Ist meine Wohnung gut genug? :/

  • Themenstarter 26miles
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  • #21
Wir haben Wohnung im Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen gesucht - du glaubst nicht was wir alles gesehen haben :cool: und vor allem zu was für Preisen :massaker:

Unser Großraum hier ist ziemlich teuer und die Wohnungsnot groß in den drei Städten. Auf eine Wohnung kamen bis zu 300 Bewerber (wir sprechen hier von 2 Zimmern bis 450 Euro kalt) da fragt keiner ob das baurechtlich erlaubt ist oder sonstwas - man ist hier einfach nur froh wenn man was findet.

Mein Sohn hatte jetzt Glück und kann zum 1.9. eine Wohnung in Fürth beziehen, 2 Zimmer, Küche, Bad, 2 kleine Abstellkammern und ein Balkon (60qm) und das in total grüner Lage für 650 Euro warm aber danach haben 2 Jahre gesucht. Und auch die hat er nur durch viel Glück bekommen da der Makler und die Vermieterin es spannend fanden dass er Archäologe ist.
 
A

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  • #22
Paty, eine Maisonettewohnung (also eine Wohnung mit zwei Ebenen) hat im Regelfall eine normale Treppe;

Die TE schreibt aber von einer Holzleiter. Bei 20qm ist auch einfach nicht genug Platz für eine normale Treppe, nicht mal für eine platzsparende Wendeltreppe.

Ich finde das auch viel zu klein, selbst für ältere Tiere.
 
  • #23
Die TE schreibt aber von einer Holzleiter. Bei 20qm ist auch einfach nicht genug Platz für eine normale Treppe, nicht mal für eine platzsparende Wendeltreppe.

Ich finde das auch viel zu klein, selbst für ältere Tiere.

Silvia, das mit der Holzleiter hatte ich schon weiter oben angemerkt und klar gemacht, dass das bauaufsichtsrechtlich gar nicht geht. Insofern ist die Wohnung, die der TE beschreibt, auch keine Maisonette. Meine von dir zitierte Bemerkung diente nur zur Klarstellung der Unterschiede zwischen einer Maisonettewohnung (= Wohnflächen auf zwei Ebenen) und einer baurechtlich nicht genehmigungsfähigen "Maisonette", also einer Wohnung mit Zugang zu zwei Ebenen, von denen eine Ebene baurechtlich kein Wohnraum ist bzw. sein darf.

Bei einer älteren Einzelkatze, die schon für eine Gruppenhaltung total verdorben ist, würde ich eine kleine Wohnung, die neben dem Zugang zu einem Balkon auch den Zugang zu einem Spitzboden, wo der Halter schläft, bietet, nicht sofort ablehnen. Ein Zugang zur oberen Ebene per Kratzbaum wäre für eine Katze dann natürlich schöner, aber mit einer geschickten Einrichtung könnte so eine zweite Ebene durchaus spannend für eine Einzelkatze sein (immer vorausgesetzt, dass der Halter dann auch häufig zuhause wäre und seine Katze angemessen beschäftigen könnte).

Bei drei reinen Wohnungskatzen ohne Balkon und in einer ca. 50 qm großen Einzimmerwohnung hat es hier im Forum ja auch schon reichlich Beifall gegeben. :stumm:

LG
 
  • #24
Dass - gerade in Gegenden und Zeiten der Wohnungsnot! - so viele Vermieter ihre Nutzflächen im Keller oder Spitzboden als Teil der Maisonettewohnung und anrechenbare Wohnfläche anbieten, finde ich absolut verboten und widerwärtig. Aber letztlich wird man dem nur beikommen können, wenn man konsequent solche Vermietungsangebote be der zuständigen Wohnungsaufsicht meldet und dafür sorgt, dass die betreffenenden Vermieter ein Bußgeld bekommen.
Dem kann ich nur beipflichten - zeigt solche Leute unbedingt an!
Das ist nicht nur verboten sondern häufig auch lebensgefährlich, weil da natürlich auch die Brandschutzverordnung ausgehebelt wird.
Sollen sie solche Räumlichkeiten halt so ausbauen wie's die Bauordnung vorsieht, da gibt's reichlich Möglichkeiten (ist halt deutlich teurer).

