Wie groß/schwer wird eine Birma,müssen es 2 birma sein?

  • Themenstarter i love katzen
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    birma birmakatze gewicht heilige birma
  • #21
ja also meine freundin musste sie sofort los werden ich habe sie dann genommen und die wohnung wird jetzt sowie so zu klein weil vlt. noch die freundin meines vaters einzieht und dann is ne 2 zimmer wohnung zu klein.
schön, dass du sie aufgenommen hast :)

trotzdem wär zu überlegen, ob ihr auch definitiv umziehn werdet. ansonsten steht die glückliche zukunft der kätzchen auf wackligen beinen, wenn ihr sie offiziell gar nicht halten dürft....:(:confused:
was sagt denn dein vater dazu?
 
A

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  • #22
schön, dass du sie aufgenommen hast :)

trotzdem wär zu überlegen, ob ihr auch definitiv umziehn werdet. ansonsten steht die glückliche zukunft der kätzchen auf wackligen beinen, wenn ihr sie offiziell gar nicht halten dürft....:(:confused:
was sagt denn dein vater dazu?

ich habe ihm die ohren zu geheult das wir sie nehmen sollten/müssten und dachte ich er holt sie nich(meine eltern leben getrennt) und als ich dann am WE als ich von meiner mutter wieder kam saß auf einaml die süße auf dem sofa.er mag nur nich die arbeit also katzenklo sauber machen,fressen geben usw. :aetschbaetsch2:
 
  • #23
ich habe ihm die ohren zu geheult das wir sie nehmen sollten/müssten und dachte ich er holt sie nich(meine eltern leben getrennt) und als ich dann am WE als ich von meiner mutter wieder kam saß auf einaml die süße auf dem sofa.er mag nur nich die arbeit also katzenklo sauber machen,fressen geben usw. :aetschbaetsch2:

na ich mein eher, was er sagt zu der tatsache, dass ihr (so wie ichs verstanden habt) keine katzen halten dürft - und es jetzt sogar noch ne 2. werden soll...
 
  • #24
also ganz ehrlich, ich finde dass eigentlich nicht richtig von deinem Vater, dass er dir eine Katze schenkt wenn ihr das in der Wohnung garnicht duerft. Das kann einen fristlosen Rausschmiss bedeuten.
Lass das mit der zweiten Katze erstmal bis klar ist wie das weiter geht. Wenn ihr nicht umziehen solltet dann wuerde ich dir raten so hart es auch klingt entweder mit dem Vermieter zu sprechen oder der Kleinen ein neues zuhause zu suchen.
Mit 13 versteht man das alles vielleicht noch nicht so, ich hab mit 13 auch manchmal Tiere mitgebracht die ich gefunden habe weil sie keiner wollte und meine Eltern haben zwar nicht zur Miete gewohnt aber sehr empfindliches Inventar gehabt und ich musste dann auch immer ein neues zuhause suchen.
Aber manchmal geht das halt nicht anders.
Und jetzt wo ich alleine lebe hab ich mir meine Katzen geholt weil ich jetzt eben selbst fuer sie Sorgen kann.
Tieren kosten Geld und Zeit und Tiere werden auch mal krank.
Das muss dir bewusst sein und auch deinem Vater.

meine vollste zustimmung!
zudem wird dein vater der sein, der finanziell für die katzen aufkommen muss. korrigier mich, falsch das ne falsche vermutung ist;)
 
  • #25
Ich kann dazu nur sagen:
Mein Vater war so nett und finanzierte mir als ich 14 Jahre alt war zwei Jahre lang ein Pferd, das ich vorher einige Jahre als Reit-, später als Vollbeteiligung hatte. Die Besitzerin wusste nicht wohin mit der Stute, da sie selbst weder zeit noch Geld mehr dafür übrig hatte. Also fanden wir die "Optimale Lösung" : Ich pachtete das Pferd auf Zeit. Dann, nach zwei Jahren, trennten sich meine Eltern; mein Vater lag mehrmals mit Schlaganfall auf der Intensiv und alles lief aus den Fugen. Ich wurde auf die eigenen Beine gestellt und logischerweiße ging das Pferd lt. Vertragsabschluss wieder an die ursprünglichen Besitzer zurück. Zum Glück fügte sich das alles relativ glimpflich, da der Vertrag vorerst ohnehin auf zwei Jahre beschränkt war.

Was ich damit sagen möchte: Eine Katze ist kein Pferd - ganz klar. Allerdings läuft es oftmals anders, als man es sich vorstellt. Mir gefallen zwei Sachen an der Geschichte aus Prinzip nicht:
1) Katzen, die gegen die Erlaubnis des Vermieters gehalten werden
2) Dass der Vater mit allen Mitteln überredet werden muss und selbst nicht hinter der Sache steht (?)
Tiere sind in meinen Augen Familienmitglieder, für die u.U auch einmal ein Urlaub ausfallen muss.

