BKH Kater wurde nur neun Monate alt

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Sammyre

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4. Juni 2018
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Liebe Leute,

wir brauchen dringend mal einen Rat

Meine Tochter hat sich letztes Jahr dazu entschieden ihr weiteres Leben
mit zwei Katzen zu teilen.

Eine Hauskatze + ein BKH Katerchen.
Das BKH Katerchen musste letzten Samstag eingeschläfert werden, was für meine Tochter einer Katastrophe gleich kam.
Der kleine Kerl bekam keine Luft mehr, Diagnose HCM.
Laut Tierarzt hätte kein Medikament der Welt ihn retten können, da
HCM genetisch bedingt ist.
Meine Tochter macht sich nun riesen Vorwürfe.

Sie hat den Kater von einer "angeblichen Züchterin" über Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Keine Papiere, kein Stammbaum, kein Nachweis über Impfungen, kein gar nichts. Preis 250,00 Euro.
Der Tierarzt sagte uns, mindestens ein Elternteil hat das HCM weiter gegeben.

Der Verkäufer bietet weiterhin BKH-Kitten zum Verkauf an.
Ist so etwas eigentlich rechtlich in Ordnung? Man kann doch davon ausgehen, dass die anderen BKH Kitten das gleiche Schicksal ereilt, früher oder später...
Oder sehe ich das falsch?

LG
Martin
 
A

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Zuerst einmal mein tiefes Mitgefühl für euren Verlust!:reallysad: Es ist furchtbar sein Tier so jung zu verlieren.
Deshalb ist es aber so wichtig, wenn es eine Rassekatze sein soll, diese bei einem Züchter und nicht bei einem Vermehrer zu kaufen.
Auch im TS gibt es Rassekatzen. Natürlich gibt es nie eine hundertprozentige Garantie, aber gute Züchter versuchen natürlich genetische Erkrankungen nicht in ihrer Zucht zu haben und züchten mit kranken Tieren nicht. Ausserdem werden Gentests u. Herzuntersuchungen durchgeführt.
 
Hallo Martin!

