Sachbeschädigung, muß ich haften?

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Fleckie

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11. August 2013
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Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr uns helfen....

Unser zehnjähriger Fleckie ist Freigänger, kommt eigentlich regelmäßig nach Hause, fressen und schlafen.

Seit wir umgezogen sind vor zwei Jahren wurde er hier von einer gegenüberliegenden Nachbarin angefüttert und blieb dann in der Folge auch mal länger weg, bzw kam nach Hause aber fraß mangels Appetit nichts, weil er bei eben jener Nachbarin offenbar gut versorgt wurde.

Nun kam eben diese Nachbarin vor einer Woche und "behauptete" , Fleckie sei bei ihr in der Wohnung gewesen und aufgrund eines Windzuges und einer zufallenden Tür so erschrocken, das er in Panik geriet und auf der verstörten Flucht ein Windlicht (5 Euro) und eine alte Herz Jesu Stuck Figur (Wert ca 50 Euro) kaputt gemacht habe.

Theoretisch kann sie ja alles behaupten, das er es kaputt gemacht hätte, aber wie sieht es rechtlich aus?? Zeugen gibt es keine und wir haben ihr nie den Auftrag gegeben, ihn anzufüttern geschweige denn ihn in die Wohnung zu lassen.

Wer hat schon einmal Erfahrungen mit so einem Fall gemacht, sie droht sogar nun, weil ich darauf verwies, das die Vericherung hier nicht zahlt, einen Anwalt einzuschalten.

Ich glaube ihr auch schlicht diese Story nicht, halte es aber durchaus für möglich, das das mit dem Windzug stimmt aber unser Fleckie jetzt als Sündenbock herhalten soll.

Wäre schön eure Meinung dazu zu hören.
 
A

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Theoretisch kann sie ja alles behaupten, das er es kaputt gemacht hätte, aber wie sieht es rechtlich aus?? Zeugen gibt es keine und wir haben ihr nie den Auftrag gegeben, ihn anzufüttern geschweige denn ihn in die Wohnung zu lassen.

Wäre schön eure Meinung dazu zu hören.

Hallo,

Erfahrung habe ich damit keine und ich bin rechtlich auch nicht so bewandert.

Eigentlich finde ich es frech, dass sie Deine Katze füttert.
Hast Du sie in der Vergangenheit darum gebeten, das sein zu lassen?

Ansonsten sehe ich es genauso wie Du - niemand hat sie dazu gezwungen, die Katze in die Wohnung zu lassen.
In meiner alten Wohnung hat meine Nachbarin im Sommer immer die Terrasse aufgelassen und sich dann beschwert, wenn unser und der Nachbarkater da kurz reingelaufen sind.
Da habe ich mich im Netzt wegen den rechtlichen Aspekten erkundigt und bekam bei einer Kurzberatung die Info, dass derjenige, der den ganzen Tag die Tür auflässt auch mit ungebetenen Gästen rechnen muss.

Ich finde es immer besser, ein friedliches Verhältnis zu den Nachbarn zu haben.
Auch wegen den Freigängern, die ja in Nachbarsgärten unterwegs sind.
Ich würde mit der Nachbarin reden und ihr sagen, dass ich keine Fremdfütterung meiner Katze will.
Wenn ich ihr nicht glauben würde, dass meine Katze die Schäden verursacht hat, würde ich sie auch nicht ersetzen.
 
Wieso zahlt deine Versicherung denn nicht? Normalerweise ist das doch mit drin.

Hast du der Frau denn gesagt, dass sie das Füttern zu unterlassen hat? :confused:

Ich würde nochmal im Gespräch auf sie zugehen. Interessant ist, wer herrenlose Katzen anfüttert, wird rechtlich dafür verantwortlich. Nun gehärt euch eure Katze ja weiterhin ;), aber das wäre vlt eine Nebeninfo für die gute Frau, warum man sich nicht einerseits Tiere anfüttern kann und dann andererseits nicht dafür verantwortlich sein will (sei es nun TA oder aber auch Schäden).
 
