Katze zurückgeben?

  • Themenstarter Mia75
  • Beginndatum
  • #21
Die Tierarztrechnungen habe ich natürlich bezahlt. Vielleicht sollte ich der Besitzerin anbieten, ihr die Katze abzukaufen?! Und ich hätte auch kein Problem damit, dass der Junge bei mir mit der Katze spielt. Nur wenn er sie mitnimmt, hätte ih sehr wohl ein Problem damit.
Am Anfang habe ich ihr die Katze einmal zurückgebracht und sie haben sie für 3 Tage eingesperrt. Anschließend saß sie aber wieder vor mener Tür. Ich denke nicht, dass sie dort freiwillig bleiben wird.

Genau das würde ich der Familie anbieten, dass der Junge bei dir mit Ihr "spielen":rolleyes: kann. Sein Interesse wird möglicherweise schnell dahin sein, wenn die Katze evtl. garnicht so spielt, wie ersich das dachte.
Bei der Gelegenheit kannst du ihm doch auch erklären (er ist ja mit 10 Jahren kein Kleinkind mehr) dass eine Katze kein Spielzeug ist.

Und in naher Zukunft würde ich mal ein klärendes Gespräch mit der Mutter suchen, Geld anbieten ist eine gute Idee, und schriftlich festhalten, dass die Katze dir gehört.
 
A

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  • #22
Vielen Dank an Euch! Eure Meinungen und Ratschläge haben mir sehr geholfen! Ich werde mich mal beim Tierarzt erkundigen, ob ich die Katze einfach so auf mich registrieren lassen kann und wenn der Junge wieder kommt, werde ich nochmal mit der Nachbarin reden. Ich hätte auch nie erwartet, dass die sich nach 1 Jahr Desinteresse plötzlich an die Katze erinnern... Im Winter war es ihnen auch völlig egal, ob die Katze draußen festfriert oder woher sie sich ihre Mäuse besorgt!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #23
Ist die Katze denn in dieser Hinsicht wirklich eine Fundsache?
Der Besitzerin war doch bekannt, dass die Katze bei der TE lebt.


Der EIGENTÜMER der Katze ist aber auch der TE, die ja die aktuelle Besitzerin ist, bekannt, und sie hat im vergangenen Jahr nichts daran getan, die Eigentumsverhältnisse zu ändern.

Ich denke, es gibt genügend Juristen hier im Forum, die den " Behalt die Katze" oder gar " der Junge stielt die Katze, wenn er sie mitnimmt" -Schreibern bezüglich ihrer Rechtsauffassung mal die Köpfe gerade rücken können und sollten.


@ Sabine
@Frau

mich irritiert dein post auch! klar ist es ihre katze. wenn der junge sie holt, vergeht er sich an fremden eigentum. dann zurückholen und eine klare ansage machen!

Der Junge vergeht sich nicht an FREMDEN Eigentum, wenn er die Katze holt! Sie ist das EITENTUM SEINER ELTERN! und damit hat er grundsätzlich jedes Recht, es im Auftrage seienr Eltern an sich zu nehmen
 
  • #24
  • #25
Die Katze ist nicht da und Basta.
Ich würde die nicht rausrücken und fertig.

Ist die gechippt und auf wen zugelassen ?

Wenn nein, ab zum TA..Chippen lassen und auf deinen Namen registrieren lassen.

Aus die Maus!

Genauso würde ich das machen! Ist das Rechtens? Wäre mir in diesem Fall piepegal, sollen die mir doch das Gegenteil beweisen.
 
  • #26
@ Sabine

Der Junge vergeht sich nicht an FREMDEN Eigentum, wenn er die Katze holt! Sie ist das EITENTUM SEINER ELTERN! und damit hat er grundsätzlich jedes Recht, es im Auftrage seienr Eltern an sich zu nehmen

Soll sich die TE halt auf Geschäftsführung ohne Auftrag berufen und mit den Tierarztrechnungen winken. Würde ich drauf ankommen lassen.
 
  • #27
rechtlich gesehen, ist der fall klar!
das wissen wohl alle hier :)

nur würde ich die katze wohl auch nicht offenen auges ins weniger gutgemeinte zuhause zurück geben.

tipps kamen viele, einige von denen würd ich wohl auch so umsetzen auch wenn sie nicht nach recht und ordnung gestaltet sind.
es geht ums tier.
man hat ja schliesslich auch eine moralische pflicht!
 
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  • #28
@Frau

Dann begründe mir doch mal bitte mit dem entsprechendem Paragraphen des BGB, weshalb die Katze Eigentum dieser Frau ist. Bitte definiere die einzelnen Begrifflichkeiten in diesem Paragraphen und lege es entsprechend aus, so dass es auf den Sachverhalt auch zutrifft ist! Das machst du doch sicher mit links, Frau Rechtsanwältin :)

Vor einem Jahr hat sie ihr die Katze überlassen, ohne Ansprüche geltend zu machen. Dazu ist keine schriftliche Form notwendig, es reicht ein mündliches Übereinkommen!

@Balli
@Mond

Genauso ist es! Wenn man der jetzt mit Geld und Vertrag kommt, ohne das sie es von sich aus anspricht, weckt man schlafende Hunde!

