Lebendfutter erlaubt

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Mama4fun

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Hallo,

neulich abend kam bei uns die Diskussion auf, den Katern könne man ja auch Eintagsküken zum Fressen geben.

Diese gibt es ja tiefgefroren zu kaufen.

Wie sieht es aber mit lebenden Küken aus? Kann/Darf man solche erwerben und diese dann den Katern verfüttern, oder bekomme ich dann Probleme mit dem Tierschutz?

Meine Kater sind Hauskatzen und sollen auch nicht raus. Deshalb haben wir das Gedankenspiel mal gehabt. Im Insekten erlegen sind beide sehr geübt.

Gruß
Michaela
 
A

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Lebendfutter ist aus Tierschutzgründen nur dann erlaubt, wenn ein Tier sich ausschließlich von lebenden Tieren ernährt. (Z.B. manche Geckos oder manche Raubfische wie Chaca).

Katzen fressen auch tote Tiere gern, folglich ist eine Lebendfütterung nicht erlaubt.:)
 
Hallo,

neulich abend kam bei uns die Diskussion auf, den Katern könne man ja auch Eintagsküken zum Fressen geben.

Diese gibt es ja tiefgefroren zu kaufen.

Wie sieht es aber mit lebenden Küken aus? Kann/Darf man solche erwerben und diese dann den Katern verfüttern, oder bekomme ich dann Probleme mit dem Tierschutz?

Meine Kater sind Hauskatzen und sollen auch nicht raus. Deshalb haben wir das Gedankenspiel mal gehabt. Im Insekten erlegen sind beide sehr geübt.

Gruß
Michaela

Hi,

nein, das ist meines Wissens nach nicht erlaubt.

Hier mal was, das zwar eher für Tiere in Terrarien gilt, aber ich denke man kann das auch für Katzen übernehmen:

Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV). So dürfen etwa Mäuse und Ratten nur dann lebend verfüttert werden, wenn die Schlange normales Fang- und Tötungsverhalten zeigt und der Halter den Nachweis erbringt, dass ihre Ernährung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Lebende Futtertiere für Wildtiere dürfen zudem dann verwendet werden, wenn das Wildtier mit dem Beutetier im gleichen Gehege gehalten wird (Biotophaltung). In diesem Fall muss das Gehege auch für das Beutetier artgerecht eingerichtet sein. Das heisst, die Strukturierung mit beispielsweise Versteck- und Klettermöglichkeiten sollte gegeben sein, so dass sich die Tiere bei Bedarf aus dem Weg gehen können.

Wer entgegen den genannten Bestimmungen lebende Tiere verfüttert, macht sich wegen einer Übertretung gegen das Tierschutzgesetz – einer sogenannten "übrigen Widerhandlung" i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. g TSchG – schuldig. Werden den Beutetieren durch den Fütterungsvorgang zusätzlich erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt, begeht ein Tierhalter zudem sogar eine qualvolle Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG. Diese bedeutet eine Tierquälerei und stellt ein Vergehen dar, das im Gegensatz zu den Übertretungen nicht nur mit Busse – sondern mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Wer als Zoofachhändler einem Kunden lebende Futtertiere abgibt, ohne sich zu vergewissern, dass einer der gesetzlichen Ausnahmegründe vorliegt, macht sich ebenfalls strafbar. Durch den Verkauf wird die verbotene Verfütterung lebender Tiere oder eben auch die Tierquälerei gefördert, sodass diese ohne die Mitwirkung des Verkäufers vermutlich nicht stattgefunden hätte. Als sogenannter "Gehilfe" nimmt ein Zoofachhändler damit zumindest in Kauf, dass ein Tierhalter durch die Lebendfütterung gegen das Gesetz verstösst. Für seine Bestrafung spielt es keine Rolle, ob die Futtertiere einen qualvollen Tod erleiden: Die Tierschutzgesetzgebung stellt die Beihilfe sowohl zu einem Vergehen als auch jene zu einer Übertretung unter Strafe, wobei der Strafrahmen für Übertretungen enger gefasst ist.

Abgesehen davon finde ich es ziemlich grausam, lebende Küken an seine Katzen zu verfüttern. :sad: Das sind auch Lebewesen... Ich hab mal einen toten Vogel bei uns gefunden, den meine Katzen so lange scheinbar "bespielt" haben, bis er gestorben ist. Ein sehr trauriger Anblick, und da sie als Wohnungstiger keine lebende Beute kennen, wurde er auch nicht weiter angerührt, als er tot war.
 
Also ich habe in der Tat mal diese tiefgefrorenen Eintagsküken gekauft (das sind im übrigen alles männliche Küken, die getötet werden, weil sie nicht Eier legen können...)

Gut gefühlt habe ich mich nicht, wollte aber meinen Katzen einfach mal was Gutes tun. Glücklicherweise hatten sie kein Interesse an den Küken, so blieb es mal bei dem einmaligen Versuch.

Ich finde es auch grausam, bewußt lebende Tiere an Katzen zu verfüttern - eben weil es nicht notwendig ist. So wie bei maschari finde ich auch öfter totgespielte Mäuse (nur mein Kater frißt diese auch regelmäßig) und das ist nicht wirklich schön...

Vor längerer Zeit kam mir im Fressnapf ein kleiner Junge mit einer Schachtel entgegen. Ich fragte, was denn da drin sei und er meinte eine Maus.
Ich sagte "Oh, wie süß, da wünsche ich Dir aber viel Spaß beim Beobachten und Pflegen".
Da guckte er mich etwas ratlos an und meinte "Nee, die ist für unsere Katze" :wow:

Nein, kann ich mich nicht mit anfreunden...
 
