Kann ein Züchter rechtlich Wohnungshaltung fordern?

  • Themenstarter Felidae8
  • Beginndatum
  • #21
Interessiert dich diese Fragestellung nur theoretisch oder auch persönlich bzgl deines Wunsches nach einer Katze?

Wie die Rechtslage ist, bzw ob sie eindeutig geklärt ist, weiss ich leider auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen dass bzgl sittenwidrig ja nein darüber entschieden wird, wie hoch die Vertragsstrafe ist, ob sie dem Vertragsbruch angemessen ist.

Allerdings: Wenn ich mir eine Rassekatze wünsche, weiss dass ich sie in den Freigang lassen werde und weiss, dass der Züchter, von dem ich besagte Katze haben will explizit keinen Frigang für seine Kitten will: Dann würde ich von dort keine Katze übernehmen.
Das würde nämlich voraussetzen dass ich den Züchter vorsätzlich belügen müsste, um die Katze zu bekommen. Und das finde ich, gelinde gesagt, daneben.
Zumal man auch noch folgende Überlegung anstellen könmte: Mit der Behauptung, die Katze als Wohnungsmiez zu halten (und es dann nicht zu tun) würde der Kaufvertrag theoretisch ja aufgrund vorsätzlicher Täuschung zustande kommen. Was ja mitunter Grund sein kann, einen Vertrag auflösen zu können seitens des Züchters. Damit würde ja dann der Kauf und das Besitzrecht am Tier ungültig. Was dann?
( nur eine Überlegung, ich denke auch das wäre interessant, mal juristisch erklãrt zu bekommen *find* )
 
A

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  • #22
Ich denke, da s sollte man tatsächlich von einem Juristen klären lassen. Ich bin keiner und weiß es daher nicht genau. Oder mal googeln?

Ja...
ich frage vor allem auch aus Züchtersicht! Im Sinne von "Was kann ich als Züchter tun, wenn eine von mir verkaufte Katze in den Freigang gelassen wird obwohl ich das nicht wollte?".
Deshalb meine Fragen... :oops: Neugier.
 
  • #23
Wenn ich das Gefühl habe, dass sie gerne raus möchte würde ich sie durchaus auch raus lassen, da die Bedingungen dafür auch ideal wären.

Nun, vielleicht ließe sich ein Züchter ja auch davon überzeugen? Mal zum Kaffee einladen und besprechen. Wenn es so "risikolos" bei Dir ist, besteht ja die Möglichkeit, dass der Züchter sein Einverständnis gibt.
 
  • #24
Klar stellt sich die Frage, ob es moralisch vertretbar ist und ob es überhaupt SINN ergibt. Aber wie wäre es denn nun REIN RECHTLICH gesehen?

Rein rechtlich gesehen gibt es wohl keine eindeutige Rechtsprechhung, sprich der Richter entscheidet von Fall zu Fall. Es kommt auf die Umstände an, auf die Argumentation der Anwälte und wem das Urteil nicht passt,d er geht in die nächste Instanz.
 
  • #25
Rein rechtlich gesehen gibt es wohl keine eindeutige Rechtsprechhung, sprich der Richter entscheidet von Fall zu Fall. Es kommt auf die Umstände an, auf die Argumentation der Anwälte und wem das Urteil nicht passt,d er geht in die nächste Instanz.

Danke ;) Wie die Fortbildung des Rechts durch die Rechtsprechung und wie der Instanzenzug aussieht weiß ich als Rechtsanwaltsfachangestellte tatsächlich selbst. :p
Ich wollte tatsächlich wissen, ob hier jemand dazu schon Urteile hat. Wenn nein, kann ich diese, sofern vorhanden, selbst recherchieren. ^^
 
  • #26
DAs Problem iost einfach, dass die meisten Katzen, die in Züchterhaushalten aufwachsen zwar vielleicht gerne "frische Luft schnappen" würden, aber für ungesicherten Freuigang absolut nciht geeignet wären, weil sie über Generationen hinweg gezielt zutraulich und unbedarft geprägt wurden.
 
