Katzen den Balkon nehmen

  • Themenstarter Feuerkopf
  • Beginndatum
Feuerkopf

Feuerkopf

Erfahrener Benutzer
Mitglied seit
14. April 2013
Beiträge
989
Hallo ihr Lieben,

wir sind erst vor 4 Monaten in unsere Wohnung eingezogen. Sie hat einen kleinen Balkon und die Katzen genießen es draußen zu sein, wenn das Wetter schön ist.

Unser Vermieter überlegt jetzt allerdings, das Haus zu verkaufen und dann gäbe es zwei Optionen: Der neue Eigentümer übernimmt uns als Mieter, dann ist alles gut. Oder aber er will das ganze Haus dann abreißen (Steht in einem Gewerbegebiet neben einer Halle, die der neue Eigentümer mitkaufen würde).

Unser jetziger Vermieter bietet uns allerdings für diesen Fall eine andere Wohnung an. Diese läge direkt an der Hauptstraße und hat eben keinen Balkon oder Terasse (bzw. Terasse gibts schon in dem Haus, die würde aber unser anderer Nachbar bekommen...)

Wäre es unter diesen Umständen denkbar, den Katzen den Balkon zu nehmen?

Unser Problem ist: Ich komme im November ins Referendariat, das dauert 18 Monate. Danach werde ich mich bundesweit um eine Stelle als Grundschullehrerin bewerben und in der Stadt, in der ich dann lande würden wir uns gerne auf Dauer ein Häuschen mit Garten kaufen.Das heißt aber, dass wir zum einen derzeit recht knapp bei Kasse sind, weil man im Ref eben nicht die Welt verdient und örtlich eben auch relativ eingeschränkt. Mein LG kann zur Arbeit laufen, ich brauche ein Auto. Weiter wegziehen würde also direkt ZWEI Autos bedeuten, da bei uns der ÖPNV sehr zu wünschen übrig lässt...

Also haben wir im schlimmsten Fall nicht so viel Auswahl: Entweder die angebotene Wohnung ohne Balkon nehmen, oder eine andere Wohnung suchen, die aber vermutlich wesentlich teurer würde.

Natürlich ist hier noch nix entschieden und selbst wenn Verkauf und Abriss dannstehen würden, würde ich um diese Wohnung kämpfen (zumal es eine extrem verwohnte Wohnung war und wir die erstmal komplett renoviert haben) aber die wichtigste Frage eben: Ist es den Katzen zumutbar für mindestens 2 Jahre ohne Balkon zu leben? (Wohnungsgröße übrigens ca. 75-80qm)

Danke für eure Antworten.
 
A

Werbung

Schwierig. Gut ist ja erstmal, dass das ganze auf alle Fälle temporär sein würde bis ihr zum Eigenheim kommen würdet.

Wie nutzen die Miezen so den Balkon momentan, heißt haben sie 24/7 Zugang oder öffnet ihr die Tür immer tagsüber mal? Wie ists an kälteren Tagen?

Dann wäre noch die wichtigere Frage ob sie sich 'beschweren' (davorsitzen, maunzen, unruhig sein) wenn der Balkon zb. im Winter nicht zugänglich ist? Gibt ja durchaus Miezen denen es relativ egal ist ob Balkonzugang vorhanden ist oder nicht aber ihn dennoch gerne mal nutzen wenn er denn angeboten wird.

Habe hier auch gerade so eine Pflegenase der es komplett wurscht ist wenn sie nicht auf den Balkon 'kann', die aber dennoch gerne raus geht wenn die Tür offen ist... Die braucht auch keinen Balkon o.ä. bei ihren zukünftigen Besitzern. Also sowas gibts definitiv, sollte aber eben vorher abgeklärt werden was für Typen deine Süßen sind.
 
Euer Vermieter überlegt ja im Moment erstmal noch, ob er das Haus verkaufen soll und im besten Fall übernimmt Euch der neue Eigentümer.
Falls dieser das Haus abreissen lassen würde, so würde das ja auch nicht von heute auf morgen passieren. Will sagen: falls ihr aus der Wohnung raus müsstet, so würde bis dahin ja ohnehin erstmal noch einige Zeit vergehen.

Sobald sich abzeichnen würde, dass ihr raus müsstet, würde ich an Deiner Stelle anfangen, eine Wohnung mit Balkon zu finden, die für Euch passt.
Und die angebotene Wohnung ohne Balkon würde ich als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen.

Bis alles soweit wäre, wären möglicherweise auch schon ein paar Monate Deines 18monatigen Refs vorbei. Die Zeit, in der die Katzen dann ohne Balkon leben müssten, wäre also schon wieder ein wenig kürzer.