Das tut mir sehr leid für euch- va. für den Kleinen und auch für deine Tochter.
Leider seid ihr einem typischen Vermehrer aufgesessen, der angebliche BKH " züchtet"!
Mit echter Zucht hat das leider gar nichts zu tun und ein echter BKH ist er ohne Stammbaum auch nicht- die Rasse ist eben nur darüber belegbar, auch wenn er vielleicht so ausgesehen hat und irgendwann mal ein BKH dabei war.
Rechtlich gesehen wäre es schon Betrug, wenn ihr denn einen echten Kaufvertrag habt, wo drin steht, dass er als BKH verkauft wurde....
Leider ist es so, dass solche Vermehrer im Gegensatz zu echten Züchtern ( die auch ein Zuchtziel haben und nicht nur schnelle Kohle auf Kosten von Tieren machen wollen) deshalb so billig im Vergleich zu seriösen Züchtern sind, weil sie an allem sparen, wo es nur geht. Im Normalfall macht ein seriöser Züchter viele GEsundheitstests und auch GEntests, um genau so etwas zu verhindern. Sie investerien viel Geld in die GEsundheit ihrer Katzen, züchten nur mit Katzen, die diesen Kriterien entsprechen und versorgen sie auch sehr gut.
250 Euro ist viel GEld für einen look-a-like....aber wenig, wenn du bedenkst, dass ein seriöser Züchter sicher mind. 500, eher 600-800 Euro für sein Tier verlangt- dieses Geld wird aber dann auch in die Vorsorge und Versorgung investiert ( mehrfach geimpft, entwurmt, oft schon frühkastriert usw.).
Mit dem Vermehrer reden, wird höchstwahrscheinlich nicht viel bringen, weil solche Leute einfach damit Geld machen wollen und ihnen ( auch wenn sie noch so schön tun) die Tiere oft egal sind.
Wenn das HCM in dem Alter schon so extrem war, dass er gleich eingeschläfert werden musste, ist es schon sehr sehr arg genetisch vorbelastet- viele Tiere mit HCM können bei richtiger Medikamenteneinstellung sogar recht alt werden.
Mit solchen Elterntieren dann weiterzuvermehren ist extrem verantwortungslos.
Wenn ihr einen Kaufvertrag habt, dann bitte versucht wirklich dagegen vorzugehen- dem Wohle anderer Katzen und auch enttäuschter Käufer zu Liebe! Auch wenn ihr dazu wahrscheinlich einen Anwalt brauchen werdet- ich denke nicht, dass sonst auch nur irgendein Entgegenkommen sein wird.
Ich fürchte aber, dass selbst dann nur ihr eine " Entschädigung" bekommen werdet- aber nicht unbedingt sichergestellt ist, dass die nicht weitermachen...
Es kommt auch darauf an, wo ihr wohnt, und welche Gesetze bei euch sind. In Ö ist es mittlerweile so, dass man jegliche ZUchten anmelden muss- ansonsten herrscht Kastrationspflicht- und die werden dann vom Vet.-amt kontrolliert.
Dann könnte man es dort melden....das könnt ihr auf jeden Fall auch probieren- in wieweit ihr da auf engagierte Mitarbeiter trefft, die wirklich etwas tun, ist halt fraglich!
Was ihr aber auf alle Fälle machen könnt, ist, nie wieder bei solchen Leuten kaufen- Katzen sollte man ausschliesslich beim Tierschutz oder bei wirklich seriösen Züchtern ( mit allen Papieren und im Verein) kaufen!
Und klärt auch euer Umfeld auf! Wenn niemand mehr " billig" Kätzchen irgendwo kaufen würde, dann würde solchen Menschen endlich das Handwerk gelegt und viel Leid erspart bleiben.
Ich würde es sehr gut finden, wenn ihr euch einsetzt, dass so etwas nicht nochmal passiert- allerdings wird es sicher schwierig!
Alles Gute,
Eva
 
Liebe Leute,

wir brauchen dringend mal einen Rat

Meine Tochter hat sich letztes Jahr dazu entschieden ihr weiteres Leben
mit zwei Katzen zu teilen.

Eine Hauskatze + ein BKH Katerchen.
Das BKH Katerchen musste letzten Samstag eingeschläfert werden, was für meine Tochter einer Katastrophe gleich kam.
Der kleine Kerl bekam keine Luft mehr, Diagnose HCM.
Laut Tierarzt hätte kein Medikament der Welt ihn retten können, da
HCM genetisch bedingt ist.
Meine Tochter macht sich nun riesen Vorwürfe.

Sie hat den Kater von einer "angeblichen Züchterin" über Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Keine Papiere, kein Stammbaum, kein Nachweis über Impfungen, kein gar nichts. Preis 250,00 Euro.
Der Tierarzt sagte uns, mindestens ein Elternteil hat das HCM weiter gegeben.

Der Verkäufer bietet weiterhin BKH-Kitten zum Verkauf an.
Ist so etwas eigentlich rechtlich in Ordnung? Man kann doch davon ausgehen, dass die anderen BKH Kitten das gleiche Schicksal ereilt, früher oder später...
Oder sehe ich das falsch?

LG
Martin

Mein Beileid für deine Tochter zum Verlust ihres Katerchens!

Aber man kann den Vermehrer insofern nicht stoppen, als es nicht illegal ist, erbkranke Katzen zu züchten. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei weiteren Verpaarungen der beiden Elternteile wieder erbkranke Kitten dabei sind, ist sehr hoch, aber Vermehrerkatzen sind keine Rassekatzen und "dürfen" insofern HCM und andere Erbkrankheiten weitergeben. Die einzige rechtliche Möglichkeit, die deine Tochter gehabt hätte (wäre sie im Zeitpunkt des Kaufs schon darüber informiert gewesen, dass HCM eine erbliche Katzenkrankheit ist, die bekanntermaßen auch bei BKH-Mixen wie ihrem Katerchen auftreten kann), wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gewesen, ein Rücktritt, wenn sie nach dem Kauf erfahren hätte, dass die Elterntiere nicht geschallt sind. Aber auch bei so einem Rücktritt wäre sie auf die Mitwirkung und das Einverständnis des Verkäufers (Vermehrers) angewiesen gewesen.

