Tierschutzvertrag

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tina31065

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10. November 2015
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Hallo,

die frage betrifft mich nicht persönlich, ich stelle sie für meinen Sohn.
Er hat letztes Jahr 2 kleine Katzen von einer Bekannten übernommen, hat ihr auch die Impfkosten ersetzt usw. alles in allem 150€
Die Kittenen wurden aus schlimmen Verhältnissen rausgeholt.
Nun gut diese Bekannte sagte zu uns sie hätte einen Tierschutzvertrag abgeschlossen, hätte die Verpflichtung bei meinem Sohn in 2-2 Monaten vorbei zu kommen um zu sehen wie die Kitten versorgt seien.
Termin wurde ausgemacht und da teilte sie uns mit das sie noch eine Frau mitbringen muss die sich auch überzeugen will, sie hätte diese Kitten von ihr.
Hat meinem Sohn erst nicht gepasst das jemand Fremder mit kommt. Nun ja der Termin kam und die Bekannte kam allein, die Andere hätte keine Zeit.

Und nun; ein Jahr später will auf einmal diese fremde Frau kommen und behauptet sie hätte das Recht dazu die Kitten zu sehen wegen dem Schutzvertrag, es wäre so vereinbahrt.
Jedoch hat mein Sohn ja nie etwas unterschrieben und wusste ja auch nicht das die Katzen unerlaubt vermittelt wurden.
Die Kitten sind kastriert, haben alle Impfungen usw, hat alles mein Sohn bezahlt und die Tieärztin sagte auch so was geht gar nicht.
Nun hat er ständig telefonterror.

Muss er die fremde Frau in die Wohnung lassen, obwohl er die Katzen schon ein Jahr hat und die Tierärztin sagte er muss es nicht?????
Er kann doch nichts dafür das die Bekannte so Mist gebaut hat.
Ich habe auch 2 katzen seit 6 jahren aber sowas habe ich noch nicht gehört

eine Info wäre toll

danke
 
A

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Wenn er keinen Schutzvertrag unterschrieben hat dann kann die vorherige Besitzerin nur auf dein Wohlwollen hoffen wenn sie die kleinen nochmal sehen will.

Wer ist denn die andere "Dame"? Vom Tierschutzverein oder Besitzerin Nr. 1?

Grundsätzlich sind schutzverträge vom Gesetz her etwas umstritten. Manche Gerichte sehen die Schutzgebühr als kaufsumme an und haben (in einzelnen Fällen) den Schutzvertrag mit den Klauseln als nicht gültig geurteilt.

Ich würde einfach die Nummer sperren und jegliche Kontaktaufnahme unterbinden. Wenn die kleinen vorher in einen schlimmen Zustand waren und vor allem nach so einer zeit würde ich niemanden der mir nicht sympatisch ist zu meine Katzen lassen.
 
Ich als ehemalige Pflegestelle seh das etwas anders.

Wenn die andere Dame vom Verein ist würde ich mich mit ihr in Verbindung setzen und sie einmalig die Katzen sehen lassen, aber auch ganz klar sagen das ich weitere Besuche nicht möchte.

Ihr müßt bedenken das die Vereine auch an den Tieren hängen und gerne wüßten was aus ihren Schützlingen wurde.

Die Person von der er die Katzen hat, wo es denen ja schlecht ging, die würd ich allerdings nicht mehr rein lassen.

Achja udn ich würde einen neuen Vertrag mit dem Verein abschliessen, dann kann die alte Besitzerin nämlich garnix mehr.
 
Die Frage ist aber auch ob die "Fremde Dame" von einem Tierschutzverein ist oder einfach nur Besitzerin Nummer 1.

Die Frau von der die Katzen sind (Besitzerin Nr. 2?) hat die Katzen ja anscheinend nicht ordentlich gehalten und einfach schnell weitergeschoben.
Sollte es sich bei der ersten Frau um einen seriösen Verein handeln dann finde ich auch das man sich mal in ruhe unterhalten kann.
Aber warum tritt der Verein (wenn es einer ist) erst nach ca. einem Jahr in erscheinung?
 
Soweit ich weiß muss man niemanden in die Wohnung lassen (Ausnahme Polizei in einigen Fällen) Also von daher ist es sein gutes Recht die Tür verschlossen zu halten.

Er selbst hat nichts unterschrieben und ist keine Verpflichtung eingegangen. Daher muss er auch nicht. Somit muss das nur die Bekannte ausbaden.

Er könnte freundlich sein und evtl. Bilder schicken und die Dame auf den neuesten Stand bringen (dabei auch Kastration und andere tierärztliche Untersuchungen vorlegen - damit sie wissen, dass die Tiere kastriert sind), aber das wäre aus Kulanz und kein Muss. Wobei wenn sie Telefonterror machen, würde ich mir das auch gut überlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht weil sie nur unregelmäßig und stichprobenweise Nachkontrollen machen?