Ich persönlich denke, dass es nicht schön für die Katzen ist, wenn sie nicht mehr auf einen Balkon könnten, aber es gäbe vielleicht die Möglichkeit, ihnen ein Fenster so zu sichern, dass sie rausschauen, sich sonnen und frische Luft schnuppern könnten. Nicht das Gleiche, aber besser als nichts.
Und es wäre ja auch nicht für immer.
 
Danke :)

Also wenn das Wetter schlecht ist (wirklich kalt und bewölkt oder auch Regen) dann gehen die drei ohnehin nicht auf den Balkon. Ansonsten sitzt aber zumindest Rusty regelmäßig vor der Tür und quietscht, dass ich bitte aufmachen soll. Mimi und Smoky sind da nicht so hinterher, meistens, aber sie nutzen den Balkon natürlich auch, wenn er offen ist =)

Einen kleinen Fensterbalkon für Katzen zu bauen wäre natürlich auch eine Alternative. Vorausgesetzt, der Vermieter macht das dann mit.

Und nach einer Wohnung mit Balkon suchen ohnehin, vorausgesetzt, wir finden wirklich was, was preislich bei uns drin ist.

Am besten ihr drückt alle mal die Daumen, dass hier nix verkauft wird, und wir die nächsten 2 Jahre hier einfach wohnen bleiben können, ohne irgendwelche Einschränkungen.
 
Hm, ja, also zumindest für Rusty ist kein Balkon dann keine Option, der wird die dann wahrscheinlich die Wände hochgehen :(

Es ist ja GsD (noch) wirklich nur im Fall eines Falles. Hoffentlich bekommt du bald konkretere Informationen ob ihr auch bei Eigentümerwechsel in der aktuellen Wohnung bleiben könnt oder wirklich was neues suchen müsst. *daumendrück*
 
Der neue Eigentümer muss euch als Mieter sowieso erst mal übernehmen. Habt ihr die Renovierung selbst übernommen? Also auch finanziell? Habt ihr da irgendwas Schriftliches, dass ihr z.B. länger in der Wohnung bleiben dürft, bis das abgegolten ist?
 
Müsste Euch denn der Vermieter nicht eine gleichwertige Wohnung anbieten?
Und wenn ja, wäre gleichwertig dann überhaupt ohne Balkon gegeben?

Warst Du mal beim Mieterschutzverein?
 
Werbung:
Mieterschutzverein wird kommen, sobald wir näheres wissen. Bzw. die reine Anfrage werden wir am Wochenende mal stellen.

Die Renovierung haben wir selbst übernommen, gegen einen halben Monat Kaltmiete (was in etwa 160€ sein dürften) was natürlich so gar nicht dem entspricht, was wir hier reinstecken mussten. Das dürfte insgesamt so um die 2000€ gewesen sein.

Ich habe auch schon zu meinem LG gesagt, dass ich die andere Wohnung wenn überhaupt nur unter der Voraussetzung akzeptiere, dass sie völlig bezugsfertig und renoviert ist. Denn sowas können wir uns nicht noch mal leisten, für lustig...

Schriftlich haben wir dazu leider nichts. Was ich aber bis jetzt gelesen habe, muss der neue Eigentümer und dann selbst kündigen, wir müssen die Kündigung aber auch nicht so einfach akzeptieren (Hier dann wieder Mieterschutzbund) und wegen wirtschaftlicher Notwendigkeit das Haus abzureißen müsste der neue Eigentümer dann ja erstmal beweisen.

Was mich an der Sache am meisten ärgert: Der Nachbar wohnte vorher in unserer jetzigen Wohnung. Diese musste dann noch leichter saniert werden (Luftbrücken geschlossen werden, Rollokästen neu gemacht) Und der Nachbar hat diese Wohnung schon so extrem abgewohnt und sie echt siffig hinterlassen. Er zog dann in die Nachbarwohnung ein, die frisch renoviert war. Soweit so schlecht, darauf haben wir uns ja eingelassen, wie gesagt, selber renoviert und es uns richtig schön gemacht. Und jetzt soll der feine Herr Nachbar dann auch noch die Wohnung mit der Terrasse bekommen, das finde ich ist eine enorme Frechheit.

Das Problem: Der jetzige Vermieter ist gleichzeitig der Arbeitgeber von meinem Freund und der hat natürlich Skrupel, da irgendwas zu machen :-(

Aber erstmal ruhig bleiben. Im Oktober soll erstmal eine Begehung stattfinden. Aber jetzt halt schon wieder nicht zu wissen, wie die Zukunft aussieht ist einfach Mist.
 
Ich kann gut verstehen, dass Du Dir einen Kopf machst. Das ist so unangenehm, wenn man so in der Luft hängt.
Ich drücke ganz fest die Daumen, dass es zu einer schnellen Entscheidung in Eurem Sinne kommt.
 