  • #27
...sicher gibt es klauseln, die wirksam und/oder unwirksam sind - aber ist's überhaupt empfehlenswert, seine x-hundert euro teure rassekatze ungesichert rauszulassen ?
ich zum beispiel würde mir da deutlich mehr gedanken um diebstahl als um züchterklauseln machen.....aber das is ja iwie OT...sorry....

Daran habe ich natürlich auch schon gedacht.

Und definitiv für oder gegen Freigang entschieden habe ich mich auch nicht.

Es ist nur so, dass man hier wo ich wohne Katzen schon ganz gut rauslassen kann. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich das ist mir bewusst.

Wenn ich aber das Gefühl hätte, dass sie Katze gerne raus möchte und im Sommer mit sehnsuchtsvollem Blick am Fenster sitzt während wir draussen auf der Terasse sitzen, dann würde ich sie durchaus rauslassen.
 
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  • #28
Daran habe ich natürlich auch schon gedacht.

Und definitiv für oder gegen Freigang entschieden habe ich mich auch nicht.

Es ist nur so, dass man hier wo ich wohne Katzen schon ganz gut rauslassen kann. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich das ist mir bewusst.

Wenn ich aber das Gefühl hätte, dass sie Katze gerne raus möchte und im Sommer mit sehnsuchtsvollem Blick am Fenster sitzt während wir draussen auf der Terasse sitzen, dann würde ich sie durchaus rauslassen.

Dann würde ich, ab von der juristischen Grundlage und der Diskussion darüber, ehrlich mit dem Züchter sein und ihm das so schildern. Alles andere wäre unfair.
Es gibt wohl durchaus Züchter, die aucn unter diesen Umständen gerne zwei Kitten abgeben würden.
 
  • #29
Daran habe ich natürlich auch schon gedacht.

Und definitiv für oder gegen Freigang entschieden habe ich mich auch nicht.

Es ist nur so, dass man hier wo ich wohne Katzen schon ganz gut rauslassen kann. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich das ist mir bewusst.

Wenn ich aber das Gefühl hätte, dass sie Katze gerne raus möchte und im Sommer mit sehnsuchtsvollem Blick am Fenster sitzt während wir draussen auf der Terasse sitzen, dann würde ich sie durchaus rauslassen.

Warum suchst Du denn dann nicht nach einem Züchter, der mit Freigang einverstanden wäre?
 
  • #30
Interessiert dich diese Fragestellung nur theoretisch oder auch persönlich bzgl deines Wunsches nach einer Katze?

Momentan nur theoretisch, da ich noch auf Züchtersuche bin, bzw mich nebenher über Rasse, Haltung, etc usw informiere.
Und da ich auf einigen Seiten eben über diesen Hinweis gestolpert bin kam ich ins grübeln.
Im Prinzip könnte der Züchter ja dann auch in den Vertrag schreiben, dass die Katze Zeit ihres Leben ausschließlich mit Futter der Marke XY gefüttert werden darf.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass solche "Haltungswünsche" des Züchters, wirklich rechtlich Bestand haben, da sie letztendlich das Tierschutzgesetz nicht berühren.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #31
Nun, vielleicht ließe sich ein Züchter ja auch davon überzeugen? Mal zum Kaffee einladen und besprechen. Wenn es so "risikolos" bei Dir ist, besteht ja die Möglichkeit, dass der Züchter sein Einverständnis gibt.

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit:verschmitzt:

Aber bisher ist es bei mir auch noch eher Neugier als konkrete Planung, da ich noch keinen bestimmten Züchter ausgesucht habe.
 
  • #32
Interessiert dich diese Fragestellung nur theoretisch oder auch persönlich bzgl deines Wunsches nach einer Katze?

Momentan nur theoretisch, da ich noch auf Züchtersuche bin, bzw mich nebenher über Rasse, Haltung, etc usw informiere.
Und da ich auf einigen Seiten eben über diesen Hinweis gestossen bin kam ich ins grübeln.
Im Prinzip könnte der Züchter ja dann auch in den Vertrag schreiben, dass die Katze Zeit ihres Leben ausschließlich mit Futter der Marke XY gefüttert werden darf.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass solche "Haltungswünsche" des Züchters, wirklich rechtlich Bestand haben, da sie letztendlich das Tierschutzgesetz nicht berühren.

