Habt ihr Fotos von euren Katzennetzbalkonen aus der Straßenperspektive?

  • Themenstarter Krissi27
  • Beginndatum
  • #21
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Nochmal: es kommt auf die Formulierung in der Teilungserklärung an, DAS ist das Maßgebliche und nicht, was der Verwalter sagt

Kann ich von dem Verwalter verlangen, dass er mir die Teilungserklärung zeigt, oder muss das über den Vermieter gehen? Oder wer hat die überhaupt?
Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus:(

Achso, ich dachte irgendwie, du wärst die Eigentümerin. Entschuldige.

Wenn man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, gibt es auch für jede Wohnung eine Teilungserklärung, dort stehen z.B. die jeweiligen Anteile am Gesamtobjekt usw. und es steht dort auch drin, wieviel % der Stimmrechte aller Miteigentümer z. B. für eine Änderung der Außenfassade notwendig ist. Es könnte sein, dass wenn nichts diesbzgl. festgehalten ist, es automatisch 100 % sein müssen, aber da bin ich mir nicht sicher, denn es gab diesbzgl. vor ein paar Jahren mal eine Änderung, wenn ich mich richtig erinnere. Ich würde da mal googeln, damit ihr gut auf das Gespräch vorbereitet seid. Und dann sprecht den Vermieter an.

Ein Verwalter ist ja praktisch nur ein bürokratischer Hausmeister und das macht, womit sein Auftraggeber (sprich die Eigentümergemeinschaft) ihn beauftragt. Es kann natürlich auch sein, dass dein Vermieter ihm für die Eigentümerversammlung eine Vollmacht gegeben hat, so dass er für deinen Vermieter stimmberechtigt war. Aber das ist jetzt eher zweitrangig, zuerst musst du wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Oder du stellst dich dumm und sprichst nochmal mit deinem Verwalter und lässt dir erklären, warum und wieso 100 % usw. Dann merkst du ja, wie er das begründet und ob das als individuelle Entscheidung erklärt oder sagt, das ist immer und überall so. Aber: normalerweise weiß ein guter Verwalter, was die Teilungserklärungen seiner Objekte diesbzgl. vorschreiben. Trotzdem ... Versuch macht klug und kaputt machen kannst du auch nichts, wenn du höflich und freudlich nachfragst.

Der Sommer ist eh bald vorbei und dann würde ich mich auf die Eigentümerversammlung nächstes Jahr richtig gut vorbereiten mit Bildern und Vorschlägen usw. und das Ganze nochmals versuchen.

Und ich glaube, ich wäre so "frech" und würde dieses Jahr eine mobile Lösung anbringen, d.h. Teleskopstangen, die ihr bei Bedarf samt Netz ausfahren und nach Verlassen des Balkons wieder einfahren könnt.

Ich wünsch dir viel Glück und drück ganz fest die Daumen! :)
 
A

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  • #22
Hallo tiha,
Vielen Dank für deine Einschätzung. Das ist echt schade, dass so ein Katzennetz so eine Schwierigkeit darstellt...mobile Lösung ist sehr schwer, weil der Balkon so groß ist...:(
 
  • #23
Hmm -

sei doch mal ganz frech, und dreht den Spieß um: Bitte um eine Abstimmung zwecks der "nicht von der Gemeinschaft genehmigten Markiese".


Oder wie wäre es, wenn du "nur" ein Mückenschutznetz anbringen möchtest, um deinen Balkon Mückenfrei zu halten. Mit welcher Begründung würden die das denn ablehnen? Ich weiss nicht, ob die so etwas überhaupt ablehnen können? Schau doch mal im I-Net wegen Gerichtsurteilen zu dem Thema.

Wenn das durchgeht, könntest du von innen noch zusätzlich ein Katzenschutznetz anbringen.:D
 
  • #24
Wenn das durchgeht, könntest du von innen noch zusätzlich ein Katzenschutznetz anbringen.:D

Oder Petscreen nehmen... quasi besonders hochwertiges Fliegengitter, weil es ja der Witterung stärker ausgesetzt ist als direkt am Fenster und lange halten soll :D


Habt ihr vielleicht zufällig viele Tauben? Es gibt ja auch so Netze, um die Tauben vom Balkon weg zu halten.

