BKH Kater wurde nur neun Monate alt

  • Themenstarter Sammyre
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    bkh hcm
  • #21
Sie koennte ja genauso gut ihrer Freundin nachdem Mund reden um ihr einen gefallen zu tun.

Das wäre - je nach dem - mindestens eine uneidliche Falschaussage (strafbares Vergehen) bzw. höchstens ein Meineid (Verbrechen, d. h. Mindeststrafe Gefängnis). Auch eine gute Freundin würde sich sehr genau überlegen, ob sie sich für so einen geringen Streitwert strafbar macht oder lieber doch nicht.

Die "Nähe" eines Zeugen zu der Prozesspartei wird vom Gericht ggf. bei der Beweiswürdigung mit berücksichtigt. Und natürlich gibt es auch Verhalten bei der gerichtlichen Vernehmung und den geschilderten Sachverhalt, die Wortwahl, die Reaktion auf Nachfragen u. a. m., die für die Beweiswürdigung herangezogen werden (können).

Ich unterstelle einmal hoffnungsfroh, dass auch junge Erwachsene der jetzigen Generation soviel in der Schule und in den von ihnen bevorzugten Medien gelernt haben, dass ihnen die Bedeutung einer falschen Aussage vor Gericht hinreichend klar ist..... ^^
 
A

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  • #22
Das wäre - je nach dem - mindestens eine uneidliche Falschaussage (strafbares Vergehen) bzw. höchstens ein Meineid (Verbrechen, d. h. Mindeststrafe Gefängnis). Auch eine gute Freundin würde sich sehr genau überlegen, ob sie sich für so einen geringen Streitwert strafbar macht oder lieber doch nicht.

Die "Nähe" eines Zeugen zu der Prozesspartei wird vom Gericht ggf. bei der Beweiswürdigung mit berücksichtigt. Und natürlich gibt es auch Verhalten bei der gerichtlichen Vernehmung und den geschilderten Sachverhalt, die Wortwahl, die Reaktion auf Nachfragen u. a. m., die für die Beweiswürdigung herangezogen werden (können).

Ich unterstelle einmal hoffnungsfroh, dass auch junge Erwachsene der jetzigen Generation soviel in der Schule und in den von ihnen bevorzugten Medien gelernt haben, dass ihnen die Bedeutung einer falschen Aussage vor Gericht hinreichend klar ist..... ^^
Meinste einem Familienmitglied geht es da nicht genauso? Die sind trotzdem oft ausgeschlossen bzw deren Aussage werden mit einer gewissen vorsicht genossen.
 
  • #23
hier muss die Freundin nur bezeugen, dass Person A von Person B den Kater gekauft hat. Mehr nicht.

Warum sollte denn eine solche Aussage, bzw die Zeugin dazu, ausgeschlossen werden?

Und warum geht ihr davon aus, das die "Züchterin" behauten wird, dass sie nicht die Verkäuferin des Katers ist?

Dass es sich bei B um einen gewerbsmäßigen Züchter handelt müsste man anhand der Verkaufsanzeigen beweisen.

d.h. Die Verkäuferin müsste dem Richter weismachen, dass obwohl sie regelmäßig BKH Kitten verkauft, der verstorbene Kater nicht aus ihrer Zucht stammt. Dass sie nur "zufällig" als Opfer einer Klage ausgesucht wurde. Was meinst du, wie glaubwürdig das klingt ....

October
 
  • #24
Sorry wenn ich hier jetzt so knallhart eingrätsche, aber Deine Tochter ist selber schuld, TE.
Manche Menschen lernen nur auf die harte Weise, sich nicht irgendwelche Lookalikes beim Hinterhofvermehrer zu besorgen! Deine Tochter gehört dazu.

Wenn ich ne BKH will, gehe ich zum SERIÖSEN Vereinszüchter, schaue mir vorher die Catteries genau an, rede mit den Züchtern und schaue zu, dass wirklich alle nötigen Gesundheitskontrollen der Elterntiere gemacht und mit weitgehend gesunden Linien gezüchtet wird.
Sicher kann man Erbkrankheiten nie ganz ausschliessen (ebensowenig wie andere Krankheiten), aber das Risiko ist bei solchen Züchtern eben deutlich minimiert.
Die Kitten gibts dann dort halt nicht für 2 Euro fuffzich umme Ecke. :rolleyes:
 
  • #25
Sorry wenn ich hier jetzt so knallhart eingrätsche, aber Deine Tochter ist selber schuld, TE.
Manche Menschen lernen nur auf die harte Weise, sich nicht irgendwelche Lookalikes beim Hinterhofvermehrer zu besorgen! Deine Tochter gehört dazu.

