Neulingsfrage zu Mietrecht :-)

  • Themenstarter Birmchen2
  • Beginndatum
  • #21
ich suche auch gerad Wohnung und ich hab immer nach Tierhaltung gefragt...und dann auf Nachfrage gesagt das ich drei habe... ich muss wenn ich die Whg nehme unterschreibe das es nicht mehr als drei werden....wie das rechtlich abgeklärt ist weiß ich nicht...


lg Bia

so hab ich mir das auch vorgestellt. zusichern, dass es nicht mehr werden.
 
A

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  • #22
Hallo zusammen, wollte nur rückmelden, dass unsere Vermieter sich haben umstimmen lassen:yeah:

Sie möchten jetzt eine schriftliche Bestätigung, dass wir haftpflichtversichert sind und nicht mehr als zwei Tiere halten - kriegen sie natürlich gerne. Da sieht man mal, dass ruhige Argumente fruchten können...:smile:


das ist ja supi...

vor 2 jahren bin ich in eine wohnung gezogen ( da war ich noch ohne katze) wo der vermieter meinte das er keine tierhaltung möchte.. zwei hunde waren vorher in der wohnung und haben den ganzen boden verkratzt. mieter zog einfach bei nacht und nebel aus und vermieter blieb auf dem schaden sitzen.
bei mir stand dann auch die übliche klausel im mietvertrag, keine tierhaltung etc...
als wir uns dann doch entschieden eine katzen bei uns aufzunehmen, fragte ich im mieterverein nach, wie es damit aussieht. dort sagte man mir folgendes: bei einer reinen wohungskatze dürfte der vermieter nichts sagen, solange es nicht zu geruchsbelästigung etc kommen würde... bei freilaufende katzen kann er verbieten weil die ja auf den grundstück ihr geschäft erledigen könnten..
wir haben trotzdem den vermieter gefragt und siehe da , weil er uns schon kannte stimmte er einer katze zu.

hier in der neuen wohnung fragten wir gleich vor einzug ob tierhaltung erlaubt ist, obwohl wir keine tiere hatten. hunde derzeit nicht, aber dafür katzen....
 
  • #23
Da hätte ich auch gleich mal eine Frage ;)
Ich bin seit geraumer Zeit am überlegen, mir eine Katze anzuschaffen. Hab mich schon sehr viel informiert, doch fertig bin ich damit noch lange nicht ;)
aber was mir jetzt wahrscheinlich Steine in den Weg legen wird, ist mein Vermieter. Im Mietvertrag ist ausdrücklich aufgeführt " Hunde und Katzen sind nicht genehmigt" Kleintiere schon, also auch nervtötende Vögel, die Krach machen.
Allerdings habe ich gesehen, dass ein Nachbar von mir einen gesicherten Balkon hat und meine Mutter meinte, sie hätte da schon mal eine Katze gesehen..
ob das jetzt wirklich stimmt, weiß ich nicht

Wie ist das denn..also wie gesagt, ich bin totaler neuling und versicherung waren noch nie so meins :p die richtige versicherung für mein shetty zu finden war auch nich grad einfach ;)
also braucht man eine extra versicherung? oder ist das in einer normalen haftpflichtversicherung dabei?

vielen dank schon mal :)
 
  • #24
Wie ist das denn..also wie gesagt, ich bin totaler neuling und versicherung waren noch nie so meins :p die richtige versicherung für mein shetty zu finden war auch nich grad einfach ;)
also braucht man eine extra versicherung? oder ist das in einer normalen haftpflichtversicherung dabei?

vielen dank schon mal :)

Hallo!
Es kommt auf deine Versicherung an - einfach mal fragen. Bei uns sind Schäden durch Katzen in der normalen Haftpflicht enthalten. Ich habe auch gelesen, dass das wohl oft so ist...

Wie gesagt, bei mir haben freundliche Argumente auch geholfen. Z.B. hatten wir den Vermietern die Nummer der Züchterin gegeben, bei der wir jetzt auch gekauft haben... Wir haben genau nachgefragt, was die Befürchtungen der Vermieter sind, und diese dann eine nach der anderen entkräftet.
Viel Glück!
 