Problem ist ja das die Vereine auch oft nicht die Leute haben um sowas regelmäßig zu machen.

Vielleicht haben sie das auch jetzt erst erfahren? *schulterzuck

Deswegen sollte man sich mit der Dame vielleicht mal unterhalten.
 
Hi,

nein, natürlich nicht. Dein Sohn muss nicht eine wildfremde Person in die Wohnung lassen!

Er hat keinen Vertrag mit dem Tierschutzverein abgeschlossen, sondern die Katzen einer Bekannten abgekauft.

Mein Tipp wäre dass er 2-3 nette Bilder und eine Kopie der Kastrationsrechnung an den Tierschutzverein schicken sollte mit der Bitte, ihn in Zukunft in Ruhe zu lassen. Danach würde ich von mir aus alle weiteren Anrufe, unangekündigte Besucher oder sonstiges ignorieren.


Bei einigen Tierschutzvereinen geht die Katze nicht in den Eigentum des Käufers über sondern nur in dessen Besitz.

Sind die Katzen das Eigentum des Tierschutzvereins, der sie verkauft hat, könnte der Verein theoretisch sein Eigentum zurückverlangen. Denn wenn die Bekannte nicht die Eigentümerin der Katzen war kann sie sie nicht verkaufen.

October
 
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Naja Terror ist Ansichtssache *hust*

Ich habe bei einem Adoptanten 2 mal in 3 Tagen angerufen und das war angeblich schon Terror ;)
 
Sind die Katzen das Eigentum des Tierschutzvereins, der sie verkauft hat, könnte der Verein theoretisch sein Eigentum zurückverlangen. Denn wenn die Bekannte nicht die Eigentümerin der Katzen war kann sie sie nicht verkaufen.

In Österreich gäbe es dann noch die Möglichkeit des Gutglaubenserwerbs oder der Ersitzung, damit der Mann dennoch Eigentum an den Tieren erwirbt. Weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist.
 
  • #10
Denn wenn die Bekannte nicht die Eigentümerin der Katzen war kann sie sie nicht verkaufen.

Doch, das kann sie. Die Frage wäre dann nur, ob ein solcher Kaufvertrag gültig ist. Wenn der Käufer nicht wusste, dass der Verkäufer nicht dazu berechtigt ist, die Katzen zu verkaufen, könnte es sich eventuell um gutgläubigen Erwerb handeln.
 
  • #11
Deswegen schrieb ich ja..... wenn die andere Dame vom Verein ist diese einladen, in Ruhe mit ihr reden und dann mit dem Verein selbst einen Vertrag abschliessen.

Dann ist der Sohn auf der sicheren Seite und der Verein ist auch glücklich.

Was ist daran so schlimm?

Vereine fressen einen nicht auf, die möchten nur das es den Katzen gut geht und wollen sich davon überzeugen.
 
  • #12
Niemand muss irgendwenn in die Wohnung lassen, selbst bei der Polizei funktioniert das nur mit richtlerlichem Durchsuchungsbefehl. Die meisten Tierschutzvertröge scheitern schon an dieser Klausel, sie ist schlicht sittenwidrig.

Wenn mir die Frau weiter auf den Keks gehen würde, bekäme sie umgehend einen Brief indem genau das drin steht, inklusive der Andorhung von Rechtsmitteln.
 
  • #13
Achja udn ich würde einen neuen Vertrag mit dem Verein abschliessen, dann kann die alte Besitzerin nämlich garnix mehr.

Was sollte das denn bringen? Der Sohn hat mit der Verkäuferin einen (vermutlichmündlichen) Kaufvertrag abgeschlossen.

Er kann doch jetzt nicht einen zweiten Kaufvertrag mit dem Tierschutzverein abschließen! Die Katze gehört dem Verein nicht - worüber sollte denn jetzt ein Vertrag abgeschlossen werden?

October
 
  • #14
Ganz ehrlich Eifelkater?

Sowas find ich unmöglich.

Stell dir vor du päppelst Katzen auf, vermittelst diese und die werden ohne dein Wissen einfach weiter gegeben.

Wüsstest du nicht gerne wie es den Katzen geht und wie sie nun leben?

Wenn man nichts zu verheimlichen hat kann man sich doch (vorrausgesetzt es handelt sich um den Tierschutzverein) ruhig unterhalten oder?
 
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  • #15
Falsch October, meistens ist es so das in den Verträgen der Vereine eine Weitergabe an Dritte untersagt wird, heißt also das der Sohn die Katzen nicht rechtmäßig erworben hat.
 
  • #16
Falsch October, meistens ist es so das in den Verträgen der Vereine eine Weitergabe an Dritte untersagt wird, heißt also das der Sohn die Katzen nicht rechtmäßig erworben hat.

