Wie konnte ich nur...

  • Themenstarter Gina286
  • Beginndatum
  • #21
PS: nehmen wir mal an, ihr werdet mit zwei Katzen in der Wohnung "erwischt"... dann sind die erst einmal in der beweispflicht.

Und ansonsten habe ich mir gerade überlegt: Wenn ihr erwischt werdet, könnt ihr doch vielleicht mit dem Vermieter reden? Also einfach ein offizielles Gespräch suchen und ganz eherlich sagen, dass ihr nur Angst hattet, die Wohnung nicht zugesagt zu bekommen, er sich aber keine Sorgen machen soll, dass zwei Katzen sozialiisierter und entsprechend weniger laut/zerstörerisch/auffällig sind, und ihr ggf. selbstverständlich für nötige Renovierungen aufkommt etc ... sowas kann man dann ja auch schriftlich festhalten. Also ihm einfach die Wahrheit sagen und ihm mit Vorschlägen entgegen kommen, Transparenz zeigen? Mit Charme kommt man doch vielleicht aus der Sache raus... ? Bis ihr erwischt werdet habt ihr euch sicher als liebe und gut situierte Mieter bewiesen, die pünktlich ihre Miete zahlen.
 
A

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  • #22
Ich hatte deswegen nie Probleme und es hat auch nie einer kontrolliert und wenn.. hätte ich gesagt, dass ich die dritte Katze notfallmässig aufgenommen habe.

Ganz genau! Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen... als nächstes schreibt ein Vermieter dir noch die Farbe der Gardienen vor. Neeene. Wo kommen wir denn da hin?

Dass jetzt niemand siebzehn Katzen in eine 2 Zimmer Wohnung lässt.... ok. Aber selbst wenn? Wozu gibt es denn das System der Kaution? Also ich meine, womit kann man denn ERNSTHAFT ein Katzenverbot begründen? Du kannst deinen mietern ja auch nicht das Kinderkriegen verbieten, weil nachts mal ein Baby schreien könnte ;) (Jaja ich weiß, das ist juristisch nicht vergleichbar).

Woah, ich reg mich gerade auf :cool: besonders über den "Hausmeister".
 
  • #23
Geht mir grad genausoo!!!

Man hat immer viel zu viel Angst.

Bei uns ist es so , dass ich sowieso für die Schäden aufkommen muss, die entstanden sind , wenn ich ausziehen muss.
einer meiner Katzen war ein Tapetenliebhaber:massaker: Als ich auszog musste ich prozentmässig meinen Anteil daran zahlen. das heisst meine Haftpflichtversicheung übernahm dies.

Bei uns braucht es viel bis ein Vermieter dich aus der Wohnung hat.
Ich könnte meine Katzen nie weggeben. Nicht wegen einer Wohnung. Lieber würde ich ausziehen, aber ich würde mich erst wehren.

Hier gibt es auch ein paar Stellen an der Tapete, die sich die Katzen vorgenommen haben. Und? Wir haben auch nen Fernseher an der Wand mit massiven Dübellöchern usw... Wenn wir Umzugspläne schmieden, dann wird halt tapeziert und fertig ist die Kiste. Das wird von der Verwaltung gar nicht erst jemand zu Gesicht bekommen. Geht die auch gar nichts an, wie meine Wände aussehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #24
Ich würde beide Katzen mitnehmen, für die Fenster gibts z.B. Folien wo man rausgucken, aber nicht reingucken kann.
Übrigens darf ein Vermieter höchstens 1 - 2 Mal pro Jahr in die Wohnung, dann auch nur mit Ankündigung. Notfalls kann man dann die Katze kurz wo parken.

Ich würde meine Katzen nicht abgeben, unter keinen Umständen. Bis die euch erwischen ist ja dann einige Zeit ins Land gegangen, und bei 2 Katzen die keine Geruchsbelästigung darstellen wird euch kein Richter ans Bein pinkeln.
 
  • #25
Natürlich sind die rechtlichen Grundlagen nach dem BGH-Urteil in 2013 günstig für den Mieter. Im Fall der Fälle könnte man die Haltung beider Katzen einklagen und hätte wohl grundsätzlich gute Karten, auch zu gewinnen.

