Frage zu Zucht/Liebhabertier im Vertrag

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27. Oktober 2013
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Hallo ihr lieben,

ich habe da mal eine frage.
In unserem Kaufvertrag steht drin das wir unseren Bengalen als Liebhabertier gekauft haben und das Züchten nicht gestattet ist. (Wollen wir mit dem kleinen auch gar nicht:))

Eine Bekannte von mir hat sich eine BKH gekauft. Als ich ihr erzählte das wir unterschrieben haben das wir mit ihm nicht Züchten war sie total Überrascht.

Bei ihr steht so etwas nicht drin und die Züchterin habe dazu auch nichts gesagt.
Auch konnte sie mit dem Wort "Liebhabertier" nichts anfangen. Sie hat das noch nicht gehört.

Unsere Züchterin ist in der TICA
Ihrer ist im Edelkatzen-Züchter-Verband Südwest e.V

Können das Züchter selbst entscheiden oder ist das auch vom Verein festgelegt?
Frage nur aus reinem Interesse ob das so Unterschiedlich ist :)

Liebe Grüße
Niinii
 
A

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Jeder Züchter kann- ebenso, wie jeder andere Verkäufer- die Konditionen, zu denen er ein Tier verkauft, nach eigenem Ermessen festlegen- ebenso, wie er seinen Preis selber bestimmt.
 
Aaaah alles klar :)
Stimmt macht ja Sinn :)

Danke.

Lg Niinii
 
Ihr haltet aber einen Bengalen hoffentlich nicht alleine, oder?
 
Äh nein. Wir haben noch zwei weitere Mietzen :)
 
Jeder Züchter kann- ebenso, wie jeder andere Verkäufer- die Konditionen, zu denen er ein Tier verkauft, nach eigenem Ermessen festlegen- ebenso, wie er seinen Preis selber bestimmt.

Wenn eine Katze mit der ausdrücklichen Beschreibung "Zuchtkatze" verkauft wird, müsste das aus meiner Sicht rechtlich bestimmte Qualitäten beinhalten.
Die weitaus meisten (seriösen) Zuchtvereine lassen eine Katze erst dann zur Zucht zu, wenn diese in einer oder mehreren Ausstellungen eine bestimmte "Note" erreicht hat, V1 oder ähnlich. Das sind Bewertungspunkte seitens der Richter in der Ausstellung, inwieweit die betreffende Katze dem Rassestandard entspricht, gesund ist usw.
Im Rahmen des Kaufvertrages haften dann der verkauften Katze zugesicherte Eigenschaften an, die sicherstellen sollen, dass die Katze dem notwendigen Standard entspricht, um die erforderlichen Richterpunkte für die vereinsmäßige Zulassung zur Zucht zu erhalten.
Ist dem dann im Ergebnis nicht so, müsste nach meiner Kenntnis der Käufer (= das wird dann ja auch nur ein anderer vereinsgebundener Züchter sein ----- bei einem seriösen Züchter als Verkäufer der Katze!) dann auch einen kaufrechtlichen Mangel an der Katze geltend machen können (ähnlich einem Mangel an einer gekauften Sache wie etwa, dass das gekaufte Auto nicht 150 km/h Höchstgeschwindigkeit wie versprochen erreicht, sondern nur 120 km/h usw.).

Zuchtkatzen werden generell deutlich teurer verkauft als Liebhabertiere (die im ausstellungs- und zuchttechnischen Sinne dem Ideal nicht 100pro entsprechen), teilweise auch für das Doppelte und mehr von dem, was für ein Liebhabertier verlangt wird.
Daher sehe ich den Begriff "Zuchttier" im Kaufvertrag als einen speziellen Begriff, mit dem bestimmte zugesicherte Eigenschaften verknüpft sind, die der Käufer nötigenfalls einklagen könnte.

Ein anderer Begriff, der mir begegnet ist, ist der der "Showqualität", wobei mir aber nicht klar ist, ob dieser sich mit dem der "Zuchtkatze" deckt.