Zudem ist es mit dem Vorteil nicht so weit her von wegen die Betriebskosten würden sich nach den 20qm berechnen - das mag für Steuer, Versicherung usw. so sein wo's wirklich nach Quadratmetern geht, aber beim dicksten Posten, nämlich den Heizkosten, gehen letztendlich eben doch noch mindestens 50% nach Verbrauch und nicht nur nach Wohnfläche.

Mehr Wohnraum schafft das zwar auch nicht, aber es macht solche Wohnungen wenigstens bezahlbarer (weil die Nutzfläche ja nicht als Wohnraum für die Miete angerechnet werden darf :D).
Ob die Miete dadurch wirklich billiger wird? Ich kenne keinen Vermieter der die Kaltmiete tatsächlich nach Quadratmetern ansetzen würde - das würde auch nicht hinhauen, da in den kleinen Wohnungen die "teuren" Räumlichkeiten wie Badezimmer und Küche mit EBK natürlich relativ gesehen deutlich mehr ins Gewicht fallen - deshalb sind kleine Wohnungen auch auf den Quadratmeter runtergerechnet immer teurer als große Wohnungen.

Raumspartreppen finde ich als Mensch schon immer sehr schwierig, trag da mal Deinen Wäschekorb hoch - oder noch schlimmer: runter. Ich hab ja hier schon Probleme mit meinen großen Füßen bei der etwas steilen Treppe ins UG, da lauf ich auch schon immer leicht schräg.

Katzen können Leitern hochsteigen, keine Frage. Aber Toben geht da natürlich nicht. Erschwerend kommt noch hinzu wie man das eigentlich sichern will, gerade für Kitten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #25
Dem kann ich nur beipflichten - zeigt solche Leute unbedingt an!
Das ist nicht nur verboten sondern häufig auch lebensgefährlich, weil da natürlich auch die Brandschutzverordnung ausgehebelt wird.
Sollen sie solche Räumlichkeiten halt so ausbauen wie's die Bauordnung vorsieht, da gibt's reichlich Möglichkeiten (ist halt deutlich teurer).

Zudem ist es mit dem Vorteil nicht so weit her von wegen die Betriebskosten würden sich nach den 20qm berechnen - das mag für Steuer, Versicherung usw. so sein wo's wirklich nach Quadratmetern geht, aber beim dicksten Posten, nämlich den Heizkosten, gehen letztendlich eben doch noch mindestens 50% nach Verbrauch und nicht nur nach Wohnfläche.


Ob die Miete dadurch wirklich billiger wird? Ich kenne keinen Vermieter der die Kaltmiete tatsächlich nach Quadratmetern ansetzen würde - das würde auch nicht hinhauen, da in den kleinen Wohnungen die "teuren" Räumlichkeiten wie Badezimmer und Küche mit EBK natürlich relativ gesehen deutlich mehr ins Gewicht fallen - deshalb sind kleine Wohnungen auch auf den Quadratmeter runtergerechnet immer teurer als große Wohnungen.

Raumspartreppen finde ich als Mensch schon immer sehr schwierig, trag da mal Deinen Wäschekorb hoch - oder noch schlimmer: runter. Ich hab ja hier schon Probleme mit meinen großen Füßen bei der etwas steilen Treppe ins UG, da lauf ich auch schon immer leicht schräg.

Katzen können Leitern hochsteigen, keine Frage. Aber Toben geht da natürlich nicht. Erschwerend kommt noch hinzu wie man das eigentlich sichern will, gerade für Kitten.