@Sitzwurst
Warum ist dieser Fall denn bitte klar! Wenn ich einer Bekannten ein Buch gebe und ich ihr sage, dass sie es behalten kann und das Buch liegt nach einem Jahr immer noch bei ihr und ich lehne es ab, wenn ihr Sohn mal 2 Seiten drin lesen will und dann gibt er es wieder zurück. Wenn mir dann Dritte mit Unterschlagung von Eigentum kommen, sorgt das für Lacher. Besitzansprüche wurden hier schon lange abgetreten!!!
Kein Gericht würde sich damit beschäftigen.....nichts anderes ist es!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #29
  • #30

im Eröffnungsposting:cool:

@sab: die Eigentümerin der Katze hat aber -lt Eröffnungsposting- die Eigentumsrechte an dem Tier nciht6 abgegeben, sondern lediglich geduldet, dass die TE das Tier weiter "nutzt"/ versorgt, beschmust etc

Letztendlich ist es so,dass die Katze bei ihren Eigentümern im Garten lebt und als Nutztier ( Mäusefänger) gehalten wird.
Das Eigentumsrecht geht nicht automatisch auf einen dritten über, nur,weil der das Tier auf eine andere Weise "nutzt"

Das ist ja etwa , als hättest du ein Auto, das bei dir auf dem Hof "rumsteht" und dein Nachbar fährt es regelömässig aus, damit es sich nicht "kaputtsteht".
Darüber hinaus "nutzt" er es auch regelmässig für Privat-und Vergnügungsfahrten, udn geht irgendwann dazu über, es vor SEINER Türe zu parken
Auch, wenn die Nutzung des Fahrzeugs durch den Nachbarn von dir geduldet wird , bedeutet das nciht automatisch, dass das Fahrzeug nach einem Jahr in das EIGENTUM deines Nachbarn übergeht
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #31
@Sitzwurst
Warum ist dieser Fall denn bitte klar! Wenn ich einer Bekannten ein Buch gebe und ich ihr sage, dass sie es behalten kann


das hat die frau aber nicht gesagt, dass sie die katze behalten kann, sie sagte lediglich, dass ihr egal ist, ob die TE die katz füttert.
 
  • #32
Ich denke das ist juristisch hier nicht zu klären, deshalb wär ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt das sinnvollste.
Würd mich aber interessieren wie es ausschaut. Meiner Meinung nach, hat die frühere Eigentümerin ihr Eigentum aufgegeben, da sie ja wusste wo die Katze ist, aber nichts unternahm und das immerhin ein jahr lang! Aber ich bin kein Jurist...

Wenn ich Kenntnis darüber hab, daß mein Tier im TH ist und ich lass es einfach da sitzen, greift ja diese 6 Monatsregelung (wobei dafür ja nicht mal die Kenntnis nötig ist)


Moralisch ist es allerdings sonnenklar.
 
  • #34
Wenn ich Kenntnis darüber hab, daß mein Tier im TH ist und ich lass es einfach da sitzen, greift ja diese 6 Monatsregelung (wobei dafür ja nicht mal die Kenntnis nötig ist)
.


Ein Tierheim ist aber auch auf die Vermittlung ausgerichtet, während die Frau hier lediglich geduldet hat, dass die TE das Tier füttert- Ihr Eigentumsrecht hat sie damit nicht aufgegeben- dazu wäre eine Willenserklärung im Sinne von "behalten sie diue Katze" nötig, und die ist ja nach aktuellem Wissensstand erfolgt
 
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  • #35
Oh super! Also falls mir eine der Nachbarskatzen gut gefällt, dann frag ich einfach die Besitzer, ob es O.K. ist, wenn das Mietz mal auf mein Sofa klettert und hier ne Mahlzeit einnimmt und dann geh ich noch 2x mit Mietz zum Tierarzt und schon ist sie MEIN!!! :muhaha:

Das könnt ihr doch nicht wirklich ernst meinen!!!
 
  • #36
Alles was ich schreibe meine ich vollkommen ernst!
 
  • #38
Das meine ich gar nicht.
 
  • #39
Hallo ihr Lieben, also strafrechtlich würde ich hier gar kein Problem sehen. Es ist mit Sicherheit keine Fundunterschlagung. Sie hat die Katze freiwillig herausgegeben... klar... aber er sehr spät wieder eingefordert. (die genaue Frist kenne ich nicht... aber das mit 6 Monaten könnte passen)

Aber das wichtigste ist:
Kann die Frau überhaupt nachweisen, dass es ihre Katze ist? Ist sie gechippt, oder tätowiert?
Wenn man hart ist, könnte man es drauf ankommen lassen. :)

Und dem Herrn Sohn würde ich mitteilen, dass er der Mama ausrichten kann, dass wenn er noch mal auftaucht, dass Du die Tierarztkosten einklagen wirst, wenn sie noch mal ankommen. Du könntest Druck machen und auf die artgerechte Haltung hinweisen und das dies sicher auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wäre. Flöhe, abgemagert... usw.... ( nur als Druckmittel... aber ich denke es wirkt :wow: )

Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten... der sich mit Zivilrecht auskennt. Aber ich denke die richtigen Argumente und Druckmittel reichen bei der Familie.

Und gib die Katze ja nicht raus!!! Was ist das eigentlich für ein komisches Kind. Liebe Grüße
 
  • #40
Ach ja und ich kann mir nicht mal vorstellen, dass sie sich weder nen Anwalt nimmt oder die sich wirklich für die Katze interessiert. Sie hat sie damals nicht gefüttert und wird sie sicher auch nicht gechipt oder tätowiert haben... (alles eine finanzielle Frage) Ich habe grad nen Hals... was gibt es nur für komische Menschen
 

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