Für einen "Normalokäufer", also einen Katzenhalter, der kein vereinsgebundener Züchter ist, sollte diese Unterscheidung allerdings in keiner Weise relavant sein! Falls der Liebhaber sich für ein potentielles Zuchttier entscheidet, mag es sein, dass der Züchter dennoch den hohen Kaufpreis nehmen will. Wenn der Liebhaber diesen bezahlen will, ist das seine Sache. Allerdings sollte dann der Züchter seriöserweise dennoch das verkaufte Tier vorher kastrieren lassen (Zuchtqualität hin oder her!) und nur kastriert abgeben, damit mit dem Tier wenigstens kein Vermehrertum betrieben werden kann!

LG
 
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Seriöse Züchter unterscheiden in "Liebhabertiere" - diese werden nur kastriert abgegeben- und "Tiere mit Zuchterlaubnis".
Letztere erfüllen bei Abgabe die zuchtrelevanten Voraussetzungen. Für eine weitere körperliche udn gesundheitliche Entwickluing kann der Züchter keine Verantwortung übernehmen, weil hier vielfltige Faktoren eine Rolle spielen, die nicht unbedingt in der Hand des Züchters liegen (etwa die Ernährung oder die gesundheitliche Beteuung im neuen Zuhause oder der Kontakt zu den dort vorhandenen Tieren) Auch kann man bei einem Kitten definitiv nciht beurteilen, ob es überhaupt zeugungsfähig oder im Stande aufzunehmen sein wird und wie es sich als Mutter machen wird, Eine WEhenschwäche ist ebensowenig im Kittenalter vorhersehbar, wie rezidivierende Pyometras, weil das Kitten z.B. im neuen Zuhause die Pille bekommen hat.

von daher halte ich es für sehr leichtsinnig, ein "Zuchttier" ( mit Zusicherung aller dazugehörigen Eigenschaften) zu verkaufen
 
von daher halte ich es für sehr leichtsinnig, ein "Zuchttier" ( mit Zusicherung aller dazugehörigen Eigenschaften) zu verkaufen

Habe ich auch noch nie gesehen ;) Denn es ist wie du sagst :)

Und wenn einem ein anderer Züchter eine Katze abkauft, dann wird man sie bei Abholung/Übergabe persönlich in Augenschein nehmen und dann entscheiden, ob sie eine Zuchtkatze ist oder nicht in den eigenen Augen, man wird genügend Infos und Fotos im Vorfeld bekommen haben und man wird bestenfalls die Eltern schon persönlich kennen.

Alles andere kann auch der Züchter der Katze nicht sehen und deshalb kann er einem Züchterkollegen nicht mehr zusichern/versprechen, als einem Liebhaber.

Dennoch habe ich es schon öfter gehört, dass die Differenz zum Liebhabertier zurückgezahlt wurde, wenn sich die Katze nicht als Zuchtkatze herauskristallisiert hatte. Es gibt aber auch genügend Fälle, wo solche Vereinbarungen nicht getroffen wurden.
 
  • #10
Wie sieht eigentlich die rein juristische Seite, von allen diesen Punkten, im Vertrag aus?

Ein "Vorkaufsrecht" oder "Rückkaufsrecht" wird sicherlich bindend sein. So etwas gibt es auch in ganz anderen Geschäftsfeldern, und Tiere sind juristisch nun einmal eine "Sache". Genau aus dem Grund, ist der Satz, bei allen meinen Katzen, gestrichen. Sollte ich wirklich einmal eine Katze abgeben müssen, dann werde ich selbst, für ein gutes Zuhause, sorgen und niemand sonst.

Begriffe wie "Liebhabertier" dürften, nach meinem laienhaften Verständnis, aber sinnlos sein. Beiden Parteien wird grundsätzlich klar sein, was gemeint ist, aber wird der Richter dem zustimmen, und wenn ja, was für Konsequenzen hat es? Wenn mein Liebhabertier Kitten bekommt, dann ist es ein natürlicher Vorgang. Mir fällt es schwer, zu glauben, dass so etwas überhaupt zu verbieten ist.

