Krankes Tier gefunden, erste Hilfe von Tierklinik wegen Chip verweigert. Was nun?

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Pfeffertopf

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Hallo Leute,

eine Bekannte von einer Kollegin von mir ist eine Katze zugelaufen, die scheinbar krank oder verletzt ist. Unter anderem humpelt die Katze, hebt das Bein und kann scheinbar nicht richtig auftreten.
Diese Bekannte ist mit der Katze zu einer Tierklinik gefahren und dort wurde als erstes festgestellt, dass die Katze gechippt ist und daraufhin wurde die weitere Behandlung verweigert, da die Finder nicht die Besitzer sind. Ob eine Recherche zur Auffindung des Besitzers gemacht wurde, ist nicht bekannt. Die Chipnummer wurde auch nicht an die Finder bekannt gegeben.
Die Finder wurden dann an die lokale Tiersammelstelle verwiesen. Diese hat nur begrenzte Öffnungszeiten, gerade hier in Berlin, mit dem am Stadtrand befindlichen Tierheim sind die Fahrzeiten sehr lang, so das es kurzfristig nicht möglich ist die Katze dort abzuliefern.

Wie soll die Finderin hier weiter verfahren. Ist es wirklich so, dass eine erste Hilfe verweigert werden kann, wenn man nicht der Besitzer der Katze ist?

Vielen Dank im Voraus!
 
A

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Hallo,

wie das rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen.

Ich würde mit der Katze zu einem Tierarzt, den Chip auslesen lassen und die Besitzer über die Praxis bzw. selbst informieren. So habe ich das hier mit einer Katze auch gemacht.

Zur Not müßte Deine Bekannte mit der Katze wirklich zum Tierheim fahren.

War sie mit der Katze in Düppel?
 
Das weiß ich nicht. Ich kenne die Finder selber nicht, ich möchte mich hier nur für meine Kollegin erkundigen, die die Infos dann weiter geben wird.
 
Wie gesagt, ich würde mit der Katze in eine normale Tierarztpraxis und dort den Chip auslesen lassen.

Ich bin in einer ganz kleinen Praxis und dort hat man auch so ein Gerät zum Auslesen. Dann kann der Besitzer informiert werden.
 
Das was de TK da gemacht hst geht gar nicht!
Laut Tierschutzgesetz sind sie VERPFLICHTET zu behandeln unabhängig von Chip oder sonstwas. Die Finderin müsste die Kosten allerdings erst mal tragen, da die Katze nicht von nem Tierschutzverein vorgestellt wurde, der in dem Fall die Kosten trägt.
Die machen sich jedenfalls grad sowas von strafbar ...... würd ich denen auch genauso sagen und die anzeigen.

Die Finderin sollte das Tier zu nem TA bringen und behandrln lassen. Alternativ zum Tierheim bringen und vom dortigen TA behandeln lassen. Die kümmern sich dann auch um das Auffinden des Besis.
 
Ging es denn wirklich um die Behandlung als solche, oder stand die Frage der Kostenübernahme im Raum?
 
Es ging wohl um die weitere Behandlung, laut meiner Kollegin war die Finderin wohl auch etwas perplex, dass sie wieder nach Hause geschickt wurde.

Ich habe auch sofort gesagt, sie sollen zu einem anderen TA gehen, um erst einmal die Versorgung sicher zu stellen. Habe jedenfalls alles weiter geleitet und muss mal sehen, ob ich da noch weitere Informationen bekomme.
Wir spielen hier ja stille Post, den richtigen Zusammenhang bekomme ich ja nicht aus erster Hand mit.

Es ist ja klar, dass Behandlungskosten erst einmal auf den Finder zukommen, aber das eine Behandlung abgelehnt wird, weil man nicht der Besitzer sei, finde ich ein starkes Stück.
 
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Rechtlich gesehen stimmt das leider so.

Da der TA jetzt weiß, dass die Katze jemandem gehört, darf er sie streng genommen nicht behandeln, da er die nicht die Erlaubnis der Eigentümer hat.
Da eine Katze rechtlich immer noch als Gegenstand gilt, könnte er im schlimmsten Fall wegen Sachbeschädigung angezeigt werden - obwohl er nur helfen wollte.

Auch die Chipnummer darf er im Zweifel nicht unbedingt weitergeben - wenn man sein Tier bei TASSO anmeldet, muss man Häkchen machen, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Da die meisten Leute - zu Recht - skeptisch damit sind, ihre Daten verbreiten zu lassen, klicken viele Tierbesitzer "nein" an. Und damit haben wir den Salat: Der TA kann den Besitzer nicht erreichen, da die Daten von TASSO nicht an ihn weitergegeben werden können. Kann er die Besitzer nicht erreichen, kann er ihr Einverständnis nicht einholen. Kann er ihr Einverständnis nicht einholen, kann er nicht behandeln.