Bezüglich der Wohnflächenberechnung gibt es ja eindeutige gesetzliche Vorschriften und auch die Rechtsprechung des BGH zur Abweichung der Wohnflächen nach unten oder (beim Mieter wichtiger:) nach oben.

Dass die verbrauchsabhängigen Nebenkosten insofern deutlich höher liegen werden als für vergleichbare Wohnungen, in denen eine Nutzfläche nicht auftaucht, sollte klar sein, also v. a. bei den Heizkosten (bei den verbrauchsabhängigen Wasserkosten dürfte das keine Rolle spielen, beim Strom aber auch; der wird aber vom Mieter eh privat bezahlt und nicht nach Wohnfläche).

Die mietvertraglich vorgesehene Wohnfläche ist letztlich ja immer Grundlage für die Mietberechnung, genauso für die Frage der Möglichkeit einer Mieterhöhung usw. Deswegen sehe ich bei der vom TE genannten Wohnung die Angabe von den 20 qm im unteren Bereich schon als etwas Positives an!
Denn viele Vermieter (wie ja auch Paty beispielhaft schreibt) setzen die eigentliche Nutzfläche ebenfalls vertraglich als Wohnfläche an, obwohl es sich gar nicht um baurechtlichen Wohnraum handelt. Und das empfinde ich persönlich als Betrug (nicht dass so etwas immer vorsätzlich mit Täuschungsabsicht passiert, aber es gibt ja leider auch viele private Vermieter, die sich damit nicht auskennen oder die Wohnung sogar - trotz baurechtlich anderer Sachlage - als kompletten Wohnraum gekauft haben!).

Raumspartreppen bzw. Leitern finde ich in einer Wohnung ebenfalls Nogo; nicht nur wegen der Unbequemlichkeit beim Auf- oder Abstieg. Es sind auch echte Gefahren, und letztlich muss auch ein Vermieter haften, wenn er etwas als Wohnraum vermietet, was nur schwierig per Leiter zugänglich und gefahrengeneigt ist.
Wenn im Einfamilienhaus mit ausgebautem Satteldach der Teenie auf die Idee kommt, dass er gern den Spitzboden besiedeln will, nachdem die Eltern dort einen Hobbyraum geschaffen haben, ist das eine Sache und auch Handeln auf eigene Gefahr, aber beim Mieter kann sich der Vermieter nur unter schwierigeren Konditionen entlasten. Da müsste eigentlich immer ein großes Warnschild an den Spitzboden, dass das kein Wohnraum ist usw.
Bei einer Wohnlaube mit Schlafboden und Anstellleiter kann es dann auch wieder anders aussehen, weil es ja nicht mehr so viele Lauben gibt, die fürs Dauerwohnen genehmigt sind. Da ist die Leiter dann auch wieder so eine Ausnahme, dass im Grunde jeder wissen sollte, dass dauerhaftes Wohnen nicht in Frage kommt.

Louisella, noch eine reine Verständnisfrage:
Bei Wohnraum in BaWü lese ich immer wieder auch von einer "Bühne" (glaube ich, jedenfalls verbinde ich das mit dem Begriff Theater ;)). Ich entnehme entsprechenden Exposés bzw. anderen Beschreibungen, dass es sich dabei eigentlich um den Dachboden handelt. Also beispielsweise das Gegenstück zu einem Kellerabteil als Abstellraum außerhalb der Wohnung. Ist das richtig?
Sry fürs o.t.!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Louisella, noch eine reine Verständnisfrage:
Bei Wohnraum in BaWü lese ich immer wieder auch von einer "Bühne" (glaube ich, jedenfalls verbinde ich das mit dem Begriff Theater ;)). Ich entnehme entsprechenden Exposés bzw. anderen Beschreibungen, dass es sich dabei eigentlich um den Dachboden handelt. Also beispielsweise das Gegenstück zu einem Kellerabteil als Abstellraum außerhalb der Wohnung. Ist das richtig?
Jepp - "Bühne" ist das schwäbische Wort für Dachboden.
So wie "Diele" das schwäbische Wort ist für den Flur im Eingangsbereich von EFHs.
 
