Kann Vermieter Katzen verbieten ohne Grund?

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Schnappo

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Wir leben einem Haus mit mehreren Stöcken (Nur wir, wir haben das Haus gemietet) mit einem kleinen Garten dran. Es ist eher so Vorstadt Gegend also haben wir auch Nachbarhäuser und Gärten, aber nicht direkte Nachbarn an uns dran, schon etwas abgetrennt.

Nun möchte ich mir gerne zwei Katzen zu legen und die Vermieterin hat abgelehnt, obwohl es keinen Grund gibt. Lärmbelästigung macht keinen Sinn da wir keinen Nachbarn direkt im Haus haben und die meisten Katzen ja auch nicht stundenlang miauen und auch nicht so laut das man es bis raus auf die ganze Straße hört.

Beschädigung der Möbel o.ä. macht auch keinen Sinn, da alle Möbel von uns sind und die Wände von etwas kratzen nicht kaputt gehen würden zumal man auch immer noch neu streichen könnte bevor man auszieht.

Da es auch Wohnungskatzen sein sollen, da ich einfach angst habe das draußen was passiert kann ich mir auch nicht vorstellen das es zu Grundstücksbelästigung bei Nachbarn kommen wird oder das der Garten komplett verwüstet wird.

Irgendwie gibt es keinen gescheiten Grund warum es nicht okay sein sollte. Gerade in einem Haus, wo man alleine wohnt ohne Nachbarn über oder unter einem.
 
A

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Hast du sie denn mal gefragt, warum sie es verbietet?
lg
 
Vielleicht hatben sie mal schlechte Erfahrungen gemacht? Nur weil du sagst, dass du vernünftig wärst, heißt es nicht, dass es andere vor dir waren.

Ich hab schonmal solche Wohnungen gesehen, die sehr...sehr verwahrlost waren und die Katzen durch das Vet.-Amt dort rausgeholt wurden.
Ein Fall war für mich besonders krass, da wir da nicht nur lebende Tiere dort vorgefunden hatten, überall lag die Sch..., tausende von Fliegen usw...
Die Vermieterin des Hauses liebt Katzen, hat selber welche, aber der Schaden, der dadurch verursacht wurde, hat sie dazu gebracht, von nun keine Katzen mehr in diesem Haus zu erlauben. Die Wohnung war ers frisch renoviert gewesen und durfte nochmal alles auf eigene Kosten erneut renovieren...
Ihr tut es für die Nachmieter sehr Leid, aber das hat sie echt geprägt.
 
Nach dem genauen Grund hatte ich sie nicht gefragt, sie hatte mir aber auch keinen genannt.

Das sie schlechte Erfahrungen gemacht hat kann ich mir nicht vorstellen, wir sind ihre ersten Mieter. Das Haus haben wir damals auch renoviert (Kosten geteilt mit den Vermietern), bevor wir eingezogen sind. Da hatten die Eltern der Vermieter gelebt und es war ziemlich runtergekommen. Nach deren Tod haben sie es dann an uns vermietet.

Wir hatten auch schon Hunde und Vögel im Haus und daher weiß sie, dass wir wissen was wir tun. Das Haus sieht ja nicht verwahrlost aus. Wir wohnen auch schon seit 10+ Jahren hier und deswegen kennen wir uns auch echt eine Weile.

Leider ist ihr Mann vor 2 Jahren verstorben und seitdem ist sie generell etwas komisch was das Haus angeht und will Regeln und teilweise Verbote aufstellen die keinen Sinn machen und vorher auch nie nötig waren. Naja, nach 50 Jahren Ehe den Mann zu verlieren ist hart, aber da können wir ja nichts für :verstummt:
 
Dann frag doch einfach direkt.
Du weißt ja gar nicht, ob es wirklich keinen Grund hat, wie du im Titel schreibst ;)
 
Wäre es eine Möglichkeit, das Haus zu kaufen?
 
Naja, es gibt halt keinen Grund der Sinn macht, die Katze kann keine Schäden anrichten und die Vermieterin vertraut uns. Es macht halt einfach keinen Sinn.
 
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Das Haus zu kaufen eher nicht, da sie es wohl irgendwann wenn wir ausziehen (Und das wollen wir, da die Mutter meines Freundes ein eigenes Haus hat und schon relativ alt ist und wir planen dort irgendwann ein zu ziehen, da es viel größer ist und besser gelegen) an ihren Sohn und seine Freundin geben will. Aus dem Haus schmeißen wird sie uns nicht deswegen, aber Haus kaufen ist deswegen auch keine Option. Vor allem wenn wir irgendwann die Möglichkeit auf ein viel besseres Haus haben für 0 Euro und wir hier ja schon über 10 Jahre an Miete investiert haben, da würde es sich dann einfach nicht mehr lohnen das Haus auf einmal zu kaufen.