Das ganze muss dann komplett über TASSO laufen, die Finder müssen sich bei TASSO melden und sagen, wir haben eine gechippte Katze gefunden, dann müssen sie zum TA oder TH gehen und sich die Chipnummer holen und TASSO muss dann versuchen, die Besitzer zu erreichen.

Deshalb, was Chips angeht: IMMER ankreuzen, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, der TA kann alle 2 Minuten bei dem Besitzer anrufen und versuchen, ihn zu erreichen - wie häufig TASSO so dazu kommt, bleibt fraglich.
Die Daten weitergeben zu lassen kann in diesem Fall tatsächlich Leben retten.
 
Das stimmt einfach so nicht.
Hier geht Tierschutzgesetz bei Weitem über das Sachgesetz was die Intressem des möglichen Besis regelt.

Wer einem Tier wissentlich Schmerz zufügt - und dazu gehört auch das Nichtbehandeln eines offensichtlich schmerzgrplagten Tieres, macht sich ohne Wenn und Aber Strafbar!
Das gilt auch und insbesondere für TA.
 
  • #10
  • #11
Hm. Meine Freundin hat vor kurzem eine angefahrene Katze gefunden. Die Katze war am Bein verletzt und hatte einen schweren Schock.

Meine Freundin hat beim Tierarzt angerufen. Man hat gefragt, ob meine Freundin die Katze bringen könnte. Die Helferin sagte auch, sie holen die Katze notfalls ab, nur gerade ist irre viel los, und sie kann nicht gut weg.

Meine Freundin hat die Katze hingefahren, die Katze wurde von der Praxis übernommen, und gut. Auf Nachfrage gab die Praxis an, die Katze wird jetzt behandelt, und wenn sich der Besitzer nicht findet, kommt sie danach als Fundkatze ins Tierheim.

Also alles vollkommen unbürokratisch, und der Katze wurde geholfen.

Übrigens hingen 2 oder 3 Tage später Plakate im Dorf, wo die Katze gesucht wurde. Meine Freundin hat dort dann angerufen, die Leute waren sehr froh, haben ihre Katze ausgelöst und meine Freundin hat noch ein Dankeschön bekommen.
 
  • #12
Hm. Meine Freundin hat vor kurzem eine angefahrene Katze gefunden. Die Katze war am Bein verletzt und hatte einen schweren Schock.

Meine Freundin hat beim Tierarzt angerufen. Man hat gefragt, ob meine Freundin die Katze bringen könnte. Die Helferin sagte auch, sie holen die Katze notfalls ab, nur gerade ist irre viel los, und sie kann nicht gut weg.

Meine Freundin hat die Katze hingefahren, die Katze wurde von der Praxis übernommen, und gut. Auf Nachfrage gab die Praxis an, die Katze wird jetzt behandelt, und wenn sich der Besitzer nicht findet, kommt sie danach als Fundkatze ins Tierheim.

Also alles vollkommen unbürokratisch, und der Katze wurde geholfen.

Übrigens hingen 2 oder 3 Tage später Plakate im Dorf, wo die Katze gesucht wurde. Meine Freundin hat dort dann angerufen, die Leute waren sehr froh, haben ihre Katze ausgelöst und meine Freundin hat noch ein Dankeschön bekommen.
Jepp ... genauso läuft es nämlich :zufrieden:.
 
  • #13
So sollte es laufen!

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Zumindest mir wird es helfen, wenn ich selber mal eine Katze finden sollte. Ich hoffe, dass ich heute etwas von meiner Kollegin hören werde. Auch wenn ich nur am Rand involviert bin, bin ich doch nun interessiert was nun passiert.
 
  • #14
Schlimme Sache wenn das Tier Schmerzen hat :(

Hoffentlich war ein anderer TA vernünftiger!
 
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  • #15
Rechtlich gesehen stimmt das leider so.

Da der TA jetzt weiß, dass die Katze jemandem gehört, darf er sie streng genommen nicht behandeln, da er die nicht die Erlaubnis der Eigentümer hat.
Da eine Katze rechtlich immer noch als Gegenstand gilt, könnte er im schlimmsten Fall wegen Sachbeschädigung angezeigt werden - obwohl er nur helfen wollte.

Hier kommt es allerdings darauf an, was unter Behandlung zu verstehen ist.
Der Tierarzt steht ja auch in der Pflicht unnötiges Leiden zu verhindern und z.B. mit wenigstens einer Schmerzmittelgabe vor Erreichen der Besitzer dürfte er sich strafbar machen - im Gegenteil.