  • #25
Für Katzen gibt es keine extra Tierhaftpflichtversicherung. Ist in der normalen Privathaftpflicht mit drin.

Der Vermieter kann die Haltung von Katzen nur untersagen, wenn es zu "Belästigungen" der anderen Mieter oder zu Störungen des "Hausfriedens" kommt.
Bspw. Katze schreit den ganzen Tag die Nachbarschaft zusammen, pinkelt den Hausflur voll, etc.

Katzen gelten im Übrigen nicht als Kleintiere (das sind tatsächlich nur Wellensittiche, Kaninchen, Hamster, etc).

Grds. ist die vorherige Zustimmung einzuholen, diese darf aber nur versagt werden, wenn triftige Gründe (s.o.) vorliegen. Das Argument die Katzen würde die Wohnung verwüsten reicht nicht aus.

Höchstrichterliche Rspr. dazu gibts es nicht, aber einige unterinstanzliche Urteile, wobei sich das von mir oben gesagte wohl mittlerweile als Konsens herausgebildet hat.

Kurz gesagt: Katzen sind grds. erlaubt, Zustimmung des Vermieters ist aber trotzdem nötig, versagen kann er sie aber grds. nicht.
 
  • #26
Zum Thema Haftpflicht: Hunde sind nicht enthalten, Katzen schon. Ich habe einfach bei meiner Haftpflicht angerufen und um eine schriftliche Bestätigung für den Vermieter gebeten. Im Schreiben steht, seit wann der Schutz läuft, und dass meine beiden Katzen mitversichert sind. Das hat den Vermieter zufrieden gestellt.

Ich mußte übrigens schon bei 2 Vermietern beim Einzug meinen Versicherungsschutz nachweisen.
 
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  • #28
Frage

Hallo zusammen ich bin neu hier ,
Hab seit einer Woche eine Katze habe das gestern den Vermietern gesagt und sie waren nicht damit einverstanden. Mir kam es vor das sie katzen hassen, weil sie mich gefragt haben wieso ich keinen kleinen Hund hole meinte ich nur Hunde müssten raus eine Katze hat das Katzenklo....

Ich weiß jetzt nicht muss ich sie abgeben, weil im Vertrag steht die Mieterin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Tieren in der Mietwohnung ???? Und angeblich hätte er auch eine Allergie gegen Katzen? Im Internet lese ich voll viel nur weis ich es nicht.

Und dann kamen die mir noch an mit Teppichboden und tappete der kleine geht garnicht da dran falls ich dann ausziehen würde das das alles erneuert werden müsse haben die echt das recht dazu? Renovieren und Teppichboden reinigen reicht doch auch wenn nichts beschädigt ist oder? Ich danke schonmal lg
 
  • #29
Hab seit einer Woche eine Katze habe das gestern den Vermietern gesagt und sie waren nicht damit einverstanden. Mir kam es vor das sie katzen hassen, weil sie mich gefragt haben wieso ich keinen kleinen Hund hole meinte ich nur Hunde müssten raus eine Katze hat das Katzenklo....

Ich weiß jetzt nicht muss ich sie abgeben, weil im Vertrag steht die Mieterin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Tieren in der Mietwohnung ???? Und angeblich hätte er auch eine Allergie gegen Katzen? Im Internet lese ich voll viel nur weis ich es nicht.

MIttleweile gibt es BGH Urteile das ein Vermieter das halten von Katzen nicht ohne triftigen Grund verbieten darf .... Katzen "hassen" und "Allergie" reichen nicht aus -> Dein Vermieter wohnt bei dir nicht in der Wohnung ^^

Sollten die Katzen etwas "Kaputt" machen musst du als Halter natürlich für den Schaden aufkommen ... da man Katzen haare nie zu 100% aus dem Teppich bekommen wirst kann es gut sein das dieser bei Auszug (neben der Renovierung) ersetzt werden muss.
 
  • #30
Hallo Garagoos ich danke dir ich werde heute nochmal beim Mieterschutzbund anrufen. Ich hoffe das stimmt und darf den kleinen behalten die werden mich bestimmten hassen aber da ist mir egal abgeben werde ich ihn nicht mehr ansonsten ziehe ich aus. Danke lg
 
  • #31
Sollten die Katzen etwas "Kaputt" machen musst du als Halter natürlich für den Schaden aufkommen ...