In diesem speziellen Fall wäre die Frage, wie ein Gericht darauf reagiert, daß von vornherein eine Katze verschwiegen und der Vermieter belogen wurde. Immerhin wurde eigens auf einer Eigentümer-Versammlung die Haltung dieser (angeblich) einen Katze genehmigt. Und auch, wenn der Hausmeister hier schon sehr grenzwertig agiert, wer hat denn Lust und Nerven, die nächsten x Jahre in einem solchen Haus und unter einer solchen Beobachtung zu leben?

Da warten doch Vermieter/Hausmeister nur darauf, einem das Leben schwer zu machen. So etwas kann zum Dauerstreß und -ärger werden. Es geht leider nicht immer nur darum, im Recht zu sein. Man muß auch mit den Konsequenzen leben können.

Mich würde noch interessieren, ob die Katzen z.Zt. schon Freigänger sind? Dann wäre doch sowieso alles Makulatur.
 
  • #26
Na ja wegen der zweiten Katze könnte man ja sagen, man hat sie wegen Verhaltensauffälligkeiten der anderen geholt, Katze fing an den Menschen zu attackieren, etc, und sachkundige Stellen haben die zweite empfohlen. Und seither gibts keine Probleme mehr :)
 
  • #27
Ja, aber eine zweite wurde eben nicht erlaubt. Den Vermieter werden solche Argumente herzlich wenig interessieren.

Ganz erhlich, ich würde nach etwas Anderem suchen.
 
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  • #28
Jepp ich würd auch nach was anderem suchen...

Und ich finds ein bisschen haarsträubend, wie viele Leute hier schreien "man muss sich nichts vom Vermieter bieten lassen" es fehlt nurnoch "der tut ja als würd ihm das Haus gehören"... es wird IMMEr Ärger geben, wenn man den Vermieteter verarscht und das kann ich sogar verstehen, es ist nunmal eben sein Haus.
 
  • #29
Nie und nimmer könnte man in Ruhe dort wohnen, immer sitzt die Angst in Einem, was ist wenn.......
Ich würde es nicht tun, weil es nicht nur für den Menschen Dauerstress wäre sondern auch für die beiden Tiere.
Und was Neues suchen, hm, ich glaube, so leicht ist das nicht.
 
  • #30
Ich hätte schon ohne das Thema Katzen keine Ruhe, ein hausmeister der einen auf Kontroletti macht, nein Danke, da könnte ich für mich persönlich schon nicht froh werden, von daher , ja ich würde selbst ohne Katzen da nicht einziehen
 
  • #31
AUwei1
Ich würde mir da auch eher was anderes suchen - im Notfall auch mit der Hilfe eines Maklers, bevor ich mich von meinen Katzen trenne. :(
Ist echt dumm gelaufen und ich weiß, das man aus Angst manchmal echt dumme Sachen macht.
Aber da ständig in Panik leben... Ne!!!
ich drücke die Daumen, das es eine gute Lösung für Alle gibt.
 
  • #32
@Gina286
Zurück geht jetzt nicht mehr. Da die alte Wohnung gekündigt ist, Möbel bestellt bezahlt und Vertrag unterzeichnet ist. 😢
Aufgrund dieser Tatsachen denke ich wird nichts anderes übrig bleiben
 
  • #33
Ich würde ganz offen mit dem Vermieter sprechen.
Du siehst ja, was es bringt, wenn man mauschelt.
Sicher ist das fraglich, ob der Vermieter das so überhaupt darf, 1 Katze erlauben aber die 2. verbieten - nur eben, wenn du jetzt doch mit 2 Katzen einziehst, setzt du deinen Fehler, nicht mit offenen Karten gespielt zu haben ja fort, das zieht bekanntlich immer irgendwelchen Ärger nach sich und der Hausmeister hört ja auch schon die Nachtigall trapsen...

