Was tun? Im Viertel schießt jemand mit einem Luftgewehr auf Katzen ...

  • Themenstarter Kayem
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    luftgewehr schusswunde tot
  • #21
Ne Anzeige hätten sie aufnehmen müssen, wenn gewünscht. Ohne jede Beweismöglichkeit wär das allerdings ziemlich sinnlos. Es soll ja durchaus Menschen geben, die Lügen über ihre Nachbarn verbreiten ;)

Wäre ein Mensch erschossen worden hätts genauso ne Obduktion (Beweissicherung) gebraucht, selbst mit Augenzeugen,. Völlig normales Vorgehen also.
 
A

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  • #22
Die tote Katze als Beweismittel? Was hätten die denn damit gewollt? Das riecht doch. Hätten sie die dann in die Rechtsmedizin oder die Pathologie gegeben um die Todesursache festzustellen? Oder hätten sie die Katze bis zur Gerichtsverhandlung im Beweismittelschrank verwesen lassen? Ehrlich? Ich glaube die Polizei hatte bloß keine Lust sich die Arbeit zu machen, weil die Aussicht auf Erfolg gering ist. :mad:
Um eine Anzeige aufzunehmen dürfte auch der Bericht des Tierarztes reichen, der kann die Todesursache schließlich bestätigen.
 
  • #23
Ich denke, man hätte die Anzeige trotz des Schocks sofort machen müssen. Dann wäre es auch kein Problem, die Katze vorzuzeigen.
So völlig ohne Beweisgegenstand kann ich verstehen, dass die Polizei die Sache nicht gut verfolgen kann.
Zumal...woher wissen denn deine Nachbarn so genau, dass es sich um eine Verletztung mit einem Luftgewehr handelt? Ich z.B. würde nicht wissen, wie so ein Schuss aussieht, da ich noch nie mit solchen Waffen zu tun hatte.

Vielleicht wollte die Polizei ja anhand der Spuren deshalb erst mal prüfen, ob nicht auch eine andere Waffe oder Gegenstand zum Tod hätte führen können.

Von daher ist es für mich eher nicht verständlich, wieso sie die Katze erst beerdigen und dann Tage später Anzeige erstatten. Mit solchem Vorgehen macht man eine Auflösung doch selbst unmöglich.
 
  • #24
Die Polizei muss diesen Tatbestand aufnehmen und die Anzeige akzeptieren, auch mit beerdigter Katze.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz, § 17:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt."
 
  • #25
Das ist sicherlich richtig, bloß wird die Aufklärung auf diese Art unmöglich werden.
'Von daher kann man sich die Anzeige dann auch sparen
 
  • #26
Mag schon sein, ich würde es aber nicht. Es kann gut sein, dass das nicht die letzte Katze ist, die beschossen wird. Und dann macht es u.U. einen Unterschied, nämlich ob das ein Mal passiert ist, oder ob das eine Wiederholungstat ist, die eine Aufklärung eher möglich macht. Vielleicht wurden auch vorher schon Katzen angeschossen, aber solange keiner sammelt, bleibt jeder Fall ein Einzelfall.

Und wie weiter oben bemerkt dürfte der tierärztliche Befund auch zählen.
 
  • #27
Macht auf jeden Fall ne Anzeige, aber viel Hoffung solltet ihr euch da nicht machen. Selbst wenn die Polizei dazu aktiv ermittelt (wahrscheinlicher landet das eh nur in ner Akte), ist es höchst unwahrscheinlich dass da ein Täter gefunden wird. Selbst wenn, dürfte die Strafe eher gering ausfallen.
Ein Luftgewehr kann jeder über 18 legal erwerben, daran manipulieren kann im Prinzip auch jeder Depp. Und ein Luftgewehr ist schon recht leise, im normalen Stadtlärm dürfte das durchaus untergehen.

Hier in der Gegend treibt seit ner ganzen Weile ein Irrer mit ner Armbrust sein Unwesen, feuert auf Rinder und Pferde (und wer weiß auf was noch, das sind nur die bekannten Fälle), und da ermittelt die Polizei mit ner extra Soko, trotzdem hat man den oder die TäterInnen noch nicht gefasst.

Eigentlich könnt ihr in dem Fall nur auf wachsame Nachbarn/Gassigeher/Spaziergänger und auf den Zufall hoffen.
 
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  • #28
Mein Nachbar ist Jäger und hat einen großen Garten. Der schießt regelmäßig Katzen, weil er meint das sei seine Aufgabe. Die würden sonst wundern.
 

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