Ich mag Katzen ja wirklich, aber ein Haus für mehrere Hundert tausend kaufen nur um welche halten zu können halte ich dann doch für etwas viel.
 
Moin,
das generelle Verbieten von Katzen in Mietwohnungen ist nicht zulässig.
Link:https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/
Allerdings wäre eine Eskalation ja auch nicht in eurem Sinne, da wird wohl nur ein offenes Gespräch mit der Vermieterin helfen.
Viel Glück dabei.

Henry
 
  • #10
Ist verständlich bei dieser Konstellation.
Aber das umziehen kann ja noch dauern.

Also bleibt nur zum Kaffee einladen und konkret fragen.
Was ist denn mit den Tieren, die ihr bereits hattet?
 
  • #11
War nie ein Problem. Wir haben uns immer gut um unsere Tiere gekümmert und alles sauber gehalten. Auch mit Nachbarn gab es keine Problem.


Ich weiß jetzt nicht inwiefern der Mietvertrag bei Wohnungen und Häusern gleich ist, aber eigentlich sollte es in Häusern ja unproblematischer sein mit Haustieren als in Gebäuden mit vielen Wohnungen und vielen Leuten.
 
  • #12
Huhu, komme aus dem Immobereich. :)

Zu deiner Frage:

Ja, ein Vermieter kann Katzen oder Hundehaltung verbieten, wenn er einen berechtigten Grund hat - bzw. wenn er unter Berücksichtigung aller Interessen der betroffenen Parteien (also eurer, der Nachbarn, aber auch seiner eigenen) sowie weiterer Faktoren wie u.a. dem Zustand der Mietsache und der bisherigen Handhabung mit Haustieren entscheidet. Es gibt aber keine einheitliche Regelung, ob und wie genau er diesen Grund auch erklären muss.

Zitat BGH Urteil:

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führt jedoch nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Vielmehr muss eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen.

Es ist also ein Wischiwaschiurteil, das viel Interpretation und Konfliktpotenzial birgt und im Ernstfall nur vor Gericht geklärt werden kann.
Es ging hier ursprünglich um eine allgemeine starre Klausel, die unzulässig ist. Es gilt aber weiterhin ein Erlaubnisvorbehalt, d.h. er darf es trotzdem auch im Einzelfall ablehnen.
Die Gerichtsurteile, die es dazu gibt, gelten also jedes Mal als Einzelfall und eine neue Situation müsste immer wieder neu bewertet werden.

Da stellt sich also die Frage, ob man sich diesen Ärger mit einem langjährigen Vermieter machen möchte? Ich würde überlegen, ob ich nicht doch nochmal das Gespräch suchen würde. Eventuell gibt es bereits andere Katzenhalter in der Nachbarschaft, vermietet er nur dieses Haus? Die Kaffee-und Tee-Option halte ich deshalb hier für am besten. ;)
 
  • #13
Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn Tiere vorher erlaubt waren, wird die Vermieterin das wahrscheinlich nicht so plötzlich verbieten dürfen. :confused:

Die Katze selber nicht. Katzenurin hingegen kann beträchtlichen Schaden anrichten.
Stimmt. Aber Hundeurin ist doch genauso schlimm, zumal die meisten Hunde viel größere Pfützen machen.
 
  • #14
Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn Tiere vorher erlaubt waren, wird die Vermieterin das wahrscheinlich nicht so plötzlich verbieten dürfen. :confused:

.

Nur, wenn darin explizit steht, dass entweder jegliche Tierhaltung oder generell Katzenhaltung erlaubt ist. Sonst brauchen Hunde- und Katzenhaltung jeweils eine separate Erlaubnis. Steht drin nur mit Genehmigung, so gilt diese Genehmigung dann auch nur für diese(s) Tier(e), für das oder die man gebeten hat. Also wenn der Vermieter nicht dauerhaft genehmigt, muss man bei der nächsten Katze wieder neu fragen.
 
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  • #15
Ich denke auch, dass ein Gespräch der beste Weg ist. Könnte ja auch sein, dass sie oder Sohn (als wahrscheinlicher nächster Bewohner) eine schwere Allergie gegen Katzen haben...
 
  • #16
Die Katze selber nicht. Katzenurin hingegen kann beträchtlichen Schaden anrichten.

Oh ja, das kann ich aus Erfahrung bestätigen. Klasse ist wenn plötzlich der FI Schalter heraus fliegt :stumm: .
 

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