.
Die gute Frau ist lustig ....
Warum läßt sie das FellMosterchen denn in die Wohnung ...
und .... füttert dann auch noch ... :eek: Klar das die Mieze
dort immer wieder auftaucht.
Würde mal sagen: Selber Schuld ... ich würde nix machen.
Sie hat sich die Probleme selbst ins Haus geholt.

LG DC ... :cool:
 
Ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und schildere den Fall.
Die werden schon sagen ob deine Nachbarin da Chancen hat. (ich glaub das ja eher nicht) Und laß die doch einen Anwalt einschalten.
Wenn sie es so fett hat, das ihr die teuren Anwaltskosten weniger ausmachen als der Verlust von insgesamt 55 Talern, dann verdirb ihr nicht den Spaß ;)
aber wahrscheinlich ist das nur hohles Gepolter um dich einzuschüchtern.
Wenn sie dir nochmal quer kommt, dann klär sie darüber auf, das sie das selbst zu verschulden hat, wenn sie deine Katze einfach mal anfüttert und dann nicht selber aufpassen kann. Und erzähle ihr, dass du gerne die nächste Tierarztrechnung mit ihr teilen würdest. Wenn sie sich ne halbe Katze kapert und dann auch noch Ansprüche stellt, dann kannst du das auch. ;)
Ich find deine Nachbarin echt frech.
 
Das ist in diesem Falle keine Sachbeschädigung, da Sachbeschädigung Vorsatz voraussetzt.

Sag ihr, sie soll ruhig einen Anwalt einschalten. :) Dann darf sie dem guten Anwalt nämlich 190€ dafür zahlen, dass er ihr sagt, dass die Beweislast in diesem Fall bei ihr liegt, soweit ich weiß. :)
 
Das ganze nennt sich Tierhalterhaftung, weil der Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht haftet. Offene Tür hin oder her. Ich würde das ganze aber einfach die Haftpflichtversicherung klären lassen, denke aber, dass die bei einem Schaden von 55 € kein Fass aufmachen und zahlen.
 
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Hm offene Tür hin oder her?

Wenn ich meine Terassentür offen lasse und beklaut werde, sagt mir die Versicherung doch auch: Selbst schuld.

Warum sollte das nicht auch für eine Beschädigung durch ein Tier gelten, dass erst durch die offene Tür in die Wohnung gelangen konnte?
 
Weil dir keiner das angemessene Lüften verbieten kann und andererseits auch niemand einer Katze, wo sie reinzulaufen hat.
Bei einem Hund wäre das was anderes, allerdings hat man ja deshalb auch für Hunde spezielle Versicherungen bei denen es dann nicht auf ein Verschulden ankommt (Lieblingsfall: Hund reißt sich los, rennt auf Straße, auf dieser fährt ein LKW, der dann in eine Tankstelle rast und alles explodiert. :D).
 
  • #10
(Lieblingsfall: Hund reißt sich los, rennt auf Straße, auf dieser fährt ein LKW, der dann in eine Tankstelle rast und alles explodiert. :D).
Liest man ja jeden Tag und deshalb sind meine Hunde auch zu je 10 Mille versichert, man weiss ja nie..:)

@ TE bei so kleinen Beträgen würde ich versuchen mich so zu einigen zu zahlen, einfach um der Nachbarschaft willen und sie bitten die Katze nicht absichtlich hineinzulassen oder gar zu locken.

Katzen laufen ja über die Privathaftpflicht, wie das in so einem Fall allerdings ist weiss ich leider auch nicht.
 
  • #11
Hm offene Tür hin oder her?

Wenn ich meine Terassentür offen lasse und beklaut werde, sagt mir die Versicherung doch auch: Selbst schuld.

Warum sollte das nicht auch für eine Beschädigung durch ein Tier gelten, dass erst durch die offene Tür in die Wohnung gelangen konnte?

Und deshalb ist der Tierhalter ganz raus aus der Haftung? Sicherlich nicht. Ob man eine Mithaftung des Lüftenden postulieren kann, ist eine andere Frage. Darf man Türen und Fenster zum Lüften unbeobachtet lassen? Naja, ich weiß ja nicht, ob da überhaupt eine Mithaftung entstehen könnte. Kann aber auch dahingestellt bleiben.