Das gesetzliche Kaufvertragsrecht, das eine Sachmängelhaftung natürlich auch bei Katzen vorsieht, wäre bei dem Katerchen wahrscheinlich nicht zum Tragen gekommen, weil man im Herzschall bei so keinen Kitten meist noch nicht die Krankheit nachweisen kann. Bis HCM nachweisbar gewesen wäre, so meine Vermutung, wäre die Haftungsfrist schon abgelaufen gewesen bzw. hätte die Beweislastumkehr zu Lasten des Käufern bereits vorgelegen.

Genau der Fall, weswegen deine Tochter jetzt mit einem toten Kätzchen dasteht, ist der Klassiker, warum man nicht beim Vermehrer kaufen soll, wenn man eine "Rasse"katze (also einen Rassemix bzw. eine Lookalike-Katze) haben möchte!
Ein Vereinszüchter muss schon allein wegen der Zuchtvorschriften seines Vereins dafür sorgen, dass solche Erbkrankheiten nicht weiter vererbt werden, und seine Zuchtkatzen schallen bzw. ggf. auch auf andere Erbkrankheiten untersuchen lassen. Er muss auch sonst bestimmte Mindestanforderungen an die Haltung und die ärztliche Versorgung seiner Katzen erfüllen, wenn er im Verein züchten und Stammbäume für seine Kitten haben will. Das alles kostet relativ viel Geld, von dem ein Teil durch den "hohen" Kaufpreis der Kitten wieder reinkommt (Vereinszucht ist, so wie sie in Deutschland betrieben wird, immer ein Zuschussgeschäft!).

Für einen Kaufpreis von 250 Euro kann man keine hochwertig ernährten, gut gehaltenen und ärztlich gut versorgten Katzen züchten!

Das einzige Gegenmittel gegen solche Schicksale wie die von dem Kater deiner Tochter ist, ein Rassekatze (= MIT Stammbaum/Ahnentafel) beim seriösen Vereinszüchter zu kaufen für ca. 600+ Euro pro Stück. Und den Gang zum Vermehrer auf jeden Fall zu vermeiden und auch anderen Leuten dringend davon abzuraten.

Das Gegenmittel beruht insofern darauf, sich vor dem Katzenkauf über solche Vorkommnisse wie Vermehrerei und die Unterschiede zwischen seriöser Vereinszucht und Vermehrerei zu informieren.

Wer den "hohen" Kaufpreis für eine Rassekatze scheut, sollte sich dann im Tierschutz umsehen, aber auf jeden Fall den Gang zum Vermehrer meiden - dito die "Rettung" von Bauernkatzen bzw. daran denken, dass auch "die lieben Nachbarn, deren Kinder nur einmal Kitten aufwachsen sehen wollen" letztlich Vermehrer sind (denn auch dort können natürlich Erbkrankheiten usw. bei den Kätzchen vorkommen!). Von daher: Vereinszüchter oder Tierschutz, wenn es Kitten sein sollen. Aber auch bei erwachsenen Katzen ist der Tierschutz immer eine gute Option (und es gibt auch im Tierschutz Rassemixe aller Farben, Formen und Größen! ^^).

Das verbliebene Kätzchen deiner Tochter sollte bitte wieder einen möglichst gleichaltrigen Kumpel bekommen und nicht allein gehalten werden.
 
