Kater in Lebendfalle - Konsequenzen für die Aufsteller?

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Binii

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Hallo ihr Lieben,
Wir waren zutiefst betrübt, als unser alter Kater plötzlich 2 Tage am Stück verschwunden war, obwohl er eigentlich jeden Abend nach Hause kommt, wenn auch nur um sein Fresschen abzuholen. Diesmal jedoch nicht und das machte uns natürlich Sorgen. Wir haben also alle Nachbarn in ihre Garagen geschickt um zu schauen, ob sie den Kleinen nicht vielleicht eingesperrt hätten - Fehlanzeige. Schließlich erhielten wir den Tipp, dass er sich in einen der alten Schuppen verzogen haben könnte und dort eventuell nicht mehr alleine rauskommt. Wir sind also dahin, aber auch dort war er nicht. Nach mehrmaligem Rufen hörten wir ihn aber maunzen und haben ihn dann schnell gefunden:
Einer unser Nachbarn hatte auf einem recht flachen niedrigen Dach eine Lebendfalle installiert in die er hineingekrabbelt war. Normalerweise ist unsre alte Murmel eigentlich immer sehr vorsichtig und pfötelt alles an, bevor er es genauer betrachtet. Von der Falle ging also für ihn scheinbar keine Gefahr aus.
Wir haben ihn also da runter geholt und auch ein Foto vom Kater in der Falle gemacht und diese auch erstmal bei uns verwahrt, damit sich kein Tier verletzt. Das Gitter ist nämlich gerade groß genug um mit den Pfötchen drinnen hängen zu bleiben und sich die dann eventuell zu brechen und das wollen wir ja nicht.
Nun meine Frage: Was können wir tun?
Ist das Aufstellen von Lebendfallen erlaubt? Ist man als Aufsteller nicht verpflichtet da wenigstens mehrmals am Tag reinzuschauen ob da auch ein Tier drinsteckt? (Ich meine wenn wir ihn nicht so schnell gefunden hätten, hätte sich der Süße vielleicht noch bei dem Versuch sich zu befreien ernsthaft verletzen können.) Können wir denjenigen anzeigen oder kann ich lediglich das Gespräch mit den Nachbarn suchen?
Und: Wir haben die Falle zur Sicherheit ja erstmal über Nacht zu uns mitgenommen (es war schon so gegen 23 Uhr als wir ihn endlich gefunden hatten, da wollten wir niemanden wachklingeln), ist das nun Diebstahl??

LG
 
A

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Um Ärger mit dem Nachbarn (betreten seines Grundstücks, Diebstahl der Falle) vorzubeugen, würde ich bei ihm klingeln und ihm schildern was geschehen ist.
Gebt ihm die Falle zurück und teilt ihm mit, dass ihr Erkundigungen einziehen werdet ob er die Falle in diesem Zustand und grundsätzlich aufstellen darf. Vor Allem ohne sie zu kontrollieren.
 
Ich nehme an es sollte eine Waschbärfalle sein, denn die kreichen bei uns derzeit in sämtlichen Mülltonnen rum. An den Katzenhasser glaube ich nicht, denn sie besitzen selber ein Kätzchen.
Ich werde mich also mal demnächst an sie wenden.

Bin grade nur froh das mein Dickerle wieder aufgetaucht ist und alles noch dran. Hätte ja auch schlimmer kommen können. :(
 
Dazu ein Beispiel: Die Katze meiner Arbeitskollegin war 14 Tage lang verschwunden. Sie hat Zettel verteilt, alles getan, was man nur tun kann. Dann plötzlich meldet sich ein Nachbar: Er hatte eine Marderfalle auf seinem Speicher mit Katzenfutter bestückt und einfach 2 Wochen lang nicht danach gesehen. Die Katze war halb verhungert und verdurstet und hatte keine Krallen mehr von den vielen Befreiungsversuchen.

Ich verstehe das nicht, denn egal, welches Tier ich in eine Falle locken möchte, es hat es nicht verdient, darin zu verhungern.... :mad::mad::mad:
 
Hallo Binii,

rein rechtlich ist die Handhabung von Lebendfallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen braucht man auch auf dem eigenen Grundstück einen Sachkundenachweis (Fallenjagdschein). Auf jeden Fall ist man verpflichtet, "regelmäßig" (ein weiter Begriff - alle zehn Minuten? alle zwei Stunden? alle vierzehn Tage??) nach der Falle zu sehen. Die Falle muss verblendet sein, d.h. sie darf nicht frei stehen, sondern muss sich in einer Kiste befinden oder mit irgendetwas abgedeckt sein. (Hab auch nie recht verstanden, warum.) In Lebendfallen gefangene Haustiere gelten als Fundsache und müssen der Polizei oder dem Tierheim übergeben werden.