  • #10
Mieterschutzverein wird kommen, sobald wir näheres wissen. Bzw. die reine Anfrage werden wir am Wochenende mal stellen.

Die Renovierung haben wir selbst übernommen, gegen einen halben Monat Kaltmiete (was in etwa 160€ sein dürften) was natürlich so gar nicht dem entspricht, was wir hier reinstecken mussten. Das dürfte insgesamt so um die 2000€ gewesen sein.

Ich habe auch schon zu meinem LG gesagt, dass ich die andere Wohnung wenn überhaupt nur unter der Voraussetzung akzeptiere, dass sie völlig bezugsfertig und renoviert ist. Denn sowas können wir uns nicht noch mal leisten, für lustig...

Schriftlich haben wir dazu leider nichts. Was ich aber bis jetzt gelesen habe, muss der neue Eigentümer und dann selbst kündigen, wir müssen die Kündigung aber auch nicht so einfach akzeptieren (Hier dann wieder Mieterschutzbund) und wegen wirtschaftlicher Notwendigkeit das Haus abzureißen müsste der neue Eigentümer dann ja erstmal beweisen.

Was mich an der Sache am meisten ärgert: Der Nachbar wohnte vorher in unserer jetzigen Wohnung. Diese musste dann noch leichter saniert werden (Luftbrücken geschlossen werden, Rollokästen neu gemacht) Und der Nachbar hat diese Wohnung schon so extrem abgewohnt und sie echt siffig hinterlassen. Er zog dann in die Nachbarwohnung ein, die frisch renoviert war. Soweit so schlecht, darauf haben wir uns ja eingelassen, wie gesagt, selber renoviert und es uns richtig schön gemacht. Und jetzt soll der feine Herr Nachbar dann auch noch die Wohnung mit der Terrasse bekommen, das finde ich ist eine enorme Frechheit.

Das Problem: Der jetzige Vermieter ist gleichzeitig der Arbeitgeber von meinem Freund und der hat natürlich Skrupel, da irgendwas zu machen :-(

Aber erstmal ruhig bleiben. Im Oktober soll erstmal eine Begehung stattfinden. Aber jetzt halt schon wieder nicht zu wissen, wie die Zukunft aussieht ist einfach Mist.

Seid ihr schon Mitglied im Mieterschutzbund, Sonja? Dann solltet ihr euch sofort die dort kostenlose Rechtsberatung gönnen, denn aus meiner Sicht könnt ihr bereits jetzt dem Vermieter, also schon vor dem Verkauf des Hauses, den Wind aus den Segeln nehmen.

1.
"Kauf bricht nicht Miete", so der Grundsatz im BGB. Wenn das Haus verkauft wird, tritt der Käufer in die bezüglich des Hauses bestehenden Mietverträge komplett ein. Es ändert sich GAR NICHTS!!! (Nur die Kontonummer, also dass ab einem bestimmten Zeitpunkt, den aber der Vermieter mitteilen muss, die Miete auf das Konto des neuen Eigentümers überwiesen wird.)
Insbesondere kann der neue Eigentümer euch nicht nötigen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen!

2.
Eine "Verwertungskündigung" des Vermieters (egal ob der jetzige Vermieter oder der Käufer) muss besonders begründet werden! Es kommt für den Abriss eines Wohngebäudes beispielsweise dann die Verwertungskündigung in Frage, wenn (so in den 1990er Jahren beispielsweise in Ostdeutschland beim "Stadtumbau Ost", als viele Plattenbauten in schrumpfenden Städten zurückgebaut bzw. abgerissen wurde) das Haus abrissreif ist, abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden soll und nur noch eine geringe Zahl an Mietern den Abriss "blockiert". So einen Fall könnte man sich beispielsweise bei bunteriro und ihrer WG vorstellen, falls ihr Vermieter das Haus komplett würde freiziehen und abreißen oder grundsanieren wollen.
Aber auch in solchen Fällen, also dass die weit weit überwiegende Zahl der Wohnungen leer steht und das Haus abrissreif ist, spielt immer der Einzelfall eine große Rolle und damit auch die konkrete Mietersituation vor Ort (= in Hamburg oder München beispielsweise, aber auch in Berlin und anderen Städten mit hohem Mieterdruck würde man aufgrund der nachweisbaren Wohnungsnot im unteren und mittleren Segment gerichtlich wohl recht erfolgreich gegen die Verwertungskündigung vorgehen können).

Dafür ist der örtliche Mieterverein besonders wichtig: diese Leute kennen die Situation und die Rechtsprechung vor Ort (Mietrecht ist weitgehend örtlich zersplitterte Rechtsprechung in den Einzelheiten!)! Daher kann ich euch wirklich nur ans Herz legen, in den Mieterverein einzutreten, falls ihr kein Mietrechtsschutzversicherung habt!