Wenn ich ne BKH will, gehe ich zum SERIÖSEN Vereinszüchter, schaue mir vorher die Catteries genau an, rede mit den Züchtern und schaue zu, dass wirklich alle nötigen Gesundheitskontrollen der Elterntiere gemacht und mit weitgehend gesunden Linien gezüchtet wird.
Sicher kann man Erbkrankheiten nie ganz ausschliessen (ebensowenig wie andere Krankheiten), aber das Risiko ist bei solchen Züchtern eben deutlich minimiert.
Die Kitten gibts dann dort halt nicht für 2 Euro fuffzich umme Ecke. :rolleyes:

Vielen Dank für Deine erhellenden Ausführungen. Jetzt sollten wir statt der Happichsnichtgesagt-Nummer doch lieber die Betroffenen da abholen, wo sie grad stehen. Und helfen, solchen Vermehrern das Wasser abzugraben.

Hm, ich seh grad, in meinem Umkreis allein inserieren 2 BKH-Züchter Kätzchen zum Schnäppchenpreis unter 400 Euro... Sind 360 Euro das tatsächlich? Die Fotos sind natürlich goldig. Wo ist die Preisgrenze tatsächlich und welche Fragen muss der künftige Halter stellen? Da gibts einfach noch viel Nachholbedarf. Da hilft nicht die Keule, da hilft nur Information.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Bei den BKH gibt es einen Käufermarkt, OMalley. Das ist auch heute noch eine absolute Moderasse, was viele Vereinszüchter bewogen hat, genau diese Rasse zu züchten. Und auch die vielen Vermehrer am Markt machen den Preis platt. :reallysad:

Auch aus solchen Gründen werden Vereinszüchter mal schnell zu Vermehrern, indem sie Verpaarungen wiederholen, die als Wiederholung keinen züchterischen Sinn machen, wo aber halt Kater und Katze schon vorhanden sind. :grummel:


Familienmitglieder im Zeugenstand: Die sind nicht "ausgeschlossen", sondern haben ein Aussageverweigerungsrecht. Das gilt in erster Linie für nahe Blutsverwandte, Ehegatten und Verlobte. Es soll dem Zwang entgegenwirken, wohlmöglich gegen einen geliebten Menschen aussagen zu müssen, und ist als Möglichkeit gedacht, so einem Interessenkonflikt zu entgehen.
Übrigens gab es sintemalen sogar Aussageverbote in verschiedenen Rechtsordnungen, was die Ehefrau anging. Die durfte nicht gegen ihren Ehemann aussagen. :dead:
Neben den Familienangehörigen haben auch Angehörige bestimmter Berufe ein Aussageverweigerungsrecht: diejenigen, denen eine gesetzliche Schweigepflicht obliegt (Ärzte, Pfarrer, Anwälte, Beamte/Beschäftigte im öff. Dienst ohne Aussagegenehmigung), und die, die ein berufliches Aussageverweigerungsrecht haben (v. a. Journalisten hinsichtlich ihrer Quellen). Anders, als es bei den Familienangehörigen der Fall sein kann, wird bei diesen Berufsgruppen keine "Nähe" zur Prozesspartei unterstellt.

Im Zivilprozess kann die Partei nicht in eigener Sache mit Beweiskraft aussagen. Das geht nur im Einzelfall als sog. Parteivernehmung und auf Antrag bzw. mit Genehmigung der Gegenseite.

Ende der Vorlesung. ^^
 
  • #27
Vielen Dank für Deine erhellenden Ausführungen. Jetzt sollten wir statt der Happichsnichtgesagt-Nummer doch lieber die Betroffenen da abholen, wo sie grad stehen. Und helfen, solchen Vermehrern das Wasser abzugraben.

Den billigen Hinterhofvermehrern gräbt man entweder durch knallharte Gesetze das Wasser ab oder aber das Lehrgeld was gedankenlose Leute wie des TE Tochter zahlen müssen muss gigantisch hoch sein.
Leider ist der Mensch in seiner Gier nach Schnäppchen dumm wie geschnitten Brot. Der lernt nur wenns genau da, nämlich am Geldbeutel RICHTIG weh tut.