Ähnlich gestaltet es sich, mit der Frage der frühen Kastration. Es mag Fälle geben, wo es überhaupt nicht möglich ist, z.B. weil die Gesundheit des Tieres es nicht zulässt. Es mag auch einfach unterschiedliche Auffassungen geben. Ok, ok, ich weiß heutzutage ist die Mehrzahl der Meinung, man könne überhaupt nicht früh genug kastrieren. Wer aber über 30 Jahre lang traditionell mit ca. 9 Monaten kastriert hat, wird wahrscheinlich beim Bewährten bleiben wollen, so wie ich. (Den Satz habe ich also auch immer streichen lassen.)
Nehmen wir jetzt also an, ich kaufe eine Katze. Im Vertag steht, ein Vorkaufsrecht, für den Fall, dass ich mich von dem Tier wieder trennen muss. Es wurde, als Liebhabertier, verkauft und mit dem Hinweis, es müsste spätestens mit 5 Monaten kastriert werden.
Nehmen wir weiter an, ich wäre ein Mensch, mit bösen Absichten. Die Katze wird mit einem Jahr gedeckt und ich verkaufe die Kitten zum höchst möglichen Preis.
Das Vorkaufsrecht greift nicht, weil ich die Katze überhaupt nicht verkaufen will.
Die Kastration dürfte auch nur sehr schwer gerichtlich erzwungen werden können. Den Verkauf der Kitten wird man erst recht nicht verhindern können.

Ich vermute mal, der Züchter hätte höchstens einen Anspruch auf Schadensersatz. Dazu müsste er mir aber wahrscheinlich arglistige Täuschung, beim Kauf, nachweisen und natürlich auch, dass ihm dadurch überhaupt ein Schaden entstanden ist. Beides dürfte nahezu unmöglich sein.

Wäre ich in einem Zuchtverein, würde ich wahrscheinlich da raus fliegen, aber wenn ich ein Vermehrer bin, wird mich das nicht weiter jucken.

Ich sagte ja schon, ich bin juristischer Laie, aber vielleicht gibt es ja Kundige hier.

Zu meiner Zeit als Züchter (also noch mitten im kalten Krieg) war es üblich, dass dem Züchter eines der Kitten gehörte, falls die verkaufte Katze Junge bekam. Er konnte sich dann Eines aussuchen oder es sein lassen, wie er wollte. So etwas stand auch gelegentlich in den Verträgen. Diese Vertragsform entsprach im Grunde einem Vorvertrag, auf einen möglichen späteren Erwerb, eines der Nachkommen. Das war einfach und wohl auch rechtssicher.

Ganz ähnlich verhält es sich doch auch, mit Vertragsbestandteilen, wie "nicht in Freilauf" oder "nur in Vergesellschaftung" Zunächst einmal sind diese Punkte unmöglich prüfbar und zum Anderen abhängig, von der Situation. Der Züchter, der zu dem Schluss kommt, sein Kitten läuft munter über die Straße oder lebt ganz allein, wird nie beweisen können, dass Kitty nicht nur mal ausgebüxt ist oder der Spielkamerad gerade verstorben oder weg gelaufen ist. Vertragsteile, die spätere Lebensumstände beschreiben, können nicht rechtswirksam sein, weil sich die Umstände laufend ändern.

Immer wenn ich einen Kaufvertrag, für eine Katze sehe, habe ich den Eindruck, die Leute sind genauso juristische Laien wie ich. Sie schreiben rein, was sie für richtig und wünschenswert halten. Ob es überhaupt wirksam ist, darüber denkt man nicht nach.
Naja, die "bösen Milchbarts" die dann genau das ausnutzen, sind dann wohl die Vermehrer, über die so viel gesprochen wird. Irgendwie müssen Selbige ja an die Tiere gekommen sein, mit denen sie munter vermehren.

Mich interessiert jetzt wirklich, ob jemand das genauer weiß.
 