Das gesetzliche Kaufvertragsrecht, das eine Sachmängelhaftung natürlich auch bei Katzen vorsieht, wäre bei dem Katerchen wahrscheinlich nicht zum Tragen gekommen, weil man im Herzschall bei so keinen Kitten meist noch nicht die Krankheit nachweisen kann. Bis HCM nachweisbar gewesen wäre, so meine Vermutung, wäre die Haftungsfrist schon abgelaufen gewesen bzw. hätte die Beweislastumkehr zu Lasten des Käufern bereits vorgelegen.

Ein Vereinszüchter muss schon allein wegen der Zuchtvorschriften seines Vereins dafür sorgen, dass solche Erbkrankheiten nicht weiter vererbt werden, und seine Zuchtkatzen schallen bzw. ggf. auch auf andere Erbkrankheiten untersuchen lassen. Er muss auch sonst bestimmte Mindestanforderungen an die Haltung und die ärztliche Versorgung seiner Katzen erfüllen, wenn er im Verein züchten und Stammbäume für seine Kitten haben will. Das alles kostet relativ viel Geld, von dem ein Teil durch den "hohen" Kaufpreis der Kitten wieder reinkommt (Vereinszucht ist, so wie sie in Deutschland betrieben wird, immer ein Zuschussgeschäft!).

Für einen Kaufpreis von 250 Euro kann man keine hochwertig ernährten, gut gehaltenen und ärztlich gut versorgten Katzen züchten!

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Man kann auch nicht erwarten, dass man fuer 2.000 Euro eine 4.000 Euro Kueche bekommt, dennoch gibt es “Schnaeppchen” wo genau das der Fall ist. Und auch da gibt es Kaufvertraege und bei Maengeln hast du rechtliche Ansprueche, hier ist es nicht anders. Klar ist es dubios wenn Kitten so guenstig sind, nur bedeutet das nicht das man jeglichen rechtlichen Anspruch verliert. Auch solche “Zuechter” muessen sich an ihre Vertraege halten.

HCM kann man beim Kitten nicht nachweisen, hat die Person aber mit einem Vorerkrankten Elternteil gezuechtet sind das Informationen, die haetten weiter gegeben werden muessen. Sie wusste ja, dass es ein Gesundheitsrisiko gibt. Ich wuerde an deiner Stelle auf den Zuechter zu gehen und ihn mit der Situation konfrontieren und sehen wie er reagiert. (Selbst wenn die Person es nicht wusste, unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht! Das waere ein vorspiegeln falscher Tatsachen.) Ggf. Evtl mit einem Schreiben vom Arzt, dass der Kater an erblich bedingten HCM eingeschlaefert werden musste. Das du alles wieder bekommst glaube ich nicht, aber es kann durch aus sein das der Verkaeufer zumindest einen Teil des Kaufpreises zurueck erstattet.

Bekannte hatten sich einen Hund gekauft der auch halbes Jahr spaeter verstorben ist und rein rechtlich gesehen stuende dir sogar die komplette Erstattung zu — gegeben des Falles das du das Tier mit Gesundheitszeugnis bzw. der Klausel “ist ein gesundes Tier ohne gesundheitliche Vorbelastung” erworben hast. War das ganze ein Bar geschaeft guckst du natuerlich in die Roehre, dann hast du jetzt gelernt wofuer es Kaufvertraege gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

mein Beileid für deine Tochter, eine so schmerzliche Erfahrung wünsche ich keinem.

Diese "Züchterin" hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren und haftet somit für auftretende Erbkrankheiten!

Deine Tochter sollte alle Verkaufsanzeigen sammeln (screen shots aus den ebay Kleinanzeigen), um beweisen zu können, dass es sich um eine gewerbsmäßige Zucht handelt und nicht um einen einmaligen Wurf von Privat.

Dann braucht sie noch ihre Tierarztunterlagen und sie sollte sich von ihrem Tierarzt schriftlich holen, dass diese die HCM als erblich bedingt einschätzt.

Mit diesen Unterlagen sollte sie einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Wenn der Anwalt hier gute Chancen zu Gewinnen sieht sollte sie die "Züchterin" auf Ersatz des Kaufpreises und/oder Übernahme der Tierarztkosten verklagen.