Ich Nachhinein bin ich froh darüber, dass meine damalige Stute keine größeren Klinikaufenthalte bewältigen musste. Denn ich glaube nicht, dass mein Vater bereit gewesen wäre diese zu finanzieren...

Liebe Grüße
 
  • #26
also..ähm..ja..ich habe ja noch 1 hamster,2 meerschweinchen und halt 1 katze und ich musste ihn bei allen tieren überreden..bei einem meiner meerschweinchen,beidem mänchen mein 1 meeri musste ich ihn auch längere zeit überreden und er liebt es jetzt richtig dolle und wenn ich ihm sagen würde ich gebs weg würde er das niemals zulassen.er steht zu 95% hinter der katze und er hat sie auch lieb.wegen der wohnung und vermieterin,ähm mein vater war arbeitslos und hat ab 2.1. probearbeit und wenn die zu ende ist (so in den sommerferien) wollen wir dann auch ungeföähr umziehen.mache wegen den kosten jetzt auch sone kasse wo ich jeden tag geld rein tue für TA usw.
 
  • #27
liebe/r i love katzen ;)

nachdem, was du geschrieben hast, siehts wirklich alles ziemlich wacklig aus in dem moment...:(
es ist wunderbar, dass du jeden tag geld in die katzen-kasse tust :) das mag leider nicht unbedingt reichen, wenn es unvorhergesehene notfälle/krankheiten gibt - und die kommen ohne vorwarnung:eek:!
ich finds - wie schon mal geschrieben - wunderschön, dass du dein kätzchen aufgenommen hast, als deine freundin es nicht mehr haben konnte:smile: du hast das beste getan, was man in der situation tun konnte!:)
GROSSES KOMPLIMENT AN DICH!:smile:

und jetzt mach weiter so: denk daran, deinem kätzchen die bestmöglichste chance auf ein glückliches weiterleben zu geben!
wird es dies haben können bei dir/euch?
- wie kann das gewährleistet sein, wenn euer vermieter keine katzen duldet? ---> der kann dann ganz einfach verlangen, dass das kätzchen wegkommt!
- es sollte wirklich so sein, dass dein vater die katze/+ die weitere spielkamerad-katze auch selber will - er muss von anfang an dahinter stehen - ein hoffen drauf, dass er sie irgendwann schon mögen wird ist nicht ausreichend. denn was, wenn nicht?
- was ist, wenn dein vater nach seiner probezeit nicht weiter beschäftigt wird?---> wie soll er dann für eventuelle tierarztrechnungen aufkommen? deine kätzchen-kasse mag da eventuell nicht ausreichen.

es klingt alles schlimm für dich, ich kanns mir ausmalen. aber es geht um das wohl der katze - das ist das wichtigste.

wär vielleicht schön, wenn dein vater sich hier mal melden würde......;):) frag ihn doch mal danach...:)
 
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  • #28
bin ja noch "kind" (13j.) und nehme sie ja auch gerne auf den arm,aber ich will da ja kein 8 kg tier auf dem arm haben.

ich komm mal wieder hierauf zurück...

ich habe ein birmchen (mix?) dass nicht ganz die drei- kilo- marke knackt, aber sie mag es trotzdem nicht, wenn ich sie durch die gegend trage ;)
5893004.jpg

über eure lebenssituation mag ich nichts sagen, aber ich denke nicht, dass man sooo dermaßen flott seine wohnung verliert, wegen der katze in der wohnung. zumal nicht selten reine wohnungskatzen als kleintiere gelten...
 
  • #29
Ich habe mal recherchiert.. und folgends gefunden:

ist ein bisschen viel Text aber sehr interessant: Wenn ich es so richtig verstehe dann darft Du auch eine Katze halten wenn Meerschweinchen und Co erlaubt sind:

Haustierhaltung - Erlaubnis, totales Verbot, Anspruch aus Entfernung Ob Mieter in ihrer Wohnung ein Haustier halten dürfen hängt in erster Linie von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab, oft vom genauen Wortlaut des Mietvertrages. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vier Fallgruppen zu unterscheiden:

Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das "niedliche Haustier" als hochgiftige Königskobra oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.

Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.

Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.

Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

Totales Verbot
Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.