Soweit das Jagdgesetz. Ist man als Tierschützer mit der Katzenfalle unterwegs, um z.B. Streuner für Kastra-Aktionen einzufangen, verstößt man streng genommen in mehreren Punkten dagegen.

Das dürfte auch für den Nachbarn gelten. Anzeigen würde ich ihn an deiner Stelle aber nicht. Wenn er selbst eine Katze hat, kann ich mir gut vorstellen, dass er sich selbst Vorwürfe macht, wenn du mit ihm redest und ihm erzählst, was für eine Horrorzeit er dem armen Murmel da bereitet hat. Und wenn er tatsächlich auf Waschbärenjagd war, wird dein Gespräch mit ihm hoffentlich den wünschenswerten Effekt haben, dass er seine Falle in Zukunft besser kontrolliert. Für Waschbären ist es schließlich auch nicht so toll, in einer Falle vergessen zu werden.

LG,
Bianka
 
So, die Falle wurde zurückgebracht, aber den Nachbarn gehörte sie nicht. Ich nahm zwar an, dass das Dach wo sie platziert war zu diesen Nachbarn gehörte, es ist aber scheinbar "herrenlos". Was wir herausfanden: diese Falle gehört angeblich zum örtlichen/gemeindeweiten "Tierschutz" und war zum Fangen von Waschbären gedacht. Da frag ich mich aber was für tolle Tierschützer die Gefahr eingehen, dass der Gefangene sich arg verletzen könnte...

Andere Nachbarskatzen wurden da auch schon von ihren Besitzern wieder herausgefischt. Die Falle fängt also alles außer Waschbären. ^^
 
diese Falle gehört angeblich zum örtlichen/gemeindeweiten "Tierschutz" und war zum Fangen von Waschbären gedacht. Da frag ich mich aber was für tolle Tierschützer die Gefahr eingehen, dass der Gefangene sich arg verletzen könnte...
D.h., er hat sie sich von denen ausgeborgt?

Und was sagt er zum Kontrollieren? Egal, welche Falle und wer sie aufstellt, man kann sich ja dann nicht einfach trollen und sie vergessen.

Diese Falle ist ja nun entschärft, aber mit so einer Einstellung sollte der gute Mann (?) gar keine Fallen mehr aufstellen. Wer holt die nächste Katze rechtzeitig da raus?
Oder den Waschbären, ehe er verdurstet?
 
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also normale Tierschützer bleiben in Hörweite oder Sichtweite der Falle!
Wir lassen die Fallen nie unbeaufsichtigt und uach jeder der sich von uns eine Falle leiht kriegt dsa so erklärt, wenn er dagegegen verstößt und wr das mitkriegen gibt es richtig Ärger...

Ich würde die Falle wegnehmen, nen Stein mitsamt Zettel hinlegen und demjenigen sagen er kann sie wiederhaben wenn er sich bei euch meldet.
Gleichzeitig würde ich, wenn es ne angebliche Falle vom TS ist, da mal anrufen ob da jemand die missbräuchich verwendet hat.
 
also normale Tierschützer bleiben in Hörweite oder Sichtweite der Falle!
Wir lassen die Fallen nie unbeaufsichtigt und uach jeder der sich von uns eine Falle leiht kriegt dsa so erklärt, wenn er dagegegen verstößt und wr das mitkriegen gibt es richtig Ärger...

Ja das dachte ich mir auch, denn es heißt ja sicher nicht umsonst TierSCHUTZ. Haben die Falle erstmal mit Zettelchen zurückgebracht und schauen was sich tut, ob sie nochmal aufgestellt wird und wer sich darum kümmert.
Ansonsten werde ich deinen Rat mal beherzigen und mal anrufen/nachfragen ob es sich dabei um Missbrauch der Falle handeln könnte oder ob unsere sogenannten Tierschützer es verpennt haben und mal eine Ermahnung brauchen.
 
  • #10
ihc hätte die Falle einbehalten.. weil so hat derjenige sie ja wieder und kann euer Zettelchen ignorieren. Wenn ihr nur nen Zettelchen hinlegt ists wahrscheinicher das sich jemand meldet oder?

Vergessen tut man ne Falle eigentlich nicht.. ich kann mir das gar nicht vorstellen. Wie gesagt man bleibt in Sicht oder Hörweite, wir haben auch schon häufig fremde Katzen gefangen, die kriegen dann die Klappe wieder aufgemacht und sind husch husch weg..
 
  • #11
ihc hätte die Falle einbehalten.. weil so hat derjenige sie ja wieder und kann euer Zettelchen ignorieren. Wenn ihr nur nen Zettelchen hinlegt ists wahrscheinicher das sich jemand meldet oder?

Das stimmt schon, aber nun ist es leider zu spät. Sollte sich das ganze Wiederholen - was ich nicht hoffe - dann werden wir es so lösen.
 

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