  • #27
Bezüglich der Wohnflächenberechnung gibt es ja eindeutige gesetzliche Vorschriften und auch die Rechtsprechung des BGH zur Abweichung der Wohnflächen nach unten oder (beim Mieter wichtiger:) nach oben.
Eben - die bereits erwähnte Wohnflächenverordnung.

Die mietvertraglich vorgesehene Wohnfläche ist letztlich ja immer Grundlage für die Mietberechnung, ...
Für die Kaltmiete nicht - wie gesagt, bei kleinen Wohnungen ist der Quadratmeterpreis eigentlich immer höher als bei größeren Wohnungen, was dem geschuldet ist dass die "teureren" Räume wie Badezimmer und Küche mit EBK da einen größeren Anteil ausmachen.
Dass der Quadratmeterpreis auch bei gleich großen Wohnungen im gleichen Haus unterschiedlich angesetzt sein kann kennt wohl jeder - das hängt dann normalerweise mit der Ausstattung zusammen, die eben unterschiedlich hochwertig sein kann.
Wie gesagt: Ich kenne keinen Vermieter der die Kaltmiete wirklich qm*€ ansetzen würde - das guckt man höchstens zum Vergleich nach. Selbst offizielle qualifizierte Mietspiegel differenzieren ja nach Ausstattung (wozu z.B. eben auch das moderne Bad und die EBK gehören - abgesehen von Bodenbelägen usw.). Aber das nur am Rande.

... genauso für die Frage der Möglichkeit einer Mieterhöhung usw.
Für die Mieterhöhung brauchst Du auch nie offziell einen Quadratmeterpreis angegeben zu haben, den könnte man ja theoretisch auch immer aktuell ausrechnen. Im Mietvertrag müssen die Quadratmeter übrigens auch nicht angegeben werden, und kaum ein Vermieter macht das noch (aus gutem Grund!). Die Quadratmeter müssen eigentlich nur in der Betriebskostenabrechnung auftauchen - und dort tauchen sie heutzutage auch häufig nicht mehr auf, weil da gerne auch nur noch Prozente angegeben werden. Man könnte sich dann zwar die Quadratmeter ausrechnen, aber die wenigsten Leute machen das.

Deswegen sehe ich bei der vom TE genannten Wohnung die Angabe von den 20 qm im unteren Bereich schon als etwas Positives an!
So die Zahl denn stimmt...

Denn viele Vermieter (wie ja auch Paty beispielhaft schreibt) setzen die eigentliche Nutzfläche ebenfalls vertraglich als Wohnfläche an, obwohl es sich gar nicht um baurechtlichen Wohnraum handelt. Und das empfinde ich persönlich als Betrug ...
Ist es auch. Das Problem ist aber, dass die Wohnflächenverordnung sich im Lauf der Jahre auch immer wieder mal geändert hat, dass also die Zahlen, die vor etlichen Jahren irgendwann mal ein Architekt berechnet hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit heute nicht mehr korrekt sind - nicht weil umgebaut worden wäre, sondern weil sich die Wohnflächenverordnung geändert hat. Blöderweise ist sowas dann immer schwer zu erklären - vor allem denjenigen Mietern, die plötzlich mehr bezahlen sollen.
Aus diesen Grund schreibt heute kaum noch ein Vermieter überhaupt eine Quadratmeterzahl in den Mietvertrag - damit schiesst man sich nämlich selbst ins Knie, und wenn's nur ist weil man wieder mal einen Profi beauftragen muss um sämtliche Wohnungen neu zu berechnen.

Aber hilft ja alles nichts - selbst wenn die fragliche Wohnung hier gefühlt mehr Quadratmeter hat als nach Wohnflächenverordnung tatsächlich vorhanden sind, für Katzenhaltung bleibt die Wohnung (in meinen Augen) weiterhin zu klein.
 