Von daher wäre mein Rat, jetzt die Karten offen auf den Tisch zu legen.
Ohne Anwalt, von Mensch zu Mensch. Sagt dem Vermieter offen, in einem Gespräch, nicht schriftlich, dass ihr nun 2 Katzen habt und euch nicht von ihnen trennen möchtet. Bring ganz klar rüber, dass ihr da wenn dann nur mit 2 Katzen einziehen könnt. Und entschuldige dich unaufgeregt dafür, dass diese Entscheidung nunmal jetzt so kurzfristig kommt. Warum, musst du ja nicht begründen. Auf der menschlichen Ebene sind sogar Vermieter mitunter besser zu erreichen als auf der rechtlichen ;)
Nicht mehr mauscheln, sondern offen die Sache besprechen, bitte um einen schnellen Gesprächstermin, frag, ob und was es für Probleme gibt, wenn ihr jetzt so kurzfristig den Mietvertrag rückgängig macht. Aber eben fragt auch, ob es denn so schlimm wäre, wenn beide Katzen mit einzögen, denn dann könnte der Mietvertrag ja eingehalten werden.
Wer weiß, vielleicht lenkt der Vermieter ein und denkt "dumm gelaufen, aber Schwamm drüber und im Grunde kanns mir ja wirklich egal sein, ob da nun 1 oder 2 Katzen einziehen"...
Wobei es dann natürlich noch fraglich ist, ob der Vermieter das alleine entscheiden kann, denn da hängt ja eine Hauseigentümergemeinschaft dran, über deren Köpfe er nicht hinweg bestimmen kann. Aber eben er könnte zumindest zustimmend einwirken, das wäre schonmal was...

Wenn sich herausstellt, dass er nicht mit sich reden lässt, auf sein "nur 1 Katze erlaubt" besteht, dann könnt ihr immer noch sehen, ob ihr die rechtliche Seite abklären wollt um letztendlich dort einziehen zu können. Ich meine auch, dass das so nicht geht, nur 1 Katze zu erlauben.

Nur eben, ich würde nicht da einziehen, bevor das geklärt ist.
Nicht nach der Vorgeschichte (extra Hauseigentümerversammlung wegen 1 Katze) und genau das würde ich dem Vermieter rüberbringen - um eben gemeinsam zu schauen, was man nu machen kann...

Zu verlieren hast du nichts, denn wenn gar nichts geht und ihr nunmal partout diese Wohnung beziehen möchtet, müsstest du sowieso beide Katzen abgeben. Die eine Katze allein in der Wohnung wird dir bald die Wände hochgehen und dann gibts auch Ärger mit den Nachbarn/Vermieter etc abgesehen davon, dass das für die Katzen schlimm wäre.

In der neuen Wohnung wäre kein Freigang erlaubt. Hatten die beiden Katzen vorher Freigang? Wenn ja, wäre die Wohnung sowieso nicht geeignet, denn wenn Katzen Freigang gewohnt sind wäre es grausam, sie zukünftig drin zu lassen, sie wollen raus, jaulen herum, also auch Ärger mit Nachbarn/Vermieter vorprogammiert.
Mein Mann war also jetzt nicht mehr so risikofreundlich und sagt: dann müssen wir uns von einer Katze trennen. Zurück geht jetzt nicht mehr. Da die alte Wohnung gekündigt ist, Möbel bestellt bezahlt und Vertrag unterzeichnet ist. ��

Meine Freundin hat sich bereit erklärt meine kleine zu nehmen, sie hat ein großes haus, bald kann sie endlich raus, und ich weiß das sie es gut haben wird dort.
Wenn das, eben auch weil jetzt der Einzugstermin so kurzfristig steht, das letze Wort ist, dann wäre es doch super, wenn die Freundin beide Katzen nehmen könnte. Wenn nicht, such beiden ein Zuhause, trennen kannst du sie jedenfalls nicht. Sicher ist es schwierig, mit Familie und Katzen eine Wohnung zu finden, will das gar nicht absprechen, aber wenn sich herausstellt, dass es unmöglich ist, dann gibt man eben beide Katzen zusammen ab und bei der Freundin hätten sie ja beide Freigang, das wäre ohnehin nicht das schlechteste, was man nun aus der Situation machen könnte, meine ich...

Ich würde aber auf jeden Fall versuchen, kurzfristig mit dem Vermieter persönlich zu sprechen.
Ich drücke mal die Daumen, dass ihr doch mit den beiden Katzen einziehen könnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #34
Ich würde auch raten beide Katzen abzugeben. Sie zu trennen und die Katzen dann als Einzelkatzen zu halten, eine sogar als Wohnungskatze, finde ich ganz furchtbar :(. Katzen sind keine Einzelgänger.

das vorab.

entweder beide oder keine. wobei, wie sieht es überhaupt aus, sind die beiden freigang gewohnt?

mich würde es ziemlich alamieren, wenn der hausmeister schon vor dem einzug den kontrolleur macht.... darf seiner ansicht nach keine katze dort in den freigang oder wie ist es grundsätzlich dort geregelt. was sagt da die hausordnung?
 
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  • #35
Sicher ist das fraglich, ob der Vermieter das so überhaupt darf, 1 Katze erlauben aber die 2. verbieten
Das hängt ja ganz offensichtlich nicht mal am Vermieter sondern an der Eigentümergemeinschaft. Da musste ja jetzt extra eine Eigentümerversammlung einberufen werden um die eine Katze zu genehmigen, davon war da sicher niemand begeistert.

und der Hausmeister hört ja auch schon die Nachtigall trapsen...
Der Hausmeister handelt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag der Eigentümergemeinschaft.

frag, ob und was es für Probleme gibt, wenn ihr jetzt so kurzfristig den Mietvertrag rückgängig macht.
Aufs Rückgängigmachen wird sich wohl kein Vermieter so kurz vorm Stichtag noch einlassen - jedenfalls nicht ohne für die Ausfallsentschädigung. Bringt dann auch nur selten mehr als die normale Kündigung. Aber ich behaupte mal dass es den meisten Vermietern dann lieber ist wenn man garnicht erst einzieht, erst recht wenn's vorab schon Probleme gegeben hat und das Vertrauensverhältnis von vornherein gestört ist.

Aber eben fragt auch, ob es denn so schlimm wäre, wenn beide Katzen mit einzögen, denn dann könnte der Mietvertrag ja eingehalten werden.
Der Mietvertrag ist doch schon gebrochen worden - da steht ja drin dass um Erlaubnis gefragt werden muss und das wurde so unterschrieben.

Wer weiß, vielleicht lenkt der Vermieter ein und denkt "dumm gelaufen, aber Schwamm drüber und im Grunde kanns mir ja wirklich egal sein, ob da nun 1 oder 2 Katzen einziehen"...
Dem Vermieter, der sich ja gegen seinen eigentlichen Willen jetzt schon bei der Eigentümergemeinschaft für die EINE Katze eingesetzt hat, wird das sicherlich nicht ganz egal sein wenn es deswegen schon mal 'ne Versammlung gab. Er muss sich da ja auch gegenüber der Gemeinschaft verantworten, und wird sich vermutlich reichlich verarscht fühlen.

Aber eben er könnte zumindest zustimmend einwirken, das wäre schonmal was...
So wie ich das verstanden habe und in der Praxis auch kenne hat doch der Vermieter ja schon extra wegen einer Ausnahmegenehmigung für diese eine Katze überhaupt eine Eigentümerversammlung veranlasst? Das ist doch schon 'ne Menge Einsatz, oder nicht? Freunde hat er sich damit vermutlich auch nicht gemacht.

Ich meine auch, dass das so nicht geht, nur 1 Katze zu erlauben.
Das Problem ist wohl weniger ob eine oder zwei Katzen sondern dass ursprünglich GARKEINE Katzen in dieser Immobilie gewünscht wurden und schon für die eine Katze eine Versammlung einberufen werden musste.
Die Erlaubnis zur Katzenhaltung kann übrigens auch nach neuester Rechtsprechung entzogen werden, wenn andere Bewohner/Mieter sich beschweren. Und dass für einen Allergiker ein paar Härchen im Treppenhaus schon ausreichen können ist ja leider eine traurige Realität.

Nur eben, ich würde nicht da einziehen, bevor das geklärt ist.
Tja, aber leider fehlt's ja da aktuell an Ausweichmöglichkeiten.
Da müsste man sofort anfangen nach er neuen Wohnung zu suchen, je nach Region kann das schon klappen dass man auf Juni noch was findet.
 