Theoretisch interessieren mich solche Fragen ja auch immer, ich bin gespannt welche Gedanken dazu noch von anderen Usern kommen!

Auch interessant fand ich eben auch den Gedankenanstoss meines Vaters (Jurist), dass ein unter "Vortäuschung falscher Tatsachen" geschlossener Vertrag auch vlt wieder auflösbar wäre.....da frage ich nochmal genauer nach.
 
  • #33
Warum suchst Du denn dann nicht nach einem Züchter, der mit Freigang einverstanden wäre?

Soweit bin ich ja noch gar nicht.

Momentan ist es mehr die Neugier.

Weil theoretisch könnte der Züchter den Käufer ja dann auch im Vertrag verpflichten ausschließlich Nassfutter der Marke XY zu füttern, weil das seiner Meinung nach, das Beste für die Katze ist.

Aus neutraler Sicht von aussen ist das aber Blödsinn, weil auch eine Katze mit Freigang und Trockenfutter artgerecht gehalten wird.

Und aus diesen Überlegungen bin ich halt neugierig geworden ob es für solche Dinge (die reiner Züchterwunsch aber keine wissenschaftlichen Maßstäbe für artgerechte Haltung sind) wirklich eine rechtliche Grundlage gibt.
 
  • #34
Theoretisch interessieren mich solche Fragen ja auch immer, ich bin gespannt welche Gedanken dazu noch von anderen Usern kommen!

Auch interessant fand ich eben auch den Gedankenanstoss meines Vaters (Jurist), dass ein unter "Vortäuschung falscher Tatsachen" geschlossener Vertrag auch vlt wieder auflösbar wäre.....da frage ich nochmal genauer nach.

Ja, der Vertrag wäre damit zumindest anfechtbar, meine ich.

@TE: Denkst Du nochmal über das Thema "mindestens 2 Katzen" nach? Seriöse Züchter geben Dir eh nur 2, wenn Du nicht schon mindestens eine hast! Das wäre super! :)
 
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  • #35
Ich finde den Hinweis mit der besonderen Züchtung gar nicht mal so unwichtig. Der Züchter weiß wahrscheinlich, dass seine Katzen aufgrund einer Besonderheit der Rasse für den ungesicherten Freigang nicht geeignet sind. Ich würde mich daher über einen solchen Zusatz im Vertrag nicht hinwegsetzen ohne nach dem Grund dafür zu fragen. Und traurig am Balkonfenster sitzen müsste Miez ja nicht, wenn der Balkon gesichert ist.
 
  • #36
.aber ist's überhaupt empfehlenswert, seine x-hundert euro teure rassekatze ungesichert rauszulassen ?
ich zum beispiel würde mir da deutlich mehr gedanken um diebstahl als um züchterklauseln machen.....aber das is ja iwie OT...sorry....

Kann ein Zuechter das ueberhaupt nachpruefen, wenn ich jotwehdeh wohne und meine Katze hinaus lasse?

Und ob der potentielle Tagedieb einen Unterschied sieht zwischen Look-a-like aus dem TH und einer Katze mit Stammbaum? Die traegt den ja nicht um ihren Hals.

Geht es bei dem Verlust in Deinem Fall um die hunderten von Euros, dass Dir die Rassekatze wertvoller ist, und bei einer TH-Katze "kommt es eben nicht so drauf an"?
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber klingt ein wenig so durch.;)
 
  • #37
Theoretisch interessieren mich solche Fragen ja auch immer, ich bin gespannt welche Gedanken dazu noch von anderen Usern kommen!

Auch interessant fand ich eben auch den Gedankenanstoss meines Vaters (Jurist), dass ein unter "Vortäuschung falscher Tatsachen" geschlossener Vertrag auch vlt wieder auflösbar wäre.....da frage ich nochmal genauer nach.

Ja mach mal.
Mich interssiert das wirklich auch.

Ich denke, falls solch ein Fall mal wirklich vor Gericht kommen sollte, würde es evtl ein Gutachten von einem Tierarzt oder sonstigen Fachmann geben, der bescheinigen würde, dass Freigang nicht gegen die artgerechte Haltung verstösst.