Nein, es ist verboten und das auch aus gutem Grund.
Ehrlich gesagt finde ich es sehr befremdlich, wenn jemand sowas als ernsthafte Option erwägt. Vielleicht hilft dir ja das Gedankenspiel, man würde deine Katze einem größeren Tier -nehmen wir mal einen Hund - nur zum totspielen vorwerfen, wäre sicherlich für dich auch keine Option, oder? Oder wenn du es abstrakter magst, nicht deine Katze, sondern irgendwelche Kätzchen mit wenigen Wochen (kann mir aber nicht vorstellen, dass das am Ergebnis etwas ändern würde).


BTW interessant, dass es noch FN Filialen gibt, die sowas anbieten. Hier gibt es das gar nicht mehr und selbst bei Insekten wird besser auf den Tierschutz geachtet und mit Vorbestellungen und verringertem Angebot (fester Liefertag, nicht mehr wie früher täglich) gearbeitet, um eben das entsorgen der Insekten zu verhindern..
 
Zuletzt bearbeitet:
DP, dein Beispiel trifft es sehr gut. Es ist in der Tat befremdlich ... vor allem ist es als Freigängerhalter z.B. schon schlimm genug, wenn Mäuse gefangen und gefressen werden und man das nicht verhindern kann.

Man setzt extra die Nistkästen für die Vögel so, dass keine Katze da dran kommt. Wenn die Vögel ausfliegen, gibt es Hausarrest, man versucht die Geckos zu schützen und die Katze schnell abzulenken, bevor die Geckos gesehen werden usw. und dann fragt jemand ganz bewusst nach Lebendfutter. Kann ich echt nicht nachvollziehen, weil absolut unnötig. :confused:
 
Eine Bekannte hatte bei ihren Hühnern ein paar Eier ausbrüten lassen (und davor natürlich einen Hahn ausgeliehen) - diese Küken waren so ungefähr das Niedlichste, was ich seit langem gesehen habe. Ich hatte auch welche in der Hand, weil wir sie nach dem Schlüpfen erstmal katzensicher unterbringen mussten :pink-heart:
Was für ein Gedanke, die niedlichen Flauschdinger Katzen zum Fraß vorzuwerfen...
 
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Danke für die Antworten.

Dass mit dem Tierschutz hatte ich mir schon gedacht. Wenn man es demnach genau auslegt, dürfte auch kein Freigänger Beute machen, da Katzen ja nicht nur mit Lebendfutter gefüttert werden könnten.

Machen sich dann Halter von Freigängern nicht strafbar, wenn sie ihre Katzen Mäuse und Vögel fangen lassen? Dies widerspricht dann doch dem Tierschutzgesetz?

Und wenn man jetzt mit natürlichem Jagdinstinkt argumentiert, und diesert sei bei der Katze nicht zu unterdrücken, frage ich mich, ob Hauskatzen den dann nicht haben?

Und wenn ich Hauskatzen später Freigang gewähre, dann bekommen sie ihn plötzlich?:hmm:

Einerseits verstehe ich es ja, aber irgendwie ist das ganze nicht sauber zuende gedacht.

Gruß
Michaela
 
Doch, das ganze ist zu Ende gedacht ...

Ein lebendiges Küken hat in der Wohnung KEINE Chance, einer Katze zu entkommen - und das ist Tierquälerei.

In der freien Natur haben alle Beutetiere die Chance zu entkommen und oftmals werden hier auch kranke oder alte Tiere erbeutet.
 
  • #10
Danke für die Antworten.

Dass mit dem Tierschutz hatte ich mir schon gedacht. Wenn man es demnach genau auslegt, dürfte auch kein Freigänger Beute machen, da Katzen ja nicht nur mit Lebendfutter gefüttert werden könnten.

Machen sich dann Halter von Freigängern nicht strafbar, wenn sie ihre Katzen Mäuse und Vögel fangen lassen? Dies widerspricht dann doch dem Tierschutzgesetz?

Und wenn man jetzt mit natürlichem Jagdinstinkt argumentiert, und diesert sei bei der Katze nicht zu unterdrücken, frage ich mich, ob Hauskatzen den dann nicht haben?

Und wenn ich Hauskatzen später Freigang gewähre, dann bekommen sie ihn plötzlich?:hmm:

Einerseits verstehe ich es ja, aber irgendwie ist das ganze nicht sauber zuende gedacht.

Gruß
Michaela
Natürlich haben auch Wohnungskatzen einen Jagdtrieb. Den haben alle Katzen mehr oder weniger ausgeprägt.

Und wie ich schon geschrieben habe, ist es alles andere als toll, wenn die Katze im Freigang Tiere fängt und tötet. Das wird man ihr leider nicht abgewöhnen können. Deshalb schrieb ich ja, dass ich mit bestimmten Maßnahmen versuche, das Risiko zu minimieren.

Aber der Katze bewusst ein lebendes Tier als Opfer darzubieten -ohne Ausweg, ist eine eine ganz andere Geschichte.
 
  • #11
Einem hilflosen Tier zuzusehen wie es langsam zu Tode gequält wird finde ich total abartig. Natürlich ist es eine doppelte Moral, da viele Tiere für uns Menschen sterben müssen ohne eine Chance zur Flucht zu haben. Männliche Küken werden ja auch geschreddert. Ich könnte da nicht zusehen und die die dabei nichts empfinden und sich vielleicht noch ergötzen sollen in den Schlachthof gehen um ihren sadistischen Neigungen nachzugehen.:grr:
 

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