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  • #28
*geduldig*

Louisella, wir sollten inzwischen abgeklärt haben, dass ich jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienbereich und eine juristische Ausbildung hinter mir habe.

So gut wie alle Vermieter schreiben in den Mietvertrag die Wohnungsgröße in qm (meist als annähernde Wohnfläche, damit es keine zugesicherte Eigenschaft wird) und die Nettokaltmiete in gesamten Euro rein.

So gut wie alle Vermieter von Geschosswohnungen (ich rede jetzt ausdrücklich nicht von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. EFH mit Einliegerwohnung!) richten sich bei der Nettokaltmiete nach dem örtlichen Mietspiegel (zumal individuelle Mietgutachten zwar zulässig, aber meist recht teuer sind; die Vergleichsmiete von drei Wohnungen in der Nachbarschaft wird längst nicht mehr überall als praktizierbarer Modus für eine Mieterhöhung anerkannt von den Gerichten), der vielfach nach der Wohnungsgröße differenziert und v. a. auch bei den kleinen Wohnflächen (in Berlin beispielsweise alles, was bis 40 qm hat) eine höhere qm-Miete ausweist als bei den großen Wohnungsgrößen (in Berlin, beispielhaft: über 90 qm Wohnfläche).
Natürlich richtet sich die zulässige Miethöhe auch nach der Ausstattung der Wohnung, aber in vielen Geschossbauten wird häuserweise saniert und modernisiert, so dass die Wohnungen dann auf einem einheitlichen Standard sind, auch bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen. So jedenfalls bei den Wohnliegenschaften, die in meiner Verantwortung sind bzw. waren.

Das sind alles Informationen, die ich als allgemein bekannt voraussetze bei Immobilienfachleuten und daher nicht extra erwähne.

Die Mietspiegelmiete spielt übrigens seit einiger Zeit ja auch eine große Rolle bei der normalen Neuvermietung (Stichwort "Mietpreisbremse"), so dass kaum ein Vermieter von Geschosswohnungen um die Prüfung der qm-Miete am örtlichen Mietspiegel umrum kommt, wenn er das Risiko vermeiden will, dass bis zum Ende der entsprechenden Verjährungsfristen der Mieter ankommt und die überschießende Miete zurück verlangen wird.
Natürlich wird es immer Vermieter geben, denen das komplett schnurz ist und die das Risiko einfach eingehen, aber ich kann das für den von mir betreuten Wohnungsbestand nicht empfehlen.

Ich glaube, du gehst einfach immer zu sehr mit dem Blickwinkel des kleinen privaten Vermieters an die Sache ran, während ich weit weit überwiegend den Blickwinkel des großen institutionellen Vermieters mit Hunderten bis Tausenden von Wohnungen im Bestand herangehe. Vermutlich resultieren daraus unsere verschiedenen Missverständnisse? :confused::confused:

WohnFlVO:
Die gilt - als Nachfolgerin der II. BetrKVO - natürlich in erster Linie im sozialen Wohnungsbau, wird aber auch von den Mietervereinen und den meisten Wohnungsbauunternehmen und institutionellen Vermietern angewendet. Die Bestandsberechnungen gelten meiner Kenntnis nach auch weiterhin (z. B. Flächenanrechnung des Balkons zu 50% wie bisher statt zu 25% wie nach dem neuen Recht).
Im freifinanzierten Wohnungsbau kann auch weiterhin die DIN angewendet werden, also die Rohbaumaße mit 3% Putzabzug.

Wobei im Interesse der BGH-Rechtsprechung eigentlich immer die WohnflächenVO zu empfehlen ist, wenn der Vermieter auf der sicheren Seite sein will, und auf jeden Fall einmal auch ein aktuelles Aufmaß der Wohnung gemacht werden sollte. V. a. auch bei Sanierungen!