Und da springt die eigene Haftpflichtversicherung ein :) Katzen sind in der Regel automatisch mitversichert. Hunde nicht.
 
  • #32
Es stimmt schon, dass man Katzenhaltung eigentlich nicht verbieten kann. Eigentlich. Dabei sollte man auch im Blick haben, dass der Wohnungseigentümer das eine oder andere mit/in seiner Wohnung einfach nicht haben will. Es ist schließlich sein Eigentum, ein gewisses Recht sollte ihm da schon eingeräumt werden. Eine Einigung in Frieden und Freundlichkeit finde ich immer noch die beste Lösung, notfalls auch schriftlich im Mietvertrag festgehalten.

Wir haben noch vor Einzug in unsere jetzige Wohnung generell nachgefragt, ob wir Katzen halten dürften, und es wurde bejaht. Bevor wir dann die Maus holten, haben wir nochmals gefragt und über unsere konkrete Absicht informiert und die Antwort blieb die selbe. Und wenn die Maus eine Gefährtin bekommt, frage ich auch nochmals vorher nach. Ich möchte das schon aus meinem Gefühl für Anstand heraus so.

Nachträglich fragen halte ich für keine gute Lösung.
 
  • #33
  • #34
Das ist natürlich eine schwierige Situation.

Generell gilt: Katzen/Hundehaltung kann nicht generell untersagt werden. Wenn also im Mietvertrag stünde 'Es dürfen keine Katzen/HUnde gehalten werden' (oder ähnliches). Dann ist diese Klausel erstmal unwirksam. Die Klausel 'Katzen/Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters' (oder ähnliche Formulierungen) ist jedoch völlig rechtens. Es wird davon ausgegangen, dass ein Mieter, der einen Mietvertrag unterschreibt sich diesen auch durchliest. In Bezug auf diese Klausel heißt das, dass sich der Mieter 'sehenden Auges' darauf einlässt eventuell die Tierhaltung verboten zu bekommen.

Das war auch schon alles vor dem BGH-Urteil so. Das einzige, was sich dadurch verändert hat, ist eine gewisse 'Festigung' der Rechtslage, wobei man klar sagen muss, dass Urteile in Deutschland Einzelfallentscheidungen sind und kein Gericht daran gebunden ist. (Entscheidet ein Gericht bei vergleichbarer Interessenlage 'gegen' die BGH-Meinung, stehen die Chancen natürlich gut, dass das Urteil ind er nächsten Instanz aufgehoben wird.

Die Allergie der Vermieterin (oder anderer Personen im Haus) wäre übrigens ein wichtiger Grund mit dem sich die Tierhaltung einschränken ließe. Dabei käme es natürlich darauf an, ob die Vermieterin ebenfalls bei dir mit im Haus wohnt - in manchen Mehrfamilienhäusern ist das ja der Fall. Eventuell reicht es auch schon aus, wenn die Vermieterin plant die Wohnung nach deiner Mietzeit selbst zu nutzen. Das sind sicher spezielle Fallfragen.

Da du die Katze ohne Zustimmung des Vermieters geholt hast (und damit gegen deinen Mietvertrag verstoßen hast), kann dein Vermieter dich nun Abmahnen. In der Abmahnung kann er verlangen, dass du die Katze (=Gegenstand des Vertragsbruchs) entfernst. Tust du das nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann dein Vermieter dir kündigen. Sowohl gegen die Abmahnung, als auch die Kündigung kannst du natürlich rechtlich vorgehen. Das Problem ist nur: Die Katze, die schon da ist, dürfte nicht da sein. Selbst wenn du nachträglich um Genehmigung der Katze bittest, hättest du immernoch gegen den Mietvertrag verstoßen.

Du kannst (und solltest) natürlich mit deinem Vermieter sprechen und um Genehmigung der Katze bitten. Gegen eine Verweigerung der Genehmigung kannst du wohl versuchen gerichtlich vorzugehen.