Sachverhalt : Der Kläger ist ein Mieterverein, der Beklagte ist der Haus- und Grundstückseigentümerverband in Hessen. Der Beklagte verteilt ein Mietvertragsformular. Der Kläger beanstandet eine Vielzahl von darin enthaltenen Klauseln, so u.a. den § 13,1 des Mietvertrages: " Das Halten von Haustieren ist unzulässig ."

Entscheidungsgründe : Nach Auffassung des Gerichts hat die Klausel keinen Bestand, da sie ein totales Verbot der Tierhaltung ausspricht. Dadurch wird die nach § 9 Abs.1 AGBG (Anm.: Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen) geschuldete Bilanz der gegenseitigen Interessen (Anm.: es hat eine sachgerechte Interessensabwägung zwischen Vermieter- und Mieterinteressen stattzufinden) nicht berücksichtigt.

Das Verbot erfasst nämlich alle Tiere die von Menschen gehalten werden, mithin auch solche, deren Vorhandensein von Natur aus - wie z.B. bei Zierfischen - keinerlei Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen von Vermieter und Mieter haben kann.

(Anm.: Kleintiere, wie die o.g. Zierfische und - Vögel, von denen keine Belästigungen der Mitbewohner ausgehen, darf man in jedem Fall in der Wohnung halten.) BGH VIII ZR 10 / 92, WuM'93, 109 ff

Anspruch des Vermieters auf Entfernung
Wenn sich der Vermieter im Mietvertrag vorbehalten hat die Erlaubnis zur Tierhaltung zu erteilen oder zu versagen, ist er bezüglich dieser Entscheidung durch keinen sachlichen Grund eingeschränkt.

Sachverhalt: Die beklagten Mieter haben vom Kläger eine Wohnung gemietet. § 26 des Mietvertrages enthält folgende Bestimmung:

Tierhaltung: Tiere, abgesehen von Ziervögeln und Zierfischen, dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Erlaubnis kann, wenn Unzuträglichkeiten eintreten, widerrufen werden. Die Beklagten halten seit Juni'92 einen Hund in ihrer Mietwohnung. Eine schriftliche Erlaubnis des Klägers liegt nicht vor. Der Kläger hat die Beklagten schriftlich aufgefordert, den Hund aus der Wohnung zu entfernen, jedoch ohne Erfolg.

Seine diesbezügliche Klage war in 2. Instanz erfolgreich.

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf Entfernung des von ihnen in der Wohnung gehaltenen Hundes ( § 550 BGB ).

Die Hundehaltung in der gemieteten Wohnung stellt nämlich einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Die Tierhaltung war laut § 26 des Mietvertrages an eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters gebunden, welche hier nicht vorlag. Der Kläger ist bei seiner Entscheidung, ob er die betreffende Erlaubnis erteilen oder versagen will durch keinen sachlichen Grund eingeschränkt, sondern hat diesbezüglich " volles Ermessen " ( vgl. OLG Hamm, ZMR'81, 153 ). Dies ergibt die Auslegung des Mietvertrages.

Die Beklagten haben zwar behauptet, der Kläger habe seit 1987 jahrelang die Hundehaltung geduldet. Der Kläger hat jedoch vorgebracht, daß die Beklagten diese Hunde nur tagsüber für fremde Personen verwahrt hätten. Diese Behauptung wurde von den Beklagten nicht bestritten.

Die Weigerung des Klägers, den Beklagten die Hundehaltung zu gestatten, erscheint deshalb auch nicht rechtsmissbräuchlich. LG Köln, 6 S 189 / 93, ZMR'94, 478. Quelle: www.jura.uni-sb.de/ Michtrecht
 
  • #30
  • #31
hallo,
kann ja mein vater fragen ob ich mal mit der vermieterin sprechen darf ob ich den wohl eine katze halten dürfe und wenn sie sagt sein frage ich warum?! viellecht kann sie zu einem kind ja nicht nein sagen:grin:
 
  • #32
du solltest fragen. Aber was tust du wenn sie nein sagt?
Weißt du, ich finde es ganz toll, dass du dich so für die Katze eingesetzt hast und ihr jetzt auch einen Freund oder eine Freundin holen möchtest aber ich weiß wie das ist, als Kind ist man sich manchmal nicht über die Konsequenzen bewusst.
Weißt du, Verantwortung zu übernehmen gehört zum Erwachsenwerden dazu und es wäre ein erster Schritt, die Haltung von deiner Katze zu legalisieren.
Lüg deine Vermieterin nicht an, schildere ihr die Situation so wie du sie uns geschildert hast denn Ehrlichkeit ist Trumpf.
Ich kann dir nicht versprechen ob das klappt, klar wird man auch oft enttäuscht wenn man ehrlich ist aber es ist immer besser als nicht die Wahrheit zu sagen.
Ich wünsche dir viel Kraft das Richtige zu tun.
Du schaffst das.

was soll ich machen wenn sie nein sagt,ich will sie dann ja zu menschen tuen die ich kenne und wo ich sie immer besuchen kann und ins tierheim will ich sie auch nicht bringen (hinter nimmt sie noch jemand mit:reallysad:),obwohl ich sie immer sommer wieder abholen will.
 
