Wir dürfen den Balkon nicht absichern...

  • Themenstarter Plueschtier
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    balkon katzen problem
  • #21
Also wenns nur um Beschädigungen am Haus gehen WÜRDE...

...lasst euch einfach Dachlatten zuschneiden, die so lang sind, dass sie sich zwischen Euren und den oberen Balkon fest einklemmen lassen.
Und da hinein kann man dann Haken bohren und das Netz anbringen.

Gibt keine Schäden und lässt sich im Notfall auch bestimmt schnell wieder abbauen...und wenn die Latten grün angestrichen sind, isses auch garnet hässlich könnt ich mir vorstellen

(hab ich selbst noch nicht gemacht, werd ich aber wohl bei einem kaum-zu-erreichenden Eck meines Balkons ausprobieren)
 
A

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  • #22
Kannst du nicht sagen, das Netz dient zur Kindersicherung, weil die gerne auf der Brüstung rumklettern? ;)
Ach ja, und herzlich willkommen! :)
 
  • #23
Was hat das mit Landkreis zu tun. Wohnungseigentümergesetz...
Weil dort unterschiedliche Gerichtsstände sind und diese eben unterschiedlich entscheiden. So einfach ist das. Kannst ja mal nach Urteilen googlen, dann siehst du die Unterschiede.
 
  • #24
Weil dort unterschiedliche Gerichtsstände sind und diese eben unterschiedlich entscheiden. So einfach ist das. Kannst ja mal nach Urteilen googlen, dann siehst du die Unterschiede.

Ich kenne die unterschiedlichen Urteile, hatte mal selber all das am Hals. Aber es kommt weniger auf die Gerichtstände als auf den jeweiligen Richter und auch auf die individuellen Gegebenheiten an ;)
 
  • #25
Ich kenne die unterschiedlichen Urteile, hatte mal selber all das am Hals. Aber es kommt weniger auf die Gerichtstände als auf den jeweiligen Richter und auch auf die individuellen Gegebenheiten an ;)

Wenn bereits ein Urteil in der "Umgebung" gefällt wurde, liegt die Chance jedoch näher, dass ähnlich oder gar gleich entschieden wird. Daher lohnt es sich auf jeden Fall die unterschiedlichen Urteile einmal durchzulesen. Wer hat denn schon Lust mit seinem Vermieter auf Kriegspfad zu sein?
 
  • #26
Das ist nicht richtig. Bereits die Anbringung ist eine Beeinträchtigung die vom Vermieter/Eigentümer nicht geduldet werden muss! Dazu gibt es auch die unterschiedlichsten Gerichtsurteile.

Ich meine, das gelesen zu haben, aber ich werde mich auf jeden Fall noch einmal schlau machen. Danke für den Hinweis. :) Mieter dürfen ja auch Satellitenschüsseln anbringen, wenn sie die Bausubstanz dabei nicht beschädigen. Aber das hat dann wohl wieder einen anderen Hintergrund.
:(
 

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