Vertragliche Wohnfläche: Soweit du diese in Warmmietfläche und Kaltmietfläche unterschieden willst (so interpretiere ich deinen entsprechenden Satz), kenne ich entsprechende Vertragsklauseln in den alten Wohnungsmietverträgen als Festlegung der "beheizbaren Fläche" als einen von mehreren Maßstäben im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Da sind beispielsweise Flur und Abstellräume aus der betreffenden Fläche herausgerechnet. Aber das hat null mit der Wohnfläche zu tun, die als Basis für die Berechnung der Nettokaltmiete dient!

Und auch wenn im Rahmen einer Mieterhöhung, die sich auf einen örtlichen qualifizierten Mietspiegel stützt, keine qm-Miete angegeben werden muss, müssen dennoch das Mietspiegelfeld und die mietwerterhöhenden und -senkenden Faktoren entsprechend dem Mietspiegel angebeben werden. Dort wird - so beispielhaft der Berliner Mietspiegel - nicht selten auf Werte von Euro je qm hingewiesen. Beispielsweise für den Faktor hochwertiger Bodenbelag oder moderne Küche.
Andere Faktoren können mit Zu- oder Abschlägen in Prozenten vom Spannenwert bemessen werden, so dass es im Rahmen des Mietspiegels auch zulässig ist, in solchen Fällen den oberen Spannenwert zu überschreiten.
Dies gilt natürlich auch im Rahmen der Mietpreisbremse!

Und deine Aussage, dass "kaum ein Vermieter" noch eine qm-Zahl in den Mietvertrag schreibt, kann sich ausschließlich auf kleine private Vermieter beziehen, denn es wäre reichlich dumm, die qm-Zahl, die ja auch für die BK-Abrechnung eine große Rolle spielt, nicht mindestens als Basis für die entsprechenden Positionen der BK-Abrechnung in den Mietvertrag zu schreiben!

Die institutionellen Vermieter machen dies durchgängig, und diese dürften anhand ihres jeweiligen Wohnungsbestandes wohl kaum als "kaum jemand" gelten......:D

LG
 
  • #29
Ich glaube, du gehst einfach immer zu sehr mit dem Blickwinkel des kleinen privaten Vermieters an die Sache ran, während ich weit weit überwiegend den Blickwinkel des großen institutionellen Vermieters mit Hunderten bis Tausenden von Wohnungen im Bestand herangehe. Vermutlich resultieren daraus unsere verschiedenen Missverständnisse? :confused::confused:
Ja klar resultiert das daraus.
Aber ich rede ja auch nicht von Berlin sondern von schwäbischen Kleinstädten - und hier gibt's eben nach wie vor weit mehr Kleinvermieter als Wohnungsgesellschaften.

WohnFlVO:
Die gilt - als Nachfolgerin der II. BetrKVO - natürlich in erster Linie im sozialen Wohnungsbau, ...
Also ich meine mit Wohnflächenverordnung das hier
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
- also die gesetzlichen Vorgaben wie Wohnflächen zu berechnen sind.

Vertragliche Wohnfläche: Soweit du diese in Warmmietfläche und Kaltmietfläche unterschieden willst (so interpretiere ich deinen entsprechenden Satz), ...
Oh, das hast Du falsch verstanden.
Hier im Schwäbischen ist mit Kaltmiete die reine Miete ohne alles gemeint. Und bei den Betriebskosten wird umgangssprachlich dann gelegentlich unterschieden in "kalte Betriebskosten" (damit sind z.B. Steuer, Versicherungen usw. gemeint) und "warme Betriebskosten" (vor allem Heizkosten, aber auch z.B. Wasser u.a. Verbrauchskosten).
Im Mietvertrag ist das dann aber doch "hochdeutsch" aufgeschlüsselt in Kaltmiete und Betriebskosten.
Mit Warmmiete ist entsprechend alles zusammen gemeint.

