Hundebiss-Kostenübernahme

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Nachbarin

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15. Juli 2012
Beiträge
9
Guten Tag in die Runde,

vielleicht kann mir jemand helfen?

Vorgeschichte:
Der Kater meiner Nachbarin wurde von einem Hund gebissen, er mußte tierärztlich behandelt werden.
Die Hunde sind vom heimischen Grundstück "ausgebrochen" und haben auf unserem Grundstück den Kater gebissen, die Halter sind bekannt, Zeugen gibt es auch.

Da meine Nachbarin finanziell gerade nicht so gut gestellt ist, habe ich sämtliche Kosten erstmal übernommen.

Nun werrde ich allerdings die Halter des Hundes in Regreß nehmen und auch u.a. meine Fahrtkosten (insgesamt 120 Kilometer) und meine Zeit (insgesamt mindestens 5 Stunden) in Rechnung stellen.

Auf welcher Grundlage berechne ich Fahrt- und Zeitkosten?

Dem Kater meiner Nachbarin geht es zum Glück wieder sehr gut, ich würde seine Besuche auf meiner Terrasse sehr vermissen.

Danke für hilfreiche Antworten

Grüße von Nachbarin
 
A

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Wieso Du ihr die kosten stellen ? Das muß wenn die Halterin machen ... Du hast das doch nur ausgelegt ... und Du mußt Dich dann mit Deiner Nachbarin kurzschließen
 
Hallöchen,
normalerweise muß man für einen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung haben und die muß die Kosten übernehmen.

Frag am besten mal deinen Versicherungsvertreter ob er dir die Zahlen sagen kann, pro km kannst du 0,30 Euro berechnen. Für die Zeit würde ich sagen ca. 10 Euro die Stunde. Die Kosten für den Kater kannst du ja anhand der Rechnungen belegen. Allerdings bist du nicht der Katerhalter sondern deine Nachbarn und dementsprechend müssen sie den Hundehaltern die Kosten, auch deine in Rechnung stellen.

Falls du eine Rechtschutzversicherung hast frag einen Anwalt.
Gruß
Rewana
 
Persertante hat gesagt.:
Wieso Du ihr die kosten stellen ? Das muß wenn die Halterin machen ... Du hast das doch nur ausgelegt ... und Du mußt Dich dann mit Deiner Nachbarin kurzschließen
Wenn Nachbarin die Behandlung vorgestreckt hat, kann sie sich auch direkt an die Hundebesitzer wenden.

Fahrtkosten werden mit Sprit verrechnet - also Kilometerzahl und Benzinart berücksichtigen.

Dazu die Tierarztrechnungen als Kopie vorlegen.

Wie das mit der Berechnung der Zeit aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich weiß gar nicht, ob du da eine Handhabe hast, wenn mit der Fahrzeit kein Arbeitsausfall verbunden war. (?)

Ob die Hundehalter versichert sind (sollten und müssten sie sein) ist auch zu vernachlässigen - zahlen müssen sie in jedem Fall. Sie können sich mit der Rechnung direkt an ihre Versicherung wenden.
 
Ob die Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben ist mir nicht bekannt. Ist aber auch nicht relevant, da sie die Kosten übernehmen müßen, ob mit oder ohne Versicherung.

@Persertante, es geht hier nicht darum, wer wem welche Kosten erstellt. Meine Frage war und ist: Wieviel Euro-Cent pro Kilometer in Rechnung meinerseits gestellt werden können und wieviel Euro ich pro Stunde meines "Arbeitsaufwandes" ich in Rechnung stellen kann.
 
@Koboldkatze, danke für Deinen Beitrag.

Nein, direkte Arbeitszeit habe ich nicht ausfallen lassen, aber bin vor der Arbeit und während meiner Mittagspause gefahren. Habe also "wertvolle Freizeit" damit verbracht.
 
@ Nachbarin, Deine Fragen wird Dir wohl nur ein RA beantworten können. Viel Glück!

Danke, da de Hundehalter sich sehr unverantwortlich zeigen, würde ich schon gerne die weiteren Kosten erstattet bekommen um es dem örtlichen Tierheim zukommen zu lassen. Deswegen hatte ich gehofft, hier Antworten zu bekommen, um die Rechnung zu erstellen für die Hundehalter.
 