  • #33
bitte rede doch erstmal mit ihr. im zweifelsfall sag ihr noch nix von der vorhandenen katze - frag sie einfach, obs ok mit ihr ist, wenn du dir eine katze anschaffst.
es ist nur eben sehr wichtig, dass du all das abklärst, BEVOR ihr euch n zweites kätzchen zulegt.
ausserdem würde mich immer noch interessieren, was dein papa zu dieser situation meint....;)
 
  • #34
ja also er steht voll hinter der katze ...nur nicht immer ganz weil er meistens immer nur den quatsch den sie macht mit bekommt.:dead:
 
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  • #35
ich habs meinem vater vorgeschlagen,also das ich bei ihr(vermieterin) anrufe oder so was in der art und sie dann frage,ob ich eine katze holen dürfte und wenn nicht warum:confused::confused: mein vater meinte daraufhin das er nicht am nächsten tag auf der straße sitzen will:sad:.
 
  • #36
hm, seh ich ähnlich...diese reaktion deines vaters zeigt deutlich, dass er nicht vollends liebe und verantwortung gegenüber jedweder katzenhaltung zeigt.

aber grade von ihm MUSS das sein, den ER müsste diese finanzieren und auch gegenüber der vermieterin dafür grade stehn.

dein vater hat es sicher gut gemeint und wollte dir eine liebe freude bereiten, als er dir das kätzchen so überraschend doch mitgebracht hat. aber es scheint nur für den moment gewesen zu sein - ohne sich darüber im klaren zu sein, was es bedeutet, sich ein tier anzuschaffen.

ein tier braucht lebenslang diese hingabe. die kann ich, nachdem was du schreibst, bei deinem vater nicht erkennen - LEIDER.....

ich seh es genauso wie picalena: dein kätzchen hat anspruch auf ein zuhause, wo sie - ausser geliebt zu werden (wie es bei dir der fall ist) - auch "legal" ein wundervolles leben haben darf. und das im idealfall noch mit einem/r katzenkumpel/ine, damit ihr auch nicht langweilig wird.

ich könnte mir vorstellen du denkst jetzt: ach scheiss drauf, was die da schreiben, ich behalt meine katze, ich hab sie doch schon so lieb, ich geb sie nicht mehr her!
bitte, wenn du mia lieb hast, würdest du dann nicht wollen, dass sie das beste leben hat, das sie kriegen kann? und dann frag dich bitte, ob das bei dir und deinem vater der fall sein könnte.
---es ist dieser fall unter den jetzigen umständen NICHT!

es ist traurig, aber bitte nimmm dich in diesem fall zurück und denke an das wohl von mia - denn NUR darum geht es!

:smile: lieben gruss....
 
  • #37
hmm...also mein vater hatte sich das mal durchgelesen,aber er hat leider keine richtige antwort gegeben ob ich da anrufen darf :reallysad: ....ich würde so gerne bei der vermieterin anrufen und fragen ob ich eine katze halten dürfe.
 
  • #38
Gehen wir mal von dem Fall aus, dass du bei der Vermieterin anrufen darfst.
Und diese sagt dann "nein" was würdest du dann tun?
Schade dass dein Vater sich nicht äußert.
Warum beziehst du nicht mal die Freundin deines Vaters ein, vielleicht hat die ja einen Idee oder sie kann Mia vorübergehend nehmen bis ihr zusammen wohnt.
Wäre es eine Idee?

seine freundinn mag mia,sie kann sie aber leider nicht nehmen weil sie selber vlt. bald zu uns zieht und sie hat nen hund der keine katzen mag:reallysad:
 
  • #39
  • #40
Habe noch eine idee wie ich die vermieterin überreden könnte,vielleicht nich ganz fair aber hmm...also meine freundin die liebt katzen und damit sie später auch katzen ohne probleme haben kann muss sie jetzt auch die ganze zeit eine katze halten.Meine mutter hat ja auch einen kater und dann könnte ich ja sagen,das wenn ich zu meiner mutter gehe dann reagiere ich immer erlärgisch drauf und muss deswegen eine katze halten..weiß jemand ob man dafür ein atest braucht.ich weiß es is nicht ganz fair aber ich tue alles um die kleine zicke zu behalten.
 

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