Und daher denke ich auch , dass ein Züchter ihn nicht vertraglich verbieten "darf"
Wäre mal so meine laienhafte Meinung des Urteils.
 
  • #38
Ja, der Vertrag wäre damit zumindest anfechtbar, meine ich.

@TE: Denkst Du nochmal über das Thema "mindestens 2 Katzen" nach? Seriöse Züchter geben Dir eh nur 2, wenn Du nicht schon mindestens eine hast! Das wäre super! :)

Ach ja,
das wäre noch eine andere Frage von mir, die mir jetzt wieder einfällt.

Ich weiß, dass Tierheime Jungkatzen bis 6 Monate grundsätzlich nur zu zweit oder eben zu einer schon vorhandenen Katze abgeben.

Bei den Züchtern ist mir diese Bedingung auf den Internetseiten jedoch noch kein einziges mal begegnet, was schätzungsweise mit dem Preis von 650 Euro pro Kitten zusammen hängen mag.
Der Käuferkreis würde wohl dann noch mal beträchtlich schrumpfen.
Mich hat das aber auch sehr gewundert, da ich schon nach der Lektüre der Internetseiten das Gefühl hatte, dass die Züchter sehr bemüht sind was Zucht, Haltung, Gesundheit etc betrifft
 
  • #39
Wenn ein Züchter im Verein züchtet, setzt das voraus, dass seine züchterische Tätigkeit geplant und auf längere Dauer angelegt ist. Dadurch wird er beim Verkauf der Kitten als gewerbsmäßiger Verkäufer (nicht automatisch gewerblich) und es gelten die Bestimmungen für Gebrauchsgüterverkauf. D.h. es gilt automatisch das gesetzliche Gewährleistungsrecht und einiges mehr, das bei jemanden, dessen Katze einen einmaligen "Ups"-Wurf hat, nicht der Fall ist.

Der Verkauf von "Neuwaren" (Kitten gelten beim Verkauf als solche) ist also durch entsprechende Gesetze geregelt, die durch irgendwelche Vertragsklauseln nicht ausgehebelt werden können. Kauft jemand also ein Kitten und hat es vollständig bezahlt, dann hat er das alleinige Nutzungsrecht. Meines Wissens nach sind Klauseln, die den Freigang untersagen, unwirksam, weil das das Nutzungsrecht einschränkt und dem Züchter dadurch in seiner züchterischen Tätigkeit kein Schaden entsteht. Etwas anderes ist es, wenn man unerlaubt mit einer Katze züchtet und dadurch unter Umständen der Zucht des Verkäufers schadet, z.B. in Bezug auf die Exklusivität seiner Linien.

Ich hab eine Freigang-Klausel deshalb nicht in den Verträgen stehen, kläre das aber im Vorfeld ab. Ich habe auch schon in seltenen Fällen Katzen in ungesicherten Freilauf abgegeben, weil ich mich davon überzeugen konnte, dass das von den Interessenten gut durchdacht war und wirklich kein nennenswertes Risiko bestand. Ich hatte selbst schon Freigänger und beneide jeden, der so wohnt, dass das machbar ist. Leider ist das heutzutage selten der Fall.

Sollte sich das jemand mit dem Freigang anders überlegen als vorher besprochen, kann ich letztendlich auch nichts dagegen tun, da die Katze mir nicht mehr gehört, ganz abgesehen davon, dass ich meinen Kittenkäufern nicht hinterherspioniere. Ich bin froh, wenn das Verhältnis so gut ist, dass mir die Leute regelmäßig von sich aus von ihren Katzen berichten.
 
  • #40
Bei den Züchtern ist mir diese Bedingung auf den Internetseiten jedoch noch kein einziges mal begegnet, was schätzungsweise mit dem Preis von 650 Euro pro Kitten zusammen hängen mag.

nö du, das liegt einfach daran, dass es für Züchter eine nicht erwähnenswerte Selbstverständlichkeit ist (oder zumindest sein sollte), Kitten nicht in Isolationshaft abzugeben... Die meisten Vereine geben dies inzwischen auch vor.
 

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