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Wie gesagt 30 Cent pro km werden normalerweise erstattet, darin sind Sprit und Verschleiß am Fahrzeug.

Für deine Zeit könntest du vielleicht 10 Euro veranschlagen, wie gesagt, wenn deine Nachbarn die Rechnung stellen und angeben das sie dich und dein Auto bezahlt haben weil sie sonst keine Möglichkeit hatten das Katertier zum Tierarzt zu schaffen.

Ruf mal deinen Versicherungsverteter an wenn du einen hast der kann dir das mit Sicherheit genau sagen.
 
Leider scheinen unter uns gerade wenig Rechtsexperten anwesend zu sein. Ich habe zwar mal bei einem Anwalt gearbeitet, aber das ist schon eine Weile her und ich hatte auch eher mit Straf- und Verkehrsrecht zu tun.

Auf meine Rechtsfragen habe ich in diesem Forum sehr gute und schnelle Antworten bekommen:

http://www.recht.de/phpbb/index.php

Auch empfehlenswert:

http://www.frag-einen-anwalt.de/

(Kostet allerdings 25€.)
 
  • #10
Guten Tag in die Runde,

vielleicht kann mir jemand helfen?

Vorgeschichte:
Der Kater meiner Nachbarin wurde von einem Hund gebissen, er mußte tierärztlich behandelt werden.
Die Hunde sind vom heimischen Grundstück "ausgebrochen" und haben auf unserem Grundstück den Kater gebissen, die Halter sind bekannt, Zeugen gibt es auch.

Da meine Nachbarin finanziell gerade nicht so gut gestellt ist, habe ich sämtliche Kosten erstmal übernommen.

Nun werrde ich allerdings die Halter des Hundes in Regreß nehmen und auch u.a. meine Fahrtkosten (insgesamt 120 Kilometer) und meine Zeit (insgesamt mindestens 5 Stunden) in Rechnung stellen.

Auf welcher Grundlage berechne ich Fahrt- und Zeitkosten?

Dem Kater meiner Nachbarin geht es zum Glück wieder sehr gut, ich würde seine Besuche auf meiner Terrasse sehr vermissen.

Danke für hilfreiche Antworten

Grüße von Nachbarin

Rechtsauskünfte darf Dir leider nur ein Rechtsanwalt geben. Sonstigen Mitmenschen ist das rechtlich nicht erlaubt.

Liebe Grüsse
Susanne
 
  • #11
Rechtsauskünfte darf Dir leider nur ein Rechtsanwalt geben. Sonstigen Mitmenschen ist das rechtlich nicht erlaubt.

Liebe Grüsse
Susanne

Eine Rechtsauskunft wurde nicht angefragt.

Liebe Grüsse
Nachbarin
 
  • #12
Auf welcher Grundlage berechne ich Fahrt- und Zeitkosten?

Aus deinem ersten Beitrag geht doch nur diese eine Frage hervor!
Von daher: Die kosten kannst du tabellarisch, mit herzchen oder sonst wie berechnen/kalkulieren, darfst sogar Zinsen verlangen, ist deine Sache!
Kannst deine Rechnung auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Ich würde nur alle Quittungen und Belege als Nachweis aufheben (was ja Jedem ziemlich klar sein sollte ;).

Unter einer Rechtsauskunft verstehe ich auch was anderes :).
 
  • #13
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem....

Entweder der/die Hundehalter sind "ordentliche" Leute, dann hätten die die TA-Rechnung und sonstige Kosten bei dieser Beweislage schon längst ihrer Versicherung gemeldet oder es selbst beglichen.

Nachdem das aber anscheinend nicht passiert ist, müsst Ihr wohl leider davon ausgehen, das Ihr auf Euren Kosten sitzenbleiben werdet.

Natürlich müssten die HH zahlen, aber wenn sie es eben nicht freiwillig tun, müsst Ihr Eure Forderungen zivilrechtlich einklagen und ob sich das lohnt, ist die Frage..... leider :rolleyes:

Ich wäre auch absolut dafür, das eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben wird, aber das gibt es ja nochnicht mal für die Privathaftpflicht....:rolleyes:
 
  • #14
Als erstes würde ich noch Strafanzeige stellen, damit hinterher nicht behauptet werden kann, es wären andere Hunde gewesen. Dann den Hundehalter auf die Versicherung ansprechen, in den meisten Fällen, wenn die Hunde den versichert sind, kann man dies mit der Versicherung telefonisch klären.