Ich denke wie so oft ging es hier eher um die Behandlungskosten

Auch die Chipnummer darf er im Zweifel nicht unbedingt weitergeben - wenn man sein Tier bei TASSO anmeldet, muss man Häkchen machen, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Da die meisten Leute - zu Recht - skeptisch damit sind, ihre Daten verbreiten zu lassen, klicken viele Tierbesitzer "nein" an. Und damit haben wir den Salat: Der TA kann den Besitzer nicht erreichen, da die Daten von TASSO nicht an ihn weitergegeben werden können. Kann er die Besitzer nicht erreichen, kann er ihr Einverständnis nicht einholen. Kann er ihr Einverständnis nicht einholen, kann er nicht behandeln.

Das ganze muss dann komplett über TASSO laufen, die Finder müssen sich bei TASSO melden und sagen, wir haben eine gechippte Katze gefunden, dann müssen sie zum TA oder TH gehen und sich die Chipnummer holen und TASSO muss dann versuchen, die Besitzer zu erreichen.

Deshalb, was Chips angeht: IMMER ankreuzen, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, der TA kann alle 2 Minuten bei dem Besitzer anrufen und versuchen, ihn zu erreichen - wie häufig TASSO so dazu kommt, bleibt fraglich.
Die Daten weitergeben zu lassen kann in diesem Fall tatsächlich Leben retten.

Jein. Anhand der Chipnummer erhält der Finder ja keine persönliche Daten des Tierhalters und somit sehe ich auch keine Verletzung des Datenschutz.

Alles Weitere ist absolut richtig.
 
  • #16
TÄ sind verpflichtet zumindestens 1. Hilfe zu leisten.

Das ist zwar richtig.
Aber so wie ich das gelesen habe, ist die Katze nicht tödlich verletzt oder hat sich irgendwas gebrochen, sondern humpelt einfach ohne einen für die Finder ersichtlichen Grund.
Das fällt - soweit ich weiß - nicht unter "1. Hilfe"....

Versteh mich nicht falsch, ich finde das genauso kacke wie ihr. Aber ich hatte erst letztens eine lange Unterhaltung mit der Tierärztin, als ich meine Lolly hab chippen lassen, in der sie mir genau einen solchen Fall geschildert hat mit dem Rat, bei der TASSO-Registrierung für die Datenweitergabe "ja" anzuklicken - aus eben diesem Grund.
 
  • #17
... mit dem Rat, bei der TASSO-Registrierung für die Datenweitergabe "ja" anzuklicken - aus eben diesem Grund.
Ich hab jetzt grad unsere Papiere durchforstet und kann denen leider garnicht entnehmen ob ich das bei der Registrierung angeklickt habe oder nicht (ich denke ja ich habe, obwohl ich sonst mit der Weitergabe von Daten schon recht vorsichtig bin).
Vielleicht bin ich ja blind? Oder kann das sein dass dazu in den Unterlagen garnichts steht? Wo muss ich denn suchen?
 
  • #18
Ich muss das auf jeden Fall bei mir auch prüfen wie ich das damals angegeben habe. Solche Eventualitäten hatte ich vermutlich nicht mit auf dem Schirm.

Meine Kollegin ist heute nicht da, insofern habe ich keine Möglichkeit Neuigkeiten zu bekommen.
 
  • #19
So etwas hab ich ja noch nie gehört! Man lernt nie aus...

Ich kann nur sagen, wie es bei uns einmal lief. Im Hof meiner Schwiegereltern lag eine offensichtlich verletzte, wahrscheinlich angefahrene Mietz. Ich schnappte sie mir und brachte sie zu meinem Tierarzt. Es kam gar keine Diskussion auf, nicht einmal über die Kosten. Der Tierarzt hat sich sogar bei mir bedankt, dass ich geholfen habe! (sollte ja eigentlich selbstverständlich sein)
Zum Glück hatte die Mietz einen Chip. Das erfuhr ich durch die Besitzer im Nachhinein, die einige Straßen weiter gewohnt haben und bei uns angerufen haben und sich herzlich bedankt haben.
Es ist schade, dass es offensichtlich so eine Gesetzeshürde gibt und damit unnötig Leid zugefügt wird.
 
  • #20
@ Louisiella

Ruf einfach bei Tasso an und frag nach.

Ich kann übrigens auch jedem nur raten, nach der Registrierung die zugeschickten Unterlagen zu kontrollieren: sind die Halterdaten alle richtig? Ist die Chipnummer ( Tätowierung) korrekt.
Chipnummer kann man auch online überprüfen.
Eingabefehler können schließlich immer mal passieren.
Eine falsch eingegebene Ziffer bei der Chipnummer und ggf. erscheint im Fall der Fälle die Katze als "nicht registriert".
 

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