3.
Zwei Jahre ohne Balkonien....
Ich würde das konkret daran festmachen, wie eure Fellinger den Balkon nutzen.
Wir hatten - nicht wirklich vergleichbar, da zeitlich viel kürzer - die Balkonsperre, als wir die Hausfassade gedämmt und saniert haben. Das waren im Ergebnis (eigentlich sollte es nicht mal die Hälfte sein *hüstel*) neun Monate mit Gerüst, ohne Katzennetz und damit komplette Balkonsperre. Allerdings vom Spätsommer bis zum folgenden Frühsommer, so in etwa.
Zweimal sind die Sternchen uns abgehauen, einmal Draußenkater Nero (der aber als großer Schisser unter den nächsten Busch kroch und weinte), einmal der Nickerkater, der abenteuerlustig in Richtung Nachbargarten marschierte, sich von mir dann aber schnell und leicht wieder einfangen ließ. Beide Kater sprangen oder stürzten ab von unserer Balkonbrüstung im Hochparterre, also sehr gut überlebbar :cool:. Zumal da ja auch noch das Gerüst vorhanden war.
Das dritte Sternchen, die Bezaubernde Jeannie, ging in der kalten Jahreszeit gar nicht gern raus; sie bezog etwa ab September die Heizung und wankt und wich nicht mehr von dannen, mal etwas überspitzt gesagt....:D

Auch unser sehr stark vermuteter Draußenkater Nero (der begnadete Innenarchitekt, der u. a. die Mauern bis auf den blanken Sandstein bekratzte) hat es in diesen Monaten erkennbar gut innerhalb der Wohnung und mit dauerhaft geschlossenen Balkontüren ausgehalten. Obwohl Nero normalerweise mit Begeisterung auch bei Wind und Wetter und fiesen Minusgraden auf den Balkon ging und seine frische Luft schnupperte. Nero war im Zeitpunkt der Fassadensanierung allerdings auch schon ein älterer Herr.

Neun Monate sind nicht zwei Jahre!
Insofern würde ich an eurer Stelle auf das Bauchgefühl vertrauen, ihr kennt eure eigenen Katzen am besten!

Und: lasst euch beim Anwalt/Justitiar vom Mieterbund beraten und nehmt ruhig den Kampf um eure vorhandene Wohnung auf! Jeder Monat, den ihr länger in eurer Balkonwohnung wohnen bleiben könnt, verkürzt die Zeit der "Wohnungshaft" ohne Balkon für eure Fellchen!

Viel Erfolg + LG
 
  • #11
Liebe Tini,

vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort. Wir sind nicht beide im Mieterschutzbund, wohl aber mein Freund. Wir stehen allerdings beide im Mietvertrag, insofern sind wir ja beide geschützt, nehme ich mal an.

Ich werde dann mal schauen, dass wir uns dort rechtlich beraten lassen, so dass wir dann - sollte der Fall eintreffen - wissen, was wir machen können.

Was die Katzen betrifft, ich denke, dass es möglich wäre, wenn wir dann einen Katzenbalkon anbringen dürften. Nach hinten raus sieht das ja nun auch keiner. So können die Katzen die Sonne genießen bzw. wenigstens die frische Luft (wie die Wohnung von der Sonne her aussieht weiß ich ja noch nicht) Das dürfte denen für eine begrenzte Zeit reichen, hoffe ich.
 
  • #12
Ich denke Ihr werdet Euch besser fühlen, wenn Euch ein Anwalt Eure Rechte in der Situation noch mal darlegt. Am schlimmsten ist ja in so einer Lage die Unsicherheit. Wenn man weiss, welche Recht man hat, kann man sich auf einige Szenarien vorbereiten und das nimmt einem die Angst.

Ist natürlich tricky, dass Vermieter und Arbeitgeber bei Deinem Freund ein und dieselbe Person ist. Auf der anderen Seite, könnt ihr den besonderen Drahlt nicht nutzen, um bspw. diese Wohnung mit Terasse für Euch raus zu handeln?
Ihr hättet ja einige Argumente auf Eurerer Seite.
 
  • #13
Nun, der Nachbar ist ein Arbeitskollege aus einem anderen Bereich, der wohl aber auch schon länger in der Firma ist. Insofern... Aber schon die Tatsache, dass zwei Wohnungen zu haben sind und er als erster gefragt wird und sich direkt die Wohnung mit Terrasse sichert finde ich daneben =(
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
24
Aufrufe
10K
MonCherie
M
J
Antworten
7
Aufrufe
777
Kubikossi
Kubikossi
Feuerkopf
Antworten
6
Aufrufe
3K
Feuerkopf
Feuerkopf
S
Antworten
14
Aufrufe
8K
Sternenbär
Sternenbär
S
Antworten
12
Aufrufe
2K
Scherasade
S

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben