Anfängerfragen zu bevorstehendem Katzeneinzug

  • Themenstarter Fregger
  • Beginndatum
  • #41
c) dass wir uns selbstverständlich (entgegen den schon fast zwanghaften Unterstellungen von crow mountain crew) mit allen Nachbarn im, über und unter unserem Stockwerk gut verstehen, ...
Das lässt jetzt aber tief blicken was Du da in das was ich geschrieben habe reininterpretierst... Ich habe nirgends geschrieben dass ihr Probleme mit den Nachbarn hättet, wie kommst Du denn aus sowas? Ist das womöglich so?

-Die wirklich teils unglaublichen Unterstellungen von dir, lieber crow mountain crew, ...
Ich habe überhaupt nichts unterstellt oder gar irgendwen verurteilt sondern lediglich vermutet dass da was anderes im Argen liegt - und diese Vermutung hege ich jetzt erst recht.

Da zu behaupten, ich würde lügen, was meinen Vermieter angeht ...
Wo soll ich das behauptet haben?
Das finde ich jetzt ganz schön unverschämt von Dir mir sowas zu unterstellen!

... die Unterstellung, die von uns ausgewählte Züchterin, die eine der Bekanntesten in unserer Region ist, wäre eine "Vermehrerin", ohne dass ich auch nur ein Wort zur Herkunft der Katze geschrieben habe, ist schon wirklich dreist und bleibt von mir besser unkommentiert.
Dann klär uns doch bitte mal darüber auf welche Züchterin das sein soll - seriöse Züchter geben keine Kitten in Einzelhaltung ab.

Da kannst du auch lange darauf pochen, dass ich dir, einem mir wildfremden Menschen private Dinge zu unserer Wohnsituation beschreiben müsste. Mit welchem Recht du dir so etwas heraus nimmst, ist mir schleierhaft.
Ich glaube einfach nicht dass es eine Wohnung wie Ihr sie braucht angeblich nicht gäbe bzw. eben nur diese einzige bei dem bösen Vermieter, weshalb Ihr auch weiterhin dort wohnen bleiben müsst obwohl das doch so ein schlechter Mensch ist dass Ihr ihn sogar vor Gericht zerren müsst.

De facto gibt es diese hier nicht und das ist das, was wichtig ist, da brauch ich auch nicht mit dir über den hiesigen Wohnungsmarkt zu diskutieren.
Du stellst Behauptungen auf, weigerst Dich aber diese zu untermauern.
Das macht Dich unglaubwürdig.

Natürlich, wenn man im Monat 2000-2500 Euro Miete zahlen kann oder sich eine Eigentumswohnung kauft, dann findet man auch hier sicherlich eine geräumige Wohnung für eine größere Familie.
Redest Du von München? So hohe Preise für eine Wohnung für eine größere Familie gibt's sonst ja in ganz Deutschland nicht...

Allerdings gibt es nunmal auch Leute, die das eben nicht können ...
Dann schreib doch einfach gleich dass es ums Geld geht und nicht dass es um die Wohnungsgröße geht.

Du brauchst auch nicht denken, dass du der einzige Mensch der Welt bist, der Hilfsangebote in dieser Hinsicht kennt. Glaubst du ernsthaft, die hätten wir nicht in der Vergangenheit schon versucht, zu nutzen? Allerdings bringt es nunmal wenig, wenn die einem auch nur sagen können, dass man für eine benötigte Wohnung 5-7 Jahre Wartezeit einrechnen muss und da rede ich nicht davon, bis man eine bekommt, sondern nur bis zu dem Zeitpunkt, wo man überhaupt eine Wohnung angeboten bekommt, für die man sich dann mit dutzenden anderen Bewerbern, die diese Wohnung ebenfalls angeboten bekommen, bewerben darf.
Das ist jetzt aber blöd dass ich Euch da tatsächlich hätte weiterhelfen können - ohne die fragliche Wartezeit.
Aber nun gut, das hat sich ja erledigt. Ihr geht ja lieber vor Gericht. Sicher seid Ihr sehr gut rechtsschutzversichert bzw. habt genug gespart um für die Kosten aufkommen zu können falls es zu einem Vergleich kommt bzw. falls Ihr verliert.

Auch zu dem Rechtsstreit muss es dir wohl langen, wenn ich sage, dass mein Vermieter bekennender Nazi ist (und nein, ich meine nicht "nur" NPD-Mitglied, sondern ich meine das, was ich sage), der Menschen gerne aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder politischer Einstellung tyrannisiert und daran seine persönliche Freude hat.
Wie gesagt: Es wundert mich dass Ihr dann trotzdem unbedingt bei so jemand wohnen wollt - ich wäre nicht bereit so jemand auch noch zu unterstützen.

... da ich wie schon erklärt, nicht davon ausgehen muss, dass der Vermieter es herausbekommt ...
Bis er dann demnächst mal bei Euch in der Wohnung ist weil irgendwas zu reparieren ist und er das angucken muss...

... und ich neben diversen Urteilen, die genau das bestätigen, auch keinen einzigen Fall kenne, wo eine Familie oder die Katze ausziehen musste, weil die Katze unerlaubt in der Wohnung lebte.
Wie gesagt: Du hast ganz offensichtlich nicht mal gelesen worum es geht, und das obwohl Du selbst in Deinem Eingangsposting konkret fragst wie ernst man die Erlaubnis-Klausel nehmen muss.
Selber schuld, lauf halt ins offene Messer - Du warst gewarnt.