Die Frage ist, ob sich so ein gerichtlicher Streit wirklich lohnt, wenn du sowieso schon überlegst dann lieber umzuziehen. Es gibt keine Garantie, dass du Recht bekommst und wenn du den Prozess verlierst, bleibst du auf einer ganzen Menge Kosten sitzen. Falls du es trotzdem wagen willst, informiere dich beim Mieterschutzbund und hol dir dort wenn möglich Unterstützung, versuche mit deinem Vermieter zunächst ein Mediationsverfahren bei Gericht zu machen (billiger und meister erfolgreicher, da hier kein 'Alles-oder-nichts'-Urteil bei rauskommt, sondern ein gegenseitiger Vertrag). Falls es finanziell eng ist, gibt es noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

(Bitte beachte, dass dies keine verbindliche Rechtsberatung war, sondern bloß meine Meinung/Einschätzung zum Sachverhalt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. - Das lernt man als erstes im Jurastudium...)
 
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  • #35
Hallo zusammen ich bin neu hier ,
Hab seit einer Woche eine Katze habe das gestern den Vermietern gesagt und sie waren nicht damit einverstanden.

dumme Situation, darum informiert man sich auch besser bevor man sich eine Katze ins Haus holt - einerseits beim Vermieter, andererseits über Katzenhaltung generell - Katzen sind sehr soziale Tiere und keine Einzelgänger, von daher sollte deine Katze einen kätzischen Sozialpartner bekommen, insbesondere dann, wenn es noch ein Kitten sein sollte. Entweder klärst du das im Vorfeld mit deinem Vermieter ab oder du musst dich auf Wohnungssuche begeben oder aber, wenn dir ein Umzug nicht möglich ist, suche für die Maus einen neuen Platz, wo sie nicht als Einzelkatze leben muss.
 
  • #36
Hallo danke an euch dürfte ich den dir Katze solange behalten bis ich umziehe?
 
  • #37
Rechtlich selbstverständlich nicht. Du hast keine Zustimmung zur Haltung einer Katze in deiner Wohnung. Diese Zustimmung müsstest du laut Mietvertrag aber haben. Hast du sie nicht, verstößt du gegen deinen Mietvertrag.

Praktisch kann dir aber 'erstmal' nicht viel passieren. Für eine fristlose Kündigung müsstest du als erstes abgemahnt werden und selbst dann dauert eine Räumungsklage auch nochmal gut 6 Monate.

Menschlich ist es natürlich wieder so eine Sache... Du handelst bewusst gegen den Willen (und sogar gegen die Vereinbarungen, die du selbst freiwillig unterschrieben hast) deines Vermieters. Das ist einfach nicht die feine Art... zumal die Anschaffung einer Katze auch kein 'versehentlicher' Verstoß sein kann. Wenn ich weiß, dass ich Tiere will, dann kümmere ich mich doch vorher darum eine geeignete Umgebung dafür zu schaffen. Dazu gehört auch die rechtliche Seite.

PS: Noch ein paar Worte zum Thema 'Katze beschaffen': In den meisten Schutzverträgen zur Katzenüberlassung steht eine Klausel drin, wo du dich verpflichten musst, dass Katzenhaltung in deiner Wohnung erlaubt oder mit dem Vermieter abgesprochen ist. Wenn du also eine Katze per Schutzvertrag übernommen hast, hast du da eventuell auch einen Vertragsbruch begangen.

(Bitte beachte, dass dies keine verbindliche Rechtsberatung war, sondern bloß meine Meinung/Einschätzung zum Sachverhalt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.)
 
  • #38
Für die Katze habe ich keinen Vertrag die war verwarlost der arme danke lg
 
  • #39
hey habe eine lösung gefunden,
der kleine hat gestern ein neues zuhause gefunden habe ihn selbst dahin gefahren um zu gucken wo er ja hin kommt.
er hats definitiv besser da, er hat eine katze die was älter ist die angst hat .
und eine andere kleine katze die 14 wochen alt ist.
die zusammen spielen es hat fast mein herz gebrochen aber es ist definitiv besser für den kleinen denke nur an das tier.
und auch noch kumpeln er hat sich voll gefreut.:)
bei netter mutter und ihrer Tochter
lg
 

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