Was mache ich denn jetzt...Vermieter verbietet Freigang

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Biene_Majo

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12. November 2008
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Hallo zusammen,

ich bin ganz verzweifelt.
Wir wohnen seit 5 Jahren in einer wunderschönen Wohnung auf dem Land. Seit gut 4 Jahren wohnt unsere Ronja bei uns. Sie ist Freigängerin und seeehr fleißig.
Unter unserer Wohnung hat unser Vermieter seine Geschäftsräume.
Jetzt stört es ihn plötzlich, dass Ronja tote Mäuse vor unsere Haustür legt.:reallysad:

Ich kann es ja ein bisschen verstehen, aber wir räumen sobald wir was sehen sofort alle Geschenke weg.

Nun meint er aber, dass unsere Katze seine Kunden verschreckt und dass sie entweder drinnen bleiben muss oder ganz weg.

Für mich steht fest, bevor ich meine Katze abgebe ziehe ich aus...aber ich mag meine Wohnung sehr und die Miete ist genial!!

Wir haben eine ganz tolle Terrasse/Balkon über die/den Ronja bis jetzt oft raus gegangen ist. Diese möchte ich jetzt gerne mit einem Katzennetz absichern.
Also der "Balkon" hat 36qm und an zwei Seiten Mauer. Die anderen beiden Seiten (über Eck) bestehen aus einer 1m hohen Holzbrüstung mit 2m hohen Balken alle 2m auf denen Balken angebracht sind... wie eine Pergola...

Versteht irgendjemand was ich meine? Wenn ich das selbst lese verstehe ich es nicht, aber ich weiß ja, was ich meine :confused:

Jedenfalls ist Ronja bis jetzt immer diese "Pergola" hochgekletter und dann auf das Dach gesprungen...und zack...weg.

Muss ich jetzt den ganzen Balkon mit Netz "überdachen" oder reichen diese abgewinkelten Halterungen für die Netze auch für Kletterexperten aus?

Über Zäune klettert unsere Süße sogar mit großer Beute ohne Probleme, da zweifel ich ein bisschen an diesen Netzen? Wer hat da Erfahrungen?

Soooo, jetzt habe ich aber viiieel geschrieben, hoffentlich kämpft sich da überhaupt jemand durch?!

Viele Grüße
Linda
 
A

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Wenn du vernetzen willst, musst du wohl alles überdachen.

Ob deine erprobte und fleißige Freigängerin damit zufrieden sein wird, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vielleicht könnte sie tags auf den Balkon, nachts aber raus? So dass ihr vor Geschäftsbeginn aufräumen könnt?

Vermutlich wird euer Vermieter auch nicht gerne langjährige und zuverlässige Mieter verlieren, redet doch noch mal mit ihm, ob es so eine Kompromisslösung nach "Stundenplan" geben könnte.
 
Hallo Linda,

grundsätzlich kann der Vermieter wohl den Freigang deiner Katze nicht verbieten. Aber wer will schon dauerhaft Streß mit dem Vermieter haben. Lies' dir noch mal deinen Mietvertrag zum Thema "Tierhaltung" durch. Evtl. herrscht dann schon Klarheit.

Die Frage ist außerdem, ob deine Katze den eingeschränkten Freigang oder womöglich reine Wohnungshaltung überhaupt akzeptieren würde. Hat dein Vermieter dir erklärt, warum er nach 4 Jahren urplötzlich ein Problem mit dem Freigang der Katze hat? Ich würde das Gespräch suchen und ihm erklären, wie schwierig eine Umstellung wäre. Und ich würde andeuten, daß ein Umzug im Raume stünde, wenn er weiterhin darauf besteht. Erst mal sehen, wie er darauf reagiert.

Gruß
Jubo
 
Schwierig..

Hi,

leider ist ihm völlig egal, was mit der Katze passiert. Und ein Stundenplan ist leider nicht umzusetzen, da Ronja sich an keinen Stundenplan hält. Sie kommt nicht zu regelmäßigen Uhrzeiten nach Hause. Außerdem ist sie eher Tagaktiv.
Nachts schläft sie meistens mit den Hunden auf dem Sofa:verschmitzt:

Also Freigang ist definitv kein Thema mehr.

