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Mioa
Benutzer
- Mitglied seit
- 5. Juli 2010
- Beiträge
- 55
Hallo alle miteinander!
Ich hab eine Frage:
Wenn ein Vermieter vor Einzug die Haltung von zwei Katzen erlaubt, kann er dieses Erlaubnis nachträglich widerrufen?
In meinem Mietvertrag steht:
"Maximal zwei Hauskatzen können, unter Beachtung der erforderlichen Hygienerichtlinien, in der Wohnung gehalten werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann vom Vermieter jeder Zeit, vorallem bei Beschwerden von Nachbarn sowie Beschädigung der Mietsache, widerrufen werden."
Ist ja nicht immer alles rechtens was so im Mietvertrag steht, bzw. wird nicht so heiß gegessen. Wie sieht es rechtlich aus?
Derzeit besteht das Problem nicht, aber ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen, da wir jetzt kleinere Differenzen wegen der Höhe der Kaltmiete haben. Bisher ist nur ein Vorvertrag unterschrieben und ich möchte mir sicher sein dass er meinen wunden Punkt nicht ausnutzen kann, auch wenn ich davon ausgehe das er es nicht tun wird. Sicher ist sicher.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Mioa
Ich hab eine Frage:
Wenn ein Vermieter vor Einzug die Haltung von zwei Katzen erlaubt, kann er dieses Erlaubnis nachträglich widerrufen?
In meinem Mietvertrag steht:
"Maximal zwei Hauskatzen können, unter Beachtung der erforderlichen Hygienerichtlinien, in der Wohnung gehalten werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann vom Vermieter jeder Zeit, vorallem bei Beschwerden von Nachbarn sowie Beschädigung der Mietsache, widerrufen werden."
Ist ja nicht immer alles rechtens was so im Mietvertrag steht, bzw. wird nicht so heiß gegessen. Wie sieht es rechtlich aus?
Derzeit besteht das Problem nicht, aber ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen, da wir jetzt kleinere Differenzen wegen der Höhe der Kaltmiete haben. Bisher ist nur ein Vorvertrag unterschrieben und ich möchte mir sicher sein dass er meinen wunden Punkt nicht ausnutzen kann, auch wenn ich davon ausgehe das er es nicht tun wird. Sicher ist sicher.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Mioa