Da gibts einfach noch viel Nachholbedarf. Da hilft nicht die Keule, da hilft nur Information.
Würden diese Leute mal für 2s ihr Hirn einschalten, könnten sie sich diese Info sehr einfach selber besorgen. Das Netz ist wahrlich gross genug und gut bestückt mit Infos.
Aber nein lieber Hirn aus, Gier an und gib ihm. Und allein dafür sollte die Keule eigentlich doppelt gross sein. :rolleyes:
 
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  • #28
Bei den BKH gibt es einen Käufermarkt, OMalley. Das ist auch heute noch eine absolute Moderasse, was viele Vereinszüchter bewogen hat, genau diese Rasse zu züchten. Und auch die vielen Vermehrer am Markt machen den Preis platt. :reallysad:

Auch aus solchen Gründen werden Vereinszüchter mal schnell zu Vermehrern, indem sie Verpaarungen wiederholen, die als Wiederholung keinen züchterischen Sinn machen
Wenn ich irgendwas hasse, dann diese Modetrends bei TIEREN... :grr::grummel: Kenns aus der Pferdeszene, und aus der Hundezucht schon. So ziemlich das schlimmste, was einem Tier passieren kann, ist es, in Mode zu kommen. :reallysad:

Bei den Britenkätzchen denk ich eher, die Nachfrage treibt den Preis steil in die Höhe... ? Deswegen wäre alles unter 400 Öcken fast verdächtig.

Und wenn Quiky alles gelesen hätte, würde sie nicht hier rumschäumen, sondern realisieren, dass die TA diesem Vermehrer eins überbraten möchten. Was ich richtig finde. Das Kätzchen lebt nicht mehr, die Käufer haben bereits bitter Lehrgeld bezahlt und kaufen ganz bestimmt nicht mehr aus so einer Zucht.
 
  • #29
Ich habe sehr wohl gelesen .... diese Lippenbekenntnisse vom TE ksnnste knicken.
Wenn die mit der nicht vorhandenen 'Beweislage' zur Polizei rennen, werden sie ausgelacht und zwar kräftig.
So ist das halt wenn man vor lauter Gier nach 'Schnäppchenkatze' ned mal nen Kaufvertrag macht und 200 ungrad Flocken aus dem Fenster wirft. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #30
Meiner Meinung nach sind Züchter, die ihre Briten unter 600 Euro verkaufen, unseriös. Genauso, wenn sie mehr als 1200 Euro verlangen.

Natürlich könnte man annehmen, dass je teurer, umso weniger werden sie gekauft. Ob diese Tiere dann allerdings den besseren Platz bekommen, ist eine andere Frage.

Auch bin ich der Meinung, dass Rassetiere durchaus ihre Berechtigung haben. Es sind immer die Menschen, die übertreiben.
Für mich ist jeder ein Züchter, der sein Tier nicht kastriert, gewollt oder ungewollt.
Die Kastrationspflicht für jedes Haustier ist die ultimative Lösung. Nur mit kontrollierter Genehmigung sollten Haustiere Nachwuchs bekommen dürfen.
Bis wir allerdings soweit sind, heisst es kastrieren, kastrieren und nochmals kastrieren.
 
  • #31
Meiner Meinung nach sind Züchter, die ihre Briten unter 600 Euro verkaufen, unseriös. Genauso, wenn sie mehr als 1200 Euro verlangen.

Natürlich könnte man annehmen, dass je teurer, umso weniger werden sie gekauft. Ob diese Tiere dann allerdings den besseren Platz bekommen, ist eine andere Frage.

Naja, über einen vernünftigen oder sagen wir, angemessenen Preis kann man teilweise die Böcke von den Schafen trennen. Andererseits gehen viele Tierschutzkatzen (für maximal 200 Öcken optimal versorgt: Entwurmt, medizinisch durchtherapiert, geimpft, gechipt, kastriert!) auch lebenslang in gute Hände. Umgekehrt riskiert grad ein "Modetier", dass es eher wie ein Accessoire als ein Lebewesen behandelt wird. Garantien gibts für nixxx.
 
