Kann ein Züchter rechtlich Wohnungshaltung fordern?

  • Themenstarter Felidae8
  • Beginndatum
  • #61
Es kann natürlich sein, dass die Züchter einem das erst bei persönlicher Kontaktaufnahme mitteilen nicht aber auf ihrer Internetseite.

ich hab das zwar auf meiner Homepage, aber man muss schon etwas suchen. In Wurfanzeigen schreibe ich das auch nicht. Der Grund dafür ist, dass ein paar erklärende Worte oft hilfreich sind und manche Interessenten durchaus aufgeschlossen.
 
A

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  • #62
aber -vorausgesetzt, wie wurde entsprechend für eine Wohnungshaltung geprägt, was ja meistens der Fall ist- sioe kennt keine Angst udn keien Scheu udn hält ein fahrendes Fahrzeug vermutlich für ne überdimensionale Futterdose- bis sie drunterliegt

das ist aus meiner Erfahrung nicht so. Katzen haben in der Regel vor dem Angst, das sie nicht kennen. Wachsen Kitten auf einem Bauernhof mit vielen großen Fahrzeugen und Geräten auf, wird sie das später nicht groß beeindrucken. Das ist doch auch der Sinn von Sozialisierung (eigentlich Prägung). Alles, was Kitten in den ersten 3-4 Monaten als harmlos kennenlernen, macht ihnen später keine Angst. Kommt eine Katze erst mit 6-7 Monaten nach draußen (nach der Kastration), ist sie auf das Leben in der Wohnung geprägt und findet draußen sehr vieles unheimlich. Nur leider nützt das manchmal nicht viel, weil Autos einfach zu schnell sind.
 
  • #63
da habe ich andere Erfahrungen gemacht
 

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