Ich habe jetzt "zwischendrin" nicht alles gelesen, aber... wie groß ist der Balkon denn? Vielleich könnte man einen "Käfig" bauen, der weiter innen auf dem Balkon ist, also nicht ganz bis zum Rand / bis zur Brüstung geht?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #25
sei doch mal ganz frech, und dreht den Spieß um: Bitte um eine Abstimmung zwecks der "nicht von der Gemeinschaft genehmigten Markiese".



Sie kann nicht um Abstimmung bitten, sie ist nur Mieterin.


@Shaja: "Volieren" auf dem Balkon sind leider auch zustimmungspflichtig.
 
  • #26
Hallo Krissie27,
ich hatte vor Jahren dasselbe Problem. Meine Vermieterin hatte die Einnetzung der Terrasse inkl. des kleinen Gartens genehmigt - habe ich vor Einzug geklärt.
Leider gab es auch so eine "Stinkstiefelpartei" in der Eigentümergemeinschaft.

Auch die konnten das Ding von ihrem Balkon (nebenan) gar nicht sehen - nur wenn sie sich so weit rausgelehnt hätten, dass sie fast abgestürzt wären.

Rechtlich sah es so aus: Ich hätte mich als Mieterin auf die Genehmigung der Vermieterin berufen können. Die EG hätte dann allerdings meine Vermieterin aufgefordert, mir das zu verbieten. Die Vermieterin hätte also zwischen allen Stühlen gestanden.

Es ging dann später sogar um die "einheitliche" Bepflanzung (mein Garten war zu bunt), um einen Hawaii-Puschel-Sonnenschirm (Erscheinungsbild der Fassade gestört) und um eine kleine orientalische Hängelampe mit einem Teelicht, die ich mir auf der Terrasse aufgehängt hatte (Argument: bauliche Veränderung:rolleyes:). Meine uneinheitlichen Weingläser konnte man wohl auf die Entfernung nicht scharf genug fotografieren:dead:

Am Ende bin ich ausgezogen - allerdings in einvernehmlichem Frieden mit der Vermieterin, die mir bei der Kündigungsfrist dann noch sehr entgegengekommen ist, weil sie schnell eine neue Mieterin gefunden hatte.

Heute bin ich froh darüber, wie es gekommen ist - ich wäre mit diesen Vollpfosten-Nachbarn niemals glücklich geworden. Die hätten immer was gefunden.
 
  • #27
Oh man... sowas ist echt mist...

Eine Freundin von mir musste auch mal in einer Mietwohnung am Balkon vorgeschriebene Balkonkästen und sogar vorgeschriebene Blumen nehmen... es reichte nicht, dass es rote Blumen sind... es mussten explizit rote Geranien sein. Das musste da an allen Balkonen in dem Haus ganz genau so sein. Weglassen war auch nicht erlaubt, also sie musste die Balkonkästen mit den roten Geranien anbringen... Und die Wohnung war im 5. Stock...

Hm... OK... "Voliere" geht auch nicht... ich dacht, wenn man die nicht wirklich sieht, weil die ja dann weiter innen liegt, würde es vielleicht gehen. Aber vielleicht wird es dann eher von den anderen Parteien erlaubt, wenn es nicht bis zur Balkonbrüstung geht?
 
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  • #28
Der Balkon ist schon sehr groß. Fotos davon habe ich in meinem anderen Thread eingestellt.

Ja, wir haben ganz viele Vögel und auch Tauben und Krähen, die auf unserem Balkon sitzen - deshalb lasse ich die zwei Katzen auch unter keinen Umständen ohne Sicherung auf den Balkon.... ich traue ihnen da einfach nicht.

Mhmm, wenn ich jetzt mit dem Fliegengitter ankomme, das nehmen die mir jetzt nicht mehr ab.

Mein Vermieter meinte eben, dass doch diese schrägen Teleskopstangen-Aufsätze an das Geländer anbringen solle, das würde doch reichen. Aber ich habe bedenken, dass diese zu tief sind und die Katzen dann darauf springen....
Hatte auch schon überlegt, was mit Strom zu machen? Habt ihr da Erfahrungen?

Schade, dass manche Menschen so engstirnig sind.:(:rolleyes:
 
  • #29
Dann bleibt dir wohl nur - entweder versuchen das mit der Taubenabwehr/Mückenschutz durchzukriegen, oder dir eine andere Wohnung suchen.

Ob die das mit Taubenabwehr/Mückenschutz verbieten können - würde ich mich mal rechtskräftig beraten lassen.
 

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