Ich möchte das mit dem Balkon zumindest ausprobieren. Vielleicht reicht es ihr ja.

Hier mal ein paar Fotos, ist doch etwas anschaunlicher als mein Gestammel... wie gesagt 6x6m.
Ich hoffe, das klappt!

LG
Linda
 

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Du kannst es versuchen mit der Abschrägung, aber da Ronja die "Feinheiten" des Weges in- und auswendig kennt, vermute ich, du musst wohl doch voll Überdachen. Von Kosten und Aufwand her dürfte es wohl auch kaum einen Unterschied machen.


Ich möchte das mit dem Balkon zumindest ausprobieren. Vielleicht reicht es ihr ja.

Verstehen kann ich das gut.

Allerdings, obwohl ich eher ein optimistischer Mensch bin - in diesem Fall sehe ich das noch nicht wirklich. Wie alt ist Ronja denn? Hat sie kätzische Kumpel innerhalb des Hauses, und wie ist ihr Verhalten gegenüber den anderen Freigängern draußen?
 
Ich fürchte, deine Katze wird sich auf faule Kompromisse nicht einlassen. Auf dem Balkon kann sie nicht jagen, das ist langweilig!

Ich könnte mir vorstellen, dass dein Vermieter dich auf die Weise loswerden will..Kündigungen sind ja nicht ganz einfach..

Schau dir deinen Mietvertrag an, was steht genau drin bzw. was habt ihr mündlich vereinbart (und gab es dafür Zeugen?).
 
Hallo zusammen,

ich bin ganz verzweifelt.
Wir wohnen seit 5 Jahren in einer wunderschönen Wohnung auf dem Land. Seit gut 4 Jahren wohnt unsere Ronja bei uns. Sie ist Freigängerin und seeehr fleißig.
Unter unserer Wohnung hat unser Vermieter seine Geschäftsräume.
Jetzt stört es ihn plötzlich, dass Ronja tote Mäuse vor unsere Haustür legt.:reallysad:

Ich kann es ja ein bisschen verstehen, aber wir räumen sobald wir was sehen sofort alle Geschenke weg.

Nun meint er aber, dass unsere Katze seine Kunden verschreckt und dass sie entweder drinnen bleiben muss oder ganz weg.

Für mich steht fest, bevor ich meine Katze abgebe ziehe ich aus...aber ich mag meine Wohnung sehr und die Miete ist genial!!

Wir haben eine ganz tolle Terrasse/Balkon über die/den Ronja bis jetzt oft raus gegangen ist. Diese möchte ich jetzt gerne mit einem Katzennetz absichern.
Also der "Balkon" hat 36qm und an zwei Seiten Mauer. Die anderen beiden Seiten (über Eck) bestehen aus einer 1m hohen Holzbrüstung mit 2m hohen Balken alle 2m auf denen Balken angebracht sind... wie eine Pergola...

Versteht irgendjemand was ich meine? Wenn ich das selbst lese verstehe ich es nicht, aber ich weiß ja, was ich meine :confused:

Jedenfalls ist Ronja bis jetzt immer diese "Pergola" hochgekletter und dann auf das Dach gesprungen...und zack...weg.

Muss ich jetzt den ganzen Balkon mit Netz "überdachen" oder reichen diese abgewinkelten Halterungen für die Netze auch für Kletterexperten aus?

Über Zäune klettert unsere Süße sogar mit großer Beute ohne Probleme, da zweifel ich ein bisschen an diesen Netzen? Wer hat da Erfahrungen?

Soooo, jetzt habe ich aber viiieel geschrieben, hoffentlich kämpft sich da überhaupt jemand durch?!

Viele Grüße
Linda

ich würde mich an deiner stelle mal unverbindlich bei einem anwalt beraten lassen wie die situation rechtlich aussieht. kostet ja nur ca. 50 € so eine beratung.
vom empfinder her würde ich sagen das er seine erlaubnis nicht ohne schwerwiegenden grund zurückziehen kann.
da er dich in jedem fall rausklagen müsste würde ich die mitze erstmal weiter freigehen lassen.
 