Das alles hilft leider ihrem Katerchen nicht. Aber so kann sie etwas gegen diesen "Züchter" unternehmen. Vermehrer können auch deswegen ungehindert kranke Kitten verkaufen weil sich die Käufer nur sehr selten wehren. Die meisten sind ärgerlich und schimpfen auf den "Züchter", und das war's dann. Der "Züchter" kommt ungeschoren davon und kann mit dem nächsten Wurf Geld machen.

Falls sie rechtlich gegen den Vermehrer vorgeht wäre es mir ach wichtig, dass ihr hier weiter berichtet. Damit andere Käufer (erb-)kranker Kitten und mitlesende Vermehrer über die Rechtslage und den Weg der Klage informiert werden können.

October
 
Aber man kann den Vermehrer insofern nicht stoppen, als es nicht illegal ist, erbkranke Katzen zu züchten. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei weiteren Verpaarungen der beiden Elternteile wieder erbkranke Kitten dabei sind, ist sehr hoch, aber Vermehrerkatzen sind keine Rassekatzen und "dürfen" insofern HCM und andere Erbkrankheiten weitergeben.

Nein.

Der Qalzuchtparagraph 11b ist da eindeutig:


(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

1.
bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Vermehrer und Vereinszüchter!

Das gesetzliche Kaufvertragsrecht, das eine Sachmängelhaftung natürlich auch bei Katzen vorsieht, wäre bei dem Katerchen wahrscheinlich nicht zum Tragen gekommen, weil man im Herzschall bei so keinen Kitten meist noch nicht die Krankheit nachweisen kann. Bis HCM nachweisbar gewesen wäre, so meine Vermutung, wäre die Haftungsfrist schon abgelaufen gewesen bzw. hätte die Beweislastumkehr zu Lasten des Käufern bereits vorgelegen.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht trifft auf Erbkrankheiten zu!

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen können, ein gesundes Tier verkauft zu haben.

Danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das sollte aber bei einer Erbkrankheit kein Problem sein, da Erbkrankheiten von Geburt an vorhanden sind und nicht nachträglich erworben werden.


October
 
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gegeben des Falles das du das Tier mit Gesundheitszeugnis bzw. der Klausel “ist ein gesundes Tier ohne gesundheitliche Vorbelastung” erworben hast. War das ganze ein Bar geschaeft guckst du natuerlich in die Roehre, dann hast du jetzt gelernt wofuer es Kaufvertraege gibt.

Ein Züchter / "Vermehrer" kann die gesetzliche Gewährleistungsplicht nicht einfach so durch einen Passus im Kaufvertrag aushebeln!

(Das geht nur bei bekannten Erkrankungen, die im Vertrag festgehalten werden)

Einen Kaufvertrag braucht man ebenfalls nicht da ein Bargeschäft ebenfalls ein Kaufvertrag zustande kommt.

October
 
Hallo liebe Leute,

vielen Dank für die zahlreichen und informativen Antworten.

Wir wohnen im Raum Bochum.

Leider gibt es keinen Kaufvertrag.
Sie ist damals mit einer Freundin dort hin gefahren und hat bar
bezahlt.

Auch der Schriftverkehr, welcher über Ebay-Kleinanzeigen abgewickelt wurde
ist nach so langer Zeit nicht nachvollziehbar.
Allerdings hatte meine Tochter den Ebay-Kleinanzeigennutzer
noch als Favoriten abgespeichert. Sie hat aktuell keine Anzeige geschaltet.
Wir haben sie aber anonym angeschrieben und gefragt, ob sie noch BKH
anbietet. Die Antwort folgte prompt.
Ja, aktuell gibt es noch ein Kitten zum Preis von 300,00 Euro, welches schon
reserviert ist bis zum 12.06.18
Wir sollen uns in 4-5 Monaten dann wieder melden.

