Wie konnte ich nur...

  • Themenstarter Gina286
  • Beginndatum
  • #41
Ich meine, das wäre zumindest eine Chance, vielleicht ist der Mensch ein netter und kann drüber hinwegsehen.
Wenn er wegen der einen Katze schon extra eine Eigentümerversammlung einberufen musste wird er wohl nicht darüber hinwegsehen DÜRFEN. Das ist das Problem das ich da sehe.
Und dass die anderen Eigentümer da möglicherweise schon verärgert sind - die wohnen ja nicht alle zwingend vor Ort und solche Termine dürften da eher lästig sein.

Man weiß ja nicht, wer da gegenübersitzt, versuchen würde ich es zumindest...
Also ich gehe davon aus dass man seinen Vermieter schon kennengelernt hat bevor man den Mietvertrag unterzeichnet (den man natürlich tunlichst auch durchlesen sollte und eben auch dran halten sollte).

Also es wäre ja nichts dabei zu verlieren. Wenn er einlenken sollte, könnense mit beiden Katzen einziehen. Wenn nicht, dann wäre die Situation weder besser noch schlimmer als jetzt.
Keine Ahnung - hängt vom Menschen ab. Ich denke mal das Vertrauensverhältnis ist ja da schon durch das erste Fehlverhalten (Anlügen des Vermieters - juristisch hochgepuscht "Einmietbetrug") gestört, der muss dann aber schon sehr lässig sein wenn sich das direkt wiederholt. Ich will nicht wissen was der sich da dann denkt.
Zumal es sich hier wohl um einen Neubau handelt, in dem erfahrungsgemäss Haustiere noch weniger gern gesehen sind als in Altbauten...

Also da würde ich jede winzige Chance ergreifen, das Ruder doch noch herumzureißen, bevor ich beide Katzen abgebe oder mich weiter auf mühevolle Wohnungssuche begebe...
Ich würde da wohl weiter nach Wohnung suchen wenn die Zeit es hergibt. Und das Geld für die 3 Monatsmieten drangeben.
Das Vertrauensverhältnis ist doch nachhaltig gestört, der Vermieter wird ihnen nie wieder übern Weg trauen und die komplette Hausgemeinschaft wird immer ein Auge drauf haben ob da auch wirklich alles "mit rechten Dingen zugeht". Das sind doch echt miese Voraussetzungen für ein dauerhaft gutes Mietverhältnis, oder nicht?

Wurde geschrieben wo Wohnung gesucht wird?
Ist ja auch regional sehr sehr unterschiedlich wie leicht oder schwer das jeweils ist - im hintersten Eck von Meck Pomm kriegste ja noch ein paar Monate mietfrei wenn Du einziehst, hier im Großraum Stuttgart können die Vermieter es sich aussuchen zu welchen Bedingungen und an wen sie vermieten. Leider sind natürlich auch 'ne Menge Vorurteile gegenüber Problemen durch Katzenhaltung im Umlauf, aber die sind - meiner Meinung nach - zu 95% von den HALTERN verursacht und nicht von den Katzen selbst. Aber das musst Du halt erstmal vermitteln können.

Klar - wenn die Traumwohnung 'ne Erstbezug-Neubauwohnung ist, dann wird's natürlich deutlich schwerer mit Katzen, denn das ist ja schon ein hoher Anspruch. Aber den muss man bezahlen können, und das scheint ja gegeben zu sein, und natürlich hat man's dann schon mal deutlich leichter als z.B. ein Alg2-Empfänger.
Ich würde notfalls auch Abstriche an meinen Wohnungswünschen machen zugunsten der Fellnasen. Aber ich bin eh nicht so der Neubau-Typ, von daher tun mir die nicht weh.
 
A

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  • #42
Nochmal, ohne konkreten Grund darf der Vermieter Katzenhaltung nicht verbieten. Und auch wenn es Probleme mit den Nachbarn gibt muss der Vermieter erst einmal eine Abmahnung schicken.

Ein konkreter Grund vor dem Einzug wäre, dass jemand 10 Katzen hat.

Um Ärger zu vermeiden empfehle ich zunächst nur mit einer Katze einzuziehen und dann die zweite nachzuholen.

Hat er ja gar nicht, das hat bisher die Eigentümerversammlung.
Und der Vermieter hat extra eine solche einberufen, um für seine Neu-Mieter wenigstens eine Katze durchzusetzen.
Jetzt nochmal auf seinen "good will" zu hoffen, ist schon arg "optimistisch".
Ich an seiner Stelle würde mir ziemlich verarscht vorkommen.....:mad:

Und ja, er dürfte Katzenhaltung per se durchaus verbieten.
Nur Klein-, bzw Käfigtiere und Aquarien sind vom generellen Tierhaltungsverbot ausgeschlossen.
Manche Richter mögen Katzen auch schon unter Kleintiere eingeordnet und damit das Verbot gekippt haben, aber das ist immer eine Einzelfall-Entscheidung.
Und deswegen als Mieter vor Gericht zu ziehen.... nein, danke, dann ziehe ich lieber gleich aus.
Bzw. erst gar nicht ein......:rolleyes:
 
  • #43
Über Katzen, die nur und ausschliesslich IN der Eigentumswohnung leben hat die Eigentümerversammlung rein überhaupt gar nichts zu melden bei. Das ist ausschliesslich Sache des jeweiligen Eigentümers was der IN seiner Wohnung veranstaltet - so lange es nicht mit unzumutbarer Belästigung (z.B. Lärm zu unbotmäßigen Zeiten) einhergeht.

Insofern kann der Vermieter der TE die Katzenhaltung sehr wohl ohne irgend einen Pups der anderen Eigentümer genehmigen ... auch 2 3 oder 4 Katzen wenns sein muss.
 
  • #44
Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befand in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entsprechende Klauseln in Mietverträgen für unangemessen. Vermieter können demnach die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die „Störfaktoren“ überwiegen. (Az.: VIII ZR 168/12)
...............................................
 
  • #45
Ohje...da habt ihr euch ja was aufgeladen...wir haben bei unserer Wohnungssuche auch nur 2 Katzen angegeben...nach der Zusage und bei der Mietvertragsunterzeichnung dann aber die Karten auf den Tisch gelegt und die Vertrag auf 3 Katzen abändern lassen... :stumm:

An eurer Stelle würd ich entweder beide Katzen abgeben oder aber eine neue Wohnung suchen. Also ich würde in so einer Hausgemeinschaft nicht wohnen wollen... :reallysad:
 
  • #46
Ich will euch da jetzt zu nichts raten und kann nur sagen wie ICH es in dieser Situation machen würde.

Ich würde beide Katzen mitnehmen. Eine Trennung und auch eine gemeinsame Abgabe kämen für mich nicht in Frage.

Sollte es tatsächlich mal dazu kommen, dass eure beiden Katzen entdeckt werden, kann man immer noch sagen, dass die zweite Mietze aufgrund von Notfall oder sonst etwas später zu euch gekommen ist.

Dann wird man ja auch sehen, dass es zu keinerlei Geruchsbelästigung (meiner Meinung nach die einzige "Sorge", die man als Nachbar haben kann), trotz zweiter Katze gekommen ist. Solle es Schäden in der Wohnung geben, müssen die ja sowieso von euch vor dem Auszug beglichen werden, bzw.nur die Kaution geht verloren.

ICH würde mir da jetzt nicht so einen Stress machen.
 
  • #47
Ob Gina noch mitliest??
Seit dem ersten Post nichts mehr gehoert...:confused:

wuerde mich doch interessieren wie es weiter geht
 
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