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na....

das ist eine schwierige Situation, in der Du Dich da befindest. Ich weiss ja nicht, wieviele und welche Kunden das sind, die über tote Mäuse steigen müssen, aber irgendwie kann ich ihn schon auch verstehen, dass das u.U. sehr unangenehm ist. Und wenn er selbst kein Tierhalter ist, wird das Reden mit ihm wohl auch nix bringen.

Aber wenn den Balkon, der ja auch nicht klein ist, dicht machst, denke ich, dass sich der kleine Racker vllt. doch damit abfinden kann. Und ihm evtl. noch einen Spielgefährten dazu gesellst :D, falls der Vermieter da mit spielt. Obwohl, verbieten dürfen die das ja zwischenzeitlich eh nicht mehr.

Ich drück Dir die Daumen, dass Dir eine Lösung gelingt, die allen Seiten gefällt!
 
Der Vermieter hat absolut Kein Recht,den Freigang zu verbieten.
<<<<<<ich wuerde klagen. Punkt.
Wir leben doch nicht in einer Diktatur!
Anwalt...Brief ...etc.
Wenn DU dich einschüchtern laesst,tut MIR deine Katze nur leid....das arme Tier!Sorry!
 
  • #10
Der Vermieter hat absolut Kein Recht,den Freigang zu verbieten.
<<<<<<ich wuerde klagen. Punkt.
Wir leben doch nicht in einer Diktatur!
Anwalt...Brief ...etc.
Wenn DU dich einschüchtern laesst,tut MIR deine Katze nur leid....das arme Tier!Sorry!

Quatsch, wieso soll sie denn klagen? Der Vermieter will doch etwas von ihr.

Wenn deine Katze seit 5 Jahren bei euch lebt und immer Freigang hatte, wird kein Gericht deinem Vermieter Recht geben.

Du bist im Recht, ganz klar.
 
  • #11
Bitte laß Ronja weiterhin Freigänger sein.

Auch wenn Du sie einsperrst, der Vermieter wird bald ein neues Problem finden.

Ich würde Miez weiter Freigang lassen und mir etwas neues passendes zum Wohnen suchen.

LG
 
  • #12
Und wie sieht es mit einer Katzentreppe zum Balkon aus??? Dann muss sie nicht durchs Treppenhaus.An dieser Seite???

*Gelöscht: Anhang nicht mehr vorhanden*
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Du wohnst auf Firmengelände sozusagen ?? Da ahne ich einiges.
 
  • #14
Ich würde da nicht so forsch aufs Recht pochen. Sie wohnt in einem Haus mit dem vermieter, das ist eine doofe Situation, wenn man verstritten ist und ausserdem ist damit der Katze nicht geholfen...... es sind schon Katzen aus viel nichtigeren Gründen verschwunden;)

Versuche es mit dem eingenetzten Balkon und suche Dir nebenher eine neue Wohnung,.... der Balkon ist nicht gerade klein, vielleicht geht das ja eine Weile gut.
 
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  • #15
aber man ist doch jetzt schon quasi verstritten. und man muss ja nicht den schwanz einkneifen. nur weil jemand vermieter ist hat er auch nicht rechte die ihm nicht zustehen. und des lieben friedens willen die katze im haus behalten? nö...., also ich jedenfalls täte das nicht. für mich eindeutig ein fall von gewohnheitsrecht.
aber das muss ja jeder selber wissen.

aber ist halt auch eine schwierige situation mit den freigängern, also ich möchte keinen haben, deshalb ja auch die entscheidung für wohnungskatzen
 
  • #16
Sorry, aber nach Jahren Freigang hat der Vermieter plötzlich was dagegen??? Da würde ich mal einen anderen Grund annehmen, den er für diesen Meinungswechsel hat. Das ist eine ganz blöde Situation, vor allem weil es echt so aussieht, als könnte man sich in Deiner Wohnung echt wohlfühlen. Und wenn Du den Balkon einnetzt, dann verlangt er vielleicht, dass das ja die Gegend verschandelt und Du das wieder entfernen sollst. Ich würde ihn mal nach der Stundenplanregelung fragen (egal, ob sich Deine Katze dran hält) und dann sagen, dass Du ansonsten den Balkon vernetzt. Da bin ich ja mal auf die Antwort gespannt... Ich befürchte aber, er wird dann sagen, dass er ein Netz nicht duldet! Dir viel Erfolg für diese blöde Situation :) drücke Dir die Daumen für eine Lösung!
 
