Einzelne Kralle aus gesundheitlichen Gründen ziehen erlaubt?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Dem armen wird auch nichts erspart :(
Er hat durch die Nervenschädigungen einen Zeh, den er nicht bewegen oder kontrollieren kann. Die Kralle an diesem Zeh kann er auch nicht einziehen und da der Zeh abgespreizt ist, ist die Kralle immer wie eine Sichel nach außen gebogen. Er verletzt sich regelmäßig damit beim Kratzen, normalerweise nur ein paar kleinere Kratzer. Aber dieses Mal hat er sich übel erwischt. Ich weiß, dass das Ziehen von Krallen in Deutschland verboten ist (manche wollen das ja um ihre Möbel zu schonen), aber gilt das auch für einzelne Krallen, bei denen es aus medizinischer Sicht besser wäre? Morgen muss ich noch mal zum TA, da frage ich einfach mal nach. Armer Eddie...
 
A

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Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir schon vorstellen, dass es erlaubt ist, eine einzelne Kralle aufgrund der bei dir vorliegenden Begründung zu entfernen
Das ist ja keine TierQuälerei bei dir, sondern zum Schutz des Tieres
 
Das denke ich auch. Es besteht ständig Verletzungsgefahr, außerdem geht es nur um eine Kralle.
 
Ich war außer mir, als ich das entsprechende Gesetz las- da stand nämlich außerdem, was so alles erlaubt ist. Zum Beispiel Schweinen ohne Betäubung die Schwänze zu kürzen...
 
Vielen Dank für die Tips! Diese Kunstkrallen wären vielleicht was wenn meine TA die Kralle nicht ziehen kann/darf. Aber die müsste dann die TA anbringen, wir haben schon Stress beim Schneiden der Krallen :oha:
Edgar läuft gerade hier rum und stößt mit dem Kragen alles um, was nicht niet und nagelfest ist. Wir sollen auch ja merken, wie schei... er das findet^^ und er steckt seinen Kopf in alle Lücken, könnte ja sein, dass der Kragen aus Versehen dann abgeht.
 
Hallo,

ich habe gerade ein Buch einer US Autorin gelesen die lange als TA Helferin gearbeitet hat und sich sehr eindringlich gegen die dort übliche Praxis ausspricht.
Sie vergleicht die Kralle mit dem letzten Fingerglied des Menschen und ebenso wie bei uns kann es da zu Phantomschmerzen kommen.

Ich habe für mich daraus mitgenommen das sowas wirklich nur im Notfall bei einem meiner Tiere gemacht werden würde und nicht bevor ich nicht auch mindestens zwei Meinungen zur Notwendigkeit hätte.
 
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Da geht es doch wohl um die Praxis, dass sämtliche Krallen gezogen werden, und zwar ohne Grund.
 
Natürlich kann man eine Kralle aus medizinischen Gründen entfernen lassen.
Eine meiner Katze hatte eine Verletzung an der Vorderpfote und es musste eine Zehe (natürlich mit Kralle ;)) amputiert werden.
Ich könnte jetzt nicht behaupten, dass es sie beeinträchtigt hätte.
Zumindest gab es keinerlei Verhaltensänderung. :)
 
  • #10
Miezi fehlt eine Kralle an einer Hinterpfote.
Sie wurde gezogen gleich nachdem sie zu mir kam.
Ich meine wegen Entzündung/ Infektion.
 
  • #11
Dann scheint es ja zumindest möglich zu sein. Neben der Verletzungsgefahr beim Kratzen (hier hilft ja zumindest zeitweise ein bisschen das Kürzen der Kralle) mache ich mir große Sorgen darum, dass er ja beim toben oder klettern auch mit der Kralle hängen bleiben und sich an der Pfote verletzen könnte.
 
  • #12
Nicht nur Schwanz abschneiden, auch Ferkelkastra ohne Beteubung ist ja in D noch bis 2019 erlaubt.:mad:

Eine Kralle aus medizinischer Sicht zu amputieren, wird hier durchaus sinnvoll sein, vielleicht waere ein einzelner Krallenschoner fuer diese Kralle aber erst mal einen Versuch wert.

Selber hab ich 2 Katzen in einem Auffangheim kennengelernt, die nach kompletter Krallenamputation ausgesetzt wurden. Sowas moechte ich nicht mit einem medizinisch notwendigen Eingriff vergleichen, ebenso haben Krallenschoner durchaus einen sehr sinnvollen Zweck, wie halt hier gerade.

Der Katze alles Gute, vielleicht geht es ja doch ohne OP.
 
  • #13
Das wäre schön. Der kleine Edgar musste schon mehr mitmachen in seinem kurzen Leben als man ertragen kann. Vielleicht verhätschel ich ihn deswegen so sehr :rolleyes:
 
  • #14
Wenn man aus medizinischen Gründen keine Krallen amputieren dürfte, dann auch keine Ohren, Schwanz oder Beine.
Mein Kater Felix ist vor 5 1/2 Jahren mal mit der Mittelkralle des Hinterfuss hängen geblieben, dort ist eine Luxation. Er kann die Kralle nicht mehr einziehen, wir haben uns damals gegen eine Amputation entschieden. Sollte es irgendwann Beeinträchtigen geben, würde die OP doch noch gemacht.
Alles Gute für deinen Edgar.
 
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