Nicht beheizbare Fläche gibt's in unseren Wohnungen garnicht - oder was meinst Du damit?
Es gibt Kellerabteile und Dachbodenstellplätze - die sind unbeheizbar, die haben wir auch noch nie berechnet - sollte ich?

Und deine Aussage, dass "kaum ein Vermieter" noch eine qm-Zahl in den Mietvertrag schreibt, kann sich ausschließlich auf kleine private Vermieter beziehen, ...
Ja klar bezieht sich das bei mir auf kleine private Vermieter - ich mach das nicht beruflich, da kommt auch kein Cent bei mir an (mal abgesehen davon dass ich irgendwann in grauer Zukunft erben werde).

... denn es wäre reichlich dumm, die qm-Zahl, die ja auch für die BK-Abrechnung eine große Rolle spielt, nicht mindestens als Basis für die entsprechenden Positionen der BK-Abrechnung in den Mietvertrag zu schreiben!
Wir legen eine Beispielabrechnung bei - obwohl wir das nicht müssten, spätestens da steht's ja drin (und natürlich im bemaßten Grundriss den wir ebenfalls beilegen).
Im eigentlichen Mietvertrag (von Haus & Grund) steht nur der Umlageschlüssel.

Wir haben halt auch gleich mehrere kleine Wohnungen mit hoher Fluktuation, darunter auch zwei Dachwohnungen, die sind aber nicht vergleichbar, da "größer", unsere kleinste Wohnung hat 45m² (2 Zimmer).
Ich würde diese Wohnung schon als zu klein empfinden für zwei Katzen und dank der Dachschrägen (immerhin recht steil) sieht's da auch mit Stellplätzen für Schränke und Kratzbäume schlecht aus.

Aber ändert das jetzt irgendwas an der Wohnsituation der TE?

Ob so ein Spitzboden mit Leiter nach oben für 'ne Katze taugt - ich weiss es nicht, könnte auch von der Katze abhängen. Ella ist z.B. ausgesprochen kletterfaul, die kann locker auf die Fensterbank springen, nimmt aber immer lieber den Umweg über den Stuhl usw.
Aber vielleicht ist das ja auch ein Freigänger-Phänomen dass zuhause wenig bis garnicht geklettert wird. Der Natural Paradise XXL steht hier völlig ungenutzt rum, nicht mal die kleine Kratztonne wird freiwillig beklettert.
Wir hatten schon Wandbettchen montiert als Catwalk - wurde komplett ignoriert.
Bei Ella kann ich mir nicht vorstellen dass sie freiwillig 'ne Leiter hochgeht - obwohl ich sicher bin dass sie's kann, draußen ist sie ja durchaus höchst sportiv unterwegs.

Mir macht aber auch die Lebenssituation Studium Gedanken:
Wenn eine meiner Beutetöchter (2 Patentöchter, 2 Gefährtentöchter) mich fragen würde, ich würde ihr auf jeden Fall abraten, selbst mit 45m²-Wohnung.
Ich denke da ans Auslandsjahr, an die Unsicherheit ob's überhaupt einen Job danach gibt, an finanzielle Einschränkungen ...
 
  • #30
Wir haben einen, vom Kinderzimmer erreichbaren, ausgebauten Spitzboden.
Um ihn so nutzen zu dürfen, mussten eine Menge Auflagen erfüllt werden. Die Treppe musste ein Geländer, sowie eine gewisse Stufentiefe haben und ein spezielles DFF (2. Rettungsweg) musste auch verbaut werden. Beheizt muss das ganze natürlich auch sein und die Dämmung sollte auch vergessen werden. Aber da kocht jedes Amt sein eigenes Süppchen ;).

Allerdings ist dieser Raum und ich schätze dass das überall so ist, NICHT als Schlafraum zugelassen. Bei uns ist das ein Spielzimmer.
 

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