Ich würde jedenfalls wegen so einer Geschichte nicht einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen, zumal ich überzeugt bin, dass die Haftpflicht ohne weitere Fragen regulieren wird.

Was das Füttern angeht, hätte ich aber mit der Nachbarin ernsten Gesprächsbedarf.
 
  • #12
Genau, so wie Nike74 es geschrieben hat, würde ich es auch machen, veilleicht auf 50/50 einigen und ´ne Tasse Kaffee plus Kuchen.
Sonst schaukelt es sich hoch und den Kürzeren zieht nachher vielleicht die Fellnase und wird gescheucht oder sonst was. All zu sehr sollte man es sich ja auch nicht mit den Nachbarn verscherzen, wenn man einen Freigänger hat.

Meiner kommt zum Glück nicht auf die Idee, sich anfüttern oder streicheln zu lassen. Er geht auch in keine anderen Wohnungen, was schon bei einigen "bemängelt" wurde. :rolleyes: Ich bin froh, das er Fersengeld gibt und nach Hause kommt! :)

Und in Zukunft soll sie deine Fellnase in Ruhe lassen! Das würde ich ihr dann noch mit auf den Weg geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Angenommen die TE meldet es der Versicherung, die Versicherung zahlt und nächste Woche kommt sie wieder und das gleiche Spiel? Vielleicht zahlt die Versicherung dann nochmal, aber spätestens beim 3. Mal wird, wenn man Pech hat, das Versicherungsverhältnis gekündigt. Und dann?

Ich würde es drauf ankommen lassen und auf gut Nachbarschaft würde ich in dem Fall auch sch...
Das Verhalten der Nachbarin ist nämlich auch nicht gerade auf guter Nachbarschaft aus und ich hätte eben die Befürchtung, dass wenn du ihr jetzt den kleinen Finger gibst, sie bald die ganze Hand nimmt.
 
  • #14
Ich würde die 50/50 Regelung wählen. Vermutlich käme bei Gericht so ziemlich das Gleiche heraus.

Ich muß zwar beim Lüften aufpassen, daß mir kein ungebetener Gast ins Haus kommt- ein Tierhalter - und den gibt es ja nun mal- haftet aber für die Schäden, die sein Tier anrichtet. Ob ihm der Besuch seiner Katze in der Nachbarwohnung nun passt oder nicht.
 
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  • #15
Das war auch mein Gedanke.
Man kann ja nicht nachweisen, dass besagte Dinge wirklich hin sind, bzw. durch die Katze hin sind.

Ich brech mir ja keinen Zacken aus der Krone, wenn ich meine Versicherung den Schaden bezahlen lasse - sofern meine Versicherung da mitspielt. (Unsere würde - jedenfalls in der Theorie, hatten uns wegen sowas extra erkundigt.)

Aber meine Sorge wäre: Was kommt als nächstes?
Morgen wurde dann der Fernseher von meiner Katze, deren Einlass ich untersagt hab, vom Schrank geschossen?


Und hier ist ja eben nicht 'ne Katze mal eben durch ein Fenster, dass zum Lüften offen stand gehuscht (jetzt hab ich Bilder von gekippten Fenstern vor Augen, wo Katz' versucht reinzukommen :( ) - sondern die Katze wurde bewusst rein gelassen und angefüttert.
Da hab ich auch ein "selbst schuld" auf den Lippen liegen.
 
  • #16
Angenommen die TE meldet es der Versicherung, die Versicherung zahlt und nächste Woche kommt sie wieder und das gleiche Spiel? Vielleicht zahlt die Versicherung dann nochmal, aber spätestens beim 3. Mal wird, wenn man Pech hat, das Versicherungsverhältnis gekündigt. Und dann?

Ich würde es drauf ankommen lassen und auf gut Nachbarschaft würde ich in dem Fall auch sch...
Das Verhalten der Nachbarin ist nämlich auch nicht gerade auf guter Nachbarschaft aus und ich hätte eben die Befürchtung, dass wenn du ihr jetzt den kleinen Finger gibst, sie bald die ganze Hand nimmt.

Ja, angenommen morgen bricht der dritte Weltkrieg aus...