Sie betreibt das Geschäft also munter weiter.
Ich glaube auch nicht, dass sie Hobbyzüchterin ist oder mit Zucht was im Sinn hat.

Gibt es irgendeine Möglichkeit solche Menschen zur Rechenschaft zu ziehen?
Ich befürchte, es sind noch mehr Menschen auf diese Frau rein gefallen.

LG
Martin
 
  • #10
Huhu,

die einzigen, die man eventuell noch dazu schalten könnte, wäre das Finanzamt.
Sie nimmt ja eine nicht wenige Summe ein und solche Einnahmen gehören versteuert. Und wenn das Finanzamt mitbekommt, dass die Dame hier zusätzlich Geld einnimmt, das nirgendwo auf irgendwelchen Papieren auftaucht...(also ich kann mir nicht virstellen, dass das Amt davon weiß).
Ein Versuch wärs wert.
 
  • #11
Hallo liebe Leute,


Gibt es irgendeine Möglichkeit solche Menschen zur Rechenschaft zu ziehen?
Ich befürchte, es sind noch mehr Menschen auf diese Frau rein gefallen.

LG
Martin

Wie gesagt, sammelt alle Unterlagen zusammen und last euch von einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt beraten und verklagt die "Züchterin", wenn der Anwalt euch annehmbare Chancen in Aussicht stellen kann.

Wenn ihr nicht aktiv werdet wird sich da auch nichts von alleine tun ...

October
 
  • #12
Ein Züchter / "Vermehrer" kann die gesetzliche Gewährleistungsplicht nicht einfach so durch einen Passus im Kaufvertrag aushebeln!

(Das geht nur bei bekannten Erkrankungen, die im Vertrag festgehalten werden)

Einen Kaufvertrag braucht man ebenfalls nicht da ein Bargeschäft ebenfalls ein Kaufvertrag zustande kommt.

October
Du brauchst einen Nachweis das der Handel statt gefunden hat, sonst ist es Aussage gegen Aussage. Der Zuechter kann ja auch abstreiten das du die Katze bei ihm erworben hast.

Wenn du natuerlich ein Gespraech festgehalten kriegst wo er den Verkauf der Katze bestaetigt “wir haben am xxxx unseren kater x bei ihnen erworben. *schwaerm ueber kater* und deswegen waeren wir an einem weiteren interessiert.” Und der verkaeufer das erste geschaeft bestaetigt sollte es auch als Beweis gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Ein Züchter / "Vermehrer" kann die gesetzliche Gewährleistungsplicht nicht einfach so durch einen Passus im Kaufvertrag aushebeln!

(Das geht nur bei bekannten Erkrankungen, die im Vertrag festgehalten werden)

Einen Kaufvertrag braucht man ebenfalls nicht da ein Bargeschäft ebenfalls ein Kaufvertrag zustande kommt.

October

Das alles ändert nichts am grundsätzlichen Beweisproblem, das ich oben schon geschildert hatte!

Auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht hatte ich bereits hingewiesen und auch darauf, dass beim Jungtier die vererbliche HCM kaum nachweisbar ist. Anders wird der Tiermangel, der hier vorliegt, aber kaum zu Lasten des Verkäufers nachweisbar sein, denn das Tierchen ist ja bereits geraume Zeit in der Haltung des Käufers gewesen und kann die Erkrankung auch in diesem Zeitraum, also nach der Übergabe an den Käufer, erworben haben.

All diese Beweisfragen sind allerdings ohnehin obsolet, denn das Kätzchen wird vom Käufer wohl kaum der Pathologie zur Obduktion überlassen worden sein, um die genaue Art der Erkrankung nachzuweisen.

Dazu kommt, dass wohl kaum ein Vermehrer seine Tiere auf HCM testen lassen und sich zu diesem Thema Gedanken machen wird. :stumm:
 
  • #14
Hallo Martin

Was deine Tochter erfahren musste, ist hart und es tut mir wahnsinnig leid.

