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  • Themenstarter Upserle
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Upserle

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3. September 2011
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486
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Nord Baden
Hallo,

meine Katzen müssen mit mir umziehen, danach sollen sie 4-8 Wochen Hausarrest bekommen. In der Zeit möchte ich sie mit Katzennetz auf den Balkon lassen, aber Vermieter meint das sieht doof aus und verbietet es, eine Katzenleiter erlaubt er bzw. es gibt von den Vormietern eine, die wir evtl. benutzen können, wenn die sie nicht mit umziehen.

Ich suche nun Argumente, warum es sinvoll ist längstens 8 Wochen ein Katzennetz am Balkon anzubringen, außer, dass die Katzen sich aklimatisieren können.

Bitte helft mir, der Vermieter meinte mit einem guten Argument meinerseits, könnte er es sich noch einmal überlegen.
 
A

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Wie hoch ist der Balkon? Eventuell könnt ihr für die Zeit die Katzenleiter abmontieren, so dass sie nicht ausbüxen können und nach einer Gewöhnungsphase wieder anbringen. Meinen Kater habe ich ohne Netz auf dem Balkon im 1. Stock gelassen, da ich wusste, so tief mag er nicht springen. Er hat die Zeit da sehr genossen und genutzt, um sich mit seinem neuen Revier vertraut zu machen.
 
Ich würde mich da nicht rumstreiten. Vier Wochen werden sie es schon ohne Balkon aushalten, danach dürfen sie ja eh raus.

Nach drei Wochen oder so kannst du sie übergangsmäßig ja unter Aufsicht mit auf den Balkon nehmen (1. Stock, nehme ich mal an?).
 
Entweder wie JFA sagt, die Zeit drinnen lassen oder als Argument bringen, dass es fast unsichtbare Netze gibt. Die fallen so gut wie überhaupt nicht auf - wenn es gut gemacht ist.
 
Ich würde ihn darauf hinweisen, dass es ja wirklich nur für eine kurze Zeit ist und du auch nicht bohren wirst.
Allerdings würde ich mir die Mühe auch nicht machen für die paar Wochen.
 
Ja, es ist der erste Stock, darunter ist z.T. eine Lagerhalle so, dass sie 2 m überbrücken müssen zur Halle und dann nochmal 1 m.
 
Ok, dann musst Du tierisch aufpassen, dass sie nicht weg kommen.
 
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Upserle, pack ihn beim Geld - er bekommt die Rechnung wenn Miez vom ungesicherten Balkon stürzt und TA behandelt werden muss .... das kan und wird wohl bei den zu erwartenden Verletzungen in den 4stelligen Bereich gehen.

Ach ja selbst bei Freigang mit Katzenleiter sollte der Balkon eigentlich gesichert werden.
 
Wenn Du magst, kannst Du Dir meine Bilder runterladen und mal Deinem Vermieter zeigen. Ich musste an meiner alten Wohnung eine 200m² Dachterrasse einnetzen.

Sofern man das Netz passend zum Hintergrund wählt, ist es fast unsichtbar. Aus etwas Entfernung (Bild 2) sieht man es dann tatsächlich nicht mehr.

Vielleicht findest Du auch noch andere Beispiele hier im Forum.


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  • #10
Upserle, pack ihn beim Geld - er bekommt die Rechnung wenn Miez vom ungesicherten Balkon stürzt und TA behandelt werden muss .... das kan und wird wohl bei den zu erwartenden Verletzungen in den 4stelligen Bereich gehen.
Wenn man sich das Verhältnis zum Vermieter nachhaltig versauen will, ist das auf jeden Fall der richtige Weg (zumal einen jeder halbwegs rechtskundige Vermieter bei so einer Forderung auslachen wird).
 
  • #11
Upserle, pack ihn beim Geld - er bekommt die Rechnung wenn Miez vom ungesicherten Balkon stürzt und TA behandelt werden muss .... das kan und wird wohl bei den zu erwartenden Verletzungen in den 4stelligen Bereich gehen.

.

Warum sollte der Vermieter so etwas zahlen?

Ach ja selbst bei Freigang mit Katzenleiter sollte der Balkon eigentlich gesichert werden

Man könnte auch die Katzenleiter mit einem Geländer versehen :)).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
Ich habe auch 3 Freigänger mein Balkon geht zur Straße hin Hochpaterre und ist eingenetzt.Hier können sie auch Tag und Nacht hin dank Katzenklappe.Auch das die drei nicht zum Nachbarn können das wäre hier ja möglich.Schlafzimmer ist Erdgeschoss und hat eine Katzenklappe in den Gemeinschaftsgarten raus.Ich habe da ein verbreitertes Fensterbrett und drunter einen Holzkratzbaum als Katzentreppe.Manche Nachbarn störte das aber die Mehrheit nicht wird von der Verwaltung gedultet.Anhang anzeigen 58569

Anhang anzeigen 58570

Anhang anzeigen 58571
 
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