  • #17
ganz ehrlich, ich würde ehr umziehen als der Katze die den Freigang gewohnt ist und diesen ja offensichtlich auch sehr schätzt diesen zu nehmen!

Ich denke auch, du hast das Recht auf deiner Seite da dein Vermieter dir ja 4 Jahre lang den Freigang genehmigt hat. Dies kann er jetzt nicht so ohne weiteres rückgängig machen, auch nicht wegen ein paar gekillten Mäusen vor der Tür.

Statt ein Leben in Freiheit mit weitem Aktionsradius, Kontakt zu anderen Katzen und dem erlebnis der Jagd willst du deine Katze nun alleine in Einzelhaft setzen? Ohne Katzengesellschaft, ohne Jagderlebnisse und ohne wirklich viel Bewegungsfreiheit? Die arme Ronja!!

Du solltest um dein Recht kämpfen oder dir eine andere Wohnung suchen
 
  • #18
Bitte denk dabei an Ronja.

Paul Leyhausen schrieb: '' Den geschmeidigen Körper, das weiche Kuschelfell, die Schlauheit und die Lernfähigkeit, auch den Antrieb zum Spielen hat die Katze nicht etwa dazu bekommen, um des Menschen 'Schmusetier' zu werden, und erst recht nicht, daß dieser sie 'zu ihrem eigenen Besten' in seiner Wohnung zwangverwahre. Könnte man Katzen einer Meinungsumfrage unterziehen, käme sicher etwas heraus wie: ' Ich möchte ein ganz wildes Tier sein und doch Menschen als Kumpel und Freunde zur Verfügung haben' (Reihenfolge!). Das Trachten und Sinnen einer jungen, gesunden Katzenseele strebt nach Jagd, Abenteuer, einem eigenen Revier - kurz: nach der goldenen Freiheit. Eine Katze braucht freien Auslauf, und wer seine Katze glücklich machen möchte, sollte ihr die Ausflüge können, sooft und so lange sie eben will, mit allen Risiken, die das nun einmal mit sich bringt.''

LG
 
  • #19
aber man ist doch jetzt schon quasi verstritten. und man muss ja nicht den schwanz einkneifen. nur weil jemand vermieter ist hat er auch nicht rechte die ihm nicht zustehen. und des lieben friedens willen die katze im haus behalten? nö...., also ich jedenfalls täte das nicht. für mich eindeutig ein fall von gewohnheitsrecht.

Das ist halt so eine Sache, wie weit wagt man sich vor. Wenn der Typ demnach so ein jähzorniger Krampen ist, hätte ich Angst um meine Katze.
 
  • #20
Bitte denk dabei an Ronja.

Paul Leyhausen schrieb: '' Den geschmeidigen Körper, das weiche Kuschelfell, die Schlauheit und die Lernfähigkeit, auch den Antrieb zum Spielen hat die Katze nicht etwa dazu bekommen, um des Menschen 'Schmusetier' zu werden, und erst recht nicht, daß dieser sie 'zu ihrem eigenen Besten' in seiner Wohnung zwangverwahre. Könnte man Katzen einer Meinungsumfrage unterziehen, käme sicher etwas heraus wie: ' Ich möchte ein ganz wildes Tier sein und doch Menschen als Kumpel und Freunde zur Verfügung haben' (Reihenfolge!). Das Trachten und Sinnen einer jungen, gesunden Katzenseele strebt nach Jagd, Abenteuer, einem eigenen Revier - kurz: nach der goldenen Freiheit. Eine Katze braucht freien Auslauf, und wer seine Katze glücklich machen möchte, sollte ihr die Ausflüge können, sooft und so lange sie eben will, mit allen Risiken, die das nun einmal mit sich bringt.''

LG

Paul Leyhausen lebte von 1916 bis 1998.

Die Zeit seines aktiven Arbeitslebens lag zwischen 1948 und 1981.

Zu dieser Zeit lag der PKW-Bestand in Deutschland zwischen 0,7 und 25,9 Mio.

http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/00/daten/kfz.htm

Heute (2009) sind es 41,7 Mio - weiterhin steigend.

Es waren andere Zeiten.
 

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