Laut TE wohnt sie schon seit 2 Jahren dort und die Nachbarin hat nie einen Schaden geltend gemacht, das spricht für mich jetzt nicht gerade dafür, dass hier versucht wird die Haftpflichtversicherung zu melken.

Wenn meine Katze beim Nachbarn einen Schaden verursacht und der Nachbar möchte diesen ersetzt haben, dann ist er nicht auf gute Nachbarschaft aus?:confused:

Als Versicherungsnehmer ist man übrigens auch verpflichtet seiner Haftpflichversicherung alle Schäden zu melden, die eventuell zu einer Inanspruchnahme führen könnten, ob man die für berechtigt hält oder nicht. Die Frage ficht im Zweifelsfall die Versicherung aus.
 
  • #17
Wenn meine Katze beim Nachbarn einen Schaden verursacht und der Nachbar möchte diesen ersetzt haben, dann ist er nicht auf gute Nachbarschaft aus?:confused:

Die Katze hat dn Schaden aber nur deswegen verursacht, weil diese Nachbarin die Frechheit besitzt ein fremdes Tier einfach anzulocken, reinzulocken und anzufüttern.
Wäre sie eine Nachbarin, der an guter Nachbarschaft gelegen wäre, dann hätte sie still die Scherben aufgefegt, dankbar das die Katze sich nicht verletzt hat, und gar nichts gesagt. Meine Meinung.
 
  • #18
Na, das wäre aber schon ein bißchen viel verlangt gewesen, finde ich.

Ich würde die Hälfte zahlen -und der Nachbarin klar sagen, ich will nicht, daß meine Katze von ihr gefüttert wird, und sollte sie zukünftig weitere Schäden wegen der ins Haus gelassenen Katze haben, komme ich dafür nicht mehr auf.

Etwas ähnliches würde ihr die zuständige Haftpflicht wohl auch erzählen, denke ich.
 
  • #19
Die Katze hat dn Schaden aber nur deswegen verursacht, weil diese Nachbarin die Frechheit besitzt ein fremdes Tier einfach anzulocken, reinzulocken und anzufüttern.
Wäre sie eine Nachbarin, der an guter Nachbarschaft gelegen wäre, dann hätte sie still die Scherben aufgefegt, dankbar das die Katze sich nicht verletzt hat, und gar nichts gesagt. Meine Meinung.

So sehe ich das auch!

Und der Vergleich mit dem 3. Weltkrieg hinkt absolut. Ich finde den Fall nämlich schon recht wahrscheinlich. Ganz ehrlich, beides waren "Dekogegensände" und jetzt nicht wirklich Lebensnotwendig und wegen so etwas zu den Nachbarn zu gehen und das Geld zu verlangen, wo sie die Katzen angefüttert hat, finde ich dreist.

Anders wäre der Fall, wenn mein Kater, einfach mal so in ihre Wohnung geht (was er vorher noch nie gemacht hätte) und den teuren Fernseher anpinkelt. Da würde die Versicherung sicherlich zahlen und die Nachbarin müsste in Zukunft eben darauf achten, dass der Kater nicht mehr in die Wohnung geht (z.B. mit Fliegengitter lüften).

Da der Schaden aber im Vergleich sehr gering ist und die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass der Kater in Zukunft weiterhin in die Wohnung gelockt wird und dort vielleicht mal was kaputt macht, würde ich das nicht einsehen.
 
  • #20
Die Katze hat dn Schaden aber nur deswegen verursacht, weil diese Nachbarin die Frechheit besitzt ein fremdes Tier einfach anzulocken, reinzulocken und anzufüttern.
Wäre sie eine Nachbarin, der an guter Nachbarschaft gelegen wäre, dann hätte sie still die Scherben aufgefegt, dankbar das die Katze sich nicht verletzt hat, und gar nichts gesagt. Meine Meinung.

Na ja, ich würde auch die Scherben auffegen und die Sache wäre erledigt, aber es sind eben nicht alle Leute so. Hier läßt sich ja auch schon mal der eine oder andere Freigänger blicken, bleibt ja nicht aus. Tja, und wenn es scheppert, hab ich Pech gehabt. Ich weiß ja, das sie uns "besuchen" kommen und könnte die Terrassentür ja schließen...
 

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