Wenn der Eigentum übergegangen wurde, darf er es mWn auch weiter verkaufen. Und wie gesagt: Gutglaubenserwerb/ Ersitzung, wenn der derivative Eigentumsübergang scheitert.
Nicht alles was vereinbart wird gilt automatisch
 
  • #17
Das heißt es nicht unbedingt. Voraussetzung dafür ist, dass der Sohn davon nichts wusste. Wenn er dachte, die Verkäuferin ist zum Weiterverkauf befugt, kann alles in schönster Ordnung für ihn sein. So einfach ist das nicht :) Er hat dann die Katze rechtmäßig erworben. Sie wurde nur nicht rechtmäßig verkauft.

Und es kann auch verkauft werden, wenn nicht verkauft werden darf. Es kann sogar verkauft werden, was es nicht gibt oder was schon an jemand anderen verkauft wurde.
 
  • #18
Lasst doch mal das rechtliche beiseite, sondenr denkt mal menschlich.

Vielleicht macht sich die Dame (wenn sie vom Verein ist) nur Sorgen um die Katzen und möcht einmal sehen das es den Tieren gut geht. :stumm:
 
  • #19
Das heißt es nicht unbedingt. Voraussetzung dafür ist, dass der Sohn davon nichts wusste. Wenn er dachte, die Verkäuferin ist zum Weiterverkauf befugt, kann alles in schönster Ordnung für ihn sein. So einfach ist das nicht :) Er hat dann die Katze rechtmäßig erworben. Sie wurde nur nicht rechtmäßig verkauft.

Und es kann auch verkauft werden, wenn nicht verkauft werden darf. Es kann sogar verkauft werden, was es nicht gibt oder was schon an jemand anderen verkauft wurde.

Genau, es heißt dass er gutgläubig sein muss, daher ja auch der Name :)
Laut dem hat der Sohn der TE keine Konsequenzen zu befürchten, wenn er rechtmäßig erworben hat, sondern wenn dann nur die Bekannte, die gegen den Vertrag verstoßen hat (soweit diese Klausel gültig war)? Oder habe ich da einen Denkfehler?
 
  • #20
Wenn er keinen Schutzvertrag unterschrieben hat dann kann die vorherige Besitzerin nur auf dein Wohlwollen hoffen wenn sie die kleinen nochmal sehen will.

Wer ist denn die andere "Dame"? Vom Tierschutzverein oder Besitzerin Nr. 1?

Grundsätzlich sind schutzverträge vom Gesetz her etwas umstritten. Manche Gerichte sehen die Schutzgebühr als kaufsumme an und haben (in einzelnen Fällen) den Schutzvertrag mit den Klauseln als nicht gültig geurteilt.

Ich würde einfach die Nummer sperren und jegliche Kontaktaufnahme unterbinden. Wenn die kleinen vorher in einen schlimmen Zustand waren und vor allem nach so einer zeit würde ich niemanden der mir nicht sympatisch ist zu meine Katzen lassen.


Also die Bekannte von der die Katzen sind, hatte die zwei Kitten als Notfallpflege und anscheinend bei der Dame Nr 2 einen Schutzvertrag unterschrieben.
Wie sich herausstellte hat die Bekannte die Kitten ohne Erlaubnis die Kitten meinem Sohn gegeben und darauf bestanden mit der Begründung sie müsse nach 2 monaten schauen wie es den kitten ginge. durfte sie ja auch machen.

Nun aber nach einem Jahr meldet sich die andere Dame und droht mit Anwalt da sie das Recht hätte wegen dem Schutzvertrag vorbei zu kommen.
Ich habe ihr am Telefon gesagt das mein Sohn nicht unterschrieben hat und sie eine Bescheinigung von der Tierärztin haben kann das die Katzen geimpft, kastriert, tättoowiert und gut genährt u versorgt sind.
Zudem wäre sie ja nicht zu dem Termin im Sommer erschienen mit der Bekannten und da kam noch raus das sie von dem Termin nichts wusste nd die Bekannte den Besuch gar nicht machen hätte dürfen.

Die Dame lässt einem nicht mal ausreden und droht nur mit dem Anwalt.
Sie hat die Telefonnummer von dieser Bekannten bekommen die in dem Fall die Kitten unerlaubt weiter vermittelt hat.
Ich denke wäre diese Frrau nicht so unverschämt und unfreundlich würde sie mein Sohn ja empfangen. Unsere Tierärztin sagt, das es so ja nicht geht und die Frau nur die Andere rechtlich belangen kann mit der sie den Vertrag abgeschlossen hat.
Die die Kitten hergegeben hat und das Geld kassiert wälzt alles auf meinen Sohn ab.
was für ein chaos, also ich würde diese Furie auch nicht rein lassen
 

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