Zitat:
Zitat von balulutiti
Naja, aber auch in Deutschland gibt es sowas wie Mieterrechte, gaaanz so ist es nicht, dass der Vermieter willkürlich und je nach "Wohlwollen" Entscheidungen treffen kann.
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Mietrecht greift nur, wenn Tierhaltung per MV erlaubt wurde und dann im Nachhinein ... ohne Grund ... doch verboten wurde / wird.
Hier im Fall ist es anders.
In diesem Haus ist generell keine Tierhaltung erlaubt, eine Asthmatikerin hat sich auf eine tierfreie Vermietung verlassen, die Katzenhaltung wurde nur nach betteln der TE geduldet.
Und doch, die TE ist jetzt vom Wohlwollen des VM *abhängig*.
Zitat:
Zitat von coinean
Der Vermieter kann Tierhaltung ja nur mit triftiger Begründung verbieten.
Eine Mieterin, die durch die Katze stark beeinträchtigt wird, dürfte so ein Grund sein.
Ich bin keine Juristin, aber ich denke nicht, daß eine einfache Behauptung der Mieterin ausreicht. Sonst könnter jeder alles behaupten, um unliebsame Nachbarn zu vergrätzen.
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Eine feststehende Diagnose ist ein trifftiger Grund, zusätzlich zu allen anderen Gründen.
Und nochmal: Eine Duldung ( ggf. nur mündl. vereinbart ), kann jederzeit zurückgenommen werden.