  • #32
Lehrgeld zahlen sollten vor allem diejenigen Züchter zahlen, die kranke Katzen züchten!

Und das geht unter anderem dadurch, dass die Käufer den Züchter auf Übernahme der Tierarztkosten verklagt.

Wer jemals selbst eine geliebte Katze hat einschläfern lassen müssen weiß, dass die die Tochter von Sammyre schon genug gelitten hat und nicht auch noch zu hören bekommen muss, dass sie jetzt wohl dafür ihr Lehrgeld bezahlt hat.

Was mich immer erstaunt ist dass im Katzenforum die gängige Meinung lautet dass man den Vermehrer bloss nicht mit einer Klage behelligen soll. Das Lehrgeld hat ja schließlich der Käufer zu bezahlen! :rolleyes:

October
 
  • #33
Was mich immer erstaunt ist dass im Katzenforum die gängige Meinung lautet dass man den Vermehrer bloss nicht mit einer Klage behelligen soll.

Wie kommst du auf dieses schmale Brett, October? :confused:

Im vorliegenden Fall wurde von einer Klage vor allem auch wegen der miesen Beweislage abgeraten, und diese Beweislage wird beim Vermehrerkauf in anderen Fällen auch nicht zwingend besser sein.
Fehlender Kaufvertrag, fehlende potentielle Zeugen, vielleicht nicht einmal eine echte Adresse (Tierkauf aus dem Kofferraum etc.).

Jemand, der beispielsweise die potentiell einklagbaren Behandlungskosten etc. gerichtsfest dokumentiert, ist m. E. kaum der Typ, der uninformiert und ohne schriftlichen Kaufvertrag beim Vermehrer kauft. ;)
 
  • #34
Wie kommst du auf dieses schmale Brett, October? :confused:

Im vorliegenden Fall wurde von einer Klage vor allem auch wegen der miesen Beweislage abgeraten, und diese Beweislage wird beim Vermehrerkauf in anderen Fällen auch nicht zwingend besser sein.
Fehlender Kaufvertrag, fehlende potentielle Zeugen, vielleicht nicht einmal eine echte Adresse (Tierkauf aus dem Kofferraum etc.).

Jemand, der beispielsweise die potentiell einklagbaren Behandlungskosten etc. gerichtsfest dokumentiert, ist m. E. kaum der Typ, der uninformiert und ohne schriftlichen Kaufvertrag beim Vermehrer kauft. ;)

:confused:

und wie kommst du darauf, dass es hier

*keine Zeugen gibt
*es einen Tierkauf aus dem Kofferraum gab
*es keine Adresse des Verkäufers gibt

Es gab einen Zeugen beim Kauf, die Adresse dürfte bekannt sein (es werden weiterhin Kitten verkauft)

October
 
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  • #35
Lehrgeld zahlen sollten vor allem diejenigen Züchter zahlen, die kranke Katzen züchten!

Und das geht unter anderem dadurch, dass die Käufer den Züchter auf Übernahme der Tierarztkosten verklagt.

Wer jemals selbst eine geliebte Katze hat einschläfern lassen müssen weiß, dass die die Tochter von Sammyre schon genug gelitten hat und nicht auch noch zu hören bekommen muss, dass sie jetzt wohl dafür ihr Lehrgeld bezahlt hat.

Was mich immer erstaunt ist dass im Katzenforum die gängige Meinung lautet dass man den Vermehrer bloss nicht mit einer Klage behelligen soll. Das Lehrgeld hat ja schließlich der Käufer zu bezahlen! :rolleyes:
Richtig. Wer eh schon down ist, braucht nicht noch 'nen Tritt.
Hier sind die Verkäufer eher in einer denkbar ungünstigen Lage (vermutlich schalten sie sogar privat Anzeigen für ihre eindeutig gewerbliche Katzenhökerei) und so viel ähm, ja, Dämlichkeit sollte man nutzen.

