Katze geht in Gemeinschaftsgarten - Hausmeisterin will das verbieten

  • Themenstarter GescheAmelie
  • Beginndatum
  • Stichworte
    freigang garten mietrecht
  • #21
Ich habe gerade nach all diesen Diskussionen nochmal meinen Mietvertrag durchgelesen. Da steht ehrlich gesagt nichts zum Garten, weder ob er für alle ist, noch ob das nicht so ist... Da war ich leider etwas vorschnell mit dem Gemeinschaftsgarten, sorry!
Sowas dachte ich mir schon...
Da würde ich an Deiner Stelle mal versuchen zu erfahren ob der Garten womöglich tatsächlich von der Hausmeisterin gemietet wurde oder nicht - das gibt's ja schliesslich auch häufig in Eigentümergemeinschaften dass die Gärten zu den EG-Wohnungen gehören bzw. von jemand getrennt angemietet werden können.
Die Hausmeisterin wohnt nicht zufällig in der EG-Wohnung die an den Garten anschliesst?

... und ich habe auch schon einige Urteile dazu gelesen, dass es nicht verboten ist, dass eine Katze sich in fremden Gärten rumtreibt, da das der Natur der Katze entspricht und man das nicht verhindern kann.
Richtig - deswegen kann die Hausmeisterin Dir eigentlich auch garnix anhaben wenn Deine Katze dort rumhüpft.

Aber ich wär da auch lieber vorsichtig mit dem rauslassen...
 
A

Werbung

  • #22
Ich habe mich mit der Thematik Gartenbenutzung mal von der anderen Seite (Eigentümer) beschäftigt.

Ausgangslage: Haus mit Garten, Wohnungen gehören unterschiedlichen Eigentümern, Garten ist nach Teilungserklärung Gemeineigentum.
Auskunft von Haus&Grund war damals:
Wenn es keine Regelung in den Mietverträgen gibt, dann steht der Garten allen Parteien zur Nutzung zur Verfügung. Dafür können die Kosten für die "normale" Gartenpflege (Rasenmähen, Unkraut rupfen) auf die Mieter umgelegt werden, sofern die Mieter die Gartenarbeit nicht selbst übernehmen.
Soll die Gartennutzung ausgeschlossen werden, muss das in die Mietverträge reingeschrieben werden.

Zu dem Zeitpunkt kamen neue Mieter, die wurden dann vor die Wahl gestellt, Garten nutzen und arbeiten sowie anteilige Kosten oder kein Garten, keine Arbeit, kein Geld. Die Mieter haben sich für letztere Variante entschieden.
Wir haben dann damals eine Regelung getroffen, die vorsah, dass wir (als Eigentümer einer Wohnung) die Gartenpflege komplett übernehmen (also auch Büsche schneiden, Pflanzen setzen oder entfernen, Rasenmäher zur Wartung bringen u.ä.), die Kosten ebenfalls komplett übernehmen (nötige Werkzeuge, Kosten für Pflanzen, Erde, Gartenwasser, Wartung etc.) und dafür dann die einzigen Nutzer des Gartens sind. Über diese Regelung wurde seither jeder Nutzer vor Abschluss des Mietvertrages informiert, Ausschluss der Gartennutzung steht in den Mietverträgen.

Wenn die Hausmeisterin sich um den Garten kümmert, dann kann das zu ihren vertraglichen Pflichten gehören - für die Du als Mieter bezahlst. Das sollte aber irgendwo festgehalten sein - entweder im Mietvertrag bei den Nebenkosten oder in der Nebenkostenabrechnung. Eine Übereignung der Gartennutzung gegen Gartenpflege ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber dann solltest Du als Mieter wissen, dass Du eine Wohnung, keine Wohnung mit Gartennutzung hast.

Davon völlig unabhängig ist die Thematik Freigängerkatzen. Die brauchen weder Nutzungsrechte noch Grundstücksgrenzen zu beachten. Aber das nützt Dir nichts, wenn Dein Tier womöglich absichtlich verletzt wird. Man hört von vielen Fällen, in denen der Tierarzt feststellt, dass die Katze mit großer Wahrscheinlichkeit von Menschen verletzt oder getötet wurde, aber leider von sehr, sehr wenigen Fällen, in denen dann jemand dafür bestraft wird :mad:
 
  • #23
Ganz im ernst, diese aggressive Schnalle hat nur eines - ne große Klappe und keinerlei Selbstbewusstsein.
Der würde ich mit nem Anwalt aber ganz schnell aufs Pferd helfen - sobald eindeutig geklärt ist was mit dem Garten ist - also wer die Nutzungsrechte hat. Und da kann ich mich auch entspannt zurücklehnen dank Rechtsschutzversicherung - die man sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Hausgemeinschaft tunlichst haben sollte.

Meistens knicken solche Leute ganz schnell ein sobald sie vom Anwalt ne klare Ansage bekommen haben.

Der HV würde ich ebenso direkt über den Anwalt mitteilen lassen, dass Du wegen dieser Schnalle in Sorge um die Gesundheit Deiner Katze hast und das der Grund ist, dass Du den Balkon nun einzäunst.

Dann muss die HV endlich mal reagieren und Dir entweder das Netz erlauben oder aber dieser 'Dame' ne klare Ansage machen.

Ach ja ... und ich würde mich wie schon vorgeschlagen nach ner anderen Wohnung umsehen.
 
  • #24
Also, was verstehst Du konkret darunter, dass diese Frau Dir Deine Katze auf den Balkon geschmissen hat?

Warst Du mit der Katze beim TA, als sie mit der Verletzung am Ohr nach Hause kam?

Wie hast Du darauf reagiert?

Über welchen Zeitraum geht das schon so?
 
  • #25
@ Quiky

Da singe ich mit dir im Chor. Habe ich auch gleich gesagt
Nicht lange fackeln mit solchen Leuten gleich einnorden,
und das geht am Besten über einen Anwalt.
Auch ein Beratungsgespräch ist nicht teuer fals man nicht versichert sein sollte
Einfach mal nachfragen ,das kostet nix.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben