein Tier im umzäunten Garten auch nur für Sekunden aus den Augen läßt.
Da reicht es u.U. schon, wenn man auf der Terasse sitzt, telefoniert, Hund verschwindet im Gebüsch, in dem blöderweise eine Katze sitzt, die man vorher nicht sehen konnte.
Solange die nun sitzt, würde z.b. meine Kira nichts tun, würde sie aber versuchen wegzurennen, würde Kira hinterher setzen und versuchen, sie zu packen. Normalerweise kann ich sie abrufen, wenn ich so etwas mitbekäme, aber wenn nicht oder zu spät, könnte das oben Geschilderte passieren.

Und kein Hundehalter, den ich kenne, könnte 100 %ig garantieren, dass das bei seinem Hund nicht passiert. Dann müßten logischerweise alle Hunde im eigenen Garten angeleint werden oder permanent beaufsichtigt.
Hunde sind aber schon sehr eingeschränkt, gerade Hunde mit Jagdtrieb, dürfen "draußen" so gut wie nie abgeleint laufen.
Wenn sie das jetzt auch noch im eigenen Garten nicht dürfen, tendiert die Lebensqualität dann gegen Null.

Ich selbst gehe dieses Risiko für meine Freigänger ein. Kein Hundebesitzer muss seinen Hund wegen meinen Katzen in seinem eigenen Garten beaufsichtigen oder anleinen.
Und dasselbe erwarte ich von anderen Katzenhaltern gegenüber meinem Hund.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #56
Ich würde auch für keinen Hund garantieren, das geht nicht, da stimme ich dir zu. Aber da sehe ich eben der Unterschied in dem tatsächlichen Risiko. Wenn ich weiß, dass mein Hund in Zweifelsfall eine Katze tötet, dann käme der für mich nicht unbeaufsichtigt raus. Nochmal gesteigert, wenn ich es weiß und er absolut nicht abrufbar ist.
Habe ich hingegen einen Hund, der in der Regel noch keinerlei irgendwie gearteten Ansätze in diese Richtung zeigte, ist dieser für mich ein vertretbares Risiko.

Hundehalter, die den Unterschied zwischen Katze und Hund nicht erkennen, sorry, tut mir Leid, aber die sind für mich etwas beschränkt. Als nächstes soll man einen Vogel abrichten, dass er keinen Wurm mehr fängt?

Das Schild alleine ändert nichts, das ist grundsätzlich keine ausreichende Sicherung. Aber am Ende sind das alles Einzelfallentscheidungen. Das Schild sollte aber in Kombination mit anderen "Hürden" angebracht werden.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Mensch oder eine Sache (anderes Tier) verletzt oder getötet wird, da stimme ich dir voll zu. Der Instinkt eines Hundes ist allerdings steuerbar. Du kannst einem Hund seinen Trieb aberziehen, jedem Kaninchen (Katze ....) hinterherzujagen, insofern du ihm Alternativen anbietest und er seinen Trieb anderweitig ausleben und befriedigen kann. Gerade die oftmals benannten Jagdhunde (als Gebrauchshunde) werden stark selektiert.
 
  • #57
Also wenn der Hund stundenlang ganz alleine im Garten ist (welcher Hund macht das, außer eben ein Wachhund), dann muss natürlich das Grundstück eingezäunt sein. Eine Hecke reicht da nicht aus.

Aber wenn mein Hund rausgegangen ist um alles abzuschnuffeln, sein Geschäft zu erledigen, sein Schweineohr zu verbuddeln, meine Katzen reinzutreiben oder was auch immer, dann bin ich nicht immer mitgegangen. Lange ist er ohnehin nicht alleine draussen geblieben, viel zu langweilig.
Und wenn er gebellt hat, hab ich natürlich schon aus dem Fenster geschaut, was da los ist.
Hat er aber eine fremde Katze vertrieben, dann ging das so schnell, dass ich nicht eingreifen konnte. Die waren aber immer ruck-zuck übern Zaun, da ist niemals etwas passiert.

Wenn mich Nachbarn darauf angesprochen hätten, dass sie unerfahrene Freigänger rauslassen wollen, dann wäre ich immer BEVOR ich meinen Hund rausgelassen hätte, raus und hätte laut geklatscht und wäre dann, zumindest in der Anfangszeit, zusammen mit meinem Hund in den Garten gegangen.

Genau das ist ja mein Problem. Das Grundstück ist zur Straße offen und zu uns rüber ist nur die Hecke. Ich überlege echt, ob ich nen Zaun ziehen soll.

Genau so ein Angebot würde ich mir wünschen, aber leider wird da wohl nichts draus.

Vorhin gab es wieder eine Situation. Phil in der Hecke, Jack, der Hund, davor. Ich hab Phil dann zurück gelockt, aber das wird ja dauerhaft nicht machbar sein.

Da hilft nur hoffen, dass meine Katzen bald verstehen, wer kein Freund ist. Im Moment sind sie noch sehr unbedarft....
 
  • #58
Ich mag Hunde und hatte auch selbst 20 Jahre, welche, teilweise auch zusammen mit Katzen.

Ich kenne aber auch die Kehrseite.
Ich habe einen behinderten Kater aufgenommen, der von einem Hund gebissen wurde.

Mir persönlich wäre das Risiko zu groß.
Vor allem weil deine Katzen eigentlich Wohnungskatzen sind und ihnen daher die Erfahrung fehlt.

Ich glaube, dass sie total überfordert wären wenn es mal wirklich brenzlig wird.

Ich würde also den Garten entweder absichern oder sie drin behalten wenn das nicht möglich ist.
 
  • #59
Was ich mir von Nachbarn mit Hund wünschen würde und Gott sei Dank bei meinen direkten Nachbarn mit Hund auch so ist:
Dass sie meine/unsere Katzen zumindest respektieren.
D.h. dass sie ihnen im Zweifelsfall zur Hilfe kommen (durch wegnehmen oder abrufen des Hundes) und nicht einfach nur mit den Schultern zucken.
Oder wenn Emmy auf einen Baum auf dem Grundstück sitzt, dass sie den Hund reinholen, damit sie wieder runter kann.

Das würde mir ja reichen. Hund oder Katze - beide Tiere haben das Recht zufrieden mit Auslauf zu leben. Keiner muss seinen Hund permanent beaufsichtigen im eigenen Garten.
Aber wenn ein Hund eine Katze stellt, dann geht das selten geräuschlos. Und ich erwarte und erhoffe mir schon, dass sie nachsehen kommen, wenn der Hund hörbar ein anderes Tier verfolgt oder stellt.
 
  • #60
Was ich mir von Nachbarn mit Hund wünschen würde und Gott sei Dank bei meinen direkten Nachbarn mit Hund auch so ist:
Dass sie meine/unsere Katzen zumindest respektieren.
D.h. dass sie ihnen im Zweifelsfall zur Hilfe kommen (durch wegnehmen oder abrufen des Hundes) und nicht einfach nur mit den Schultern zucken.
Oder wenn Emmy auf einen Baum auf dem Grundstück sitzt, dass sie den Hund reinholen, damit sie wieder runter kann.

Das würde mir ja reichen. Hund oder Katze - beide Tiere haben das Recht zufrieden mit Auslauf zu leben. Keiner muss seinen Hund permanent beaufsichtigen im eigenen Garten.
Aber wenn ein Hund eine Katze stellt, dann geht das selten geräuschlos. Und ich erwarte und erhoffe mir schon, dass sie nachsehen kommen, wenn der Hund hörbar ein anderes Tier verfolgt oder stellt.

Das sehe ich genauso.
 

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