  • #11
Also wie es da rein rechtlich aussieht weiß ich auch nicht.
Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit (und das habe ich schon oft gelesen / gehört von gekauften Liebhabertieren) dass eine Kastration bis zum Monat X im Vertrag festgelegt ist und die Papiere für das Liebhaberkitten erst ausgehändigt werden, wenn dem Züchter der Kastrationsnachweis vorliegt. Sicher wäre auch hier die Situation, dass es den Vermehrer nicht interessiert, ob er die Papiere nun hat oder nicht. Eventuell merkt hier der Züchter aber eher, dass etwas nicht stimmt, wenn die Frist rum ist.
Meiner Meinung nach kann man als Züchter das Problem nur umgehen, wenn man Liebhabertiere ausschließlich frühkastriert abgibt. Ich würde, wenn ich Züchter wäre auch nur kastriert abgeben. Klar kann Krankheit dazwischenkommen und das ganze verzögert sich, aber das kann auch zu den üblichen Impfzeitpunkten geschehen. Dann bleibt das Tier halt länger beim Züchter. Sollte den Züchter nicht stören, zumal er ja sowieso nur gesund abgeben sollte. Von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum es nicht jeder Züchter so macht (ist im Übrigen der einzige Punkt, der mich an seriöser Zucht stört, wenn nicht frühkastriert wird).
 
  • #12
@Miffy

Das ist ja, was ich meine. Man hört und sieht vieles, aber was ist davon rechtssicher? Ich argwöhne, so gut wie nichts, von diesen in der Regel wohl sinnvollen Vertragsbestandteilen, hat irgendeine Bedeutung.
Mir geht es jetzt nicht darum, ob man früh oder spät kastrieren sollte, sondern darum, ob es überhaupt rechtens ist, so etwas einzuklagen.

Ich erinnere mich noch an eine Ragdollzüchterin, die ich vor etlichen Jahren angesprochen habe. Sie wollte den gesamten Vertragsquark, den ich oben zitiert habe. Dazu kam, dass ich unterschreiben sollte, dass ihr Kitten ausschließlich an der Leine raus darf, also weder Freigang noch Käfig. Sie bestand darauf, meine Lebensumstände und mein Haus zu inspizieren und in regelmäßigen Abständen diese Kontrollen zu wiederholen!
Na gut, ich bin zu dem Schluss gekommen, wir passen nicht zusammen. Ich hatte seinerzeit nur Freigänger und ich hatte auch keine Lust, jemandem die Fusel unter meinem Bett zu zeigen. Statt dessen kam dann Pipeline, unsere Siam, zu uns. Wie erwähnt ist sie vom Vermehrer, und wenn er zum Zuge kam, lag es auch daran, dass mich eine derartige Bevormundung einfach gestört haben.
Ich bin damit eigentlich nur dem Streit aus dem Wege gegangen. Genauso gut hätte ich wahrscheinlich zu allem nicken können, um es danach trotzdem so zu machen, wie ich es für richtig halte. Dabei wäre ein Hausverbot, für die Züchterin, die erste Maßnahme gewesen.

Ganz früher waren die Verträge Fünfzeiler. Später wurden sie immer länger und heute sind es ellenlange Formulare, die von den Zuchtverbänden stammen. Mir scheint es so, dass sich darin nur die Unsicherheit und das Misstrauen der Züchter wieder spiegelt, die Verträge, mit Vertragsrecht, aber nur bedingt zu tun haben.
 
  • #13
Ja, wenn man es jetzt auf alle Punkte allgemein bezieht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es alles rechtskräftig ist. Ich denke (weiß es aber nicht sicher), dass ich als Liebhaber die Katze immer noch als "Sache" kaufe und sie damit in meinen Besitz übergeht. Nach dem Gesetz kann ich mit meinem "Besitz" machen, was ich will.
Ich persönlich fänd es allerdings wünschenswert, wenn die im Vertrag festgelegten Kriterien wirklich bindend wären. Denn so hat man als Züchter "was in der Hand" und der Liebhaber kann sich vorher ganz genau überlegen, ob er all diese Vorgaben erfüllen möchte.
Allerdings würde ich jetzt vielen Liebhabern auch einfach mal unterstellen, dass sie glauben, der Vertrag ist rechtsgültig und allein schon das sie davon abhält, vertragswidrig zu handeln ;) Klar, den Vermehrer, der die Katze schon mit diesem Gedanken erwirbt, wird es nicht abhalten.