Außerdem wird hier Tierleid vermehrt, das ist praktisch Qualzucht, denn die kleinen Miezchen wären auch lieber munter und fidel, statt vom Herzfehler weggemäht zu werden. :reallysad:

Nochmal: Es gibt leider auch Grauzonen, und Fälle, in denen alles zu spät ist.
Das Problem ist, dass die Selektion geeigneter Zuchttiere für die Züchter oft mit hohen Verlusten einhergeht. Also selektieren sie halt einfach nicht....
Beispiel Pferd (weil ich mich da auskenne): Oft hört man die Ansage: "Wenn die Stute platt ist, kann man immer noch ein paar Fohlen aus ihr ziehen.... ". Ähm, ja. Hat das Tier sich sozusagen berufsbedingt eine Verletzung zugezogen, ist dagegen nichts einzuwenden. Hat sie genetisch bedingt Schwachstellen wie Kissing Spines, stammt sie aus einer Linie, in der alle Tiere toll aussehen, aber schlicht eine normale Beschäftigung als Reitpferd körperlich oder auch mental nicht aushalten, sollte mans halt bitte weder vermehren noch als Reitpferd VERKAUFEN.... gleiches gilt für ein paar fürchterliche Krankheiten, die durch gezielte Linienzucht (oder auf Deutsch, Inzucht ... :grr:) immer weitergegeben werden. :sad:

Solche Beispiele können Hunde- und Katzenspezialisten sicher auch reihenweise aufzählen. Eher noch schlimmer, wenn die Tiere einfach keine Luft mehr kriegen, ihr Herz versagt, ihre Pfoten sie kaum 6 Jahre lang arthrosefrei tragen können... Wie viel Elend und Kummer da entsteht, ist solchen Züchtern komplett egal. Manchen fehlts wohl auch einfach an IQ? Auf alle Fälle ist auch an DER Front immer noch Handlungsbedarf. Manche Käufer werden auch schlicht angelogen.
 
  • #36
Lehrgeld zahlen sollten vor allem diejenigen Züchter zahlen, die kranke Katzen züchten!
Und das geht unter anderem dadurch, dass die Käufer den Züchter auf Übernahme der Tierarztkosten verklagt.
Ein SERIÖSER echter Züchter (und kein billiger Hinterhofvermehrer) wird sich zumindest beim TA beteiligen (wenn das Kitten erst ne kürzere Zeit beim neuen Besi ist) und sich auch sonst kümmern und mit den neuen Dosis in Kontakt bleiben.

Was mich immer erstaunt ist dass im Katzenforum die gängige Meinung lautet dass man den Vermehrer bloss nicht mit einer Klage behelligen soll. Das Lehrgeld hat ja schließlich der Käufer zu bezahlen! :rolleyes:
October
Wenn der Käufer (wie so oft) vor lauter Gier so blöd ist, keinen Kaufvertrag macht oder zusieht sonstiges belastbares Material zu bekommen, zahlt er das Lehrgeld ... und zwar doppelt und dreifach zurecht ... 1. wegen Gang zum Vermehrer 2. weil kein Kaufvertrag etc.
 
  • #37
Ein SERIÖSER echter Züchter (und kein billiger Hinterhofvermehrer) wird sich zumindest beim TA beteiligen (wenn das Kitten erst ne kürzere Zeit beim neuen Besi ist) und sich auch sonst kümmern und mit den neuen Dosis in Kontakt bleiben..

Bei einem seriösem Züchter sollte es nicht zu einer derart schwerwiegender vererbten HCM kommen, dass ein Kitten mit 7 Monaten eingeschläfert werden muss. Wir haben da wohl unterschiedliche Definition von "seriös".

Wenn der Käufer (wie so oft) vor lauter Gier so blöd ist, keinen Kaufvertrag macht oder zusieht sonstiges belastbares Material zu bekommen, zahlt er das Lehrgeld ... und zwar doppelt und dreifach zurecht ... 1. wegen Gang zum Vermehrer 2. weil kein Kaufvertrag etc.

Vielleicht ist Sammyre's Tochter noch recht jung und unerfahren.

Aber hey, schön, dass du wiederholt nachtreten konntest.

October
 
  • #38
Quiky, schön für Dich, wenn Du nie, never ever in Deinem Leben irgendwas Dummes machst, egal auf welchem Sektor. Gratuliere.

Und bei manchem Züchter hilft auch der Vertrag nix.
 
  • #39
Ja, aktuell gibt es noch ein Kitten zum Preis von 300,00 Euro, welches schon
reserviert ist bis zum 12.06.18
Wir sollen uns in 4-5 Monaten dann wieder melden.

Sie betreibt das Geschäft also munter weiter.
Ich glaube auch nicht, dass sie Hobbyzüchterin ist oder mit Zucht was im Sinn hat.