Eigentlich besteht eine Hundeversicherungspflicht. Doch wer überprüft das schon. Mein Hund wurde mal von einem nicht versicherten Hund gebissen. Die KV Versicherung meines Hundes hat dann nicht bezahlt, weil der Hundehalter des beißenden Hundes dafür aufkommen mußte. Dieser hat dann erst nach Monaten bezahlt und dann auch nur die TA - Rechnung. Alles andere, wie Zeitaufwand, Fahrtkosten, natürlich nicht. :mad: Die Katzenhalterin muss ihre Anspüche geldend machen, nicht Du, auch wenn Du die Kosten getragen hast.

Sind die Hunde nicht versichert und weigert sich der Hundehalter zu zahlen, bleibt nur der Klageweg. Deshalb ist dann die Strafanzeige wichtig. Ohne Rechtschutzversicherung ziemlich teuer, aber es gibt den Weg der Prozesskostenhilfe, die dann auch den Anwalt bezahlt. Aber sind wir mal ehrlich, welcher Anwalt reißt sich für 99,00 € ein Bein aus....:mad:

Viel Glück und viel Geduld wünsche ich Dir / Euch ...
Hedi
 
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  • #15
Eigentlich besteht eine Hundeversicherungspflicht.
Doch wer überprüft das schon. Mein Hund wurde mal von einem nicht versicherten Hund gebissen. Die KV Versicherung meines Hundes hat dann nicht bezahlt, weil der Hundehalter des beißenden Hundes dafür aufkommen mußte. Dieser hat dann erst nach Monaten bezahlt und dann auch nur die TA - Rechnung. Alles andere, wie Zeitaufwand, Fahrtkosten, natürlich nicht. :mad: Die Katzenhalterin muss ihre Anspüche geldend machen, nicht Du, auch wenn Du die Kosten getragen hast.

Das ist so nicht richtig.

Es gibt kein bundsweites Gesetz zur Pflicht-Haftpflicht.
Das ist Ländersache und da kocht - wie immer - jeder sein eigenes Süppchen.

Ihr habt in NRW - soweit ich noch weiß - die 40/20-Regelung und da kann es gut sein, das Ihr auch eine HP haben müsst!

Hier bei mir in Bayern aber z.B. definitiv nicht.

Hier sollte man natürlich, muß aber in keinster Weise und dementsprechend haben auch ettliche keine....*keineNachtmehrruhigschlafenkönnte*

Von daher wäre ich absolut für eine bundesweit einheitliche Pflichtregelung !!
 
  • #16
Ich würde erstmal mit den Nachbarn reden, ob sie eine Versicherung haben etc. und dann kann man versuchen, sich zu einigen. Ich würde dann dort auch Zugeständnisse machen wie z.B. wenn sie den TA übernehmen, trage ich die Fahrtkosten.
Erlebe das in unserer Kanzlei auch tagtäglich, das nicht einfach mal gesprochen wird und finde das sehr schade.
 
  • #18
Noch mal kurz OT: Was ist wenn Mensch von einer anderen Katze gebissen wird?

Ich bin vor einigen Wochen von einer fremden Katze gebissen worden. Nicht weil ich zu doof bin um eine Katze einzufangen sondern weil sie vermisst wurde und bei mir in der Hecke saß und sie sich erschrocken hat als ich sie eingefangen hab.

Ok, nichts schlimmes passiert aber endete zwar im Krankenhaus, ging aber troztdem glimpflich aus.
Mir würde im Traum nicht einfallen um Schadensersatz zu klagen aber seitdem stelle ich mir diese Frage halt.

Aber was wäre wenn es wirklich schlimmer ausgegangen wäre, weil Katzenbiss ist ja wirklich gefährlich. Gibts da irgend eine Gesetzeslage?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Wenn du die Katze selber einfangen wolltest, hast du auf gut deutsch Pech, du bist das Risiko ja freiwillig eingegangen.
 
  • #20
Echt? Also da gibt es auch keine Haftpflichtversicherung für so etwas?
 

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