Gibt es nicht durchaus Züchter, die auch in Freigang abgeben, gerade wenn die Lage passend ist?
 
  • #14
@Miffy

Ja, klar gibt es Züchter, die auch in Freigang abgeben.

Wenn du spekulierst, die meisten Käufer würden den Vertragstext, als rechtlich bindend, ansehen, wirst du wohl auch Recht haben. Meine Frage war aus grundsätzlichem Interesse.

Nimm einmal an, ich verliebe mich in ein Kitten, aber der Züchter verlangt irgendetwas unsinniges. Es wäre doch interessant zu wissen, was der Züchter wirklich erzwingen kann und was nicht.
 
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  • #15
Ja, ich verstehe was du meinst, aber hier kann ich auch nicht weiterhelfen :D Denn da habe ich auch keine juristischen Kenntnisse. Aber interessieren würde es mich auch.
 
  • #16
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, heißt dass doch für mich, dass ich mit den genannten Konditionen einverstanden bin. Da ist doch erst einmal unerheblich, ob die Klauseln rechtswirksam sind oder nicht. Ich hätte z.B. nichts dagegen, wenn der Züchter mal zu Besuch kommen möchte, um zu sehen, wie es seinen ehemaligen Schützlingen geht!

Das hat auch viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun; wenn mir das, was in dem Vertrag steht nicht passt, dann muss ich mir einen anderen Züchter suchen. Ehrlichkeit währt meiner Ansicht nach immer am längsten, die Frage ist nur, wie viele Käufer sind so ehrlich?
 
  • #17
Es kommt sicherlich immer auf die genaue Vertragsgestaltung an, den konkret vorliegenden Fall.

Aber ja, Kitten zu bekommen und es dann als 'natürlichen Vorgang' abtun zu wollen, das ist schon eine Hausnummer für sich.

Bei entsprechendem Vertrag gibt das tatsächlich juristischen Ärger.
 
  • #18
@Katzenpack und Schatzkiste

Klar währt ehrlich am längsten. Ich bin auch der Meinung, wenn es nicht zusammen passt, sollte man es lassen, aber das war nicht die Frage. Ich kann mir auch vorstellen, dass es juristische Nachbeben geben kann, wenn ich einen Vertrag komplett ignorieren würde. Ich vermute nur, dass der Züchter, im Zweifelsfall, verlieren würde. Es kommt eben nicht auf die Vertragsgestaltung an.
Ich erinnere mich noch an einen Fall, der brüllendes Gelächter, in meinem Bekanntenkreis, ausgelöst hat, allerdings ist er ein wenig schlüpfrig, dafür sorry:
Zwei, vorsichtig ausgedrückt, befremdliche Geschäftsmänner suchten zwei Sekretärinnen. Das gesuchte Profil war, möglichst jung, hübsch, Kleidergröße 36, berufliche Erfahrung völlig egal und bereit zu jeder Sauerei. Es meldeten sich tatsächlich 2 junge, und ich muss sagen, clevere, Damen. In den Vertrag wurde dann hinein geschrieben, die Mädchen müssten auch für "weitere, sprich sexuelle, Dienstleistungen", zur Verfügung, stehen. Das Gehalt war natürlich sagenhaft hoch. Die Damen haben unterschrieben, als die Bosse den Sex zur Mittagspause verlangten, rundweg abgelehnt und sich am ersten Tag kündigen lassen.
Das juristische Nachspiel ergab eine satte Abfindung für die Damen. Das war schnell verdientes Geld, für ein ekliges Bewerbungsgespräch und einen Vormittag Arbeit.

Was ich damit ausdrücken will ist, aus der Sicht von Juristen, ist ein Vertrag eben nicht immer so zu verstehen, wie er gemeint war. Es gibt endlos viele Gründe, warum er nichtig sein kann.
Was mich wirklich interessiert ist, wie sieht die aktuelle Rechtsprechung tatsächlich aus? Macht es überhaupt Sinn, solche Dinge in einen Vertrag zu schreiben? Ich glaube, nein.
Hat überhaupt schon jemals ein Züchter, gegen einen Käufer, geklagt?
 

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