Vermieter will meine Katzen ins Tierheim stecken oder uns rauswerfen

  • Themenstarter LaLuna**
  • Beginndatum
  • #41
Genauso muss es gehen.
Du wirst um den Besuch eines Anwalts nicht rumkommen. Den Wiederspruch kannst Du danach formulieren oder das den Anwalt tun lassen, falls Du Dich dazu entschließt aus der Beratung ein Mandat zu machen.

Ach ja und Katzen stinken bei normaler Hygiene - die im Übrigen in JEDEN Haushalt gehört - gar nicht.

Ich habe hier 3 Tiger und meine Bude riecht derzeit komplett nach meinen Duftorchideen. Im Sommer duften hier Rosen. :grin:
Ich betreibe hier normale Klohygiene - 3x täglich misten, alle 2 Tage wird feucht gewischt und das komplette Bad gereinigt (da steht das Tiger Klo).
Gelüftet wird im Sommer den ganzen Tag lang wenn ich da bin, ansonsten morgens 2 Stunden und Abends nochmal 2.
Wenns richtig eisig ist wie jetzt, wird nur ne Stunde morgens und Abends gelüftet.
 
A

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  • #42
EINE Stunde morgens und abends?

Du musst echt hart im Nehmen sein :D
 
  • #43
Ich schreib jetzt mal meine Erfahrung auf, ich hab nicht alles gelesen, wenn doppelt, dann nicht beachten :)

Ich wohnte in einer Zweizimmerwohnung und habe bevor ich Kira und Spike holte meinen Vermieter gefragt ob das ok ist. War es NICHT.

Laut Mietvertrag hätte er aber nichts machen können. Es waren Kleintiere erlaubt und ich hab ihm alles mögliche ausgedruckt.

Naja, Ärger will man nicht, also hab ich mir was neues gesucht.

Ich hab ihm damals per Vertrag angeboten, dass ich selbstverständlich alle Schäden übernehme, die die Katzen verursachen (hat er abgelehnt)

Die zwei zogen trotzdem ein - Spike hatten wir inzwischen verloren durch FIP, dann kam LuLu - also wieder zwei.
Am Auszugstag wurde alles protokoliert was kaputt ging (halt paar Holzfensterrahmen, die zerkratzt waren - hab ich gleich gesagt, dass ich das zahle, mich aber vorher beim Mieterschutzverein erkundige - es kam NICHTS)

Wir sind inzwischen umgezogen, unseren derzeitigen Vermieter sind total tierlieb, haben selber nen Hundekind :) Und wussten auch von den zweien.
Und auch mit Pepe unserem dritten Neuzugang haben sie keinerlei Probleme :)

Es gibt tierliebe Vermieter - es ist schwer, aber man findet sie
 
  • #44
Ich meine, es gibt ein Gerichtsurteil, dass ein Vermieter die Haltung von Wohnungskatzen nicht verbieten darf. Bei Freigängern sieht das wieder anders aus.

Vielleicht helfen dir diese "Tipps" weiter: http://www.tierrechtsbund-aktiv.de/new/mietrecht.php

Ich drück dir die Daumen, dass ihr eine gute Lösung für die Katzen und für dich findet.
 
  • #45
Ich meine, es gibt ein Gerichtsurteil, dass ein Vermieter die Haltung von Wohnungskatzen nicht verbieten darf. Bei Freigängern sieht das wieder anders aus.

Es gibt keine allgemeingültige Regelung dafür! Da entscheidet jeder Richter anders.
Ein Gerichtsurteil sagt leider überhaupt nichts aus, da der nächste Richter schon wieder anders entscheiden kann: Es gibt kein Gesetz, dass die Katzenhaltung regelt! Deswegen ist es ja so wichtig sich die Haltung schriftlich genehmigen zu lassen.
 
  • #46
Natürlich ist es immer besser, wenn eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vorliegt und andere Richter werden möglicherweise auch andere Entscheidungen treffen. Dieses Urteil wurde aber vom BGH erlassen und kann deshalb nicht so einfach ignoriert werden.
 
  • #47
Im Mietvertrag steht, Tierhaltung in Absprache mit dem Vermieter. Diese wurde auch erlaubt, als ich eingezogen bin, das war vor mehr als 2 Jahren, leider nur mündlich, ich war jung und dumm. Aber er hat somit auch nichts schriftlich, dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist.

Ich meine, daß das eine Formulierung ist, die zum Nachteil des Vermieters ausgelegt wird. Für Kleintierhaltung ist eine Absprache mit dem Vermieter nicht nötig. Die darf er nicht verbieten. Also wäre die ganze Klausel ungültig.

Unabhängig davon würde ich dir aber auch entweder zum Gang zum Anwalt oder der Rechtsberatung eines Mietervereins raten.

Laut Mietvertrag hätte er aber nichts machen können. Es waren Kleintiere erlaubt und ich hab ihm alles mögliche ausgedruckt.

Katzen sind nach wie vor offiziell keine Kleintiere. Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

Ich meine, es gibt ein Gerichtsurteil, dass ein Vermieter die Haltung von Wohnungskatzen nicht verbieten darf.

Das genannte Urteil des BGH stammt aus 2007 und hat mittlerweile Berücksichtigung in den Mietverträgen gefunden. Demnach ist Katzenhaltung nach wie vor nicht automatisch erlaubt, sondern bei entsprechender Klausel im Mietvertrag immer noch von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Katzen zählen immer noch nicht eindeutig zu den Kleintieren.

Guckst du hier:

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei der Kleintierhaltung gestärkt. Nach einem gestern verkündeten Urteil dürfen Bewohner Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Schildkröten auch ohne Zustimmung des Vermieters halten. Die häufig verwendete Klausel, wonach nur Ziervögel und Zierfische nicht genehmigungspflichtig sind, wurde für unwirksam erklärt. Die Vereinbarung in den Formularmietverträgen benachteilige die Mieter unangemessen, urteilten die Karlsruher Richter.

In der Begründung heißt es, Kleintiere, die in Käfigen und Behältern untergebracht seien, gehörten zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das Urteil hat nun zur Folge, dass die entsprechende Klausel zur Tierhaltung komplett entfällt. Damit ist aber die Anschaffung von Hunden oder Katzen nicht automatisch möglich geworden. Vielmehr müssen Mieter, die nun keine wirksame Regelung über die Tierhaltung mehr haben, mit dem Vermieter über die Anschaffung größerer Haustiere verhandeln.

Quelle

Gruß
Jubo
 
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  • #48
Jubo - das stimmt. Das wusste er aber nicht.
Ich hab ihm Artikel ausgedruckt, wo natürlich Zugunsten der Katzen entschieden wurde.
Er ist über 80 - ich geb zu, das hab ich ausgenutzt. Nicht böswillig, aber ich wollt die Zwerge nicht hergeben, hätte ich auch nicht.
 

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