Gibt es irgendeine Möglichkeit solche Menschen zur Rechenschaft zu ziehen?
Ich befürchte, es sind noch mehr Menschen auf diese Frau rein gefallen.

Hallo
Herzliches Beileid für deine Tochter und euch um den Verlust des kleinen Katerchens,der leider so schnell in seinen jungen Leben erlöst werden musste.:(

Vielleicht könnt ihr eine Annonce in mehreren meist gelesen Zeitungen schalten ,und eventuell melden sich noch weitere betroffen Menschen bei euch .Deren Katzen auch so leider gestorben ,beim Tierarzt mit dem Katzen waren und von den selben Privatpersonen eben gekauft worden sind.

Versuchen könnt ihr es wenigstens,aber ohne Name und Adresse des Verkäufers .

Zum Beispiel:

Weitere Zeugen gesucht:
Wer hat in dem Zeitraum der Stadt B.(eventuell noch mit Stadtteilangabe) BKH -Kitten gekauft,die qualvoll an HCM mittlerweile gestorben sind oder das nachweislich sehr stark haben.
Bitte durch "Chiffre" dringend bei uns melden.

Eventuell sind einige von den Geschwistern auch leider schon gestorben.:(

Keine Ahnung ob sich jemand melden wird oder ob es überhaupt etwas nützt.:oops:
Aber angenommen es melden sich weitere Personen und alle haben bei der Person X eben die kleinen erworben,vielleicht kommt ihr da eher mit einem Anwalt für Tierrecht etwas ausrichten oder eben beweisen.
Das wäre so mein Gedanke.Eventuell auch durch das Internet in dementsprechenden Seiten nachfragen?

Der Tierarzt wird den Grund für das Einschläfern und die Diagnose bestimmt euch schriftlich gegeben haben oder kann es noch machen.

Der kleine Kerl bekam keine Luft mehr, Diagnose HCM.
Laut Tierarzt hätte kein Medikament der Welt ihn retten können, da
HCM genetisch bedingt ist.

Der Tierarzt sagte uns, mindestens ein Elternteil hat das HCM weiter gegeben.


Aber leider schreckt auch solche Menschen eine Anzeige oder sogar ein Tierhalteverbot nicht ab,denn es gibt auch welche die dann munter weitermachen wie bisher.(Besorgen sich dann neue Tiere u.s.w. ).
Die Nachfrage ist halt auch wahrscheinlich sehr groß bei solchen "Schnäppchen" und deshalb gibt es eben dazu reichliche "Angebote" die dann so zum Beispiel enden müssen,wie der kleine Kater.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #40
Bei einem seriösem Züchter sollte es nicht zu einer derart schwerwiegender vererbten HCM kommen, dass ein Kitten mit 7 Monaten eingeschläfert werden muss. Wir haben da wohl unterschiedliche Definition von "seriös".
Man merkt, dass Du NULL Ahnung von Katzenzucht bzw. darin auftretenden Erbkrankheiten hast.
Es kann IMMMER mal sein, dass sowas auftritt. Es sind LEBEWESEN. HCM bei unter 12 Monaten ist gottlob sehr sehr selten, aber ein 100% Indiz für eine komplett daneben liegende Verpaarung bei der man sich die Linien BEIDER Elterntiere genauestens anschauen muss.

Ein SERIÖSER Züchter wird das sehr ernst nehmen und die Verpaarung eben untersuchen, nicht wiederholen und ja auch das Muttertier (und den Vater, so denn als Zuchtkater in der Cattery) aus der Zucht nehmen.


Vielleicht ist Sammyre's Tochter noch recht jung und unerfahren.
Aber hey, schön, dass du wiederholt nachtreten konntest.
October
Achso, und das dient nun als Rechtfertigung dafür dass man, aus lauter Geiz ist Geil und 'Rassekatzengeilheit' zum Hinterhofvermehrer (der das Muttertier ohne Sinn und Verstand oder TA Kontrolle ausbeutet) rennt, anstatt ne echte Rassekatze für -zugegeben- etwas mehr Kohle beim seriösen Züchter zu holen?
Und ja bei sowas kann man eigentlich nicht oft und hart genug 'nachtreten' .... andees lernen es solche Leute ja offenbar nicht. :grummel:
 

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