  • #36
Dort sind wir auf den Hausmeister gestoßen der uns geraten hat uns an den Vertrag zu halten, heißt nur eine Katze und diese nicht raus zu lassen. Er wird dieses beobachten müssen!
Ob das nun rechtlich ok ist, weiß ich auch nicht, ich weiß nur, dass viele Vermieter zwar Katzenhaltung dulden, aber keinen Freigang. Hier steht im Mietvertrag sogar, dass Katzen zwar geduldet werden (wenn keiner der Hausbewohner etwas dagegen hat), aber die Katzen nur zu bestimmten Zeiten Freigang haben dürfen. :rolleyes:
Gut, meine Kater sind sowieso reine Wohnungskatzen. Aber wie das mit dem Freigang nach Uhr oder Jahreszeit gehen soll weiß wohl auch nur der Vermieter ;)
Wobei mein Vermieter GsD kulant ist, habe erst auch nur 1 Katze angegeben, weil ich Angst hatte, aber später dann doch, dass ich mehrere habe, habe Unterschriften der anderen Hausbewohner gesammelt und der Vermieter hatte dann nichts dagegen - also offiziell erlaubt, obwohl es im Mietvertrag anders formuliert ist. Ich meine schon, viele lassen sich darauf ein, wenn man dann doch nachfragt.
 
  • #37
Nochmal, ohne konkreten Grund darf der Vermieter Katzenhaltung nicht verbieten. Und auch wenn es Probleme mit den Nachbarn gibt muss der Vermieter erst einmal eine Abmahnung schicken.

Ein konkreter Grund vor dem Einzug wäre, dass jemand 10 Katzen hat.

Um Ärger zu vermeiden empfehle ich zunächst nur mit einer Katze einzuziehen und dann die zweite nachzuholen.
 
  • #38
@ Louisella - ja, ich schätze das Ganze im Grunde auch ähnlich wie du ein.

Nur eben ich meine, wer weiß... Ich meine, das wäre zumindest eine Chance, vielleicht ist der Mensch ein netter und kann drüber hinwegsehen. Man weiß ja nicht, wer da gegenübersitzt, versuchen würde ich es zumindest...
Also es wäre ja nichts dabei zu verlieren. Wenn er einlenken sollte, könnense mit beiden Katzen einziehen. Wenn nicht, dann wäre die Situation weder besser noch schlimmer als jetzt.
Also da würde ich jede winzige Chance ergreifen, das Ruder doch noch herumzureißen, bevor ich beide Katzen abgebe oder mich weiter auf mühevolle Wohnungssuche begebe...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #39
Die Frage ist doch wohl auch, WARUM ist nur eine Katze erlaubt?
Man sollte in einem ruhigen Gespräch den Vermieter, nicht den Hausmeister, davon überzeugen, dass Einzelhaltung Tierquälerei ist und zwei Katzen ausgeglichener und ruhiger sind.
Hatten die beiden bisher Freigang? Dann ist die Wohnung sowieso ungeeignet.
Trennen würde ich die beiden auf gar keinen Fall.
Ich konnte noch nie verstehen, warum man sich als Tierhalter eine Wohnung nimmt, in der Tierhaltung nicht erlaubt ist.
 
  • #40
Nochmal, ohne konkreten Grund darf der Vermieter Katzenhaltung nicht verbieten.
Wenn Nachbarn sich beschweren ist das ein konkreter Grund und der Vermieter ist verpflichtet da was zu unternehmen, im allgemeinen gibt's dann eine Abmahnung mit Fristsetzung zur Abschaffung des Problems.
Und spätestens die zweite Abmahnung reicht dann als Kündigungsgrund völlig aus.

Erstmal ist das Hauptproblem in all diesen Fällen aber immer dass die Mieter ja meist schon gegen den Mietvertrag verstoßen haben in dem steht dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss. Verstöße gegen den Mietvertrag sind ordentliche Kündigungsgründe - ist ja auch irgendwie logisch, man liest sich sowas ja durch bevor man's unterschreibt und geht damit eben auch Verpflichtungen ein.

Und auch wenn es Probleme mit den Nachbarn gibt muss der Vermieter erst einmal eine Abmahnung schicken.
Ja und was ist dann? Abmahnung mit Frist zur Abschaffung der Katzen. Das ändert dann auch nicht wirklich was.

Um Ärger zu vermeiden empfehle ich zunächst nur mit einer Katze einzuziehen und dann die zweite nachzuholen.
Damit könnte sie sich dann gleich 'ne fristlose bzw. zumindest ordentliche Kündigung einholen wegen Verstosses gegen den Mietvertrag.
Und wenn sie jetzt schon Sorgen hat dass sie nicht innerhalb von 4 Wochen was anderes findet ist das dann ganz und garnimmer lässig wenn's wirklich fristlos ist...
 

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