Gesetzlich kann man wahrscheinlich nichts ausrichten. Das mit dem Finanzamt finde ich allerdings eine gute Idee.

Ihr könnt aber trotzdem sehr viel tun, nämlich alle in eurem Umfeld informieren, nicht nur jetzt, sondern ein Leben lang, wer immer es hören möchte. Es wurde hier ja bereits erwähnt:

1. Kein Rassetier ohne Stammbaum.
2. Ein Rassetier (jedes Tier) ist kein Schnäppchen.
3. Gesundheit steht an erster Stelle.
4. Kein Kauf ohne Vertrag.
Etc.

Unterschätzt bitte nicht diese Art der Aufklärung.

Alles Gute
Nijos
 
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  • #15
Das alles ändert nichts am grundsätzlichen Beweisproblem, das ich oben schon geschildert hatte!

Auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht hatte ich bereits hingewiesen und auch darauf, dass beim Jungtier die vererbliche HCM kaum nachweisbar ist. Anders wird der Tiermangel, der hier vorliegt, aber kaum zu Lasten des Verkäufers nachweisbar sein, denn das Tierchen ist ja bereits geraume Zeit in der Haltung des Käufers gewesen und kann die Erkrankung auch in diesem Zeitraum, also nach der Übergabe an den Käufer, erworben haben.

All diese Beweisfragen sind allerdings ohnehin obsolet, denn das Kätzchen wird vom Käufer wohl kaum der Pathologie zur Obduktion überlassen worden sein, um die genaue Art der Erkrankung nachzuweisen.

Dazu kommt, dass wohl kaum ein Vermehrer seine Tiere auf HCM testen lassen und sich zu diesem Thema Gedanken machen wird. :stumm:

Der Arzt hat HCM diagnostiziert. Punkt. Da gibt es kein Beweisproblem. Und HCM kann man sich auch nicht umweltbedingt holen, nichts mit „erworben“.
 
  • #16
Der Arzt hat HCM diagnostiziert. Punkt. Da gibt es kein Beweisproblem. Und HCM kann man sich auch nicht umweltbedingt holen, nichts mit „erworben“.

Es gibt sehrwohl auch erworbene HCM ( nennt sich sekundäre)....aber bei einem 9-monatigen Kater wohl kaum wahrscheinlich!
 
  • #17
Hallo liebe Leute,

vielen Dank für die zahlreichen und informativen Antworten.

Wir wohnen im Raum Bochum.

Leider gibt es keinen Kaufvertrag.
Sie ist damals mit einer Freundin dort hin gefahren und hat bar
bezahlt.


LG
Martin

Du brauchst einen Nachweis das der Handel statt gefunden hat, sonst ist es Aussage gegen Aussage. Der Zuechter kann ja auch abstreiten das du die Katze bei ihm erworben hast.

Hier war eine Freundin von Martin's Tochter beim Kauf dabei. Diese könnte vor Gericht als Zeuge aussagen.

October
 
  • #18
Hier war eine Freundin von Martin's Tochter beim Kauf dabei. Diese könnte vor Gericht als Zeuge aussagen.

October

Ob die Aussage viel wert ist, ist was anderes. Ich mein das ist ja keine „neutrale“ Person. Sie koennte ja genauso gut ihrer Freundin nachdem Mund reden um ihr einen gefallen zu tun.
 
  • #19
... aber hatte Deine Tochter vor dem Katzenkauf Email-Verkehr mit diesen Figuren? DAS gilt durchaus als Nachweis einer Verkaufsaktion... und würde sich dann mit den Aussagen der Freundin noch decken.
 
  • #20
Ob die Aussage viel wert ist, ist was anderes. Ich mein das ist ja keine „neutrale“ Person. Sie koennte ja genauso gut ihrer Freundin nachdem Mund reden um ihr einen gefallen zu tun.

Die Aussage der Freundin ist vor Gericht genau so viel Wert wie die jeder anderen Person! Eine Falschaussage ist eine Straftat!

October
 

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