Du als Mietrechtsprofi wirst dann ja auch das Urteil des letzten Jahres von der Frau mit den zwei Katzen in der 1,5Zimmerwohnung kennen, die genau die selbe Klausel im Mietvertrag hatte und vor Gericht Recht bekam...
Auch da hast Du ganz offensichtlich das Urteil selbst nicht gelesen sondern nur was die Presse daraus gemacht hat.

Der Grund, warum ich sagte, nicht jetzt, sondern etwas später eine Zweitkatze ist, dass ich noch eine Zweitkatze von der selben Züchterin haben wollte, sobald eine ihrer anderen Kätzinnen wieder Junge hat, was aber laut ihr erst die nächsten Monate passiert, eben weil es keine "Vermehrerin" ist, sondern sie nur geplant und selten ihre Kätzinnen decken lässt. Deswegen war eben mein Plan, nun den Kater bei uns aufzunehmen und in wenigen Monaten dann eine Partnerin.
Das muss ja echt eine ganz tolle Züchterin sein, die da quasi gegen alles verstösst was man in Zuchtvereinen so lernt...

... indem ich vielleicht einen Züchter in einer anderen Region aufsuche oder eine ältere Kätzin bei uns aufnehme.
<SARKASMUS>Junges Katerle und ältere Kätzin? Super-Idee. Wird bestimmt ganz toll klappen</SARKASMUS>

... aber ich bin für so etwas scheinbar nicht so recht geeignet, weil ich gern auf Menschlichkeit und gegenseitige Hilfe Wert lege, was hier bis auf wenige Ausnahmen absolut nicht gegeben ist.
Stimmt, Du bist für sowas nicht geeignet, da Du ganz offensichtlich nichts hören willst was zu Deinen Plänen nicht passt.

Es bleibt dabei: Du hast einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht dass Du die Erlaubnis einholen musst. Halt Dich einfach dran wenn Du nicht wegen Verstoßes gegen den Vertrag gekündigt werden willst.
 
A

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  • #42
Nein, lies noch mal genau.
Es geht darum dass die Erlaubnis eingeholt werden muss, das ist vertraglich vereinbart.

Das habe ich.

Nein, das muss er eben nicht. Er kann dem einen Mieter die Erlaubnis geben, dem anderen aber verweigern - ohne Begründung.

Er kann alles mögliche, wenn der Tag lang ist.
Rechtlich muss er begründen.


Nö, ganz praktisch.

In hier besprochenen Fall geht's aber erstmal garnicht darum ob die Erlaubnis zur Katzenhaltung dann in einem späteren Prozess eingeklagt werden könnte oder nicht, sondern darum dass die Erlaubnis erstmal angefragt werden muss - genau das will der/die TE aber ja umgehen, weil er schon damit rechnet dass sie im verweigert würde.
NICHT zu fragen ist aber ein Verstoß gegen den Mietvertrag - und ein Verstoß gegen den Mietvertrag ist ein Kündigungsgrund.

Du hast das in Deinem Beitrag aber nicht voneinander abhängig gemacht.

Wie Du sagst, es sind 2 Paar Stiefel.

Es ging aber darum, ob und dass er ablehnen kann und wie.
Bei einer Kündigung gibt es nix mehr zu erlauben oder abzulehnen.
 
  • #43
Rechtlich muss er begründen.
Aber eben erst wenn die Erlaubnis eingeklagt wird - das ist ein blöder, aber eben entscheidender Unterschied.
Erstmal geht's halt wirklich nur darum dass der Vertrag eingehalten wird. Wird er nicht eingehalten ist das ein Kündigungsgrund.

Nö, ganz praktisch.
Ja natürlich auch praktisch. Aber dazu muss man dann halt wirklich erstmal Klage einreichen, während man möglicherweise schon längst die Kündigung erhalten hat weil man sich nicht an den Mietvertrag gehalten hat...

Du hast das in Deinem Beitrag aber nicht voneinander abhängig gemacht.
Eigentlich dachte ich ich hätte mich verständlich genug ausgedrückt, zumal ich das ja mehrfach betont habe dass das zwei paar Stiefel sind. Sorry wenn das nicht ausreichend deutlich rübergekommen ist.

Es ging aber darum, ob und dass er ablehnen kann und wie.
Der Vermieter kann die Erlaubnis unbegründet verweigern. Daraufhin kann der Mieter vor Gericht versuchen die Erlaubnis einzuklagen.
Sollte die Katze aber bereits ohne Erlaubnis eingezogen sein, dann ist das ein Verstoß gegen den Mietvertrag und somit ein Kündigungsgrund. Dann bringt die Klage nur noch herzlich wenig.
Entsprechend ist diese Vorgehensweise nicht nur vertragswidrig sondern auch reichlich dämlich.

Bei einer Kündigung gibt es nix mehr zu erlauben oder abzulehnen.
So sieht's aus.
Drum hält man sich da auch besser an die Spielregeln und fragt nach der Erlaubnis BEVOR die Katze einzieht. Wenn einem die Erlaubnis verweigert wird kann man versuchen sie einzuklagen. Wenn man die Erlaubnis dann erhält (was nicht zwingend der Fall sein muss, es gibt wie gesagt auch Gründe dass eine Katzenhaltung eben nicht erlaubt werden kann bzw. muss) ist ja alles in Ordnung und die Katze darf einziehen. Sollte man die Erlaubnis dann NICHT bekommen ist das Thema definitiv erledigt und man muss sich zwischen der Wohnung und der Katze entscheiden.
 

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